Pflegegrad 1 - Der Ratgeber
Der Pflegegrad 1 stellt mit seinen Voraussetzungen, der Beantragung, den Vorteilen und Leistungen für Betroffene und Angehörige bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit häufig eine große Herausforderung dar.
Oft ist es schwer zu wissen, welche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie man diese in Anspruch nehmen kann.
Dabei ist der Pflegegrad ein wichtiger Faktor, der die Höhe der finanziellen Unterstützung und die Art der Pflegeleistungen beeinflusst. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick über den Pflegegrad 1 geben.
Wir erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Pflegegrad 1 zu erhalten, welche Leistungen und finanzielle Unterstützung man bei Vorliegen des Pflegegrades 1 beantragen kann, sowie welche steuerlichen Vorteile es gibt.
Darüber hinaus geben wir Ihnen Hinweise, an welche Beratungsstellen man sich wenden kann, um Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen zu erhalten.
Unser Ziel ist es, Ihnen und ihren Angehörigen eine Orientierungshilfe zu bieten und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten und Unterstützungen es gibt, um Pflegebedürftigkeit im Alter zu bewältigen.
Inhalt - Pflegegrad 1 Ratgeber
Voraussetzungen für den Erhalt des Pflegegrad 1
Im Laufe des Lebens kann es passieren, dass wir aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig werden und Unterstützung im Alltag benötigen. In solchen Fällen gibt es in Deutschland das Pflegesystem mit unterschiedlichen Pflegegraden. Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und gilt für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen im Alltag.
Doch welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Pflegegrades 1 erfüllt sein?
Grundsätzlich müssen für alle Pflegegrade bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen die Beeinträchtigungen in verschiedenen Bereichen, die sogenannten „Module“. Beim Pflegegrad 1 müssen hier mindestens zwei Module beeinträchtigt sein.
Diese können beispielsweise Probleme bei der Körperpflege oder beim Treppensteigen sein. Auch Schwierigkeiten bei der Haushaltsführung oder im Umgang mit Geld können hierunter fallen.
Wichtig ist dabei, dass die betroffene Person in der Lage ist, mindestens 90% ihrer alltäglichen Aufgaben ohne Unterstützung zu bewältigen.
Darüber hinaus muss auch eine regelmäßige Unterstützung durch einen Angehörigen oder eine Pflegekraft notwendig sein. Hierzu zählt beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege oder bei der Nahrungsaufnahme. Auch Unterstützung bei der Mobilität oder beim Einkaufen können hierunter fallen.
Entscheidend ist, dass die Unterstützung regelmäßig und dauerhaft benötigt wird.
Für die Beantragung des Pflegegrades 1 ist eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) notwendig. Hierbei wird geprüft, welche Beeinträchtigungen vorliegen und welche Unterstützung benötigt wird. Auf Basis dieser Begutachtung wird dann entschieden, ob ein Pflegegrad anerkannt wird.
Insgesamt ist der Pflegegrad 1 eine Unterstützung für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen im Alltag. Die Voraussetzungen für den Erhalt sind dabei vor allem die Beeinträchtigung in verschiedenen Bereichen sowie eine regelmäßige Unterstützung durch Angehörige oder Pflegekräfte.
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, ist eine Beantragung des Pflegegrades 1 möglich und kann eine wertvolle Unterstützung im Alltag bieten.
Module zur Feststellung des Pflegegrad 1
Die Module im Pflegegrad-System und ihre möglichen Beeinträchtigungen
Das Pflegegrad-System in Deutschland basiert auf verschiedenen Modulen, welche die Bereiche des täglichen Lebens abdecken, in denen eine Beeinträchtigung zu einer Pflegebedürftigkeit führen kann. Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen in mindestens zwei dieser Module Beeinträchtigungen vorliegen.
Doch welche Module gibt es und welche möglichen Beeinträchtigungen können hierunter fallen?
