DIGA – Viele Menschen wissen nicht, dass im vergangenem Jahr das digitale Versorgungsgesetz in Kraft getreten ist. Das hört sich zunächst sehr trocken an, hat jedoch einen großen Vorteil für Patienten mit chronischen Erkrankungen.
Denn seit dem 06. Oktober 2020 übernehmen die Krankenkassen die Kosten vieler sogenannter „Digitale Gesundheitsanwendungen“, kurz DiGA, für ihre Patienten.
Was ist eine DiGA?
Eine DiGA ist eine digitale Gesundheitsanwendung für das Smartphone oder den Computer, die Patienten im Rahmen ihrer Behandlung als digitaler Helfer bei einer gesundheitsförderlichen Lebensführung unterstützen soll. Es handelt sich hierbei nicht um gewöhnliche Gesundheits-Apps fürs Handy, sondern um passende zertifizierte Medizinprodukte für das entsprechende Krankheitsbild.
So gibt es beispielsweise spezielle digitale Gesundheitsanwendungen für Menschen mit Diabetes, Adipositas, bei psychischen Krankheitsbildern wie Depressionen oder für Schlaganfallpatienten.
Für unterschiedliche Krankheiten gibt es also spezielle Anwendungen als Apps fürs Smartphone. Wenn die Voraussetzungen für den Einsatz einer DiGA gegeben sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Patienten.
Mit einem personalisierten Code kann man als Patient die App freischalten und hat seinen digitalen Helfer zur Unterstützung auf dem Smartphone immer dabei.
Für welche Krankheiten gibt es bereits digitale Gesundheitsanwendungen?
Eine kleine Auswahl aktuell zugelassener DiGAs nach Anwendungsbereich:
- Nachsorge Schlaganfall
- Rehappy – Diese Anwendung dient zur Unterstützung bei der Nachsorge von Schlaganfallpatientinnen und -patienten.
- Weitere Informationen zu Rehappy erhalten Sie hier: DiGA App Rehappy
- Diabetes
- ESYSTA – diese App unterstützt insulinpflichtige Diabetikerinnen und Diabetiker.
- Weitere Informationen zu der Diabetes-App ESYSTA gibt es hier: DiGA App ESYSTA
- Adipositas
- Zanadio – Diese DiGA hilft und begleitet Menschen mit starkem Übergewicht im Alltag bei der Veränderung ihrer Verhaltensweisen bezüglich Bewegung, Ernährung und mehr, um bei einer langfristigen Gewichtsreduzierung zu unterstützen.
- Weiter Informationen zu dieser DiGa gibt es hier: DiGA App Zanadio
- Psyche
- Zur Unterstützung bei psychischen Erkrankungen gibt es bereits mehrere digitale Gesundheitsanwendungen, die Patienten mit Depressionen, Angst-und Panikstörungen, Alkoholabhängikeit und Phobien begleiten und unterstützen. Eine Übersicht der aktuell im DiGA-Verzeichnis aufgenommenen Apps und Web-Anwendungen finden Sie hier: Apps bei psychischen Erkrankungen
- Tinnitus
- Die DiGA Kalmeda ist ein digitaler Helfer für Patienten mit chronischem Tinnitus. Die Anwendung für Patienten ab 18 Jahren dient als digitaler Helfer mit einer leitlinienbasierten und verhaltenstherapeutischen Therapie. Zudem wird das Programm um einen Wissensteil sowie Entspannungsanleitungen ergänzt. Informationen hierzu gibt es hier: Kalmeda
Neben den bereits vorgestellten Gesundheits-Apps gibt es außerdem weitere Gesundheitsanwendungen für viele weitere Krankheitsbilder, wie beispielsweise Muskel-und Gelenkbeschwerden oder Multiple Sklerose. Eine Digitale Gesundheitsanwendung ist selbstverständlich kein Ersatz für einen Arztbesuch, bietet den Patienten jedoch in ihrer Funktion als „digitaler Helfer“ Unterstützung im Alltag.
Wie kann man eine DiGA beantragen?
Zunächst besteht die Möglichkeit, dass ihr Arzt oder Psychotherapeut Ihnen die entsprechende digitale App verordnet. Alternativ kann man auch die passende App direkt bei der Krankenkasse beantragen. So bietet beispielsweise die Techniker Krankenkasse ihren Patienten an die entsprechende Leistung direkt anzufragen. Hierbei muss man jedoch berücksichtigen, dass die Kasse entsprechende Nachweise benötigt.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass es auch Gründe geben kann, dass eine digitale Gesundheitsanwendung nicht verordnet wird, bzw. nicht von der Kasse übernommen wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn medizinische Gründe im Einzelfall dagegensprechen.
Die Kosten und Dauer der Nutzung einer DiGA
Bei den digitalen Gesundheitsanwendungen, die aktuell im DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden sind, bedarf es keiner Zuzahlung durch Patienten. Die Dauer der Anwendung liegt zunächst bei 90 Tagen.
Informieren Sie sich über das DiGA-Verzeichnis und beraten Sie sich mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der digitalen Gesundheitsanwendung
Unser Fazit:
Aus unserer Sicht ist die „App auf Rezept“ eine sinnvolle Hilfe im Alltag für Patienten mit chronischen Erkrankungen. Leider wissen aktuell viele Versicherte noch nicht, dass es vielleicht bereits eine digitale Gesundheitsanwendung gibt, die sie mit ihrer Krankheit unterstützen kann.