Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis
Menschen mit einer starken Sehbehinderung und blinde Personen können das Merkzeichen Bl erhalten und in ihren Schwerbehindertenausweis eintragen lassen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.
Mit dem Eintrag des Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis sind verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden, die Ihnen aufgrund ihrer Beeinträchtigung beim Sehen gewährt werden. Ihr Ansprechpartner ist das für Sie zuständige Versorgungsamt an ihrem Wohnort. Sie erhalten hier einen Überblick über die Voraussetzungen für die Vergabe und die möglichen Vorteile und Vergünstigungen, den sogenannten Nachteilsausgleich, die für Sie wichtig sein können.
Inhalt
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen Bl
Das Versorgungsamt prüft anhand der medizinischen Unterlagen, ob ihre Sehkraft sehr stark beeinträchtigt ist oder Sie gegebenenfalls vollständig blind sind.
Somit sind die Voraussetzungen bei den folgenden Punkten in der Regel erfüllt:
- Personen, die vollständig blind sind, erhalten das Merkzeichen Bl
- Menschen, die zwar nicht vollständig erblindet sind, bei denen jedoch die gesamte Sehschärfe der beiden Augen zusammen nur 1/50 beträgt.
- Personen mit dauerhaften Erkrankungen und Beeinträchtigungen der Augen, die zu einer Minderung der Sehkraft führen, die die den oben genannten Wert entspricht. Das können beispielsweise Gesichtsfeldeinschränkungen sein.
Der Nachteilsausgleich beim Merkzeichen Bl
Ist das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis eingetragen, haben Sie die Möglichkeit die folgenden bedarfsgerechten Vergünstigen und Vorteile in Anspruch zu nehmen. Ziel dieses Nachteilsausgleich ist, dass die entstandenen Nachteile ihrer Sehbehinderung im Rahmen der Möglichkeiten auszugleichen. Hier nun wichtige Vergünstigungen im Überblick:
Die kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
Gemäß §§228 ff. im neunten Sozialgesetzbuch haben Sie als schwerbehinderte Person mit dem Merkzeichen Bl einen Anspruch auf die kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass Sie hierfür eine Wertmarke haben müssen. Die Wertmarke hat eine Laufzeit von einem Jahr oder von einem halben Jahr und kostet ca. 80,00 Euro bzw. 40,00€. Es fallen also jährlich doch gewisse Kosten an, die jedoch eine sehr starke Vergünstigung gegenüber den regulären Tarifen darstellen.
Befreiung oder Ermäßigung bei der Rundfunkgebühr
Mit dem Merkzeichen Bl können Sie einen Anspruch darauf haben, dass Sie von der Rundfunkgebühr befreit werden oder entsprechend ihrer Behinderung eine Ermäßigung bekommen. Dies ist in §4 des Rundfunkstaatsvertrags geregelt. Gemäß §4 Absatz 3 Nr. 10 werden taubblinde Menschen und Empfänger*innen der Blindenhilfe gem. § 72 des zwölften Sozialgesetzbuch von der der Beitragspflicht befreit. Alternativ gemäß § 27d des Bundesversorgungsgesetzes.
Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, können Sie aber einen Anspruch auf Ermäßigung der Rundfunkgebühr haben. Blinde Menschen und Personen mit einer starken Sehbehinderung, die aufgrund dieser allein ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 haben, können die Ermäßigung von 1/3 des üblichen Beitrags beantragen. Die Ermäßigung ist in § 4 Absatz 3 des Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Die Befreiung und die Ermäßigung von der Rundfunkgebühr gelten dann ebenso für die Eheleute, eingetragene Lebenspartnerschaften und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit in dem gemeinsamen Haushalt leben.
Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung können sie online direkt hier stellen:
Befreiung von der KfZ-Steuer
Wenn bei Ihnen das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, können Sie sich für ein Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen. Wichtig ist hierbei, dass die Person mit der Behinderung auch als Fahrzeughalter eingetragen sein muss. Sie müssen jedoch nicht selbst das Fahrzeug fahren und /oder einen Führerschein besitzen.
