Grad der Behinderung (GdB) bei Krankheiten: Der Online-Check nach VersMedV 2026

Eine chronische Erkrankung verändert den Alltag von Betroffenen und Angehörigen oft grundlegend. Wer für diese neuen Herausforderungen gesetzliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen kann, regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung.

Möchten Sie wissen, ob Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung die Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung erfüllt? Nutzen Sie unseren interaktiven Online-Check für einen schnellen ersten Einblick in die aktuellen Maßstäbe der VersMedV für das Jahr 2026. Zudem finden Sie hier alles Wichtige zu rechtlichen Grundsätzen, Nachteilsausgleichen und speziellen Merkzeichen.

Eine ältere Frau sitzt mit ihrer erwachsenen Tochter am Tisch un prüft auf dem Tablet den GdB gemäß VersMedV im Check

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Ein GdB wird nicht für die bloße Diagnose, sondern für die tatsächliche Einschränkung im Alltag vergeben.
  • Die offizielle Grundlage für die Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
  • Bei mehreren Krankheiten werden die Werte nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtauswirkung betrachtet.

Wir haben die umfangreichen Regelungen der Versorgungsmedizin-Verordnung in ein intelligentes und kostenfreies Tool für Sie übersetzt. Prüfen Sie damit schnell, ob Ihre Erkrankung berücksichtigt wird und welcher Grad der Behinderung im Regelfall vorgesehen ist. Bitte beachten Sie, dass die finale Entscheidung immer auf einer individuellen ärztlichen Prüfung beruht und bei mehreren Beeinträchtigungen keine einfache Addition der Werte, sondern eine Gesamtbetrachtung stattfindet.

1. Krankheit prüfen

Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung Ihrer Beeinträchtigung.

2. Vorteile entdecken

Informieren Sie sich über mögliche Nachteilsausgleiche und wichtige Merkzeichen.

3. Antrag stellen

Beantragen Sie Ihren Grad der Behinderung offiziell beim zuständigen Versorgungsamt.

Wählen Sie nun hier Ihre Beeinträchtigung und anschließend die Ausprägung aus. Das Ergebnis zeigt die allgemeinen Richtwerte zur Höhe des GdB der Versorgungsmedizinischen Verordnung für diese Krankheit:

Rechner: Möglicher GdB für Krankheiten gemäß Versorgungsmedizin-Verordnung

Wählen Sie eine häufige Beeinträchtigung direkt per Schnellauswahl oder suchen Sie Ihre Erkrankung im Auswahlbereich. Anschließend werden Ihnen die passenden Angaben zum Schweregrad angezeigt.

Häufige Beeinträchtigungen

Alle Erkrankungen (A-Z)

Suchen Sie gezielt nach Ihrer Beeinträchtigung oder wählen Sie aus der Liste.

Kopf, Gesicht, Nase & Luftwege
Nervensystem und Psyche
Bewegungsapparat (Knochen & Gelenke)
Hauterkrankungen
Blut, blutbildende Organe & Immunsystem
Stoffwechsel & innere Sekretion
Weibliche Geschlechtsorgane
Männliche Geschlechtsorgane
Brüche (Hernien)
Harnorgane (Nieren & Blase)
Verdauungsorgane
Innere Erkrankungen (Atmung & Herz)
Sehen, Hören & Gleichgewicht
Gewählt:

Möglicher Einzel-GdB

💡 Vertiefende Ratgeber für Ihre Auswahl:

Haftungsausschluss & Hinweis: Das Tool berechnet den Grad der Behinderung (GdB) für einzelne Erkrankungen und dient ausschließlich als unverbindlicher Anhaltswert zur ersten Einordnung. Wenn bei Ihnen mehrere Erkrankungen gleichzeitig vorliegen, kann sich der Gesamt-GdB erhöhen. Eine einfache mathematische Addition der Werte findet dabei jedoch nicht statt.

Maßgeblich ist immer die individuelle medizinische Prüfung der Gesamtauswirkung durch das zuständige Versorgungsamt. Die Betreiber dieses Tools übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte. Grundlage der Daten ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

Gemeinsame Grundsätze: Wer erhält einen Grad der Behinderung?

Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass allein die medizinische Diagnose einer schweren Erkrankung automatisch zu einem festen Grad der Behinderung (GdB) führt. Die aktuelle Versorgungsmedizin-Verordnung geht jedoch von einem modernen Verständnis aus, das sich aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ableitet.

Für die rechtliche Bewertung ist demnach nicht der bloße Name der Krankheit entscheidend. Maßgeblich ist stattdessen, inwieweit Sie durch die Erkrankung an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden. Das Versorgungsamt prüft immer ganz individuell Ihre tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung.

Darüber hinaus setzt die Anerkennung eines GdB voraus, dass Ihr Gesundheitszustand von dem für Ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht. Altersbedingte Verschleißerscheinungen gelten in der Regel nicht als Behinderung. Zudem muss diese Abweichung Ihre Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate, somit dauerhaft, beeinträchtigen.

Vorübergehende Erkrankungen begründen keinen rechtlichen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Wichtiges Prinzip bei Mehrfacherkrankungen

Unser Tool berechnet den möglichen Einzel-GdB für eine spezifische Erkrankung. Liegen bei Ihnen jedoch mehrere Gesundheitsstörungen vor, werden die Werte nicht einfach addiert. Berechnungsmethoden wie Addition oder Mittelung sind laut Verordnung ausdrücklich nicht zulässig.

