Gerade in der heutigen Zeit haben viele Menschen Existenzängste oder machen sich Sorgen, wie ihr Leben wohl im Alter verläuft. Deshalb ist es sinnvoll, sich darüber kundig zu machen, wie eine Grundsicherung im Alter oder eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung aussehen könnte. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick.
Was ist die Grundsicherung überhaupt?
Die Grundsicherung ist eine finanzielle Zuwendung, die im Rahmen der Sozialhilfe ausgezahlt wird. Sie soll gewährleisten, dass Personen, die aus Gründen ihres Alters oder einer Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz aus eigenen Kräften bestreiten können, entsprechende Hilfen zur Deckung ihres Bedarfs bekommen.
Das, was als eigenes Vermögen oder eigener Lohn vorliegt, wird hierbei angerechnet. Wer in den Genuss dieser Zuwendung kommen will, muss die Grundsicherung beantragen.
Welche Personen haben einen Anspruch?
Grundsicherung beantragen können Menschen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben oder auf Dauer einer vollen Erwerbsminderung unterliegen. Zusätzlich gilt dieser Anspruch für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind und ab 2020 auch für Personen, die sich in der Ausbildung befinden und das entsprechende Budget für Ausbildung nutzen.
Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Person, die den Antrag stellt, dauerhaft in Deutschland lebt und den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen oder Einkommen bestreiten kann.
Ausgeschlossen vom Anspruch auf Grundsicherung sind Menschen, die ihre Bedürftigkeit mit Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit selbst hervorgerufen haben.
Wann ist das Rentenalter oder die Erwerbsminderung für die Grundsicherung erfüllt?
Menschen, die vor 1947 geboren wurden, haben das reguläre Rentenalter erreicht, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Für Personen, die später geboren wurden, wird das Rentenalter schrittweise angehoben und liegt dann bei 67 Jahren für alle Menschen, die ab 1964 geboren wurden.
Als auf Dauer voll erwerbsgemindert gelten alle Personen, die volljährig sind und dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können ohne Aussicht darauf, dass sich dieser Zustand ändert.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind, können Sie zudem einen Antrag auf Feststellung des Grad der Behinderung stellen. Ansprechpartner, Formulare und Tipps erhalten Sie in unserem Ratgeber GdB.
Wie hoch ist der Umfang der Grundsicherung im Alter & Erwerbsminderung ?
Die Grundsicherung wird im Rahmen der Bedürftigkeit geleistet und umfasst verschiedene Ansprüche:
- Den Regelsatz der Sozialhilfe für die jeweilige Person gemäß § 28 des Zwölften Buches im Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Die Kosten für Miete und Heizung, wenn diese als angemessen betrachtet werden
- Die Beiträge zu Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen gemäß § 33 SGB XII
- Die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung gemäß § 32 SGB XII
- Mehrbedarfe wie z.B. das Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Einmalige Leistungen in bestimmten Fällen gemäß § 31 SGB XII
- Tilgungen von Mietschulden oder Darlehen bei Notlagen
- Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen wie etwa Schwangere
Wenn man alle Posten addiert, die für die Antragstellerin oder den Antragsteller gelten, kann man auf diese Weise die Grundsicherung berechnen.
Wie hoch ist die Dauer der gezahlten Leistungen?
In der Regel werden die Leistungen der Grundsicherung für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt.
Die Zahlungen beginnen bei Bewilligung am ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Wenn Änderungen eintreten sollten, die Einfluss auf die Höhe der Leistungen haben, gilt der neue Satz ab dem ersten Tag des Folgemonats.
Grundsicherung im Alter - Welche Einkommen und Vermögen werden angerechnet?
Will man die Höhe der zu erwartenden Grundsicherung berechnen, muss man die Bedürftigkeit abgleichen mit dem Vermögen und mit den Einkünften.
Grundsätzlich werden alle Einkünfte bei dem Antrag auf Grundsicherung im Alter oder auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung berücksichtigt, um die Höhe des Bedarfs zu ermitteln.
Dazu zählen ebenfalls Einkommen aus Arbeit, die im Rahmen geringfügiger Beschäftigung geleistet wird. Auch angerechnet werden Unterhaltsvorschüsse oder Rentenzahlungen (sowohl aus betrieblicher als auch aus privater Vorsorge).
Ob auch das Kindergeld dazu zählt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, da Kindergeldzahlungen eigentlich Einkünfte des Kindes sind, aber natürlich in der Regel auf das Konto der Eltern gebucht werden.
Wenn zum Beispiel das Kindergeld für volljährige behinderte Kinder nicht an diese selbst, sondern an die Eltern gezahlt wird, gilt es in der Regel nicht als Einkunft des Kindes.
Neuer Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter ab Januar 2021
Viele Rentner haben seit Januar 2021 erstmals Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und wissen es vielleicht noch gar nicht. Der Grund? Seit diesem Monat gilt der neue Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung.
