Wer kann einen GdB Antrag stellen (Gdb steht für Grad der Behinderung)?
Mehr als jeder dritte Deutsche leidet an einer oder gar an mehreren Erkrankungen, die als schwer und chronisch einzustufen sind. Dazu zählen zum Beispiel alle Fälle von Krebs, Multiple Sklerose, Schlaganfälle, Diabetes, Asthma, Rheuma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Aber auch psychische Leiden und dauerhafte Rückenschmerzen oder Nackenschmerzen gehören zu Krankheitsbildern, die als hoher Grad der Behinderung anerkannt werden.
Wir geben Ihnen in diesem Artikel praktische Tipps zum Schwerbehindertenausweis. Zudem haben wir für Sie eine umfassende Auflistung der Ansprechpartner und zusätzlich Formulare für jedes Bundesland zusammengefasst.
Für ihren Erstantrag oder Änderungsantrag auf Feststellung des Grades der Behinderung bei ihrem Versorgungsamt können Sie hier direkt die passenden Formulare und Ansprechpartner für ihr Bundesland wählen:
GdB-Antrag Formulare und Ansprechpartner für jedes Bundesland
Baden-Württemberg: Erstantrag und Änderungsantrag
In Baden-Württemberg ist der GdB-Antrag einzureichen beim bei ihrem zuständigen Landratsamt.
GdB Antrag Bayern: Erstantrag und Änderungsantrag
In Bayern können Sie den GdB-Antrag direkt online stellen. Nutzen Sie einfach den Link zum Online-Antrag. Zusätzlich informiert Sie das Zentrum für Familie und Soziales über die Antragsstellung und einen möglichen Nachteisausgleich bei Schwerbehinderung.
Sie erhalten hier Hinweise, Formulare und gelangen direkt zum Online-Antrag für ihren Schwerbehindertenausweis.
Berlin - Schwerbehindertenausweis beantragen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales -LaGeSo
Brandenburg - Landesamt für Soziales und Versorgung
Bremen - Amt für Versorgung und Integration
- Erstantrag zur Feststellung des Grad der Behinderung in Bremen
- Neufeststellungsantrag Behinderung Bremen
Hamburg - Versorgungsamt
Hessen - GdB Antrag stellen beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales
- Erstantrag Feststellung Grad der Behinderung in Hessen für Schwerbehindertenausweis
- Änderungsantrag des Landesversorgungsamt Hessen
- Informationsmaterial vom Land Hessen für Teilhabe und Rehabilitation für Menschen mit Behinderung
Niedersachsen - Schwerbehindertenausweis beantragen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nordrhein-Westfalen - Schwerbehindertenausweis beantragen
- GdB Antrag NRW zum download
- Online GdB Antrag NRW ELSA
- Ratgeber für schwerbehinderte Menschen in NRW zum Download
Mecklenburg-Vorpommern - GdB Antrag zur Feststellung der Behinderung
Rheinland-Pfalz - Schwerbehindertenausweis beantragen
Saarland - Schwerbehindertenausweis beantragen
- GdB Antrag Saarland
- Informationsblatt zum Datenschutz bei der Antragstellung im Saarland
- Online Antrag Feststellung Grad der Behinderung Saarland
Sachsen - Antrag auf Feststellung Grad der Behinderung
Sachsen-Anhalt Anträge für den Schwerbehindertenausweis
- Antragsformular Erstantrag und Neufeststellung von Behinderungen
Schleswig-Holstein - GdB Antrag und Informationsmaterial
- Antragsformular GdB Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht des Landesamtes für soziale Dienste
- Informationsblatt nach dem Schwerbehindertenrecht vom Landesamt für soziale Dienste
Thüringen - Antrag Schwerbehindertenausweis und Infomaterial
Der Grad der Behinderung ist entscheidend
Eine Aussicht darauf, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, haben alle Personen, bei denen eine Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit für mehr als sechs Monate vorliegt. Zudem muss ein Grad der Behinderung ab dem Wert 50 aufwärts festgestellt worden sein (GdB 50).
Liegt der GdB bei 20 (das ist der niedrigste Wert, der möglich ist), bekommt man nur einen Bescheid darüber, dass dieser Wert festgestellt wurde. Wenn der Wert unter 20 liegt, bekommt man weder einen Ausweis noch eine Bescheinigung.
Bei Zwischenwerten wie 30 oder 40 liegt zwar keine Schwerbehinderung vor, aber die betreffende Person kann einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Wenn sie ohne diese Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten können, ist das sehr sinnvoll.
