Pflegegrad 2026: Rechner, Tabelle & Leistungen im Überblick

Ein älterer Mann mit Pflegegrad sitzt bei schönem Wetter auf einer Terrasse

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung. Seit Januar 2025 gelten neue, höhere Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen. Ob Sie Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 erhalten, hängt von Ihrer Selbstständigkeit ab.

Nutzen Sie jetzt unseren interaktiven Rechner, um Ihre persönlichen Vorteile sofort zu entdecken. Vergleichen Sie mit wenigen Klicks die Kosten und Leistungen, ganz gleich, ob für die ambulante Pflege zu Hause oder die stationäre Unterbringung. 

Pflegegrad-Rechner 2026: Pflegegeld & Kosten

Berechnen Sie Ihren Anspruch für zu Hause (auch mit Pflegedienst) oder Ihren Eigenanteil im Heim

Pflegegrad 3 gewählt
"Pflegebedingte Aufwendungen" laut Vertrag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten
Ihre monatliche Unterstützung
Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
Pflegedienst (Direkt von Kasse): 0 €
+ Restliches Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
+ Entlastungsbetrag Budget: 131 €
+ Pflegehilfsmittel Budget: 42 €
+ Hausnotruf Budget: 25,50 €
Gesamtwert aller Leistungen: 0 €
Zur freien Verfügung
0 €
Auszahlung (Pflegegeld) + Budgets
Deckungslücke Pflegedienst: - 0 €
./. Einsatz Entlastungsbetrag: + 131 €
Ihr effektiver Eigenanteil: 0 €
Zusätzlich verfügbare Sach-Budgets:
Pflegehilfsmittel (42 €) & Hausnotruf (25,50 €)
Gesamtwert der Kassenleistung: 0 €
Zusätzlich verfügbare Budgets
Verhinderungspflege 3.539 € Gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege (pro Jahr)
Tagespflege 1.357 € Extra Budget für Betreuung (pro Monat!)
Wohnumfeld 4.180 € Einmaliger Zuschuss (z.B. Badumbau)
Kostenaufstellung Heim
Pflegebedingte Kosten: 0 €
./. Zuschuss Pflegekasse: - 0 €
Zwischensumme Eigenanteil (EEE): 0 €
./. Leistungszuschlag (15%): - 0 €
+ Unterkunft & Verpflegung: 0 €
Ihr Eigenanteil monatlich: 0 €

Werte Stand 2026. Angaben ohne Gewähr.

Pflegegeld & Sachleistungen: Die aktuelle Tabelle 2025/2026

Zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar angehoben. Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen wurden um 4,5 % erhöht. In der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, welche monatlichen Beträge Ihnen aktuell zustehen, abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie von Angehörigen (Pflegegeld) oder einem Pflegedienst (Sachleistung) versorgt werden.

💰 Pflege-Tabelle: Leistungen ab 2025 (+4,5%)

Pflegegrad Pflegegeld
(Häusliche Pflege)
Sachleistung
(Pflegedienst)
Entlastung
Pflegegrad 1 0 € 0 € 131 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 131 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 131 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 131 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 131 €

*Werte inkl. Erhöhung 2025.

Die 5 Pflegegrade im Detail

Der Pflegegrad bestimmt, wie hoch Ihre Leistungen ausfallen. Je unselbstständiger eine Person im Alltag ist, desto höher ist die Einstufung durch den Medizinischen Dienst. Während Pflegegrad 1 vor allem Zuschüsse und Beratung bietet, erhalten Sie ab Pflegegrad 2 monatliches Pflegegeld.

Wählen Sie hier Ihren Pflegegrad, um alle spezifischen Leistungen und Geldbeträge für 2025/2026 zu sehen.

1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind (ca. 90%), aber in einzelnen Bereichen Unterstützung brauchen (z.B. Körperpflege, Treppen).
Leistung: 131 € Entlastungsbetrag & Hilfsmittel.

Ratgeber PG 1 →
2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Alltag kann nur noch zu ca. 70% selbstständig bewältigt werden. Es liegen Defizite in mindestens zwei Bereichen vor (z.B. Mobilität & Ernährung).
Leistung: 347 € Pflegegeld.