Modul 1: Mobilität
Das Modul Mobilität beschäftigt sich mit der Fähigkeit, sich selbständig fortzubewegen. Hierunter fallen beispielsweise das Gehen, Treppensteigen oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Mögliche Beeinträchtigungen in diesem Modul können beispielsweise eine eingeschränkte Gehfähigkeit, Schwindelgefühle oder das Fehlen einer Orientierungsfähigkeit sein.
Modul 2 : Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Das Modul Kognitive und kommunikative Fähigkeiten beschäftigt sich mit der geistigen Leistungsfähigkeit einer Person und deren Fähigkeit, sich mit anderen zu verständigen. Hierunter fallen beispielsweise das Erkennen von Personen und Gegenständen, die Orientierung in Raum und Zeit oder die Fähigkeit, einfache Gespräche zu führen.
Mögliche Beeinträchtigungen in diesem Modul können beispielsweise eine Demenz, Depressionen oder eine eingeschränkte Sprachfähigkeit sein.
Modul 3 : Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Das Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen beschäftigt sich mit dem Verhalten einer Person in unterschiedlichen Situationen und deren emotionaler Stabilität.
Hierunter fallen beispielsweise Aggressionen, Ängste oder Depressionen. Mögliche Beeinträchtigungen in diesem Modul können beispielsweise eine Alzheimer-Erkrankung, eine Schizophrenie oder ein Burnout-Syndrom sein.
Modul 4 Selbstversorgung
Das Modul Selbstversorgung beschäftigt sich mit der Fähigkeit einer Person, sich selbstständig zu versorgen. Hierunter fallen beispielsweise die Körperpflege, das An- und Auskleiden oder die Nahrungsaufnahme.
Mögliche Beeinträchtigungen in diesem Modul können beispielsweise eine eingeschränkte Beweglichkeit, eine fehlende Feinmotorik oder eine Schluckstörung sein.
Modul 5 : Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Das Modul Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen beschäftigt sich mit der Fähigkeit einer Person, mit den Anforderungen einer Erkrankung oder Therapie umzugehen.
Hierunter fallen beispielsweise das Einhalten von Medikamenteneinnahmen, das Anwenden von Hilfsmitteln oder das Verarbeiten von Diagnosen. Mögliche Beeinträchtigungen in diesem Modul können beispielsweise eine schwere chronische Erkrankung oder eine Krebserkrankung sein.
Tabelle Module Feststellung Pflegegrad 1
Modul | Beispiele Beeinträchtigung | Beschreibung |
---|---|---|
Mobilität | eingeschränkte Beweglichkeit | Einschränkungen bei Gehen, Stehen, Treppensteigen etc. |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Einschränkungen im Denken und Sprechen | Einschränkungen im Erinnern, Verstehen und Sprechen |
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Einschränkungen im Verhalten oder psychische Probleme | Einschränkungen im Verhalten, z.B. Aggression, Angst, Depression |
Selbstversorgung | Einschränkungen bei Körperpflege, Ernährung oder Ausscheidung | Einschränkungen bei Waschen, Ankleiden, Toilettengang etc. |
Wer entscheidet über den Pflegegrad 1 und was muss man dafür tun?
Im Alter oder bei einer schweren Krankheit kann es passieren, dass man pflegebedürftig wird und Unterstützung im Alltag benötigt.
In Deutschland gibt es das Pflegesystem mit verschiedenen Pflegegraden, die je nach Beeinträchtigung und Bedarf Unterstützung bieten. Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und gilt für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen im Alltag. Doch wer entscheidet darüber, ob man die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt, und was muss man dafür tun?
Die Entscheidung über den Pflegegrad 1 trifft der medizinische Dienst der Krankenkassen. Der MDK besteht aus verschiedenen Experten im medizinischen und pflegerischen Bereich, die eine Begutachtung durchführen, um den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln.
Hierbei wird geprüft, welche Beeinträchtigungen in welchem Umfang vorliegen und wie viel Unterstützung benötigt wird, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Auf Basis dieser Begutachtung wird dann entschieden, ob ein Pflegegrad anerkannt wird.
