Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 2026: Bedeutung, Vorteile & Rechner
Neben dem Grad der Behinderung enthält der für Sie ausgestellte Schwerbehindertenausweis gegebenenfalls auch ein bestimmtes Merkzeichen. Anhand dieses Merkzeichens wird auf ihrem Ausweis die Art der Behinderung gekennzeichnet. Je nachdem welches Kennzeichen in ihren Ausweis vermerkt worden ist, erhalten Sie entsprechende Nachteilsausgleiche, die Sie im Alltag mit ihrer Behinderung unterstützen. Wir geben Ihnen den Überblick über die wichtigen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und zeigen auf wann sie jeweils vergeben werden.
Der große Schwerbehindertenausweis-Rechner
Ihr persönlicher Check: Welche Vorteile bringen Ihnen GdB und Merkzeichen wirklich?
Für eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Versorgungsamt, einen Sozialverband oder einen Steuerberater.
🔍 Merkzeichen-Tabelle: Bedeutung & Vorteile auf einen Blick
Jedes Merkzeichen bringt spezifische Vorteile bei der Steuer und Mobilität. Hier sehen Sie auf einen Blick, was hinter den Kürzeln steckt.
| Kürzel | Bedeutung | Hauptvorteil |
|---|---|---|
| G | Erheblich gehbehindert | Steuerfreibetrag & Wahlrecht (ÖPNV/KFZ) |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | Blauer Parkausweis & KFZ-Steuerbefreiung |
| B | Begleitperson | Begleitung fährt kostenlos (Bus & Bahn) |
| H | Hilflos | Hoher Steuerpauschbetrag (7.400 €) |
| Bl | Blind | Blindengeld, Parkausweis & Steuerbefreiung |
| Gl | Gehörlos | Freifahrt ÖPNV (mit Wertmarke) & Steuer |
| RF | Rundfunk | Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag |
(Wischen Sie auf dem Handy nach links, um die ganze Tabelle zu sehen)
ℹ️ Wichtig: Dies ist nur eine Kurzübersicht der Hauptvorteile.
Alle detaillierten Leistungen, Steuer-Infos und Voraussetzungen erklären wir Ihnen in den einzelnen Ratgebern weiter unten.
Die Merkzeichen im Detail: Wählen Sie Ihren Ratgeber
Wählen Sie unten das gewünschte Merkzeichen aus, um zu den ausführlichen Informationen, Vorteilen und Voraussetzungen zu gelangen.
Außergewöhnlich Gehbehindert
Der „Goldstandard“ für Mobilität: Blauer Parkausweis und 100% Steuerbefreiung.
Zum Ratgeber aG →Erheblich Gehbehindert
Wahlrecht: Sparen Sie bei der KFZ-Steuer oder nutzen Sie Bus & Bahn günstiger.
Zum Ratgeber G →Taubblind
Der höchste Schutzstatus im Schwerbehindertenrecht. Umfasst unter anderem hohes Taubblindengeld, komplette Befreiung von der KFZ-Steuer und Rundfunkbeitrag sowie Befreiung von Zuzahlungen
Grundvoraussetzungen: Wann wird ein Merkzeichen erteilt?
Damit neben dem Grad der Behinderung auch ein entsprechendes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen wird, müssen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Je nach Funktionsstörung und Beeinträchtigung prüft das Versorgungsamt, ob in dem vorliegendem Fall die Kriterien erfüllt werden. So bedarf es beispielsweise bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) einen Nachweis, das die Mobilität entsprechend eingeschränkt ist. Wichtig zu wissen ist, dass Sie mehrere Merkzeichen in ihrem Ausweis vermerkt bekommen können, wenn Sie jeweils die entsprechende Beeinträchtigung nachweisen können.
Das Ziel der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ist den Personen mit einer schweren Behinderung einen passenden Nachteilsausgleich gewähren zu können. So hat beispielsweise eine Person mit einer Gehbehinderung (Merkzeichen G) andere Einschränkungen als eine Person, die sehr stark sehbehindert (Merkzeichen Bl) ist.
Um die Beeinträchtigungen bestmöglich und so individuell wie möglich auszugleichen, beinhalten die unterschiedlichen Merkzeichen schließlich auch unterschiedliche Vorteile und Entlastungen für die Inhaber des Ausweises.
Was bedeutet Nachteilsausgleich?
Je nachdem welches Merkzeichen in ihrem Ausweis eingetragen wird, haben Sie einen individuellen Anspruch auf die Gewährung bestimmter Vergünstigungen und Vorteile. Hierbei spricht man von einem sogenannten Nachteilsausgleich. Die Vorteile unterscheiden sich abhängig vom gewährten Merkzeichen. In unseren Themenseiten informieren wir Sie über den jeweiligen Ausgleich. Zusätzlich erhalten Sie mit dem Schwerbehindertenausweis Vorteile, die vom Grad der Behinderung abhängig sind.
🏛 Wer ist zuständig?
Ihr Ansprechpartner für die Beantragung, Änderung oder Prüfung von Merkzeichen ist immer das für Ihren Wohnort zuständige Versorgungsamt (oder Landesamt für Soziales).
Tipp: Stellen Sie Anträge immer schriftlich und legen Sie aktuelle ärztliche Befunde bei, die nicht älter als 2 Jahre sind.
