Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis
- Verfasst von: Constantin von Tilly
Personen, die erheblich gehbehindert sind, erhalten in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G. Entscheidend ist wie stark die körperliche Beeinträchtigung die Mobilität der Person beeinflusst. Die Bewegungsfähigkeit ist beispielsweise erheblich beeinträchtigt, wenn aufgrund einer Steh- oder Gehbehinderung kein Weg von 2 Kilometer zu Fuß nicht ohne Gefahr für die Person selbst oder Andere eigenständig zurückgelegt werden kann.
(Parken auf Behindertenparkplätzen verboten).
(Nur möglich, wenn Sie auf die kostenlose Wertmarke verzichten).
Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis ermöglicht dem Inhaber bzw. der Inhaberin verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Diese Vergünstigungen und Vorteile dienen dazu die spezifischen Nachteile der körperlichen Beeinträchtigung bestmöglich auszugleichen. Ihr Ansprechpartner ist das für Sie zuständige Versorgungsamt an ihrem Wohnort. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen, die nötig sind um das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Zudem zeigen wir Ihnen die individuellen Vorteile auf, die sie mit dem Merkzeichen in Anspruch nehmen können.
Inhalt
Merkzeichen G - Die Voraussetzungen
Anhand der von Ihnen eingereichten medizinischen Unterlagen prüft ihr zuständiges Versorgungsamt, ob bei Ihnen eine erhebliche Gehbehinderung vorliegt. Wenn eine der hier aufgezählten Behinderungen bzw. Störungen vorliegen und nachgewiesen werden, wird häufig das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis vergeben.
Beispiele: Typische Krankheitsbilder für Merkzeichen G
- Versteifung Hüftgelenk/Knie
- Fußgelenkschäden
- Lendenwirbelsäule (LWS)
- Arterielle Verschlusskrankheit
- (Oft ab GdB 50 relevant)
- Schwere Herzschwäche
- Lungenfunktion (z.B. COPD)
- Starke Atemnot bei Belastung
- Diabetes (mit Schocks)
- Sehbehinderung (GdB 70)
- Gleichgewichtsstörungen
- Taubheit + Gleichgewicht
- Epilepsie (Tagsüber)
- Geistige Behinderung (GdB 100)
- Störung des Orientierungssinns
- Gefahren im Verkehr werden nicht erkannt
Regelbeispiele nach der Versorgungsmedizin-Verordnung
Bei den folgenden gesundheitlichen Einschränkungen geht das Versorgungsamt in der Regel von einer erheblichen Gehbehinderung aus:
- Bei Ihnen liegt eine körperliche Behinderung der Beine vor, die zu einer erheblichen Behinderung beim Gehen und/oder stehen führt. Mögliche Gründe hierfür können beispielsweise Versteifungen des Hüftgelenks oder Versteifungen eines oder mehrerer Knie oder Fußgelenke sein, wenn die entsprechende Stellung zu einer erheblichen Gehbehinderung führt. Es gibt jedoch vielfältige Ursachen, wie zum Beispiel auch arterielle Verschlusskrankheiten mit einem Grad der Behinderung ab 40 und höher und weitere mehr.
- Bei Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und dauerhaften Störungen der Lendenwirbelsäule. Bei diesen genannten Störungen wir in der Regel das Merkzeichen G gewährt sobald ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 vorliegt.
- Störungen anderer Organe, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit führen. So kann zum Beispiel eine Einschränkung der Lungenfunktion oder eine schwere Herzschwäche die Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen und somit zu einer Gehbehinderung führen.
- Starke Sehbehinderungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) 70 und Sehbehinderungen mit einem GdB 50 und höher, wenn zugleich eine starke Störung des Gleichgewichtsinns vorliegt.
- Taubheit mit einer starken Störung der Ausgleichsfunktion
- Bei einer geistigen Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) 100.
Die Einzelfall-Prüfung
Zusätzlich kann das Merkzeichen G nach Prüfung des Einzelfalls auch in folgenden Situationen gewährt werden:
- Wenn eine geistige Behinderung vorliegt, die mit einer Störung des Orientierungssinnes einher geht und ein GdB von 80 oder 90 vorliegt.