Die beantragende Person muss einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, um eine Begutachtung durch den MDK zu veranlassen. Dieser Antrag kann bei der Pflegekasse telefonisch oder schriftlich eingereicht werden.
Die Pflegekasse prüft dann, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und veranlasst gegebenenfalls die Begutachtung durch den MDK.
Bei der Begutachtung durch den MDK sollte die beantragende Person darauf achten, dass alle Beeinträchtigungen und Hilfebedarfe erfasst werden, um eine adäquate Unterstützung zu gewährleisten.
Hierzu kann es hilfreich sein, eine Liste der täglichen Aufgaben und benötigten Unterstützung anzufertigen, um diese dem Gutachter vorzulegen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Pflegegrad 1 nur eine geringe Unterstützung bietet und oft nicht ausreichend ist, um den Hilfebedarf vollständig zu decken. Wer also eine höhere Unterstützung benötigt, sollte auch höhere Pflegegrade beantragen.
Zusammenfassend entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkassen über die Anerkennung des Pflegegrades 1.
Die beantragende Person muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und eine Begutachtung durch den MDK veranlassen. Wichtig ist dabei, alle Beeinträchtigungen und Hilfebedarfe genau zu erfassen, um eine adäquate Unterstützung zu erhalten.
Der Pflegegrad 1 bietet nur eine geringe Unterstützung und bei höherem Hilfebedarf sollten auch höhere Pflegegrade beantragt werden.
Pflegegrad 1 - Die Vorteile
Wenn im Alter oder bei einer schweren Krankheit Unterstützung im Alltag benötigt wird, kann die Feststellung eines Pflegegrades helfen, die finanzielle Belastung zu mildern und notwendige Hilfen zu erhalten.
Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und gilt für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen im Alltag. Doch welche Vorteile hat die Feststellung des Pflegegrad 1 für Senioren?
Eine der wichtigsten Vorteile des Pflegegrades 1 ist die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse zu erhalten. Diese finanzielle Unterstützung kann dabei helfen, notwendige Hilfsmittel oder Dienstleistungen zu finanzieren und somit den Alltag zu erleichtern.
Beispielsweise kann die Pflegekasse die Kosten für eine Haushaltshilfe, eine ambulante Pflege oder für ein Hausnotrufsystem übernehmen. Auch die Kosten für Hilfsmittel wie Rollatoren oder Gehhilfen können übernommen werden.
Ein weiterer Vorteil des Pflegegrades 1 ist die Möglichkeit, einen Entlastungsbetrag zu erhalten. Dieser Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu steigern. Hierzu zählen beispielsweise Tagespflegeangebote, Haushaltshilfen oder auch Fahrten zu Arztterminen.
Darüber hinaus können auch steuerliche Vorteile für Senioren mit Pflegegrad 1 entstehen. Beispielsweise können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden und somit zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.
Nicht zuletzt bietet die Feststellung des Pflegegrades 1 auch eine gewisse Sicherheit im Alltag. Die Beantragung des Pflegegrades 1 führt zu einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, bei der der Hilfebedarf genau ermittelt wird.
Hierdurch kann eine adäquate Unterstützung gewährleistet werden, die den Alltag erleichtert und Sicherheit gibt.
Zusammenfassend bietet die Feststellung des Pflegegrades 1 verschiedene Vorteile für Senioren, wie beispielsweise finanzielle Unterstützung, einen Entlastungsbetrag, steuerliche Vorteile und eine gewisse Sicherheit im Alltag.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beantragung des Pflegegrades 1 in Betracht zu ziehen.
Welche Dienstleistungen unterstützt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1?
Die Pflegekasse kann bei Vorliegen des Pflegegrad 1 verschiedene Dienstleistungen unterstützen, um den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu erhalten. Im Folgenden sind einige Beispiele für unterstützende Dienstleistungen aufgelistet:
Ambulante Pflege: Hierbei kommt eine Pflegefachkraft regelmäßig zu der pflegebedürftigen Person nach Hause, um Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder beim Verabreichen von Medikamenten zu leisten.
