Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 2026: Tabelle, Bedeutung, Vorteile & Rechner
Was bedeuten die Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl, RF und TBl im Schwerbehindertenausweis? Hier erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die einzelnen Merkzeichen, ihre Voraussetzungen und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche. Ausführliche Ratgeber unterstützen Sie bei der weiteren Orientierung. Mit dem GdB- und Merkzeichen-Rechner können Sie prüfen, welche Entlastungen bei Ihnen in Betracht kommen.
Zusätzlich zum GdB ermöglichen Merkzeichen individuelle Entlastungen
Der Grad der Behinderung bewertet die Auswirkungen aller Beeinträchtigungen insgesamt. Merkzeichen ergänzen diese Bewertung und können Ansprüche auf individuell passende Nachteilsausgleiche eröffnen.
Der Grad der Behinderung
fasst die Auswirkungen aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Gesamtwert zusammen. Er zeigt, wie stark die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist.
Die Merkzeichen
kennzeichnen besondere behinderungsbedingte Auswirkungen im Alltag, wie eine eingeschränkte Mobilität, Hilflosigkeit oder notwendige Begleitung. Sie können weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen.
Beispiele für mögliche zusätzliche Vorteile mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Erleichterungen im Nahverkehr
Eine Wertmarke kann die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr ermöglichen.
Steuerliche Vorteile
Je nach Merkzeichen kommen zusätzliche Steuervergünstigungen oder Pauschalen in Betracht.
Unentgeltliche Begleitung
Eine Begleitperson kann in erfassten Verkehrsmitteln kostenfrei mitfahren.
Parkerleichterungen
Bestimmte Merkzeichen können den Zugang zu besonderen Parkausweisen eröffnen.
Ermäßigung oder Befreiung
Abhängig vom Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen kann eine Entlastung möglich sein.
Darüber hinaus können je nach Merkzeichen und persönlicher Situation weitere individuelle Erleichterungen und Leistungen hinzukommen.
Wichtig: Ein hoher GdB führt nicht automatisch zu einem Merkzeichen. Die jeweiligen Voraussetzungen werden gesondert geprüft.
Welche Merkzeichen gibt es im Schwerbehindertenausweis?
Jedes Merkzeichen steht für bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen und kann mit eigenen Nachteilsausgleichen verbunden sein. Die folgende Übersicht erklärt die wichtigsten Merkzeichen, nennt typische Beeinträchtigungen und führt Sie direkt zum passenden Ratgeber. Eine Diagnose allein begründet jedoch noch keinen Anspruch. Entscheidend sind immer die konkreten Auswirkungen im Einzelfall.
Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Das Merkzeichen G kommt in Betracht, wenn übliche Wegstrecken im Ortsverkehr wegen einer Behinderung nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren zurückgelegt werden können.
Beispiele zur Orientierung
- Schwere Funktionsstörungen der Beine oder der Lendenwirbelsäule
- Schwere Herz- oder Lungenerkrankungen mit stark begrenzter Belastbarkeit
- Anfallsleiden oder erhebliche Orientierungsstörungen mit Gefahren im Straßenverkehr
Außergewöhnliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen aG setzt eine besonders schwere mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung voraus. Betroffene können sich außerhalb eines Kraftfahrzeugs dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung fortbewegen.
Beispiele zur Orientierung
- Medizinisch notwendige Rollstuhlnutzung auch für sehr kurze Entfernungen
- Schwerste bewegungsbezogene oder neuromuskuläre Funktionsstörungen
- Extrem schwere Herz-, Lungen- oder mentale Beeinträchtigungen mit vergleichbarer Mobilitätswirkung
Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Das Merkzeichen B wird festgestellt, wenn eine schwerbehinderte Person bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist.
Beispiele zur Orientierung
- Notwendige Hilfe beim Einsteigen, Aussteigen oder Umsteigen
- Orientierungshilfe bei schwerer Sehbehinderung oder kognitiver Beeinträchtigung
- Regelmäßig benötigte Unterstützung oder Überwachung während der Fahrt
Hilflosigkeit
Hilflos ist, wer für zahlreiche häufig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft fremde Hilfe benötigt. Auch notwendige Anleitung, Überwachung oder ständige Hilfebereitschaft kann berücksichtigt werden.
