Pflege zu Hause 2026: Pflegegeld & Leistungen clever kombinieren

Wer einen Angehörigen in der vertrauten Umgebung zu Hause pflegt, leistet jeden Tag sehr viel. Damit diese verantwortungsvolle Aufgabe nicht auch zur finanziellen Belastung wird, unterstützen die Pflegekassen Ihren Einsatz 2026 mit deutlich erhöhten Budgets.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie das monatliche Pflegegeld, die Leistungen für die Verhinderungspflege, den Entlastungsbetrag und weitere Ansprüche optimal nutzen, um die Pflege zu Hause zu sichern ohne sich selbst dabei aufzuopfern.

Eine ältere Dame sitzt gemeinsam mit ihrer Schwiegertochter, die Sie zu Hause pflegt, auf dem Sofa und genießt die gemeinsame Zeit

Beginnen Sie einfach mit dem interaktiven Rechner und Tabellen und erfahren Sie welche Entlastungen und Gelder Ihnen mit dem jeweiligen Pflegegrad zustehen.

In den Ratgebern weiter unten erhalten Sie zudem praktische Tipps zur Entlastung im Alltag, von der Verhinderungspflege über kostenlose Pflegehilfsmittel bis hin zur Kurzzeitpflege.

Pflegegeld-Rechner 2026: Das steht Ihnen zu Hause zu

Berechnen Sie Ihren Anspruch für zu Hause (auch mit Pflegedienst) oder Ihren Eigenanteil im Heim

Pflegegrad 3 gewählt
"Pflegebedingte Aufwendungen" laut Vertrag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten
Ihre monatliche Unterstützung
Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
Pflegedienst (Direkt von Kasse): 0 €
+ Restliches Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
+ Entlastungsbetrag Budget: 131 €
+ Pflegehilfsmittel Budget: 42 €
+ Hausnotruf Budget: 25,50 €
Gesamtwert aller Leistungen: 0 €
Zur freien Verfügung
0 €
Auszahlung (Pflegegeld) + Budgets
Deckungslücke Pflegedienst: - 0 €
./. Einsatz Entlastungsbetrag: + 131 €
Ihr effektiver Eigenanteil: 0 €
Zusätzlich verfügbare Sach-Budgets:
Pflegehilfsmittel (42 €) & Hausnotruf (25,50 €)
Gesamtwert der Kassenleistung: 0 €
Zusätzlich verfügbare Budgets
Verhinderungspflege 3.539 € Gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege (pro Jahr)
Tagespflege 1.357 € Extra Budget für Betreuung (pro Monat!)
Wohnumfeld 4.180 € Einmaliger Zuschuss (z.B. Badumbau)
Kostenaufstellung Heim
Pflegebedingte Kosten: 0 €
./. Zuschuss Pflegekasse: - 0 €
Zwischensumme Eigenanteil (EEE): 0 €
./. Leistungszuschlag (15%): - 0 €
+ Unterkunft & Verpflegung: 0 €
Ihr Eigenanteil monatlich: 0 €

Werte Stand 2026. Angaben ohne Gewähr.

Tägliche Pflege erleichtern: Ihr Anspruch auf kostenlose Hilfsmittel

Die Pflege zu Hause kostet Kraft und Geld: Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutz müssen ständig nachgekauft werden. Viele zahlen das privat, obwohl jedem Pflegebedürftigen zu Hause (ab Pflegegrad 1) gesetzlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 504 € pro Jahr ( 42 Euro / Monat) zustehen.

Unser Tipp: Lassen Sie die Unterstützung nicht verfallen.
Zwar könnten Sie theoretisch jeden Beleg aus der Drogerie selbst sammeln und mühsam bei der Kasse einreichen, jedoch ist der Service über einen spezialisierten Anbieter viel angenehmer und es geht kein Budget verloren. Er übernimmt vom Antrag bis zur Abrechnung die komplette Bürokratie mit der Kasse für Sie, sodass die erste kostenlose Box oft schon in wenigen Tagen bei Ihnen ist.

Nutzen Sie diesen Anspruch, denn das Budget von 42 € pro Monat kann nicht angespart werden und verfällt immer zum Monatsende.

Unsere Empfehlung: Die "PflegeBox"

Aus Erfahrung raten wir zur Bestellung über diesen zertifizierten Anbieter.

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Pflegegeld-Tabelle 2026: Alle Leistungen für die Pflege zu Hause im Überblick

Die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige wirken auf den ersten Blick oft kompliziert. Wer bekommt mit welchem Pflegegrad wie viel Pflegegeld und welche Budgets können in der häuslichen Pflege zusätzlich in Anspruch genommen werden?

Das hängt davon ab, wie Sie die Pflege organisieren: Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, sind besonders Leistungen wie das Pflegegeld und der Entlastungsbetrag von hoher Bedeutung im Alltag. Kommt jedoch ein Pflegedienst, greift die höhere Pflegesachleistung. Besonders wichtig: Man kann auch Pflegesachleistungen (Pflegedienst) in Anspruch nehmen und anteilig Pflegegeld erhalten.

In der folgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick, welche monatlichen Beträge Ihnen 2026 zustehen.

Tabelle 2026: Pflegegeld & Leistungen bei Häuslicher Pflege

Alle Beträge gelten pro Monat (Ausnahme: Verhinderungspflege = Jahresbudget).