Wer viele Jahre gearbeitet hat und in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat, kann dank des neuen monatlichen Rentenfreibetrag bis zu 223 Euro mehr im Portemonnaie haben.
Durch den neuen Rentenfreibetrag wird nicht mehr die komplette Rente als Einkommen berücksichtigt. Somit haben viele Rentner mit einer niedrigen Rente plötzlich Anspruch auf die Grundsicherung und können monatlich mit der Unterstützung mehr Geld zum Leben haben.
Diese Vermögen werden bei der Grundsicherung nicht angerechnet
Nicht angerechnet werden Vermögenswerte, wenn es sich dabei um Hausgrundstücke oder Wohnungen handelt, die selbst genutzt werden. Ebenfalls ausgenommen sind Vermögenswerte, die aus einer geförderten Altersvorsorge stammen oder Geldwerte, die die Freibetragsgrenze von 5.000 Euro nicht übersteigen. Der Schutz des Vermögens, das einer Altersvorsorge entspringt, erstreckt sich seit 2018 auch auf die Phase des Vorsorgevertrags, in der die Leistungen schon fällig sind und ausgezahlt werden.
Antrag auf Grundsicherung trotz Einkommen des Ehepartners möglich?
Zusätzlich zu den Vermögenswerten und Einkünften des Antragstellers ist auch das Vermögen und das Einkommen des Ehepartners zu berücksichtigen oder einer anderen Person, die mit dem Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Ehepartner oder Lebenspartner nicht getrennt vom Antragsteller lebt.
Wenn beide Partner zusammen leben, wird das Einkommen und das Vermögen des Partners des Antragstellers nur dann bei der Berechnung des Anspruchs auf Grundsicherung berücksichtigt, wenn diese Werte den Bedarf dieses Partners oder dieser Partnerin übersteigen und dementsprechend dann auch tatsächlich als Vermögen angerechnet werden können.
Wird das Einkommen der Eltern bei der Grundsicherung angerechnet?
Das Einkommen der Eltern des Antragstellers spielt seit einiger Zeit keine Rolle mehr, wenn man die Grundsicherung berechnen will.
Früher hatte man keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn das Einkommen der Eltern einen bestimmten Wert überschritten hatte, aber diese Einschränkung gilt nun nicht mehr.
Bei Einkünften von mehr als 100.000 Euro im Jahr müssen die Eltern jedoch einen Teil der Leistung für das Kind übernehmen.
Ihr Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt? Das können Sie tun
Wer das Gefühl hat, dass ihr oder sein Antrag abgelehnt wurde, ohne dass diese Ablehnung inhaltlich gerechtfertigt ist, hat die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und sollte dies auch tun.
Dieser Widerspruch sollte innerhalb der Widerspruchsfrist eingelegt werden und im Idealfall auch eine Begründung beinhalten, warum der Widerspruch erfolgt.
Ein etwaiges Verfahren vor einem Sozialgericht ist für Personen, die eine Behinderung aufweisen, dabei kostenlos, seien sie nun Kläger oder Beklagter.
Alle anderen Personen können die Kosten reduzieren, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die in derartigen Fällen greift. Hier ist es sinnvoll, sich vorher darüber zu informieren, wie hoch der Beitrag der Selbstbeteiligung ist.
Die Kosten für einen Anwalt können entfallen, wenn das Gericht einen Beratungshilfeschein ausgibt oder Prozesskostenhilfe einräumt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Kläger die Kosten nicht selbst tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat.
Sonderfälle, die Sie beachten sollten
Personen mit Behinderung, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit ihren Eltern leben, haben ebenfalls einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Sie müssen zwar keine Miete zahlen, haben aber wegen ihrer persönlichen Situation keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Durch die Grundsicherung bekommen auch diese Personen die Aussicht auf eine gewisse finanzielle Selbstständigkeit, was dann auch ihre Eltern entlastet.
Ein längerer Aufenthalt im Ausland kann zur Einstellung der Zahlung der Grundsicherung führen. Seit Juli 2017 gilt, dass der Anspruch auf Grundsicherung aufgehoben wird, wenn sich die beziehende Person für länger als vier Wochen im Ausland befindet (nach Rückkehr kann die Leistung wieder erbracht werden).
Tipps zur Grundsicherung im Alter
- Rentenversicherungsträger können bei Fragen rund um das Thema Grundsicherung beraten, der Antrag selbst muss aber bei dem Sozialamt eingereicht werden, das für den Antragsteller zuständig ist.
- Alle Personen, die die Grundsicherung bewilligt bekommen haben, werden befreit von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren und bekommen eine Ermäßigung der Telefonkosten. Den Antrag auf Befreiung können Sie hier stellen.
- Wenn beim Beginn des Bewilligungszeitraums der Rente das Geld knapp ist, weil die Grundrente erst am Ende des Monats ausgezahlt wird, kann ein Darlehen zur Überbrückung bewilligt werden.