Geregelt ist dies im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftSTG 2002) in §3a Vergünstigungen für Schwerbehinderte.
Blauer Parkausweis bei Merkzeichen Bl
Der blaue Parkausweis ermöglicht es dem Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl (übrigens auch bei Merkzeichen aG) EU-weit auf Behindertenparkplätzen zu parken und weitere Sonderregelungen in Anspruch nehmen.
Bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen Bl ist davon auszugehen, dass eine Begleitperson das Fahrzeug fährt und die Person mit Sehbehinderung befördert. Hier ist noch einmal festzuhalten, dass Eheleute, Kinder, Eltern diesen Parkausweis nur dann nutzen können, wenn die behinderte Person befördert wird.
Blindenhilfe und Landesblindengeld
Das Blindengeld, beziehungsweise die Blindenhilfe, ist ein einkommensabhängiger Teil der Sozialhilfe. Zudem gibt es in den verschiedenen Bundesländern noch das Landesblindengeld. Das Landesblindengeld ist im Gegensatz zu der Blindenhilfe nicht einkommensabhängig. Wenn Sie einen Anspruch auf Blindenhilfe haben und zudem Landesblindenhilfe bekommen, wird das Landesblindengeld bei der Berechnung der Blindenhilfe angerechnet.
Für Menschen mit einem höheren Einkommen ist somit das Landesblindengeld als einkommensunabhängige Leistung interessant. Für Personen mit keinem oder nur sehr geringen Einkommen ist die Blindenhilfe eine große Unterstützung. Seit Juli 2020 beträgt die Höhe der Blindenhilfe für Erwachsene 765,43 € monatlich und für Minderjährige 383,37€.
Befreiung von der Hundesteuer bei Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis
Als anerkanntes Hilfsmittel werden Blindenhunde in der Regel in den Kommunen von der Hundesteuer befreit. Sie erhalten jedoch trotzdem eine Steuermarke. Blinde Menschen und Menschen mit einer starken Sehbehinderung sollten zudem prüfen, ob ihre Krankenkasse die Unterhaltskosten für den Hund ebenfalls übernimmt.
Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen
Für Blinde und stark Sehbehinderte mit dem Merkzeigen Bl können Krankenkassen die Kosten für Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen übernehmen. Entscheidend ist hier, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Es bedarf hierzu zudem einer ärztlichen Verordnung. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei ihrer Krankenkasse.
Telekom Sozialtarif
Mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 90 oder höher und dem Merkzeichen Bl können Sie bei der Telekom den Sozialtarif für ihren Festnetzanschluss beantragen. Bei dem Sozialtarif werden Ihnen Verbindungen in das deutsche Festnetz bis zu einer Obergrenze von 8,57€ monatlich gutgeschrieben. Dieser Betrag kann allerdings nicht auf die Grundgebühr angewendet werden. Da heutzutage viele Menschen ausschließlich mobil zu erreichen sind und es eine Vielzahl an Flatrate-Tarifen gibt, kann es sein, dass ein andere Tarif bei diesem oder einem anderen Anbieter dennoch deutlich günstiger ist.
Die genauen Konditionen des Tarifs erhalten Sie hier
Mit Pauschbetrag für Behinderte Einkommenssteuer sparen
Blinde haben laut §33 b ESTG (Einkommensteuergesetz) einen Pauschbetrag in Höhe von 3.700,00€ im Jahr. Es handelt sich hierbei um einen Freibetrag, der vom zu versteuernden einkommen abgezogen wird.
Weitere Vorteile
Neben den genannten Vergünstigungen und Entlastungen gibt es noch weitere Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise die ggf. mögliche steuerliche Absetzbarkeit von Privatfahrten bei Erfüllung der Voraussetzungen. Zudem gibt es noch Nachteilsausgleiche, die sich am Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenausweis orientieren.