Pflegegrad in Deutschland - Die Übersicht

Pflegegrad

Im Laufe des Lebens kann es passieren, dass man aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig wird. Um in diesen Fällen eine adäquate Unterstützung und Versorgung zu gewährleisten, hat Deutschland das Pflegesystem mit unterschiedlichen Pflegegraden eingeführt.

Aber was bedeuten diese Pflegegrade genau und welche Voraussetzungen müssen für ihre Anerkennung erfüllt sein? Hier stellen wir Ihnen einen Überblick über die Pflegegrade in Deutschland zu Verfügung und geben in den Ratgebern zu Pflegegrad 1 bis 5 ausführliche Informationen zu den wichtigen Fragen.

Pflegegrad 1

Beratung zum Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 gilt für Menschen, die nur geringe Beeinträchtigungen in ihrem Alltag haben. Hierzu zählen beispielsweise Schwierigkeiten bei der Körperpflege oder beim Treppensteigen. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss somit in der Lage sein, mindestens 90% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung zu bewältigen.

Pflegegrad 2

Unterstützung bei Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 wird für Personen mit erheblichen Einschränkungen in der Selbstständigkeit vergeben. Hierzu zählen beispielsweise Schwierigkeiten beim An- und Ausziehen, beim Essen oder bei der Mobilität. Auch hier müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 70% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 wird für Personen mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit vergeben. Hierzu zählen beispielsweise eine stark eingeschränkte Mobilität oder ein starker Hilfebedarf bei der Körperpflege. Auch hier müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 50% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.

Pflegegrad 4

Unterstützung bei Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 wird für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit vergeben. Hierzu zählen beispielsweise eine dauerhafte Betreuung oder eine erhebliche Einschränkung der Wahrnehmung. Es müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen. Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 30% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.

Pflegegrad 5

Informationen zum Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 gilt für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und einer besonderen Herausforderung in der Versorgung.

Hierzu zählen beispielsweise eine dauerhafte Beatmung oder ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Es müssen mindestens zwei Defizite in unterschiedlichen Bereichen vorliegen.

Die betroffene Person muss allerdings nur noch mindestens 12,5% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung bewältigen können.

Wichtige Fragen (FAQ) und Antworten zum Thema Pflegegrad

Ein Pflegegrad in Deutschland ist eine Einstufung, die das Maß der Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmt und somit festlegt, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden können.

Einen Pflegegrad beantragt man, indem man sich an seine Pflegekasse wendet und dort einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt; die Pflegekasse veranlasst dann die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachter.

Voraussetzungen für einen Pflegegrad sind eine dauerhafte, mindestens sechs Monate bestehende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung.

Die Pflegegrade werden anhand eines Begutachtungsassessments ermittelt, das die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens.

Die Unterschiede zwischen den Pflegegraden liegen im Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der betroffenen Person; je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Bedarf an Unterstützung, Hilfe und Pflege.

Ein Pflegegrad kann unter bestimmten Umständen rückwirkend gewährt werden, jedoch höchstens bis zu dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.

Wenn Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen und eine erneute Überprüfung zu beantragen.

Mit den verschiedenen Pflegegraden sind unterschiedliche Leistungen verbunden, die von Geldleistungen, Sachleistungen (z.B. Pflegedienst), Kombinationsleistungen, Zuschüssen für Umbaumaßnahmen bis hin zu vollstationärer Pflege reichen können.

Der Pflegegrad kann jederzeit überprüft und angepasst werden, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verändert; eine Neubewertung kann auf Antrag des Versicherten oder der Pflegekasse erfolgen.

Ja, pflegende Angehörige können Unterstützung in Form von Pflegekursen, Pflegegeld für häusliche Pflege, sozialer Sicherung sowie Entlastungsangeboten erhalten, um sie in ihrer Pflegetätigkeit zu unterstützen und zu entlasten.

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