Beispiele zur Orientierung
- Umfangreiche Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Ankleiden oder Toilettengang
- Ständige Anleitung oder Überwachung bei schweren geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen
- Ständige Hilfebereitschaft wegen häufig möglicher akuter Gefahren
Blindheit
Das Merkzeichen Bl wird bei Blindheit oder einer gleichgestellten, dauerhaft sehr schweren Sehbeeinträchtigung festgestellt. Maßgeblich sind die Sehschärfe und gleich schwere Störungen des Sehvermögens.
Beispiele zur Orientierung
- Vollständiger Verlust des Sehvermögens
- Beidäugige Gesamtsehschärfe von höchstens 1/50
- Gleich schwere dauerhafte Einschränkungen, etwa durch extreme Gesichtsfeldausfälle
Gehörlosigkeit
Das Merkzeichen Gl kommt bei Taubheit beider Ohren sowie bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit in Betracht, wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen bestehen.
Beispiele zur Orientierung
- Angeborene beidseitige Taubheit
- Später erworbene Taubheit beider Ohren
- An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwer verständlicher Lautsprache oder geringem Sprachschatz
Gesundheitliche Voraussetzungen für eine Rundfunkbeitragsermäßigung
Das Merkzeichen RF bestätigt, dass bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags muss anschließend gesondert beantragt werden.
Beispiele zur Orientierung
- Blindheit oder wesentliche Sehbehinderung mit den erforderlichen Voraussetzungen
- Gehörlosigkeit oder unzureichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen
- Dauerhafter Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen bei einem GdB von mindestens 80
Taubblindheit
Das Merkzeichen TBl setzt einen hörbedingten GdB von mindestens 70 und zugleich einen sehbedingten GdB von 100 voraus. Die beiden Bewertungen müssen nebeneinander vorliegen.
Beispiele zur Orientierung
- Angeborene kombinierte Hör- und Sehbeeinträchtigung mit den erforderlichen Einzel-GdB
- Fortschreitende Taubblindheit, etwa beim Usher-Syndrom, nach Erreichen der Schwellenwerte
- Unabhängig voneinander erworbene schwere Hör- und Sehbeeinträchtigungen
Wichtig: Die Beispiele dienen der Orientierung. Eine Diagnose oder Beeinträchtigung führt nicht automatisch zu einem Merkzeichen. Entscheidend sind die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und die Auswirkungen im Einzelfall.
Welches Merkzeichen kommt für Sie infrage?
Für jedes Merkzeichen gelten eigene gesundheitliche Voraussetzungen. In unseren ausführlichen Ratgebern erfahren Sie, wann ein Anspruch bestehen kann, welche Nachteilsausgleiche damit verbunden sind und wie Sie das Merkzeichen beantragen. Wählen Sie das Merkzeichen aus, zu dem Sie mehr wissen möchten.
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Mobilität im StraßenverkehrRatgeber zum Merkzeichen G
Wann ist die Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt? Der Ratgeber erklärt die Voraussetzungen für das Merkzeichen G, das Wahlrecht zwischen Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung sowie die Beantragung.
- Voraussetzungen
- Wahlrecht
- Antrag
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Außergewöhnliche GehbehinderungRatgeber zum Merkzeichen aG
Der Ratgeber zeigt, wie streng die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG sind und welche Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden. Außerdem geht es um den blauen Parkausweis, Steuervergünstigungen und weitere Nachteilsausgleiche.
- Voraussetzungen
- Parkausweis
- Nachteilsausgleiche
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Notwendige BegleitungRatgeber zum Merkzeichen B
Wann wird regelmäßig eine Begleitperson benötigt und welche Hilfen zählen? Hier erfahren Sie, wann das Merkzeichen B festgestellt werden kann und welche Vorteile eine Begleitperson im öffentlichen Verkehr nutzen kann.
- Hilfebedarf
- Begleitperson
- Beantragung
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Hilflosigkeit im AlltagRatgeber zum Merkzeichen H
Welche Hilfe bei wiederkehrenden Verrichtungen ist maßgeblich? Der Ratgeber erklärt die Hilflosigkeit im rechtlichen Sinn, geeignete Nachweise und wichtige steuerliche sowie mobilitätsbezogene Entlastungen.
- Hilflosigkeit
- Nachweise
- Steuervorteile
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Blindheit und SehvermögenRatgeber zum Merkzeichen Bl
Der Ratgeber erläutert, welche Sehbeeinträchtigungen rechtlich als Blindheit gelten. Sie erfahren außerdem, welche Nachteilsausgleiche mit dem Merkzeichen Bl verbunden sein können und welche Leistungen zusätzlich vom Landesrecht abhängen.
