Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis
- Verfasst von: Constantin von Tilly
- Letztes Update: 05.04.2026
Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis steht für „Blindheit“ und gewährt Betroffenen umfassende finanzielle Entlastungen und Nachteilsausgleiche. Da der Verlust der Sehkraft mit massiven Einschränkungen und hohen Kosten im Alltag verbunden ist, hat der Gesetzgeber hier besonders weitreichende Unterstützungsmaßnahmen verankert.
In diesem Ratgeber erfahren Sie (Stand 2026), welche enormen Steuervorteile Ihnen zustehen, wie Sie finanzielle Hilfen (Blindengeld) beantragen und warum Sie im Gegensatz zu vielen anderen Merkzeichen für Bus und Bahn keinen Cent bezahlen müssen.
Schnell-Check: Merkzeichen Bl
Ihnen steht der höchste Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 € sowie zusätzlich die Fahrtkostenpauschale von 4.500 € zu.
Die Wertmarke für Bus & Bahn ist für Sie komplett gratis (0,00 €). Zudem können Sie Ihr Auto zu 100 % von der KFZ-Steuer befreien lassen.
Es wird nicht nur bei vollständiger Blindheit vergeben. Auch Menschen mit einer extremen Sehbehinderung (Sehschärfe beider Augen maximal 1/50) haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Merkzeichen Bl.
Das Blindengeld: Verwechseln Sie Nachteilsausgleiche nicht mit direkten Geldleistungen! Mit dem Merkzeichen Bl haben Sie zusätzlich Anspruch auf staatliche Blindenhilfe oder das einkommensunabhängige Landesblindengeld – eine monatliche Auszahlung, die über 900 Euro betragen kann.
Die Voraussetzungen: Wer erhält das Merkzeichen Bl?
Ein weit verbreiteter Irrtum hält viele Betroffene davon ab, ihren rechtmäßigen Nachteilsausgleich einzufordern: Sie glauben, das Merkzeichen Bl wird nur vergeben, wenn man überhaupt kein Augenlicht mehr besitzt. Das ist so nicht richtig!
Das Versorgungsamt prüft anhand Ihrer medizinischen Unterlagen, wie detaillierten Befunden Ihres Augenarztes, ob Ihre Sehkraft sehr stark beeinträchtigt ist oder Sie vollständig blind sind. Der gesetzliche Anspruch auf das Merkzeichen Bl ist in drei klaren Fallgruppen geregelt.
Wenn bei Ihnen auch nur eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft, sind die Voraussetzungen in der Regel erfüllt:
1. Vollständige Erblindung
Personen, die vollständig blind sind und über keinerlei visuelle Wahrnehmung mehr verfügen, erhalten das Merkzeichen Bl.
2. Hochgradige Sehbehinderung (Maximal 1/50)
Menschen, die zwar nicht vollständig erblindet sind, bei denen jedoch die gesamte Sehschärfe der beiden Augen zusammen nur noch maximal 1/50 (bzw. 2 %) beträgt.
3. Gleichgestellte Einschränkungen der Augen
Personen mit dauerhaften Erkrankungen und Beeinträchtigungen der Augen, die zu einer Minderung der Sehkraft führen, die dem oben genannten Wert von 1/50 entspricht. Das können beispielsweise extreme Gesichtsfeldeinschränkungen sein.
Wichtig für Ihren Antrag: Das Versorgungsamt fordert in der Regel detaillierte und vor allem aktuelle Berichte Ihres behandelnden Augenarztes an. Kümmern Sie sich daher frühzeitig darum, dass entsprechende Befunde, wie eine aktuelle Gesichtsfeldmessung, vorliegen, bevor Sie den Antrag einreichen.
Der Nachteilsausgleich: Diese Vorteile bringt das Merkzeichen Bl
Ein Verlust der Sehkraft zieht oft immense zusätzliche Kosten und Hürden im Alltag nach sich. Um dies auszugleichen, hat der Gesetzgeber den sogenannten Nachteilsausgleich geschaffen.