Leistungsart
Pflegegeld
Sachleistungen
Entlastungsbetrag
Pflegehilfsmittel
Verhinderungspflege
(Jahresbudget)*
Tagespflege
Pflegegrad 1
Pflegegeld: 0 €
Sachleistungen: 0 €
Entlastungsbetrag: 131 €
Pflegehilfsmittel: 42 €
Verhinderungspflege: 0 €
Tagespflege: 0 €
Pflegegrad 2
Pflegegeld: 347 €
Sachleistungen: 796 €
Entlastungsbetrag: 131 €
Pflegehilfsmittel: 42 €
Verhinderungspflege: 3.539 €
Tagespflege: 721 €
Pflegegrad 3
Pflegegeld: 599 €
Sachleistungen: 1.497 €
Entlastungsbetrag: 131 €
Pflegehilfsmittel: 42 €
Verhinderungspflege: 3.539 €
Tagespflege: 1.357 €
Pflegegrad 4
Pflegegeld: 800 €
Sachleistungen: 1.859 €
Entlastungsbetrag: 131 €
Pflegehilfsmittel: 42 €
Verhinderungspflege: 3.539 €
Tagespflege: 1.685 €
Pflegegrad 5
Pflegegeld: 990 €
Sachleistungen: 2.299 €
Entlastungsbetrag: 131 €
Pflegehilfsmittel: 42 €
Verhinderungspflege: 3.539 €
Tagespflege: 2.085 €
* Gemeinsames Jahresbudget (verfügbar seit 01.07.2025). Flexibel nutzbar für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Leistungen der Häuslichen Pflege im Detail: So nutzen Sie Ihre Budgets

Das Pflegegeld ist nur die Basis. Der Gesetzgeber stellt für die Pflege zu Hause zahlreiche weitere Leistungen bereit, die Sie zusätzlich abrufen können. Diese sind gezielt dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten, sei es durch eine Auszeit im Urlaub (Verhinderungspflege), Unterstützung im Haushalt (Entlastungsbetrag) oder professionelle Betreuung am Tag.

Viele dieser Budgets verfallen am Jahresende, wenn sie nicht genutzt werden. In den folgenden Ratgebern erklären wir Ihnen einfach und verständlich, wie diese Leistungen funktionieren und wie Sie sie beantragen.

Pflegende Angehörige stärken: Hilfe, Beratung & Anträge

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet jeden Tag Schwerstarbeit – körperlich und emotional. Dabei vergessen viele Pflegende oft ihre eigenen Bedürfnisse. Doch Sie müssen das nicht alleine schaffen.

Der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig Ihre Arbeit ist, und bietet gezielte Unterstützungsangebote an. Von der kostenlosen Pflegeberatung (Pflicht bei Pflegegeld) bis hin zu Online-Kursen, die Sie bequem von der Couch aus machen können: Hier finden Sie die Hilfe, die Ihnen zusteht.

Wer ist zuständig? Antrag & Pflegekasse

Für Pflegegrad, Pflegegeld und Hilfsmittel ist Ihre Pflegekasse zuständig (diese ist Ihrer Krankenkasse angegliedert). Wählen Sie Ihre Versicherung, um direkt zum Online-Antrag oder den Formularen zu gelangen:

💡 Tipp: Kein Internet? Sie können den Antrag auf Pflegeleistungen auch formlos per Telefon, E-Mail oder Brief bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Häufige Fragen zur Pflege zu Hause

Bekomme ich Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt? +

Ja, aber anteilig. Das nennt man "Kombinationsleistung". Wenn Sie das Budget für den Pflegedienst (Sachleistung) nicht komplett aufbrauchen, wird Ihnen der Rest prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.

💡 Tipp: Nutzen Sie unseren Rechner oben auf der Seite, um genau zu sehen, wie viel Geld übrig bleibt.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze? +

Nein! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Budget für die Tagespflege steht Ihnen zusätzlich zur Verfügung. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Pflegegeld, auch wenn der Pflegebedürftige tagsüber in einer Einrichtung betreut wird.

Muss das Pflegegeld versteuert werden? +

Nein, in der Regel nicht. Das Pflegegeld ist eine steuerfreie Sozialleistung (§ 3 Nr. 1 a EStG), solange Sie es als Angehöriger für Ihre sittliche Pflicht erhalten. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wann ist das Pflegegeld auf dem Konto? +

Die Pflegekasse zahlt immer im Voraus. Das Geld sollte am ersten Werktag des Monats auf dem Konto sein. Fällt der Monatserste auf ein Wochenende, wird oft schon am letzten Werktag des Vormonats gebucht.

Zählt die Pflegezeit für meine Rente? +

Ja. Wenn Sie jemanden mit Pflegegrad 2 bis 5 für mindestens 10 Stunden pro Woche zu Hause pflegen (und selbst max. 30 Std. arbeiten), zahlt die Pflegekasse Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein. Das erhöht Ihren Rentenanspruch.

Darf ich über das Pflegegeld frei verfügen? +

Ja. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Es dient als finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege. Ob Sie davon Lebensmittel kaufen, die Enkel unterstützen oder es sparen, bleibt Ihnen überlassen.

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