Haushaltshilfe: Eine Haushaltshilfe unterstützt bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, wie beispielsweise der Reinigung der Wohnung, der Zubereitung von Mahlzeiten oder dem Einkaufen.
Tagespflege: In einer Tagespflegeeinrichtung werden Senioren tagsüber betreut und versorgt. Hier können sie beispielsweise an Freizeitaktivitäten teilnehmen oder Mahlzeiten einnehmen.
Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim, wenn beispielsweise Angehörige vorübergehend verhindert sind oder eine Übergangszeit zwischen Krankenhausaufenthalt und Rückkehr nach Hause benötigt wird.
Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit benötigt, kann die Pflegekasse Verhinderungspflege finanzieren. Hierbei wird eine Ersatzpflegekraft gestellt, die die pflegebedürftige Person zu Hause betreut.
Hausnotruf: Ein Hausnotrufsystem bietet eine schnelle Hilfe im Notfall, indem eine Notrufzentrale über einen Knopfdruck alarmiert wird.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Leistungen der Pflegekasse je nach individuellem Hilfebedarf unterschiedlich ausfallen können und dass ein Anspruch auf bestimmte Leistungen nicht automatisch mit der Feststellung des Pflegegrades 1 verbunden ist.
Hierbei spielt auch eine Rolle, in welchem Umfang Angehörige oder andere Unterstützungspersonen vorhanden sind. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig bei der Pflegekasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 - Wer ihn bekommt und in welcher Höhe
Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 gibt es die Möglichkeit, einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat zu erhalten. Dieser Entlastungsbetrag soll dazu dienen, den Alltag zu erleichtern und die Pflegebedürftigkeit zu mindern. Doch wie erhält man diesen Betrag und wie hoch fällt er aus?
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beträgt 125 Euro pro Monat und kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, die der Entlastung und der Verbesserung der Lebensqualität dienen. Hierzu zählen beispielsweise die Inanspruchnahme von Tagespflegeangeboten, Haushaltshilfen oder auch Fahrten zu Arztterminen.
Um den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zu erhalten, muss man diesen bei der Pflegekasse beantragen. Hierzu muss man einen Antrag stellen und einen Nachweis über die Verwendung des Betrags erbringen. Der Antrag kann schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Verwendung des Entlastungsbetrags sollte nach Möglichkeit mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Hierbei kann die Pflegekasse auch unterstützen und bei Bedarf konkrete Angebote für entlastende Dienstleistungen oder Hilfsmittel vermitteln.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nur für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr gewährt wird und danach erneut beantragt werden muss. Auch ist der Entlastungsbetrag nicht auf das nächste Jahr übertragbar und muss innerhalb des Bewilligungszeitraums genutzt werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 dazu dient, den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu steigern. Um den Betrag zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden und ein Nachweis über die Verwendung des Betrags erbracht werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat und kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, die der Entlastung und der Verbesserung der Lebensqualität dienen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei der Pflegekasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Steuervorteile für Menschen mit Pflegegrad 1
Menschen mit Pflegegrad 1 haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene Leistungen und Unterstützungen. Neben den finanziellen Leistungen der Pflegekassen können Pflegebedürftige auch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.
Durch die Angabe von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung können Senioren mit Pflegegrad 1 ihre Steuerlast reduzieren.
Doch welche Steuervorteile gibt es und was muss man beachten?
Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 zusätzliche Aufwendungen für die Pflege haben, können diese als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei können beispielsweise Kosten für ambulante Pflege, Fahrtkosten zu Arztbesuchen oder Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollstühle angegeben werden.
Diese Aufwendungen mindern das zu versteuernde Einkommen und können somit zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.