Ist das Merkzeichen Bl in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen, öffnen sich für Sie die Türen zu den stärksten Vergünstigungen, die das deutsche Sozialrecht zu bieten hat. Hier sind die wichtigsten Vorteile für 2026 im kompakten Überblick:
💶 Massive Steuervorteile
Blinde Menschen erhalten den höchsten Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 €. Zusätzlich können Sie die Fahrtkostenpauschale von 4.500 € in der Steuererklärung ansetzen. Diese Freibeträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen enorm.
💰 Blindengeld & Blindenhilfe
Dies ist eine echte, monatliche Geldleistung! Je nach Bundesland erhalten Sie das einkommensunabhängige Landesblindengeld. Reicht dieses oder Ihr Einkommen nicht aus, greift zusätzlich die staatliche Blindenhilfe.
🚌 Kostenlose Mobilität
Sie haben Anspruch auf die kostenfreie Beförderung im ÖPNV. Die Wertmarke für Bus und Bahn ist für Sie komplett gratis (0,00 €). Zudem können Sie Ihr Auto zu 100 % von der KFZ-Steuer befreien lassen.
♿ Der blaue Parkausweis
Mit dem Merkzeichen Bl dürfen Sie den blauen Parkausweis beantragen. Dieser erlaubt es Ihnen oder Ihrer Begleitperson, europaweit auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken.
📺 GEZ & Telekom-Rabatt
Empfänger von Blindenhilfe werden komplett vom Rundfunkbeitrag befreit. Andernfalls zahlen Sie nur den ermäßigten Satz (6,12 €). Bei der Telekom können Sie zudem den Sozialtarif (6,94 € Rabatt monatlich) beantragen.
🐕 Gesundheit & Alltag
Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen. Wenn Sie einen Blindenführhund besitzen, können Sie diesen zudem bei Ihrer Kommune von der Hundesteuer befreien lassen.
Wichtiger Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass Sie keine dieser Vergünstigungen automatischerhalten, nur weil Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Der Nachteilsausgleich ist eine sogenannte „Holschuld“.
Sie müssen für fast alle dieser Vorteile selbst aktiv werden und entsprechende Anträge stellen, z. B. bei der Straßenverkehrsbehörde für den Parkausweis oder beim Versorgungsamt an Ihrem Wohnort. Zudem stehen Ihnen neben den speziellen „Bl-Vorteilen“ noch weitere allgemeine Nachteilsausgleiche zu, die sich nach der generellen Höhe Ihres GdB (Grad der Behinderung) richten
Der große Schwerbehindertenausweis-Rechner
Ihr persönlicher Check: Welche Vorteile bringen Ihnen GdB und Merkzeichen wirklich?
Für eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Versorgungsamt, einen Sozialverband oder einen Steuerberater.
Wichtig für Angehörige: Diese Vorteile entlasten Sie
Oft sind es die Kinder, Ehepartner oder enge Vertraute, die sich um die Bürokratie, die Anträge und den Alltag kümmern. Die gute Nachricht: Wenn Sie einen blinden Angehörigen unterstützen, hat der Gesetzgeber auch für Sie als Helfer konkrete Entlastungen vorgesehen.
Hier sind die wichtigsten Vorteile, die Ihnen als Angehörigem direkt zugutekommen:
- Der Pflege-Pauschbetrag (1.800 €): Pflegen oder betreuen Sie Ihren blinden Angehörigen unentgeltlich zu Hause? Dann können Sie in Ihrer eigenen jährlichen Einkommensteuererklärung den Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 1.800 Euro geltend machen. Das senkt Ihre persönliche Steuerlast spürbar.
- Kostenlos als Begleitperson mitfahren: Das Merkzeichen Bl wird vom Versorgungsamt fast immer automatisch mit dem Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) kombiniert. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie gemeinsam unterwegs sind, fahren Sie als Begleitperson in Bus und Bahn komplett kostenlos mit, selbst im Fernverkehr der Deutschen Bahn.