- Personen, die unter Epilepsie (epileptische Anfälle) leiden und ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob die Krampfanfälle in der Regel am Tag auftreten.
- Menschen mit Diabetes, die häufig einen hyperglykämischen Schock erleiden und diese Schocks in der Regel tagsüber auftreten.
Der große Schwerbehindertenausweis-Rechner
Ihr persönlicher Check: Welche Vorteile bringen Ihnen GdB und Merkzeichen wirklich?
Für eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Versorgungsamt, einen Sozialverband oder einen Steuerberater.
Der Nachteilsausgleich / Die Vorteile bei Merkzeichen G
Wenn das Versorgungsamt in ihren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G einträgt, können Sie die folgenden bedarfsgerechten Vergünstigen und Vorteile nutzen um sich zu entlasten. Ziel des Nachteilsausgleich für Menschen mit dem Merkzeichen G ist die Nachteile der Gehbehinderung im Rahmen der Möglichkeiten auszugleichen. Hier nun ein Überblick der wichtigsten Vergünstigungen:
Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
Mit dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis haben Sie gemäß §§228 ff. im neunten Sozialgesetzbuch die Möglichkeit sich kostenlos im öffentlichen Nahverkehr befördern zu lassen.
Hierfür benötigen Sie lediglich eine Wertmarke zur Nutzung, die einmal Jährlich für eine Gebühr zwischen 53,00 € (Halbjahr) und 104,00 € (Jahr) erworben werden kann. Anschließend können Sie mit dieser Wertmarke ein Jahr lang, bei der günstigeren Wertmarke ein halbes Jahr, beliebig oft den Nahverkehr ohne weitere Kosten nutzen. Der Erwerb der Wertmarke ist somit dennoch mit geringen Kosten verbunden. Im Vergleich zu den üblichen Kosten einer Jahreskarte haben Sie jedoch eine sehr hohe Ersparnis.
Steuerermäßigung bei der KFZ-Steuer 50%
Personen mit Merkzeichen G können eine Reduzierung der Kfz-Steuer um 50 % beantragen. Wichtig ist hierbei, dass die Person mit Behinderung auch der Halter des Fahrzeugs ist. Die Zulassung des Fahrzeugs muss somit auf die Person mit der Behinderung erfolgen. Es ist nicht notwendig, dass diese Person auch das Fahrzeug selbstständig fährt oder einen Führerschein besitzt. Es kann auch eine andere Person das Fahrzeug fahren und die Person mit Behinderung befördern. Zudem gild die Ermäßigung bei der KFZ-Steuer nur für ein Fahrzeug.
Da Sie die beiden oben genannten Vorteile (Steuerrabatt & kostenlose Fahrt) nicht gleichzeitig nutzen können, müssen Sie sich entscheiden:
Kraftfahrzeughilfe mit Merkzeichen G
Die Kraftfahrzeughilfe wird gewährt, damit Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsort oder Ausbildungsort erreichen können. Sie beinhaltet die finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Fahrzeugs, dem Erwerb des Führerscheins und die behindertengerechte Ausstattung beziehungsweise Umrüstung des Fahrzeugs.
Die Höhe der Kraftfahrzeughilfe richtet sich nach dem Einkommen der versicherten Person. Eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass die versicherte Person dauerhaft auf die Nutzung eines KFZ zur Erreichung der Arbeitsstätte angewiesen sein muss.
Als Teil der beruflichen Reha können entweder die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder bei Beamten und Selbstständigen das Integrationsamt als Kostenträger zuständig sein.
-
Kauf eines Fahrzeugs:
Bis zu 22.000 € Zuschuss (einkommensabhängig). -
Führerschein:
Vollständige Kostenübernahme möglich (ebenfalls einkommensabhängig). -
Fahrzeugumbau (z. B. Handgas, Lift):
Vollständige Kostenübernahme aller behinderungsbedingten Zusatzausstattungen.