Diesen Antrag auf Gleichstellung stellt man bei der Agentur für Arbeit, die für den jeweiligen Aufenthaltsort oder den Ort der Arbeitsstelle zuständig ist. Wird er bewilligt, genießt die Person im Prinzip (bis auf wenige Ausnahmen) denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie auch Arbeitnehmer mit anerkannter Schwerbehinderung.
GdB Antrag - Wo und wie erhalte ich den Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann man bei dem Versorgungsamt, das für den jeweiligen Wohnsitz zuständig ist. Dem Amt kommt dann die Aufgabe zu, die Behinderung zu prüfen und dann zu entscheiden, ob ein GdB 50 vorliegt oder nicht.
Für diesen Antrag gibt es ein entsprechendes Formular, das man beim Versorgungsamt oder auch im Bürgerbüro bekommen kann. Man kann es sich auch zuschicken lassen, manchmal gibt es dieses Formular auch online.
Wir haben für Sie im unteren Bereich dieses Artikels die für Sie regional zuständigen Behörden und Formulare nach Bundesländern aufgeführt. So gelangen Sie schnell zu den notwendigen Unterlagen und Portalen.
GdB-Antrag beim Versorgungsamt
Tragen Sie natürlich zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, aber auch die Angaben zu allen Erkrankungen, an denen sie leiden und alle Einschränkungen, die für Sie gelten. Zusätzlich sollten Sie hier die Kontaktdaten Ihres Hausarztes sowie aller weiterer Fachärzte angeben, die Sie untersucht haben.
Medizinische Unterlagen und Gutachten für ihren GdB Antrag
Sie können diese Ärzte auch vorher über die Antragstellung informieren und darum bitten, eine Stellungnahme für Sie zu schreiben. Das Versorgungsamt setzt sich mit den genannten Ärzten in Verbindung und fordert Gutachten und Unterlagen an, um Ihren Fall prüfen zu können.
In dem Antrag sollten Sie erklären, dass Sie zu diesem Zweck die genannten Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Hier empfiehlt es sich, nur die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, die Sie kennen und die die in Ihrem Antrag erwähnten Leiden untersucht oder behandelt haben.
Sonst kann es passieren, dass weitere Unterlagen eingefordert werden, die mit dem Antrag eigentlich nichts zu tun haben.
Sie können dem Antrag auch selbst schon Unterlagen und medizinische Befunde beifügen, aber das müssen Sie nicht. Sie müssen den Antrag aber persönlich unterschreiben. Anschließend benötigen Sie etwas Geduld, da es nach Ihrem GdB Antrag bis zu drei Monate dauern kann, bis Sie den Feststellungsbescheid bekommen.
Der Schwerbehindertenausweis ab GdB 50
Wird die Schwerbehinderung (GdB 50) festgestellt, bekommen Sie einen Schwerbehindertenausweis und die Aufforderung, ein Lichtbild an das Amt zu senden. Ist das nicht der Fall, bekommen Sie nur diese schriftliche Feststellung.
Den Ausweis gibt es seit 2015 als Identifikationskarte (ID) in der Größe einer typischen Kreditkarte. Diese neuen Ausweise enthalten auch Hinweise in englischer Sprache sowie in Brailleschrift (für Blinde). Nicht enthalten sind detaillierte Informationen über Ihren exakten gesundheitlichen Zustand.
GdB 50: Vorteile mit Schwerbehindertenausweis
Steuerliche Vorteile bei Schwerbehinderung
Es sind mehrere unterschiedliche Vorteile damit verbunden, wenn man im Besitz dieses Ausweises ist. Zum Beispiel können Schwerbehinderte (oder diesen gleichgestellte Personen) steuerliche Vorteile bekommen, indem sie etwa bei der Steuer eine außergewöhnliche finanzielle Belastung geltend machen und einen gewissen Betrag bei der Einkommensteuererklärung freistellen lassen.
Dieser Betrag liegt jährlich bei bis zu 1420 Euro, bei hilflosen Personen oder Blinden sogar bei 3700 Euro.
GdB 50: Früher in Rente mit Schwerbehinderung
Vorteile gibt es auch im Bereich der Rente mit Schwerbehinderung. So kann eine versicherte Person, die schwerbehindert ist, zwei Jahre früher ihre Rente genießen, mit Abschlägen geht es sogar noch eher.
Wenn ihr Grad der Behinderung niedriger als 50 sein sollte, gibt es weitere Möglichkeiten früher in Rente zu gehen. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zu der Rente mit 63 – die wichtigen Tipps.