- Sehvermögen
- Nachteilsausgleiche
- Landesleistungen
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Gehörlosigkeit und SprachstörungenRatgeber zum Merkzeichen Gl
Wann erfüllt eine Hörbeeinträchtigung die Voraussetzungen für das Merkzeichen Gl? Der Ratgeber erklärt die Prüfung, den Einfluss von Hörgeräten und Cochlea-Implantaten sowie Wertmarke, Kfz-Steuer und Gehörlosengeld.
- Hörvermögen
- Wahlrecht
- Gehörlosengeld
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RundfunkbeitragRatgeber zum Merkzeichen RF
Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gelten für das Merkzeichen RF? Hier lesen Sie, wer eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen kann, welche Nachweise benötigt werden und wann stattdessen eine Befreiung infrage kommt.
- Voraussetzungen
- Ermäßigung
- Antrag
Welche Nachteilsausgleiche kommen für Sie in Betracht?
Wählen Sie Ihren festgestellten Grad der Behinderung und die Merkzeichen aus Ihrem Schwerbehindertenausweis. Der Rechner zeigt Ihnen, welche steuerlichen Entlastungen, Mobilitätsvorteile und weiteren Nachteilsausgleiche grundsätzlich möglich sein können. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung durch die zuständige Stelle.
GdB- und Merkzeichen-Rechner
Prüfen Sie, welche Nachteilsausgleiche bei Ihrem festgestellten Grad der Behinderung und Ihren Merkzeichen in Betracht kommen.
Grad der Behinderung auswählen
Verschieben Sie den Regler auf den amtlich festgestellten GdB.
Schwerbehinderung ab GdB 50Welche Merkzeichen sind festgestellt?
Mehrfachauswahl möglich. Wählen Sie die Merkzeichen aus, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis festgestellt sind.
Rechtsgrundlagen dieses Rechners im Überblick
Die wichtigsten bundesweiten Nachteilsausgleiche beruhen insbesondere auf folgenden Vorschriften. Die jeweils passende Grundlage wird zusätzlich direkt beim Ergebnis genannt.
Merkzeichen beantragen: So werden die Voraussetzungen geprüft
Beantragen Sie erstmals die Feststellung einer Behinderung, können Sie die gewünschten Merkzeichen im Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung angeben. Besitzen Sie bereits einen Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis, nutzen Sie dafür einen Änderungs- beziehungsweise Neufeststellungsantrag. Die genaue Bezeichnung des Formulars unterscheidet sich je nach Bundesland.
Viele Antragsformulare enthalten eigene Auswahlfelder für die Merkzeichen. Beschreiben Sie zusätzlich nicht nur Ihre Diagnosen, sondern vor allem deren konkrete Auswirkungen im Alltag. Je nach Merkzeichen kann beispielsweise entscheidend sein, welche Wegstrecken Sie bewältigen können, ob Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig Hilfe benötigen oder bei täglichen Verrichtungen auf Unterstützung angewiesen sind.
Geben Sie außerdem Ihre behandelnden Fachärzte, Hausärzte und Kliniken vollständig an. Vorhandene aktuelle Befundberichte können Sie direkt beifügen. Mit Ihrer Einwilligung kann die zuständige Behörde weitere medizinische Unterlagen bei den genannten Stellen anfordern.
Die Behörde prüft anschließend den Grad der Behinderung und die Voraussetzungen der beantragten Merkzeichen. Anerkannte Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Zuständige Stelle und medizinische Unterlagen
Wer bearbeitet den Antrag?
Die zuständige Stelle richtet sich nach Ihrem Bundesland und Wohnort. Je nach Region kann sie beispielsweise Versorgungsamt, Landesamt, Kreisverwaltung oder eine kommunale Behörde heißen. Die genaue Behörde finden Sie im Serviceportal Ihres Bundeslandes oder Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Geben Sie behandelnde Ärzte, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen vollständig an. Vorhandene aussagekräftige Befundberichte können Sie direkt beifügen. Mit Ihrer Einwilligung kann die Behörde weitere medizinische Unterlagen bei den genannten Stellen anfordern.
Gut zu wissen: Es gibt keine allgemeine bundesweite Regel, nach der ärztliche Befunde höchstens zwei Jahre alt sein dürfen. Entscheidend ist, dass die Unterlagen Ihre aktuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen nachvollziehbar beschreiben.
