Pflegegrad 4: Hilfe bei schwerster Beeinträchtigung (Stand 2025)
- Verfasst von: Constantin von Tilly
- Aktualisiert:
Wenn der Alltag ohne fremde Hilfe kaum noch zu bewältigen ist und die Selbstständigkeit massiv eingeschränkt ist, bringt der Pflegegrad 4 die entscheidende finanzielle und organisatorische Entlastung. Er ist die Vorstufe zur schwersten Pflegebedürftigkeit und wird vom Gesetzgeber entsprechend hoch gefördert.
Die wichtige Nachricht seit 2025: Zum 01. Januar 2025 wurden die Leistungen deutlich angehoben (+ 4,5 %). Das Pflegegeld steigt auf 800 Euro monatlich, und für professionelle Pflegedienste steht Ihnen nun ein Budget von fast 1.860 Euro zur Verfügung.
🟠 Schnell-Check: Pflegegrad 4
| Bedeutung: | "Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" (70 bis unter 90 Punkte). |
| Pflegegeld (2025): | 800 € monatlich (zur freien Verfügung). |
| Sachleistung (2025): | Bis zu 1.859 € monatlich (für Pflegedienst). |
| Entlastungsbetrag: | 131 € monatlich (zweckgebunden). |
| Jahresbetrag: | 3.539 € flexibel für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (ab 07/2025). |
Mit diesem Ratgeber helfen wir Ihnen, sich sicher im Dschungel der Informationen rund um den Pflegegrad 4 zurechtzufinden und die bestmögliche Unterstützung für sich oder Ihre Angehörigen zu erhalten.
Grundlagen des Pflegegrad 4
Definition und Unterschiede zu anderen Pflegegraden
Der Pflegegrad 4 ist einer von insgesamt fünf Pflegegraden, in die pflegebedürftige Personen entsprechend ihrer Pflegebedürftigkeit eingestuft werden. Während Pflegegrad 1 die geringste Pflegebedürftigkeit darstellt, kennzeichnet Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit.
Im Vergleich zu anderen Pflegegraden weisen Personen im Pflegegrad 4 eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz auf. Sie benötigen umfassende Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Voraussetzungen und Einstufung in Pflegegrad 4
1. Antrag stellen
Anruf oder kurze Mail an die Pflegekasse genügt ("Ich stelle einen Antrag auf Leistungen"). Das Datum zählt!
2. Begutachtung (MD)
Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und prüft die 6 Lebensbereiche (NBA).
3. Bescheid & Geld
Sie erhalten den Bescheid. Bei Bewilligung fließt das Geld rückwirkend ab Antragstag.
Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegen. Das klingt abstrakt, bedeutet im Alltag aber konkret: Die betroffene Person benötigt bei fast allen Verrichtungen, beispielsweise bei der Körperpflege, Essen oder Mobilität umfassende Unterstützung. Oft sind auch geistige und kommunikative Fähigkeiten stark eingeschränkt.
Zunächst stellen Sie einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, um die Pflegebedürftigkeit und den entsprechenden Pflegegrad festzustellen.
Bei der Begutachtung werden sechs wichtige Bereiche des täglichen Lebens betrachtet:
Was prüft der Gutachter? (Die 6 Module)
Der Gutachter vergibt Punkte in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Für Pflegegrad 4 müssen gravierende Einschränkungen in mehreren dieser Module vorliegen:
Treppensteigen, Aufstehen, Fortbewegen in der Wohnung.
Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen treffen.
Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehrverhalten.
Waschen, Anziehen, Essen & Trinken, Toilettengang.
Medikamente einnehmen, Verbandswechsel, Arztbesuche.
Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, Ruhen & Schlafen.
Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades findet in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt. Der Gutachter beobachtet und bewertet die Fähigkeiten und Einschränkungen der Person in den oben genannten sechs Bereichen.
Bereiten Sie sich am Besten auf die Begutachtung vor, indem Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Einschränkungen und benötigten Hilfestellungen verschaffen. Es ist auch hilfreich ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und andere relevante Informationen bereitzuhalten.
Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Für die Einstufung in Pflegegrad 4 müssen in diesen Bereichen erhebliche Einschränkungen vorliegen, die in einem Punktesystem bewertet werden. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Zuteilung des Pflegegrades.
Die Pflegekasse trifft dann eine Entscheidung über die Einstufung in den Pflegegrad und informiert die pflegebedürftige Person schriftlich über das Ergebnis.