- Parkausweis & Auto nutzen: Die 100%ige KFZ-Steuerbefreiung und der blaue Parkausweis sind zwar an die blinde Person gebunden, aber Sie dürfen als Angehöriger beides nutzen, solange die Fahrt dem Betroffenen dient. Sie dürfen also auf dem Behindertenparkplatz parken, wenn Sie Ihren Angehörigen zum Arzt fahren. Wichtig: Das Auto muss dafür zwingend auf die Person mit der Behinderung zugelassen sein.
Unser Praxis-Tipp für den Umgang mit Ämtern
Lassen Sie sich von Ihrem Angehörigen unbedingt frühzeitig eine umfassende schriftliche Vollmacht (Vorsorgevollmacht) ausstellen.
Ohne ein solches Dokument verweigern Versorgungsämter, Krankenkassen oder die Telekom aus Datenschutzgründen jegliche Auskunft. Mit Vollmacht können Sie die Nachteilsausgleiche rechtssicher und stressfrei für Ihr Familienmitglied beantragen.
Wie beantrage ich das Merkzeichen Bl? (Schritt-für-Schritt)
Die Beantragung erfolgt bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt (mancherorts auch Landesamt für Soziales genannt). Da eine hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit sich medizinisch sehr genau messen lässt, entscheidet die Behörde hier in der Regel rein nach „Aktenlage“. Das bedeutet, dass Sie häufig nicht persönlich zu einem Gutachter müssen, wenn Ihre eingereichten Arztberichte eindeutig sind.
Gehen Sie bei der Beantragung am besten in diesen vier Schritten vor:
Befunde beim Augenarzt einholen
Ein normales Brillenrezept reicht hier nicht aus. Bitten Sie Ihren Augenarzt um einen detaillierten Befundbericht, der Ihre aktuelle Sehschärfe (Visus) und gegebenenfalls das Gesichtsfeld exakt ausweist. Der Bericht sollte nicht älter als sechs Monate sein.
Den Antrag richtig ausfüllen
Es gibt kein spezielles "Bl-Formular". Wenn Sie noch keinen Ausweis haben, nutzen Sie den Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung. Haben Sie bereits einen Ausweis, nutzen Sie den Änderungs- oder Verschlimmerungsantrag.
Einreichen & auf Rückfragen reagieren
Senden Sie den Antrag zusammen mit den ärztlichen Befunden (in Kopie) an das Versorgungsamt. Manchmal schickt das Amt einen zusätzlichen Fragebogen direkt an Ihren Augenarzt. Besprechen Sie dies vorab mit Ihrer Praxis, damit dieser zügig beantwortet wird.
Bescheid prüfen & ggf. Widerspruch einlegen
Sobald der Bescheid eintrifft, prüfen Sie ihn genau. Wurde das Merkzeichen abgelehnt, obwohl Sie die Kriterien erfüllen? Legen Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch ein und fordern Sie Akteneinsicht an. Oft bringt ein nachgereichtes, noch präziseres Attest im zweiten Anlauf den Erfolg.
Der Weg durch den Behördendschungel kostet gerade in gesundheitlichen Ausnahmesituationen oft Zeit und Nerven. Doch lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Die weitreichenden finanziellen Entlastungen und Nachteilsausgleiche sind Ihr gutes Recht und eine mehr als verdiente Unterstützung für pflegende Angehörige.
Bleiben Sie daher beim Antrag hartnäckig und nutzen Sie die genannten Tipps, um sich jeden Ausgleich zu sichern, der Ihnen zusteht.
Möchten Sie sich noch weiter informieren? Wenn Sie noch tiefer in die Materie einlesen möchten oder wissen wollen, welche Rechte Ihnen bei anderen Merkzeichen oder einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) zustehen, laden wir Sie herzlich ein, weiter auf unseren Seiten zu stöbern.
In unseren speziellen Themenbereichen haben wir viele weitere kompakte und kostenlose Ratgeber für Sie zusammengestellt:
🔍 Nutzen Sie alle Ihre Ansprüche?