Wichtig: Dies gilt einkommensunabhängig!
Die Behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale
Ab einem GdB 70 und dem Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis steht Ihnen eine jährliche Fahrkostenpauschale in Höhe von 900,00 € gem. § 33 Abs. 2a EStG zu.
Erhöhter Einkommensteuer Pauschbetrag
Zusätzlich erhalten Sie mittlerweile bereits ab einem Grad der Behinderung 20 einen höheren Pauschbetrag bei Behinderung. Pauschbeträge sind steuerliche Freibeträge für Menschen mit Behinderung.
| Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag / Jahr |
|---|---|
| GdB 20 | 384 € |
| GdB 30 | 620 € |
| GdB 40 | 860 € |
| GdB 50 (Schwerbehindert) | 1.140 € |
| GdB 60 | 1.440 € |
| GdB 70 | 1.780 € |
| GdB 80 | 2.120 € |
| GdB 90 | 2.460 € |
| GdB 100 | 2.840 € |
Zusätzlich zum GdB-Pauschbetrag erhalten Sie die Fahrtkostenpauschale von 900 € (bzw. 4.500 € bei Merkzeichen aG).
Mehrbedarfszuschlag bei Schwerbehinderung Merkzeichen G
Sofern das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist und der Inhaber Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente erhält, kann die Voraussetzung für einen Mehrbedarfszuschlag von 17% der Regelsatzes vorliegen.
Weitere Vorteile
Neben den genannten Vergünstigungen und Entlastungen gibt es noch weitere Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise die ggf. mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Privatfahrten bei Erfüllung der Voraussetzungen. Zudem gibt es noch Nachteilsausgleiche, die sich am Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenausweis orientieren.
🔍 Nutzen Sie alle Ihre Ansprüche?
Viele Leistungen und Nachteilsausgleiche greifen ineinander. Informieren Sie sich hier umfassend über die drei wichtigsten Säulen der Versorgung:
GdB & Ausweis
Ab wann gilt man als schwerbehindert? Alle Tabellen, Steuervorteile und Antragstipps im Überblick.
Zur GdB-Übersicht →Merkzeichen
G, aG, H oder Gl? Welche Zusatz-Buchstaben Ihnen zustehen und welche Vorteile (z.B. Parken) sie bringen.
Zu den Merkzeichen →Pflegegrad
Pflegegeld, Sachleistungen & Hilfe im Alltag. Aktuelle Tabellen und Ratgeber zu Pflegegrad 1 bis 5.
Zur Pflege-Übersicht →-
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV):
Die gesetzliche Grundlage für die Feststellung von Behinderungen und Merkzeichen.
Zur Anlage zu § 2 VersMedV (gesetze-im-internet.de) ↗ -
Einkommensteuergesetz (EStG):
Regelungen zu den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderung (§ 33b).
Zum § 33b EStG (gesetze-im-internet.de) ↗ -
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX):
Gesetzliche Regelung zur unentgeltlichen Beförderung und Nachteilsausgleichen.
Zu § 228 SGB IX (Unentgeltliche Beförderung) ↗ -
Deutsche Rentenversicherung:
Informationen zur Kraftfahrzeughilfe (Rehabilitation).
Offizielle Infos zur Kfz-Hilfe (deutsche-rentenversicherung.de) ↗
Als Betriebswirt mit einem starken Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beschäftigt sich Constantin von Tilly seit vielen Jahren mit den Themen Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Fachwissen basiert auf beruflicher Erfahrung im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und im rechtlichen Bereich. Auch persönliche Erlebnisse als pflegender Angehöriger prägen seine Beiträge.
Geboren an der Ostsee, heute mit Familie und Hund in Leipzig zu Hause, verbindet er Empathie mit einem klaren Blick für alltagstaugliche Lösungen. Auf Senioren-Nachrichten.de schreibt er verständlich, ehrlich und mit Herz – für Menschen, die das Leben bewusst und gut informiert gestalten wollen.
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