Die entscheidende Hürde für Pflegegrad 4
90 Punkte
Diese Gesamtpunktzahl muss der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) in seiner Prüfung feststellen ("Schwerste Beeinträchtigung"), damit der Pflegegrad 4 genehmigt wird.
Widerspruchsmöglichkeit
Falls Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. In diesem Fall sollte eine ausführliche Begründung für den Widerspruch formuliert werden, die auf die festgestellten Einschränkungen und die daraus resultierende Pflegebedürftigkeit eingeht.
Es kann auch sinnvoll sein, zusätzliche ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten beizufügen, um den Widerspruch zu stützen. Die Pflegekasse wird den Widerspruch prüfen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung veranlassen oder die Einstufung ändern.
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Die Leistungen im Pflegegrad 4 auf einen Blick
Im Pflegegrad 4 stehen Ihnen verschiedene finanzielle Leistungen und Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu decken und Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Leistungen und deren Voraussetzungen.
| Art der Leistung | Beschreibung | Höhe (ab 2025) |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege. | 800 € / Monat |
| Pflegesachleistung | Abrechnung Pflegedienst. | bis 1.859 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | Haushaltshilfe & Betreuung. | 131 € / Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag |
NEU AB 07/2025 Verhinderungs- & Kurzzeitpflege. |
3.539 € / Jahr |
| Tagespflege | Teilstationäre Betreuung. | bis 1.685 € / Monat |
| Stationäre Pflege | Pauschale fürs Heim. |
1.855 € / Monat (+ Leistungszuschlag) |
| Wohnumfeld | Zuschuss für Umbauten. | 4.180 € |
| Wohngruppenzuschlag | Pflege-WG. | 224 € / Monat |
Unterstützung für stationäre Pflege
Wenn eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig wird, weil die Versorgung zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann, erhalten Sie im Pflegegrad 4 einen hohen Zuschuss von der Pflegekasse.
Dieser Leistungsbetrag beträgt ab 2025 1.855 Euro pro Monat.
Wichtig: Die verbleibenden Kosten für das Pflegeheim (Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) müssen von Ihnen oder Ihren Angehörigen als sogenannter „Eigenanteil“ getragen werden, sofern keine Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) in Anspruch genommen wird.
Entlastung durch den Leistungszuschlag
Die Pflegekasse lässt Sie mit den steigenden Kosten nicht allein. Zusätzlich zum Pauschalbetrag zahlt sie einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer Ihres Wohnens im Heim steigt. Dieser Zuschuss reduziert Ihren Eigenanteil an den reinen Pflegekosten spürbar:
Im 1. Jahr: 15 % Entlastung
Im 2. Jahr: 30 % Entlastung
Im 3. Jahr: 50 % Entlastung
Ab dem 4. Jahr: 75 % Entlastung
Beispiel: Frau Meyer
Pflegegrad 4 • 1. Jahr im Heim (15% Bonus)
| Gesamte Pflegekosten | 2.855,00 € |
| - Anteil Pflegekasse | - 1.855,00 € |
| Verbleibender Eigenanteil (EEE) | 1.000,00 € |
|
- 15 % Leistungszuschlag
- 150,00 €
|
|
| Zwischensumme Pflege: | 850,00 € |
| + Unterkunft & Verpflegung | + 850,00 € |
| + Investitionskosten | + 450,00 € |
💡 Spar-Tipp: Zuschüsse nutzen!
Reicht die Rente nicht für den Eigenanteil? Prüfen Sie diese zwei Optionen:
- Pflegewohngeld: In einigen Bundesländern (z.B. NRW, Schleswig-Holstein) gibt es einen speziellen Zuschuss zu den Investitionskosten.
- Hilfe zur Pflege: Wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist, springt das Sozialamt ein ("Hilfe zur Pflege"). Stellen Sie den Antrag frühzeitig!
👉 Fragen Sie unbedingt VOR Vertragsabschluss im Heim nach diesen Förderanträgen.
Unterstützung bei Ambulanter Pflege
Die meisten Menschen mit Pflegegrad 4 möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Da der Pflegeaufwand hier jedoch sehr hoch ist („Schwerste Beeinträchtigung“), reicht die Hilfe von Angehörigen allein oft nicht aus. Die Lösung ist meist ein Mix aus professionellem Pflegedienst und familiärer Hilfe.
Der große finanzielle Vorteil: Während im Pflegeheim hohe Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung anfallen, zahlt die Pflegekasse zu Hause den Löwenanteil der Pflegekosten.
