Pflegegrad in Deutschland - Die Übersicht
Im Laufe des Lebens kann es passieren, dass man aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig wird. Um in diesen Fällen eine adäquate Unterstützung und Versorgung zu gewährleisten, hat Deutschland das Pflegesystem mit unterschiedlichen Pflegegraden eingeführt.
Aber was bedeuten diese Pflegegrade genau und welche Voraussetzungen müssen für ihre Anerkennung erfüllt sein? Hier stellen wir Ihnen einen Überblick über die Pflegegrade in Deutschland zu Verfügung und geben in den Ratgebern zu Pflegegrad 1 bis 5 ausführliche Informationen zu den wichtigen Fragen.
Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 gilt für Menschen, die nur geringe Beeinträchtigungen in ihrem Alltag haben. Hierzu zählen beispielsweise Schwierigkeiten bei der Körperpflege oder beim Treppensteigen. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss somit in der Lage sein, mindestens 90% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung zu bewältigen.
Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird für Personen mit erheblichen Einschränkungen in der Selbstständigkeit vergeben. Hierzu zählen beispielsweise Schwierigkeiten beim An- und Ausziehen, beim Essen oder bei der Mobilität. Auch hier müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 70% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.
Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 wird für Personen mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit vergeben. Hierzu zählen beispielsweise eine stark eingeschränkte Mobilität oder ein starker Hilfebedarf bei der Körperpflege. Auch hier müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 50% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.
Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 wird für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit vergeben. Hierzu zählen beispielsweise eine dauerhafte Betreuung oder eine erhebliche Einschränkung der Wahrnehmung. Es müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 30% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.
Pflegegrad 5
Der Pflegegrad 5 gilt für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und einer besonderen Herausforderung in der Versorgung.
Hierzu zählen beispielsweise eine dauerhafte Beatmung oder ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Es müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen.
Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 12,5% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.
In unseren ausführlichen Ratgebern finden Sie weiterführende Informationen zu den einzelnen Pflegegraden sowie Antworten auf wichtige Fragen zu den Voraussetzungen, den finanziellen und steuerlichen Vorteilen und möglichen Unterstützungsangeboten. Die Beantragung des Pflegegrads erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse, bei der man sich auch über weitere Unterstützungsangebote informieren kann.