Darüber hinaus kann der Schwerbehindertenausweis gewisse Merkzeichen beinhalten, die dem Träger des Ausweises bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche verschaffen. Diese Merkzeichen werden mit einem Kürzel, das aus einem oder zwei Buchstaben besteht, im Ausweis vermerkt.
Ein „G“ steht zum Beispiel für erheblich gehbehindert, ein „BL“ für blind, ein „GL“ für gehörlos oder etwa ein „H“ für hilflos.
Behindertenparkplatz und kostenlose Beförderung im Nahverkehr
Entsprechend der Behinderung werden der schwerbehinderten Person Sonderrechte gewährt, oder aber sie wird von bestimmten Pflichten entbunden. Allen gehbehinderten, blinden und hilflosen Personen kommt zum Beispiel das Recht zu, sich im öffentlichen Nahverkehr kostenlos befördern zu lassen. Weitere Sonderrechte können darin bestehen, Parkplatzerleichterungen oder Parkreservierungen zu bekommen.
Befreiung von Steuern und Gebühren bei Behinderung
Deutlich mehr Beispiele gibt es für Pflichten, die für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung entfallen. Hier wird auch oft von einem Nachteilausgleich gesprochen. Das betrifft bestimmte Steuerarten wie etwa die Kraftfahrzeugsteuer oder die Hundesteuer, von der man befreit wird.
Zusätzlich kann eine sehbehinderte oder eine hörbehinderte Person davon befreit werden, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und eine Ermäßigung für die Nutzung von Telefonen bekommen.
Mit dem GdB Antrag zum besseren Kündigungsschutz
Schwerbehinderte, die noch ihren Beruf ausüben, haben erweiterte Rechte als Arbeitnehmer. So bekommen sie mehr Urlaubstage als nicht behinderte Arbeitnehmer und verfügen über einen erweiterten Kündigungsschutz.
Dieser höhere Schutz vor Kündigungen betrifft auch die Wohnung der schwerbehinderten Person, vor allem dann, wenn ein erzwungener Umzug sich voraussichtlich negativ auf den Mieter auswirken würde.
GdB Antrag: Verschlimmerungsantrag stellen
Korrekt heißt dieser Antrag eigentlich Änderungsantrag. Es geht hier schließlich darum den Wert für den Behinderungsgrad oder aber auch die Zuerkennung der Merkzeichen zu ändern.
Dieser Antrag macht immer dann Sinn, wenn eine neue Krankheit zu dem bereits bestehenden Leiden hinzugekommen ist oder sich dieses Leiden deutlich verschlimmert hat.
Er ist auf dem gleichen Wege zu bekommen wie der Erstantrag. In manchen Bundesländern kann man diesen Antrag auch online ausfüllen.
Was sollte man beim Änderungsantrag beachten?
Wenn der Antrag eingegangen ist, wird geprüft, ob eine Erhöhung des Wertes von zum Beispiel GdB 30 auf GdB 50 gerechtfertigt ist. Man sollte sich vorher aber genau überlegen, ob man diesen Antrag stellen will.
Denn das Ergebnis der Prüfung kann für Sie auch ergeben, dass der Grad der Behinderung herabgesetzt wird. Sie müssten dann also in Zukunft deswegen auf Rechte und Nachteilsausgleiche verzichten, die Sie vorher wahrnehmen durften.
Bevor man diesen Änderungsantrag stellt, sollte man sich die Frage stellen, ob eine Antragstellung die persönliche Situation verbessern wird. Das ist nämlich nicht immer der Fall. Da bei der Prüfung des Antrags in der Regel die Person, die den Antrag gestellt hat, nicht selbst untersucht wird, sind die ärztlichen Befunde entscheidend.
Es müssen also neue Befundberichte eingereicht werden, da die alten Dokumente bereits bekannt sind. Die behandelnden Ärzte sollten also sämtliche Leiden und Einschränkungen, die neu dokumentiert sind, konkret und im Detail auflisten, um die Chance auf eine Erhöhung des bisherigen Wertes zu vergrößern.
Neben der Beratung durch die behandelnden Ärzte kann man sich auch selbst darüber informieren, wie die jeweiligen Erkrankungen aktuell bewertet werden.
Grad der Behinderung kann auch sinken
Da die Medizin stets im Fluss ist, werden die Krankheitsbilder nicht immer gleich bewertet. Ein Beispiel dafür ist die Krankheit Diabetes. Vor 2010 wurde immer ein Wert von 50 zuerkannt, wenn Insulin gespritzt werden musste, während heute kaum noch jemand nur wegen einer Erkrankung an Diabetes auf diesen Wert kommt.