Wenn Sie den Pflegedienst geschickt einsetzen („Kombinationsleistung“), müssen Sie oft nichts dazu bezahlen und erhalten sogar noch ein anteiliges Pflegegeld.
Schauen wir uns an, wie das für unser Beispiel Frau Meyer aussieht, wenn sie sich für die Pflege zu Hause entscheidet.
Beispiel: Frau Meyer
Pflegegrad 4 • Zu Hause (Real-Vergleich)
| 1. Kosten für Pflege & Hilfe | |
| Ambulanter Dienst | 1.300,00 € |
| Haushaltshilfe | 131,00 € |
| - Deckung Sachleistung | - 1.300,00 € |
| - Deckung Entlastung | - 131,00 € |
| Eigenanteil Pflege: | 0,00 € |
| 2. Wohnen & Leben (Schätzung) | |
| Miete, Strom, Essen | 1.000,00 € |
| (Vergleichbar mit "Hotelkosten" im Heim) | |
|
+ Auszahlung Pflegegeld
(30% Restanspruch)
+ 240,00 €
|
|
Pflegegeld – Finanzielle Anerkennung für Angehörige
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen zusteht, wenn Sie zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen gepflegt werden. Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen, wenn Sie die Pflege selbst organisieren. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person oder die beauftragte Pflegeperson ausgezahlt.
- Ab 2025: Der Betrag wurde auf 800 Euro monatlich erhöht.
- Verwendung: Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung. Es ist als Anerkennung für den häuslichen Einsatz gedacht und kann beispielsweise an die pflegende Person weitergegeben werden.
Pflegesachleistungen – Für Professionelle Hilfe
Oft reicht die Kraft der Angehörigen zur Pflege bei Pflegegrad 4 allein nicht mehr aus. Hier greifen die Pflegesachleistungen.
Pflegesachleistungen sind finanzielle Unterstützungsleistungen, die für die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten vorgesehen sind.
- Ab 2025: Ihnen steht ein Budget von bis zu 1.859 Euro monatlich zur Verfügung.
- Nutzen: Damit können Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der Ihnen bei der Körperpflege (Waschen, Duschen) oder pflegerischen Betreuungsmaßnahmen hilft. Die Abrechnung erfolgt bequem direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Kombinationsleistungen
Sie müssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Kombinationsleistungen ermöglichen es Ihnen, anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.
Sie können somit flexibel entscheiden, in welchem Umfang Sie professionelle Pflegedienste nutzen möchten und in welchem Umfang Sie von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.
ℹ️ So funktioniert es:
Wenn Sie beispielsweise nur 60 % des Budgets für den Pflegedienst verbrauchen, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Das ermöglicht eine flexible Versorgung, die genau zu Ihrem Alltag passt.
Entlastungsbetrag & Tagespflege
Vergessen Sie nicht die zusätzlichen Töpfe, die Ihnen zustehen:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich stehen zweckgebunden bereit, etwa für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleiter.
- Tagespflege: Nutzen Sie das separate Budget von bis zu 1.685 Euro für die teilstationäre Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung. Dies wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und schenkt Angehörigen wertvolle Pausen
Auszeit für Pflegende: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflege auf diesem Niveau ist für Angehörige oftmals Schwerstarbeit und kaum Jemand kann das 365 Tage im Jahr allein leisten. Der Gesetzgeber sieht deshalb zwei Modelle vor, damit pflegende Angehörige entlastet werden, ohne das die Versorgung zu gefährdet ist.
1. Die Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause) Wenn Sie verhindert sind, übernimmt eine Ersatzperson die Pflege in den eigenen vier Wänden. Das kann ein professioneller Dienst, ein Nachbar oder ein weiter entferntes Familienmitglied sein.
Typischer Fall: Sie sind selbst krank oder brauchen einen Erholungsurlaub.
2. Die Kurzzeitpflege (Stationär auf Zeit) Manchmal ist die Versorgung zu Hause vorübergehend gar nicht möglich, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen. Dann kann die betroffene Person für einige Tage oder Wochen vollstationär in einem Pflegeheim betreut werden.
💶 Neu ab Juli 2025: Der Gemeinsame Jahresbetrag
Vergessen Sie komplizierte Anträge auf "Mittelübertragung"! Die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem großen, flexiblen Topf zusammengelegt.
- Völlig flexibel: Sie können die gesamten 3.539 € für eine Ersatzpflege zu Hause nutzen, wenn Sie keine Heimunterbringung (Kurzzeitpflege) benötigen.