Die Höhe des steuerlichen Vorteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem zu versteuernden Einkommen, der Höhe der Pflegekosten und dem persönlichen Steuersatz. Es empfiehlt sich daher, eine individuelle Beratung bei einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe in Anspruch zu nehmen, um die konkreten Auswirkungen auf die Steuerlast zu ermitteln.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile für Menschen mit Pflegegrad 1 nur dann gelten, wenn die Aufwendungen tatsächlich selbst getragen werden und nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Hierbei muss die Höhe der selbst getragenen Aufwendungen nachgewiesen werden, beispielsweise durch Rechnungen oder Quittungen.
Zusammenfassend können Senioren mit Pflegegrad 1 durch die Angabe von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ihre Steuerlast reduzieren. Hierbei müssen die Aufwendungen jedoch tatsächlich selbst getragen werden und können nicht von der Pflegekasse übernommen werden.
Um die konkreten Auswirkungen auf die Steuerlast zu ermitteln, empfiehlt es sich, eine individuelle Beratung bei einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe in Anspruch zu nehmen.
Tabelle steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 1
Steuerlicher Vorteil | Beschreibung |
---|---|
Ausgaben für Pflegeleistungen absetzen | Die Kosten für Pflegeleistungen können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. |
Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen | Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann bis zu 20% der Kosten (maximal 4.000 Euro) von der Steuerschuld abziehen. |
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen | Wer Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, kann bis zu 1.200 Euro von der Steuerschuld abziehen. |
Beratungsstellen für Betroffene und Angehörige in Deutschland
In Deutschland gibt es verschiedene Beratungsstellen, an die sich Betroffene und Angehörige bei Fragen zur Beantragung von Pflegeleistungen wenden können. Diese Beratungsstellen bieten individuelle Unterstützung und Informationen rund um das Thema Pflege und können bei der Beantragung von Pflegeleistungen helfen.
Eine wichtige Anlaufstelle ist beispielsweise der Pflegestützpunkt. In jedem Bundesland gibt es mehrere Pflegestützpunkte, die kostenlose Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige anbieten. Hier können Fragen zur Beantragung von Pflegeleistungen, zum Pflegegrad und zur Pflegeversicherung geklärt werden.
Auch die Verbraucherzentrale bietet Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Hier können Fragen zu Pflegeleistungen, zu Kosten und zu den verschiedenen Pflegeanbietern geklärt werden.
Weitere Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung sind beispielsweise die Krankenkassen, die Sozialämter, Wohlfahrtsverbände oder auch Selbsthilfegruppen.
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Dadurch kann man sicherstellen, dass man alle Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Beantragung von Pflegeleistungen kennt und die bestmögliche Unterstützung erhält.
Wie oft wird der Pflegegrad überprüft und kann er sich ändern?
Der Pflegegrad wird in der Regel alle ein bis zwei Jahre überprüft. Falls sich die Pflegesituation ändert, kann man jedoch auch jederzeit eine Überprüfung beantragen. Der Pflegegrad kann sich bei einer Verschlechterung der Pflegesituation erhöhen oder bei einer Verbesserung verringern.
Wie lange dauert es, bis ein Antrag auf Pflegegrad bearbeitet wird?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Pflegegrad kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Falls und der Auslastung der Pflegekasse.
In der Regel dauert es jedoch bis zu fünf Wochen, bis ein Antrag bearbeitet und eine Entscheidung getroffen wird.
Es ist wichtig zu betonen, dass die individuelle Situation bei der Beantragung von Pflegeleistungen immer berücksichtigt wird. Eine individuelle Beratung bei einer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder einem Pflegedienst kann hierbei weiterhelfen.
Fazit
Abschließend lässt sich sagen, dass der Pflegegrad 1 eine wichtige Unterstützung für Senioren und deren Angehörige darstellt. Mit den richtigen Voraussetzungen können Betroffene umfassende Leistungen von der Pflegekasse erhalten und finanzielle sowie steuerliche Vorteile nutzen.
Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.
Wir hoffen, dass dieser Ratgeber Ihnen bei Fragen rund um den Pflegegrad 1 weiterhelfen konnte und wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Pflegesituation.