Grad der Behinderung (GdB) bei Krankheiten: Der Online-Check nach VersMedV 2026
Eine chronische Erkrankung verändert den Alltag von Betroffenen und Angehörigen oft grundlegend. Wer für diese neuen Herausforderungen gesetzliche Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen kann, regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Möchten Sie wissen, ob Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung die Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung erfüllt? Nutzen Sie unseren interaktiven Online-Check für einen schnellen ersten Einblick in die aktuellen Maßstäbe der VersMedV für das Jahr 2026. Zudem finden Sie hier alles Wichtige zu rechtlichen Grundsätzen, Nachteilsausgleichen und speziellen Merkzeichen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- ✓ Ein GdB wird nicht für die bloße Diagnose, sondern für die tatsächliche Einschränkung im Alltag vergeben.
- ✓ Die offizielle Grundlage für die Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
- ✓ Bei mehreren Krankheiten werden die Werte nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtauswirkung betrachtet.
Wir haben die umfangreichen Regelungen der Versorgungsmedizin-Verordnung in ein intelligentes und kostenfreies Tool für Sie übersetzt. Prüfen Sie damit schnell, ob Ihre Erkrankung berücksichtigt wird und welcher Grad der Behinderung im Regelfall vorgesehen ist. Bitte beachten Sie, dass die finale Entscheidung immer auf einer individuellen ärztlichen Prüfung beruht und bei mehreren Beeinträchtigungen keine einfache Addition der Werte, sondern eine Gesamtbetrachtung stattfindet.
1. Krankheit prüfen
Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung Ihrer Beeinträchtigung.
2. Vorteile entdecken
Informieren Sie sich über mögliche Nachteilsausgleiche und wichtige Merkzeichen.
3. Antrag stellen
Beantragen Sie Ihren Grad der Behinderung offiziell beim zuständigen Versorgungsamt.
Wählen Sie nun hier Ihre Beeinträchtigung und anschließend die Ausprägung aus. Das Ergebnis zeigt die allgemeinen Richtwerte zur Höhe des GdB der Versorgungsmedizinischen Verordnung für diese Krankheit:
Rechner: Möglicher GdB für Krankheiten gemäß Versorgungsmedizin-Verordnung
Wählen Sie eine häufige Beeinträchtigung direkt per Schnellauswahl oder suchen Sie Ihre Erkrankung im Auswahlbereich. Anschließend werden Ihnen die passenden Angaben zum Schweregrad angezeigt.
Häufige Beeinträchtigungen
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💡 Vertiefende Ratgeber für Ihre Auswahl:
Maßgeblich ist immer die individuelle medizinische Prüfung der Gesamtauswirkung durch das zuständige Versorgungsamt. Die Betreiber dieses Tools übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der berechneten Werte. Grundlage der Daten ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
Gemeinsame Grundsätze: Wer erhält einen Grad der Behinderung?
Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass allein die medizinische Diagnose einer schweren Erkrankung automatisch zu einem festen Grad der Behinderung (GdB) führt. Die aktuelle Versorgungsmedizin-Verordnung geht jedoch von einem modernen Verständnis aus, das sich aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ableitet.
Für die rechtliche Bewertung ist demnach nicht der bloße Name der Krankheit entscheidend. Maßgeblich ist stattdessen, inwieweit Sie durch die Erkrankung an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden. Das Versorgungsamt prüft immer ganz individuell Ihre tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung.
Darüber hinaus setzt die Anerkennung eines GdB voraus, dass Ihr Gesundheitszustand von dem für Ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht. Altersbedingte Verschleißerscheinungen gelten in der Regel nicht als Behinderung. Zudem muss diese Abweichung Ihre Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate, somit dauerhaft, beeinträchtigen.
Vorübergehende Erkrankungen begründen keinen rechtlichen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Wichtiges Prinzip bei Mehrfacherkrankungen
Unser Tool berechnet den möglichen Einzel-GdB für eine spezifische Erkrankung. Liegen bei Ihnen jedoch mehrere Gesundheitsstörungen vor, werden die Werte nicht einfach addiert. Berechnungsmethoden wie Addition oder Mittelung sind laut Verordnung ausdrücklich nicht zulässig.