Ratgeber PG 2 →
3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Starker Hilfebedarf bei der Körperpflege oder Mobilität. Die Selbstständigkeit liegt nur noch bei ca. 50%.
Leistung: 599 € Pflegegeld.

Ratgeber PG 3 →
4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Dauerhafte Betreuung und Unterstützung notwendig. Nur noch ca. 30% der Aufgaben können selbstständig erledigt werden.
Leistung: 800 € Pflegegeld.

Ratgeber PG 4 →
5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Härtefall (z.B. Bettlägerigkeit, künstliche Beatmung, fortgeschrittene Demenz). Selbstständigkeit unter 12,5%.
Leistung: 990 € Pflegegeld.

Ratgeber PG 5 →

Weitere Ratgeber zum Pflegegrad: Antrag, Demenz & Unterstützung

Ein Pflegegrad ist mehr als nur Geld. Oft stellen sich Fragen zur Antragstellung, zum Umgang mit Demenz oder zu speziellen Beratungsangeboten. Nutzen Sie unsere detaillierten Ratgeber, um Ihre Ansprüche voll auszuschöpfen und Fehler im Umgang mit der Pflegekasse zu vermeiden.

📝

Pflegegrad beantragen

Der erste Schritt zur Leistung: Wie Sie den Antrag richtig stellen und was Sie beachten müssen.

Zur Antrags-Hilfe →
🧠

Pflegegrad bei Demenz

Besonderheiten bei der Einstufung: Warum Demenzkranke oft höhere Pflegegrade erhalten.

Ratgeber Demenz →
📞

Pflegeberatung

Alles zur kostenlosen Pflegeberatung nach §7a SGB XI und wo Sie Hilfe finden.

Ratgeber Pflegeberatung →
🧹

Entlastungsbetrag

131 € extra pro Monat: Wie Sie das Budget für Haushaltshilfe und Betreuung nutzen.

Zum Entlastungsbetrag →
🏥

Die Pflegeversicherung

Das System verstehen: Wer ist versichert und welche Grundprinzipien gelten?

Basis-Wissen →

🏛️ Wer ist zuständig?

Für alle Fragen rund um Pflegegrad, Pflegegeld und Hilfsmittel ist nicht das Versorgungsamt, sondern Ihre Pflegekasse zuständig.

Kontakt: Ihre Krankenkasse (Dort ist die Pflegekasse angegliedert)

📍 Tipp: Den Antrag können Sie formlos per Telefon, E-Mail oder Brief direkt bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Wichtige Fragen (FAQ) und Antworten zum Thema Pflegegrad

Ein Pflegegrad in Deutschland ist eine Einstufung, die das Maß der Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmt und somit festlegt, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden können.

Einen Pflegegrad beantragt man, indem man sich an seine Pflegekasse wendet und dort einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt; die Pflegekasse veranlasst dann die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachter.

Voraussetzungen für einen Pflegegrad sind eine dauerhafte, mindestens sechs Monate bestehende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung.

Die Pflegegrade werden anhand eines Begutachtungsassessments ermittelt, das die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens.

Die Unterschiede zwischen den Pflegegraden liegen im Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der betroffenen Person; je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Bedarf an Unterstützung, Hilfe und Pflege.

Ein Pflegegrad kann unter bestimmten Umständen rückwirkend gewährt werden, jedoch höchstens bis zu dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.

Wenn Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen und eine erneute Überprüfung zu beantragen.

Mit den verschiedenen Pflegegraden sind unterschiedliche Leistungen verbunden, die von Geldleistungen, Sachleistungen (z.B. Pflegedienst), Kombinationsleistungen, Zuschüssen für Umbaumaßnahmen bis hin zu vollstationärer Pflege reichen können.

Der Pflegegrad kann jederzeit überprüft und angepasst werden, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verändert; eine Neubewertung kann auf Antrag des Versicherten oder der Pflegekasse erfolgen.

Ja, pflegende Angehörige können Unterstützung in Form von Pflegekursen, Pflegegeld für häusliche Pflege, sozialer Sicherung sowie Entlastungsangeboten erhalten, um sie in ihrer Pflegetätigkeit zu unterstützen und zu entlasten.

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