Zum 1. Januar 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag gestiegen. Das bedeutet für Sie: Ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei. Viele Rentnerinnen und Rentner werden dadurch erst später steuerpflichtig, selbst wenn die Rente in den letzten Jahren gestiegen ist.
Was genau wurde erhöht?
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Er soll das Existenzminimum steuerfrei stellen. 2026 steigt er um 252 Euro auf 12.348 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit Zusammenveranlagung gilt grundsätzlich der doppelte Betrag, also 24.696 Euro.
Wichtig für Sie als Rentner: Entscheidend ist nicht die Bruttorente, sondern das zu versteuernde Einkommen. Davon gehen vorher bestimmte Posten ab, zum Beispiel Pauschalen und absetzbare Aufwendungen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, kann Einkommensteuer entstehen.
Warum ist der Grundfreibetrag wichtig für Ihre Rente?
Steuerfrei heißt nicht „Brutto wie Netto“
Wichtig zu verstehen ist, wie das Finanzamt rechnet. Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ ist nämlich deutlich niedriger als Ihre Brutto-Rente auf dem Papier. Das liegt an zwei Abzügen, die Sie geltend machen können:
- Der Rentenfreibetrag: Ein Teil Ihrer Rente bleibt steuerfrei. Für alle, die 2026 neu in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 84 Prozent. Die restlichen 16 Prozent bleiben als fester Freibetrag dauerhaft steuerfrei.
- Sonderausgaben (KV/PV): Die Beiträge, die Sie zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, mindern Ihre Steuerlast erheblich. Sie werden als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen. Zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag (102 Euro) drückt das Ihr zu versteuerndes Einkommen oft unter den Grundfreibetrag.
Unterm Strich sind das gute Nachrichten zum Start ins Jahr 2026: Durch den höheren Grundfreibetrag bleiben mehr Einkünfte steuerfrei, und viele Rentner werden erst später steuerpflichtig. Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich ein kurzer Check mit einem Steuerprogramm oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Auch die Finanzverwaltung bietet dafür spezielle Rechner für Alterseinkünfte an.
Tipp: Belege sammeln lohnt sich
Sollten Sie rechnerisch doch über der Grenze liegen, können weitere Ausgaben helfen. Von haushaltsnahen Dienstleistungen (Fensterputzer, Gärtner) bis hin zu hohen Krankheitskosten oder Spenden. Jeder Beleg hilft, unter der neuen 12.348-Euro-Grenze zu bleiben.
ℹ️ Quellen & Offizielle Belege:
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🏛️ Bundesfinanzministerium:
Übersicht: Das ändert sich im Steuerrecht 2026 -
📄 Deutsche Rentenversicherung (Meldung):
Infos zur nachgelagerten Besteuerung -
📊 Deutsche Rentenversicherung (Basiswissen):
Allgemeine Informationen zur Besteuerung der Rente
*Rechtlicher Hinweis: Die genannten Steuerwerte und Regelungen basieren auf den offiziellen Informationen des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Rentenversicherung (Stand: Januar 2026). Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.