Stattdessen wird von der Erkrankung ausgegangen, die den höchsten Einzel-GdB bedingt. Anschließend wird in einer Gesamtschau geprüft, ob und wie sich die verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen wechselseitig beeinflussen und ob sie das Ausmaß der Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.

Vorteile und Nachteilsausgleiche: Was bringt Ihnen der GdB?

Der festgestellte Grad der Behinderung ist der Schlüssel zu vielfältigen Unterstützungsangeboten. Je nach Höhe des GdB gewährt Ihnen der Gesetzgeber unterschiedliche Nachteilsausgleiche. Diese sollen helfen, krankheitsbedingte Hürden im Alltag oder im Berufsleben finanziell und organisatorisch abzufedern.

Da gesundheitliche Beeinträchtigungen jedoch sehr individuell ausfallen, reicht ein reiner Zahlenwert oft nicht aus. Aus diesem Grund gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eintragen zu lassen. Diese ermöglichen ganz gezielte Hilfen für spezifische Einschränkungen, wie beispielsweise Parkerleichterungen oder die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs.

Nachdem Sie durch unseren Online-Check nun einen ersten Richtwert für Ihre Erkrankung ermittelt haben, können Sie sich detailliert über Ihre individuellen Ansprüche informieren. Wählen Sie einfach den passenden Themenbereich aus, um alle Vorteile auf einen Blick zu sehen:

GdB-Tabelle: Häufige Krankheiten und ihre Einstufung

Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine erste Orientierung, wie bestimmte Beschwerdebilder in der Praxis häufig bewertet werden. Bitte beachten Sie, dass dieselbe Diagnose, wie ein Schlaganfall oder Diabetes, je nach Ausprägung zu unterschiedlichen GdB-Werten führen kann.

GdB 30

Leichte bis mittelgradige Einschränkungen

Gut eingestellter Diabetes mellitus (ohne häufige Unterzuckerungen), beginnender Gelenkverschleiß (Hüftleiden ohne wesentliche Bewegungseinschränkung), leichte bis mittlere Schwerhörigkeit, leichte Formen der Inkontinenz.

GdB 50 Schwerbehinderung

Deutliche Einschränkungen im Alltag

Diabetes mellitus mit mindestens vier täglichen Insulininjektionen und starken Schwankungen, beidseitige schwere Schwerhörigkeit, künstliches Hüftgelenk (mit leichten Restbeschwerden), Schlaganfall mit anhaltenden leichten Ausfallerscheinungen.

GdB 70

Schwere Beeinträchtigungen der Teilhabe

Schlaganfall mit bleibenden Lähmungen oder deutlichen Sprachstörungen, hochgradige Schwerhörigkeit bis an Taubheit grenzend, schwere Harninkontinenz (vollständiger Kontrollverlust, Hilfsmittelbedarf), schwere Gelenkversteifungen an Hüfte oder Knien.

GdB 100

Schwerste gesundheitliche Ausfälle

Vollständige Gehörlosigkeit beidseitig (mit schweren Sprachstörungen), schwerste Folgen eines Schlaganfalls (zwingende Rollstuhlpflicht oder vollkommene Pflegebedürftigkeit), fortgeschrittene Demenzerkrankungen, viele Krebserkrankungen während der Heilungsbewährung.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht dient ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung. Der Grad der Behinderung wird von den Versorgungsämtern immer auf Basis Ihrer ganz individuellen medizinischen Befunde und Ihrer persönlichen Teilhabebeeinträchtigung festgestellt.

Häufige Fragen (FAQ) zum Grad der Behinderung

Welche Krankheit führt automatisch zu einem GdB von 50?
Keine Krankheit führt pauschal nur aufgrund der Diagnose zu einem bestimmten GdB. Die Versorgungsmedizin-Verordnung prüft immer die individuellen Einschränkungen im Alltag. Ein GdB von 50 wird beispielsweise häufig bei schwerem, insulinpflichtigem Diabetes oder nach Krebsbehandlungen während der Heilungsbewährung festgestellt, sofern die Teilhabe am Leben deutlich beeinträchtigt ist.
Werden die GdB-Werte bei zwei Krankheiten einfach addiert?
Nein, eine einfache mathematische Addition findet nicht statt. Das Versorgungsamt bewertet die Gesamtauswirkung aller vorliegenden Einschränkungen. Maßgeblich ist immer die Krankheit mit dem höchsten Einzel-GdB. Danach wird geprüft, ob die weiteren Erkrankungen das Ausmaß der Gesamtbeeinträchtigung noch einmal wesentlich verstärken.
Kann ich einen GdB auch rückwirkend beantragen?
Ja, ein Grad der Behinderung kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend festgestellt werden. Dies ist besonders dann relevant, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen nachweislich schon vor der Antragstellung bestanden haben und dieser Nachweis durch ärztliche Dokumente oder Gutachten zweifelsfrei erbracht werden kann.

🏛️ Wer ist zuständig?

Egal ob Sie Ihren GdB feststellen lassen wollen, einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder ein Merkzeichen hinzufügen möchten:

Zuständige Behörde: Versorgungsamt (oder Landesamt für Soziales)

📍 Zuständig ist immer das Amt an Ihrem Wohnort.

Tipp: Viele Anträge können Sie mittlerweile auch bequem online auf den Webseiten der Bundesländer stellen.

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