Stattdessen wird von der Erkrankung ausgegangen, die den höchsten Einzel-GdB bedingt. Anschließend wird in einer Gesamtschau geprüft, ob und wie sich die verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen wechselseitig beeinflussen und ob sie das Ausmaß der Gesamtbeeinträchtigung wesentlich verstärken.
Offizielle Quelle: Sechste Verordnung zur Änderung der VersMedV (BGBI. 2025)
Vorteile und Nachteilsausgleiche: Was bringt Ihnen der GdB?
Der festgestellte Grad der Behinderung ist der Schlüssel zu vielfältigen Unterstützungsangeboten. Je nach Höhe des GdB gewährt Ihnen der Gesetzgeber unterschiedliche Nachteilsausgleiche. Diese sollen helfen, krankheitsbedingte Hürden im Alltag oder im Berufsleben finanziell und organisatorisch abzufedern.
Da gesundheitliche Beeinträchtigungen jedoch sehr individuell ausfallen, reicht ein reiner Zahlenwert oft nicht aus. Aus diesem Grund gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eintragen zu lassen. Diese ermöglichen ganz gezielte Hilfen für spezifische Einschränkungen, wie beispielsweise Parkerleichterungen oder die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs.
Nachdem Sie durch unseren Online-Check nun einen ersten Richtwert für Ihre Erkrankung ermittelt haben, können Sie sich detailliert über Ihre individuellen Ansprüche informieren. Wählen Sie einfach den passenden Themenbereich aus, um alle Vorteile auf einen Blick zu sehen:
Vorteile GdB 30 bis 100
Erfahren Sie, welche steuerlichen Freibeträge, Zusatzurlaubstage und finanziellen Entlastungen Ihnen je nach Höhe Ihres Grades der Behinderung gesetzlich zustehen.
Merkzeichen im Überblick
Von "G" für Gehbehinderung bis "H" für Hilflosigkeit. Entdecken Sie, welche Voraussetzungen für die begehrten Merkzeichen im Ausweis gelten und was sie Ihnen bringen.
GdB-Tabelle: Häufige Krankheiten und ihre Einstufung
Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine erste Orientierung, wie bestimmte Beschwerdebilder in der Praxis häufig bewertet werden. Bitte beachten Sie, dass dieselbe Diagnose, wie ein Schlaganfall oder Diabetes, je nach Ausprägung zu unterschiedlichen GdB-Werten führen kann.
Leichte bis mittelgradige Einschränkungen
Gut eingestellter Diabetes mellitus (ohne häufige Unterzuckerungen), beginnender Gelenkverschleiß (Hüftleiden ohne wesentliche Bewegungseinschränkung), leichte bis mittlere Schwerhörigkeit, leichte Formen der Inkontinenz.
Deutliche Einschränkungen im Alltag
Diabetes mellitus mit mindestens vier täglichen Insulininjektionen und starken Schwankungen, beidseitige schwere Schwerhörigkeit, künstliches Hüftgelenk (mit leichten Restbeschwerden), Schlaganfall mit anhaltenden leichten Ausfallerscheinungen.
Schwere Beeinträchtigungen der Teilhabe
Schlaganfall mit bleibenden Lähmungen oder deutlichen Sprachstörungen, hochgradige Schwerhörigkeit bis an Taubheit grenzend, schwere Harninkontinenz (vollständiger Kontrollverlust, Hilfsmittelbedarf), schwere Gelenkversteifungen an Hüfte oder Knien.
Schwerste gesundheitliche Ausfälle
Vollständige Gehörlosigkeit beidseitig (mit schweren Sprachstörungen), schwerste Folgen eines Schlaganfalls (zwingende Rollstuhlpflicht oder vollkommene Pflegebedürftigkeit), fortgeschrittene Demenzerkrankungen, viele Krebserkrankungen während der Heilungsbewährung.
Häufige Fragen (FAQ) zum Grad der Behinderung
Welche Krankheit führt automatisch zu einem GdB von 50?
Werden die GdB-Werte bei zwei Krankheiten einfach addiert?
Kann ich einen GdB auch rückwirkend beantragen?
🏛️ Wer ist zuständig?
Egal ob Sie Ihren GdB feststellen lassen wollen, einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder ein Merkzeichen hinzufügen möchten:
📍 Zuständig ist immer das Amt an Ihrem Wohnort.
Tipp: Viele Anträge können Sie mittlerweile auch bequem online auf den Webseiten der Bundesländer stellen.
