Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet bereits sehr viel und hat zudem oft hohe laufende Kosten für Hygieneartikel. Doch vielen Pflegenden und Betroffenen ist gar nicht bewusst, dass sie bereits ab Pflegegrad 1 jeden Monat kostenlose Pflegehilfsmittel bezahlt bekommen können.
Die Pflegekasse unterstützt Sie genau hierbei. Ob Einmalhandschuhe, Händedesinfektion oder Bettschutzunterlagen, diese sogenannten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ stehen Ihnen zu, um die häusliche Pflege hygienischer und sicherer zu machen.
Pflegehilfsmittel-Pauschale 2026
(Gesetzliche Pauschale für Verbrauchsmittel)
Wartezeit entfällt (sofort nutzbar!).
(Direktabrechnung mit der Pflegekasse möglich)
(Nicht im Pflegeheim!)
Das Budget von 42 € gilt pro Kalendermonat. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und können nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Nutzen Sie Ihren Anspruch daher voll aus!
Tatsächlich haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, egal ob Pflegegrad 1 oder höher, einen Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 42 Euro. Dieses Geld steht Ihnen zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu und muss nicht versteuert oder zurückgezahlt werden.
Wichtig ist nur, dass die Pflege zu Hause erfolgt, unabhängig davon ob durch Familienangehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.
In diesem Ratgeber klären wir für Sie:
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur die gesetzlichen Grundlagen zu erklären, sondern auch konkrete Hilfestellungen zu geben, damit Sie Ihren Anspruch schnell sichern und im Alltag spürbar profitieren.
Was sind Pflegehilfsmittel eigentlich?
Pflegehilfsmittel sind kleine und große Helfer, die das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen deutlich einfacher machen. Sie sorgen für mehr Sicherheit, Hygiene und Selbstständigkeit im Alltag. Gesetzlich sind sie als Leistung der Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI fest verankert und stehen Betroffenen mit Pflegegrad rechtlich zu.
Man unterscheidet dabei zwei Hauptgruppen. Der wichtigste Unterschied für Sie: Die einen müssen Sie meist nur leihen (technische Hilfsmittel), die anderen können Sie über die Pauschale kostenlos bekommen (Verbrauchshilfsmittel).
Hilfsmittel zum Verbrauch
(Hygiene & Schutz)
Einmal-Artikel für bessere Hygiene. Darum geht es hier.
Beispiele (Auswahl):- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion
- Bettschutzunterlagen
- Mundschutzmasken
Technische Hilfsmittel
(Geräte & Mobiliar)
Langlebige Ausstattung, die den Alltag erleichtert.
Beispiele (Auswahl):- Pflegebett & Zubehör
- Rollator / Rollstuhl
- Anti-Dekubitus-Matratze
- Duschhocker
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte oder Ausstattungen, die oft leihweise zur Verfügung gestellt werden. Sie erleichtern Pflegetätigkeiten oder geben Pflegebedürftigen mehr Sicherheit.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden regelmäßig benötigt und müssen daher immer wieder neu bestellt werden. Sie dienen in erster Linie der Hygiene und dem Schutz vor Infektionen. Mit der Pflegehilfsmittelpauschale übernimmt die Pflegekasse hierfür monatlich bis zu 42 Euro, komplett ohne Eigenanteil.
Praxisbeispiel aus dem Alltag
Frau H., 78 Jahre, lebt mit Pflegegrad 2 bei ihrer Tochter. Um die Pflege hygienisch zu gestalten, nutzt sie täglich Handschuhe, Flächendesinfektionsmittel und Bettschutzunterlagen. Durch die Pflegehilfsmittel-Pauschale deckt die Pflegekasse diese Kosten jedoch vollständig ab (bis 42 €).
Ihr Lieferdienst stellt das Paket automatisch jeden Monat zusammen und bringt es direkt nach Hause. Frau H. und ihre Tochter müssen sich um nichts kümmern.
Warum diese Hilfsmittel so wichtig sind
Sowohl die technischen Hilfsmittel als auch die Verbrauchsprodukte tragen dazu bei, dass Pflege zu Hause sicherer und würdevoller gelingt. Wer seine Ansprüche kennt und nutzt, spart nicht nur Geld, sondern gewinnt auch mehr Zeit und Energie für die wichtigen Dinge im Leben.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) ?
Die gesetzliche Regelung (§ 40 SGB XI) ist eigentlich ganz einfach: Der Gesetzgeber möchte die häusliche Pflege stärken. Deshalb steht Ihnen die Pauschale von 42 Euro monatlich zu, sobald drei grundlegende Kriterien erfüllt sind. Ihr Einkommen oder Vermögen spielt dabei übrigens keine Rolle.
Checkliste: Erfüllen Sie diese 3 Voraussetzungen?