Viele Leistungen und Nachteilsausgleiche greifen ineinander. Informieren Sie sich hier umfassend über die drei wichtigsten Säulen der Versorgung:
GdB & Ausweis
Ab wann gilt man als schwerbehindert? Alle Tabellen, Steuervorteile und Antragstipps im Überblick.
Zur GdB-Übersicht →Merkzeichen
G, aG, H oder Gl? Welche Zusatz-Buchstaben Ihnen zustehen und welche Vorteile (z.B. Parken) sie bringen.
Zu den Merkzeichen →Pflegegrad
Pflegegeld, Sachleistungen & Hilfe im Alltag. Aktuelle Tabellen und Ratgeber zu Pflegegrad 1 bis 5.
Zur Pflege-Übersicht →FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Merkzeichen Bl
Wer bekommt das Merkzeichen Bl? +
Das Merkzeichen Bl wird nicht nur bei vollständiger Blindheit vergeben. Auch Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung haben Anspruch darauf, wenn die verbliebene Sehschärfe beider Augen zusammen maximal 1/50 (also 2 Prozent) beträgt oder eine gleichgestellte Einschränkung (z. B. des Gesichtsfeldes) vorliegt.
Darf ich mit dem Merkzeichen Bl kostenlos Bus und Bahn fahren? +
Ja, komplett kostenlos. Sie haben Anspruch auf die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr. Die dafür benötigte Wertmarke erhalten Sie vom Versorgungsamt gebührenfrei (für 0,00 Euro).
Was ist der Unterschied zwischen Blindenhilfe und Landesblindengeld? +
Die Blindenhilfe ist eine staatliche Leistung, die an Ihr Einkommen und Vermögen gekoppelt ist. Das Landesblindengeld hingegen wird von den jeweiligen Bundesländern unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt. Wenn Sie beides beziehen, wird das Landesblindengeld auf die Blindenhilfe angerechnet.
Bin ich mit dem Merkzeichen Bl von der GEZ (Rundfunkbeitrag) befreit? +
Das hängt von Ihrer Situation ab: Wenn Sie staatliche Blindenhilfe beziehen, werden Sie auf Antrag komplett (zu 100 %) befreit. Wenn Sie keine Blindenhilfe erhalten, steht Ihnen eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (aktuell 6,12 Euro monatlich) zu.
Darf ich mit dem Schwerbehindertenausweis auf dem Behindertenparkplatz parken? +
Nein, der Ausweis allein reicht nicht! Sie müssen mit Ihrem Merkzeichen Bl bei der Straßenverkehrsbehörde den blauen Parkausweis beantragen. Erst wenn dieser sichtbar im Auto (auch bei Fahrten mit Begleitpersonen) ausliegt, dürfen Sie Behindertenparkplätze nutzen.
Muss ich für einen Blindenführhund Steuern zahlen? +
In der Regel nicht. Blindenführhunde gelten als anerkannte Hilfsmittel und werden von den Kommunen meist komplett von der Hundesteuer befreit. Eine Steuermarke erhält der Hund zur Kennzeichnung dennoch.
Quellen & weiterführende Links
Die Informationen in diesem Ratgeber wurden sorgfältig recherchiert. Hier finden Sie die offiziellen Grundlagen und Fachbroschüren zum Nachlesen:
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Die Anlage zu § 2 der VersMedV definiert die genauen medizinischen Voraussetzungen (wie die Sehschärfe von 1/50) für die Zuerkennung des Merkzeichens Bl.
- § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) Die offizielle gesetzliche Grundlage für die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags (7.400 Euro) sowie des Pflege-Pauschbetrags für Angehörige.
- Ratgeber Recht (PDF) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Diese ausführliche und barrierefreie Fachbroschüre des DBSV bietet einen exzellenten, tiefgehenden Überblick über alle Nachteilsausgleiche, rechtlichen Grundlagen und Antragsprozesse.
Über den Autor:
Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.
Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.
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