Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis im Überblick
Merkzeichen aG
Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnlich gehbehindert. Informationen zu den einzelnen Voraussetzungen und dem Nachteilsausgleich bei Eintrag im Schwerbehindertenausweis hier…
Merkzeichen B
Der Buchstabe B als Merkzeichen kennzeichnet, dass eine Begleitung erforderlich ist. Mehr Informationen über die Vorteile und Voraussetzungen, die für das Merkzeichen B wichtig sind hier…
Merkzeichen BL
Das Merkzeichen Bl bekommen Blinde und Menschen mit einer starken Sehbehinderung. Voraussetzungen und Vorteile, die Sie mit dem Merkzeichen Bl haben können, erfahren Sie hier..
Merkzeichen G
Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis zeigt, dass die Person erheblich gehbehindert und stehbehindert ist. Mehr zu Voraussetzungen und Vorteilen hier..
Merkzeichen GL
Personen, die gehörlos sind oder eine starke Hörbehinderung habe erhalten das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis.
Merkzeichen H
Menschen, die hilflos sind, erhalten das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis.
Merkzeichen RF
RF steht als Merkzeichen für die Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr .
Weitere Merkzeichen:
Merkzeichen TBl
Taubblinde Menschen erhalten das Merkzeichen TBl in ihrem Ausweis.
Kriegsbeschädigt
Menschen, die im Krieg zu Schaden gekommen sind und einen GdS von mindestens 50 aufweisen.
Voraussetzungen für ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Damit neben dem Grad der Behinderung auch ein entsprechendes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen wird, müssen jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Je nach Funktionsstörung und Beeinträchtigung prüft das Versorgungsamt, ob in dem vorliegendem Fall die Kriterien erfüllt werden. So bedarf es beispielsweise bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) einen Nachweis, das die Mobilität entsprechend eingeschränkt ist. Wichtig zu wissen ist, dass Sie mehrere Merkzeichen in ihrem Ausweis vermerkt bekommen können, wenn Sie jeweils die entsprechende Beeinträchtigung nachweisen können.
Das Ziel der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ist den Personen mit einer schweren Behinderung einen passenden Nachteilsausgleich gewähren zu können. So hat beispielsweise eine Person mit einer Gehbehinderung (Merkzeichen G) andere Einschränkungen als eine Person, die sehr stark sehbehindert (Merkzeichen Bl) ist.
Um die Beeinträchtigungen bestmöglich und so individuell wie möglich auszugleichen, beinhalten die unterschiedlichen Merkzeichen schließlich auch unterschiedliche Vorteile und Entlastungen für die Inhaber des Ausweises.
Nachteilsausgleich nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Je nachdem welches Merkzeichen in ihrem Ausweis eingetragen wird, haben Sie einen individuellen Anspruch auf die Gewährung bestimmter Vergünstigungen und Vorteile. hierbei spricht man von einem sogenannten Nachteilsausgleich. Die Vorteile unterscheiden sich abhängig vom gewährten Merkzeichen. In unseren Themenseiten informieren wir Sie über den jeweiligen Ausgleich. Zusätzlich erhalten Sie mit dem Schwerbehindertenausweis Vorteile, die vom Grad der Behinderung abhängig sind.
Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner ist das an ihrem Wohnort zuständige Versorgungsamt.