Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis bei den Senioren Nachrichten im Überblick
Neben dem Grad der Behinderung enthält der für Sie ausgestellte Schwerbehindertenausweis gegebenenfalls auch ein bestimmtes Merkzeichen. Anhand dieses Merkzeichens wird auf ihrem Ausweis die Art der Behinderung gekennzeichnet. Je nachdem welches Kennzeichen in ihren Ausweis vermerkt worden ist, erhalten Sie entsprechende Nachteilsausgleiche, die Sie im Alltag mit ihrer Behinderung unterstützen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und zeigen auf für welche Art der Einschränkung sie jeweils vergeben werden.

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis im Überblick

Mensch im Rollstuhl mit Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnlich gehbehindert. Informationen zu den einzelnen Voraussetzungen und dem Nachteilsausgleich bei Eintrag im Schwerbehindertenausweis hier…

Merkzeichen B

Der Buchstabe B als Merkzeichen kennzeichnet, dass eine Begleitung erforderlich ist. Mehr Informationen über die Vorteile und Voraussetzungen, die für das Merkzeichen B wichtig sind hier…

Blinder Mann mit Merkzeichen Bl und Blindenhund

Merkzeichen BL

Das Merkzeichen Bl bekommen Blinde und Menschen mit einer starken Sehbehinderung. Voraussetzungen und Vorteile, die Sie mit dem Merkzeichen Bl haben können, erfahren Sie hier..

Frau mit Gehbehinderung im Gespräch mit einem Arzt

Merkzeichen G

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis zeigt, dass die Person erheblich gehbehindert und stehbehindert ist. Mehr zu Voraussetzungen und Vorteilen hier..

Merkzeichen GL

Personen, die gehörlos sind oder eine starke Hörbehinderung habe erhalten das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis.

Merkzeichen H

Menschen, die hilflos sind, erhalten das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis. 

Merkzeichen RF

RF steht als Merkzeichen für die Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr .

Weitere Merkzeichen:

Merkzeichen TBl

Taubblinde Menschen erhalten das Merkzeichen TBl in ihrem Ausweis.

Kriegsbeschädigt

Menschen, die im Krieg zu Schaden gekommen sind und einen GdS von mindestens 50 aufweisen.

Voraussetzungen für ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Damit neben dem Grad der Behinderung auch ein entsprechendes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen wird, müssen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Je nach Funktionsstörung und Beeinträchtigung prüft das Versorgungsamt, ob in dem vorliegendem Fall die Kriterien erfüllt werden. So bedarf es beispielsweise bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) einen Nachweis, das die Mobilität entsprechend eingeschränkt ist. Wichtig zu wissen ist, dass Sie mehrere Merkzeichen in ihrem Ausweis vermerkt bekommen können, wenn Sie jeweils die entsprechende Beeinträchtigung nachweisen können.

Das Ziel der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ist den Personen mit einer schweren Behinderung einen passenden Nachteilsausgleich gewähren zu können. So hat beispielsweise eine Person mit einer Gehbehinderung (Merkzeichen G) andere Einschränkungen als eine Person, die sehr stark sehbehindert (Merkzeichen Bl) ist.

Um die Beeinträchtigungen bestmöglich und so individuell wie möglich auszugleichen, beinhalten die unterschiedlichen Merkzeichen schließlich auch unterschiedliche Vorteile und Entlastungen für die Inhaber des Ausweises.

Nachteilsausgleich nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Je nachdem welches Merkzeichen in ihrem Ausweis eingetragen wird, haben Sie einen individuellen Anspruch auf die Gewährung bestimmter Vergünstigungen und Vorteile. hierbei spricht man von einem sogenannten Nachteilsausgleich. Die Vorteile unterscheiden sich abhängig vom gewährten Merkzeichen. In unseren Themenseiten informieren wir Sie über den jeweiligen Ausgleich. Zusätzlich erhalten Sie mit dem Schwerbehindertenausweis Vorteile, die vom Grad der Behinderung abhängig sind.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner ist das an ihrem Wohnort zuständige Versorgungsamt.

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