Ein Praxisbeispiel: Anspruch trotz Pflegedienst
Herr K. (79 Jahre) hat Pflegegrad 3. Morgens kommt ein ambulanter Pflegedienst vorbei, um ihm beim Waschen und Anziehen zu helfen und die Medikamente bereitzustellen. Den Rest des Tages kümmert sich seine Ehefrau um ihn, hilft beim Essen und begleitet ihn zur Toilette.
Das Ehepaar dachte lange: „Weil der Pflegedienst kommt, kriegen wir keine Hilfsmittel.“ Ein Irrtum. Da die Ehefrau ebenfalls an der Pflege beteiligt ist (als private Pflegeperson), haben sie vollen Anspruch auf die 42-Euro-Pauschale. Sie nutzen die kostenlosen Handschuhe und Unterlagen nun für die Zeit, in der der Pflegedienst nicht da ist.
Das Ehepaar spart dadurch bis zu 504 Euro im Jahr. Geld, das nun für andere schöne Dinge zur Verfügung steht.
💡 Gut zu wissen:
Der Anspruch besteht nicht nur, wenn Sie „alles alleine machen“. Sobald eine private Person (Angehöriger, Nachbar oder Freund) auch nur anteilig bei der Pflege hilft, sei es nur am Wochenende oder abends, steht Ihnen die volle Pauschale zu. Es ist eine Unterstützung für Ihren privaten Einsatz.
Diese Pflegehilfsmittel erhalten Sie kostenlos
Sie müssen sich nicht für ein einziges Produkt entscheiden. Das Budget von 42 Euro steht Ihnen monatlich zur freien Verfügung. Sie können die folgenden Hilfsmittel jeden Monat neu zusammenstellen ("Mix & Match"), bis der Betrag aufgebraucht ist.
Bestellen Sie nur das, was Ihnen im Alltag wirklich hilft
Jede Pflegesituation ist anders und kann sich von heute auf morgen ändern. Vielleicht benötigen Sie in einem Monat besonders viele Bettschutzunterlagen, während im nächsten Monat der Verbrauch an Handschuhen und Desinfektionsmitteln steigt. Das ist ganz normal.
Deshalb ist die monatliche Pauschale kein „starres Abo“, bei dem Sie immer das Gleiche bekommen müssen.
Ihr Vorteil bei der Online-Bestellung: Genau hier spielen spezialisierte Pflegebox-Anbieter ihre Stärke aus. Anders als beim mühsamen Einzelkauf in der Apotheke bieten Ihnen diese Anbieter meist einen einfachen Online-Konfigurator. Dort können Sie:
- Ihren Wunsch-Mix per Klick zusammenstellen (genau so, wie Sie es gerade brauchen).
- Die Zusammenstellung jeden Monat flexibel anpassen (z.B. per E-Mail oder Kundenkonto).
- Die Lieferung jederzeit pausieren, falls Sie noch Vorräte haben.
So stellen Sie sicher, dass Sie die 42 Euro jeden Monat optimal ausschöpfen, ohne dass sich unnütze Dinge im Schrank stapeln.
Sie wissen schon, was Sie brauchen?
▷ Jetzt direkt zur Auswahl gehenWie beantrage ich die kostenlosen Pflegehilfsmittel?
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihren Anspruch von 42 Euro geltend zu machen. Entweder Sie kümmern sich selbst um Einkauf und Abrechnung (Erstattungsprinzip) oder Sie nutzen einen zugelassenen Dienstleister, der den Papierkram für Sie übernimmt (Sachleistungsprinzip).
Hier sehen Sie den direkten Vergleich beider Wege:
Weg A: Selbstbeschaffung
(Apotheke / Supermarkt)
- 1. Sie müssen einen Antrag bei der Pflegekasse anfordern, ausfüllen und selbst einsenden.
- 2. Sie kaufen die Produkte und müssen oft Geld vorstrecken.
- 3. Sie sammeln Belege und reichen diese monatlich zur Erstattung ein.
Weg B: Online-Service
(Pflegebox-Anbieter)
- ✓ Kein Papierkram: Der Anbieter übernimmt Antrag & Abrechnung für Sie.
- ✓ Keine Kosten: Sie müssen nichts vorstrecken. 0 € Zuzahlung.
- ✓ Automatisch: Ihr Wunsch-Paket kommt jeden Monat bequem nach Hause.
So einfach funktioniert die Bestellung in 2 Minuten:
Unsere Empfehlung: Die "PflegeBox"
Aus Erfahrung raten wir zur Bestellung über diesen zertifizierten Anbieter.
- ✓ Marktführer-Qualität: Zuverlässige Lieferung & hochwertige Markenprodukte.
- ✓ Einfachster Antrag: Alles digital, kein Ausdrucken nötig.
- ✓ Volle Flexibilität: Box-Inhalt jeden Monat anpassbar.
Und was ist mit Pflegebett, Rollstuhl & Hausnotruf?