- Kein Verfall: Nicht genutzte Mittel aus dem Kurzzeit-Topf gehen nicht mehr verloren, sondern stehen voll für die Verhinderungspflege bereit.
- Einfacher Antrag: Weniger Bürokratie für Sie.
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Ihr Budget für Sicherheit & Wohnen (2025/2026)
Mit Pflegegrad 4 ist die Mobilität in den meisten Fällen stark eingeschränkt. Treppen werden zu unüberwindbaren Hindernissen und das Badezimmer birgt oft Rutschgefahren.
Damit die Pflege zu Hause weiterhin möglich und vor allem sicher bleibt, ist eine Anpassung des Wohnumfelds oft unumgänglich. Hierfür können Sie finanzielle Unterstützung für die Anpassung Ihres Wohnraums erhalten, um diesen barrierefrei und pflegegerecht zu gestalten.
Für Maßnahmen, die das Wohnen erleichtern, wie der Einbau einer ebenerdigen Dusche, Türverbreiterungen für den Rollstuhl oder die Installation eines Treppenlifts, steht Ihnen ein einmaliger Zuschuss zu.
Wichtiges Update für 2025: Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung wurde angepasst und beträgt nun bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann sich dieser Betrag sogar auf bis zu 16.720 Euro summieren. Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit den Baumaßnahmen beginnen.
Im Pflegegrad 4 haben Sie auch Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die Ihre Mobilität, Selbstständigkeit und Sicherheit fördern. Dazu zählen zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder spezielle Bad- und Toilettenhilfen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.
Für Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen steht Ihnen eine monatliche Pauschale von 42 Euro zu. Sie können diese Produkte entweder selbst kaufen und die Quittung einreichen oder ganz bequem eine sogenannte „Pflegebox“ bestellen, die direkt mit der Kasse abgerechnet wird.
Auch für technische Sicherheit ist gesorgt: Ab Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf einen Hausnotruf. Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Anschlussgebühr und eine monatliche Pauschale für den Betrieb, damit im Notfall per Knopfdruck sofort Hilfe gerufen werden kann.
Steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 4
Die Pflege im häuslichen Umfeld ist nicht nur eine körperliche, sondern oft auch eine finanzielle Belastung. Der Staat unterstützt Sie hierbei jedoch mit gezielten Steuererleichterungen. Wer Pflegegrad 4 hat (oder einen Angehörigen mit diesem Grad pflegt), kann deutlich höhere Freibeträge geltend machen als bei niedrigeren Pflegegraden.
Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Töpfe Sie bei der Steuererklärung anzapfen können.
Überblick: Ihre Steuervorteile (PG 4)
| Steuervorteil | Wofür? (Beispiele) | Höhe (Maximal) | Belege nötig? |
|---|---|---|---|
| Pflege-Pauschbetrag | Für die Pflege an sich (Anerkennung). | 1.800 € / Jahr | ❌ Nein |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Putzhilfe, mobiler Pflegedienst, Gärtner. |
20% der Kosten (max. 4.000 € Abzug) |
✅ Ja |
| Handwerker-Leistungen | Barrierefreier Umbau, Reparaturen. |
20% der Lohnkosten (max. 1.200 € Abzug) |
✅ Ja |
| Außergewöhnliche Belastungen | Hohe Heimkosten, Medikamente, Fahrtkosten. | Unbegrenzt (abzgl. Eigenanteil) |
✅ Ja |
Beratungs und kostenlose Unterstützung
Niemand muss die Herausforderungen von Pflegegrad 4 allein bewältigen. Der Gesetzgeber hat ein dichtes Netz an Beratungsstellen geschaffen, die Sie kostenlos und neutral unterstützen. Nutzen Sie diese Angebote – sei es für Hilfe beim Antrag, Widerspruch oder einfach für ein entlastendes Gespräch.
Hier finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen auf einen Blick:
Wichtige Ansprechpartner (Kostenlos)
| Anlaufstelle | Wobei sie helfen | Kontakt / Info |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkte | Unabhängige Gesamtberatung, Anträge, Wohnraumanpassung, Vermittlung von Diensten. | Zur Suche (ZQP) |
| Pflegekasse / Krankenkasse | Direkte Leistungsfragen, Auszahlung von Pflegegeld, Genehmigung von Hilfsmitteln. | Service-Nummer auf Ihrer Versichertenkarte. |
| Wohlfahrtsverbände |
Praktische Pflege, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, oft auch Seelsorge. (AWO, Caritas, Diakonie, DRK) |
Übersicht Verbände |
| UPD (Unabhängige Patientenberatung) | Rechtliche Fragen, Konflikte mit der Kasse, Zweitmeinungen. | www.patientenberatung.de |
Tipps für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige sind oft die wichtigsten Bezugspersonen für pflegebedürftige Menschen im Pflegegrad 4.