Vielleicht erinnern Sie sich an unseren Vergleich ganz am Anfang dieses Ratgebers: Neben den Hilfsmitteln zum Verbrauch, die Sie über die 42-Euro-Pauschale erhalten, gibt es auch die sogenannten technischen Pflegehilfsmittel.
Dazu gehören langlebige Geräte und Mobiliar, das den Alltag sicherer macht. Die wichtigsten Beispiele sind:
- Pflegebetten (elektrisch verstellbar)
- Rollstühle und Rollatoren
- Toilettenstühle oder Duschhocker
- Hausnotruf-Systeme
- Lagerungshilfen (z. B. Anti-Dekubitus-Matratzen)
Der Unterschied beim Antrag: Hier brauchen Sie ein Rezept
Während Sie die Hygiene-Box für Verbrauchshilfsmittel bequem online selbst beantragen können, ist der Weg zu diesen technischen Großgeräten etwas bürokratischer. Hier gilt meist das Leih-Prinzip: Die Pflegekasse stellt Ihnen das Gerät zur Verfügung, solange es benötigt wird.
So gehen Sie hierbei vor:
- Arztbesuch: Bitten Sie Ihren Hausarzt um ein Rezept für das benötigte Hilfsmittel.
- Sanitätshaus: Reichen Sie dieses Rezept bei einem Sanitätshaus in Ihrer Nähe ein.
- Genehmigung: Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und klärt die Genehmigung mit der Pflegekasse.
- Lieferung: Nach Genehmigung wird das Hilfsmittel geliefert und oft auch aufgebaut.
Kosten und Zuzahlung
Anders als bei der 42-Euro-Box, bei der die Kosten komplett übernommen werden, fällt bei technischen Hilfsmitteln oft eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt für Erwachsene in der Regel 10 % der Kosten, jedoch maximal 25 Euro je Hilfsmittel.
Unser Tipp: Trennen Sie diese beiden Bereiche gedanklich. Nutzen Sie für die Verbrauchshilfsmittel (Handschuhe, Desinfektion) den einfachen Online-Weg über unseren Partner, um sich Papierkram zu sparen. Für die technischen Geräte gehen Sie den klassischen Weg über Arzt und Sanitätshaus.
🔍 Nutzen Sie alle Ihre Ansprüche?
Viele Leistungen greifen ineinander. Informieren Sie sich hier umfassend über die vier wichtigsten Säulen der Versorgung:
GdB & Ausweis
Ab wann gilt man als schwerbehindert? Alle Tabellen, Steuervorteile und Antragstipps im Überblick.
Zur GdB-Übersicht →Merkzeichen
G, aG, H oder Gl? Welche Zusatz-Buchstaben Ihnen zustehen und welche Vorteile (z.B. Parken) sie bringen.
Zu den Merkzeichen →Pflegegrad
Pflegegeld, Sachleistungen & Hilfe im Alltag. Aktuelle Tabellen und Ratgeber zu Pflegegrad 1 bis 5.
Zur Pflege-Übersicht →Pflege zu Hause
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege & Entlastungsbetrag: So nutzen Sie alle Hilfen für die häusliche Pflege.
Zur Themenseite →Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln (FAQ)
Welche Pflegehilfsmittel stehen mir zu?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Einlagen) bis 42 € monatlich sowie auf technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotruf. Oft als Leihgabe ohne Eigenanteil.
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegekasse zahlt, wenn ein Pflegegrad vorliegt und das Hilfsmittel genehmigt ist. Verbrauchshilfsmittel werden bis 42 € monatlich übernommen, technische Hilfsmittel bei Leihgabe meist vollständig.
Wie beantrage ich kostenlose Pflegehilfsmittel?
Kann ich die Pflegehilfsmittelpauschale bar ausgezahlt bekommen?
Nein, die Pauschale von 42 € pro Monat wird nicht ausgezahlt. Sie gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die direkt vom Anbieter geliefert und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Gibt es Pflegehilfsmittel auch ohne Eigenanteil?
Ja, bei Leihgabe technischer Hilfsmittel entfällt der Eigenanteil. Auch die 42 € Verbrauchspauschale ist komplett kostenfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln der Krankenkasse?
Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und werden von der Pflegekasse bezahlt. Hilfsmittel der Krankenkasse dienen der medizinischen Behandlung, z. B. Rollstühle oder Hörgeräte.
Können pflegende Angehörige die Hilfsmittel nutzen?
Ja. Viele Pflegehilfsmittel, besonders Verbrauchsprodukte wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel, sind ausdrücklich für pflegende Angehörige gedacht, um Hygiene und Sicherheit zu gewährleisten.
Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Legen Sie Widerspruch ein. Eine ärztliche Begründung erhöht oft die Erfolgschancen. Unterstützung bietet die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.