Sie tragen eine große Verantwortung und sind häufig emotional und körperlich stark gefordert. In diesem Kapitel erhalten Sie einige Tipps, um als pflegender Angehöriger besser mit den Herausforderungen umzugehen und sich selbst zu schützen.
Eigene Grenzen erkennen und Hilfe suchen
Es ist wichtig, als pflegender Angehöriger seine eigenen Grenzen zu erkennen und Hilfe zu suchen, wenn die Pflegebelastung zu groß wird. Dies kann beispielsweise durch Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten, Tages- oder Nachtpflege oder Verhinderungspflege geschehen.
Unterstützungsangebote nutzen
Nutzen Sie die verschiedenen Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, wie Beratungsstellen, Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann Ihnen wertvolle Informationen und emotionale Unterstützung bieten.
Regelmäßige Auszeiten nehmen
Um als pflegender Angehöriger auf Dauer leistungsfähig zu bleiben, ist es wichtig, regelmäßig Auszeiten zu nehmen und sich Erholungspausen zu gönnen. Planen Sie daher bewusst Freiräume ein, um sich zu entspannen und neue Kraft zu tanken.
Eigene Gesundheit und Wohlbefinden im Blick behalten
Achten Sie darauf, Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden nicht aus den Augen zu verlieren.
Sorgen Sie für ausreichend Schlaf, eine gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung, um körperlich und psychisch fit zu bleiben.
Informationen und Schulungen nutzen
Informieren Sie sich umfassend über das Thema Pflege, um besser mit den Herausforderungen umzugehen und fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Pflegekassen bieten oft kostenlose Schulungen und Informationsveranstaltungen für pflegende Angehörige an.
🔍 Nutzen Sie alle Ihre Ansprüche?
Viele Leistungen und Nachteilsausgleiche greifen ineinander. Informieren Sie sich hier umfassend über die drei wichtigsten Säulen der Versorgung:
GdB & Ausweis
Ab wann gilt man als schwerbehindert? Alle Tabellen, Steuervorteile und Antragstipps im Überblick.
Zur GdB-Übersicht →Merkzeichen
G, aG, H oder Gl? Welche Zusatz-Buchstaben Ihnen zustehen und welche Vorteile (z.B. Parken) sie bringen.
Zu den Merkzeichen →Pflegegrad
Pflegegeld, Sachleistungen & Hilfe im Alltag. Aktuelle Tabellen und Ratgeber zu Pflegegrad 1 bis 5.
Zur Pflege-Übersicht →Fazit
Unser Ratgeber zum Pflegegrad 4 bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Pflege, die finanziellen Leistungen, rechtliche Aspekte und Beratungsangebote.
Pflegebedürftige Menschen im Pflegegrad 4 und ihre Angehörigen sollten sich umfassend informieren und die verschiedenen Unterstützungsangebote nutzen, um die Pflege bestmöglich zu gestalten und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern.
Auch pflegende Angehörige sollten auf ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden achten und sich Unterstützung suchen, wenn die Belastung zu groß wird.
Quellen & Gesetzliche Grundlagen (Stand 2025)
-
•
Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Leistungsbeträge im Überblick (2025) -
•
Medizinischer Dienst (MD):
Ablauf der Pflegebegutachtung & Richtlinien -
•
Sozialgesetzbuch (SGB XI):
Relevante Paragrafen: § 37 Pflegegeld, § 43 Stationäre Pflege. -
•
Verbraucherzentrale:
Informationen zu Pflegekosten und Hilfe zur Pflege.
Über den Autor:
Als Betriebswirt mit einem starken Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beschäftigt sich Constantin von Tilly seit vielen Jahren mit den Themen Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Fachwissen basiert auf beruflicher Erfahrung im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und im rechtlichen Bereich. Auch persönliche Erlebnisse als pflegender Angehöriger prägen seine Beiträge.
Geboren an der Ostsee, heute mit Familie und Hund in Leipzig zu Hause, verbindet er Empathie mit einem klaren Blick für alltagstaugliche Lösungen. Auf Senioren-Nachrichten.de schreibt er verständlich, ehrlich und mit Herz – für Menschen, die das Leben bewusst und gut informiert gestalten wollen.
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