Pflegegrad 2 - Der Ratgeber
- Constantin von Tilly
- Aktualisiert:
Im Laufe des Lebens können viele Menschen in eine Situation kommen, in der sie auf Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags angewiesen sind. Wenn die Unterstützung durch Familie, Freunde oder ehrenamtliche Helfer nicht ausreicht, kann ein Pflegegrad eine Möglichkeit sein, um professionelle Unterstützung zu erhalten. Der Pflegegrad 2 ist dabei eine Stufe der Pflegebedürftigkeit, bei der bereits ein erheblicher Hilfebedarf besteht.
🟠 Schnell-Check: Pflegegrad 2
| Bedeutung: | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte). |
| Pflegegeld: | 347 € monatlich (zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege). |
| Sachleistung: | Bis zu 796 € monatlich (für ambulanten Pflegedienst). |
| Extras: | 131 € Entlastungsbetrag + Anspruch auf Tagespflege & Kurzzeitpflege. |
Doch was genau bedeutet Pflegegrad 2 und welche Leistungen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen? In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick über den Pflegegrad 2 geben und Ihnen zeigen, welche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.
Dabei wollen wir uns nicht nur auf die reinen Fakten beschränken, sondern auch auf die menschlichen Aspekte eingehen und Ihnen zeigen, wie Sie als Betroffener oder Angehöriger die bestmögliche Unterstützung erhalten können.
Voraussetzungen: Wann bekomme ich Pflegegrad 2?
Damit Ihnen Pflegegrad 2 zuerkannt wird, muss der Medizinische Dienst (MD) eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit feststellen.
In der Begutachtung wird geprüft, wie viele Punkte Sie in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen) erreichen. Für Pflegegrad 2 müssen Sie insgesamt zwischen 27 und unter 47,5 Punkten erzielen.
Hier sehen Sie die 6 Module, die bei der Prüfung zählen:
1 Mobilität
Wie selbstständig können Sie sich bewegen? (z.B. Treppensteigen, Aufstehen, Gehen in der Wohnung).
2 Geistige Fähigkeiten
Können Sie sich orientieren und Dinge verstehen? (z.B. Zeitgefühl, Erkennen von Personen, Risiken einschätzen).
3 Verhalten
Gibt es psychische Probleme? (z.B. nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen oder Abwehrverhalten).
4 Selbstversorgung
Sehr wichtig! Klappt die Körperpflege, das Anziehen und Essen ohne Hilfe? (Hier gibt es viele Punkte).
5 Krankheit & Therapie
Können Sie Medikamente selbst einnehmen, Blutzucker messen oder Arztbesuche organisieren?
6 Alltag & Kontakte
Können Sie Ihren Tagesablauf planen, ruhen und schlafen sowie Kontakte pflegen?
Wer entscheidet, ob eine Person die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 erfüllt?
Der Pflegegrad 2 ist ein Zwischenschritt zwischen leichtem und mittelschwerem Pflegebedarf. Doch wie wird entschieden, ob eine Person die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 erfüllt?
Die Entscheidung über den Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird das Begutachtungsassessment (NBA) angewendet, das seit 2017 die frühere Pflegestufeneinteilung abgelöst hat.
Das NBA betrachtet sieben verschiedene Module, die unterschiedliche Aspekte des täglichen Lebens abdecken. Mindestens zwei dieser Module müssen von Einschränkungen betroffen sein, um den Pflegegrad 2 zu erhalten.
Die beantragende Person muss zuvor einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Der MDK wird dann einen Termin vereinbaren, um die individuelle Situation der betroffenen Person zu begutachten. Hierbei werden auch Angehörige oder andere Pflegepersonen einbezogen, um ein möglichst umfassendes Bild der Situation zu erhalten.
Während der Begutachtung werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt, um den Pflegebedarf zu ermitteln. Hierzu zählen zum Beispiel das Gehen von kurzen Strecken, das An- und Auskleiden oder auch die Nahrungsaufnahme. Es werden auch Fragen zu kognitiven Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten gestellt.
Auf Basis der Begutachtung erstellt der MDK dann einen Gutachtenbericht, der die Einschätzung des Pflegebedarfs sowie die Empfehlung für den Pflegegrad enthält. Die Pflegekasse entscheidet dann auf Basis dieses Gutachtens über die Bewilligung des Pflegegrades und die möglichen Leistungen.
Im Falle einer Bewilligung können Leistungen wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder auch Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beantragt werden. Es ist dabei wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell geprüft wird und es auch bei unterschiedlichen Einschränkungen zu einer anderen Einstufung kommen kann.
Insgesamt ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine Beratung bei der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige Beantragung des Pflegegrades kann dazu beitragen, schnell und unkompliziert Unterstützung und finanzielle Leistungen zu erhalten.
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Pflegegrad 2: Die Vorteile & Leistungen im Überblick
Mit dem Erreichen von Pflegegrad 2 ändert sich Ihre Versorgungssituation grundlegend: Sie haben erstmals Anspruch auf Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (für den Pflegedienst). Zudem stehen Ihnen umfangreiche Budgets für die Entlastung im Alltag zu.
In der folgenden Tabelle sehen Sie alle aktuellen Beträge ab 2025 auf einen Blick:
💰 Pflege-Tabelle: Leistungen ab 2025
| Art der Leistung | Beschreibung | Höhe (ab 2025) |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege durch Angehörige. | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistung | Direkte Abrechnung mit dem ambulanten Pflegedienst. | bis 796 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | Zweckgebunden für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleiter. | 131 € / Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | NEU ab 07/2025 Flexibles Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. | 3.539 € / Jahr |
| Tagespflege | Teilstationäre Betreuung (zusätzlich zum Pflegegeld nutzbar!). | bis 796 € / Monat |
| Wohnumfeld & Hilfsmittel | Zuschuss für Umbauten (z.B. Dusche) und Pauschale für Verbrauchsmittel. | 4.000 € pro Maßnahme + 40 € mtl. Pauschale |
| Pflegeberatung | Beratungsbesuche nach § 37.3 (bei Pflegegeldbezug Pflicht: alle 6 Monate). | Kostenlos |
*Werte inkl. Erhöhung (+4,5%) ab 01.01.2025. Jahresbetrag ab 01.07.2025.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Höhen der Leistungen von verschiedenen Faktoren abhängen können und daher individuell unterschiedlich ausfallen können. Zudem ist eine Antragstellung und Bewilligung der Leistungen notwendig.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten können. Die Höhe des Pflegegeldes beträgt derzeit 347 Euro im Monat. Das Pflegegeld kann genutzt werden, um eine Pflegeperson zu bezahlen oder um andere Unterstützungsleistungen zu finanzieren.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind konkrete Pflege- und Betreuungsleistungen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder bei der Mobilisation.
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird von der Pflegekasse übernommen. Derzeit liegt der Höchstbetrag bei 796 Euro im Monat. Die Pflegesachleistungen können entweder durch ambulante Pflegedienste oder durch selbstständige Pflegekräfte erbracht werden.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die Angehörigen und Pflegepersonen zusteht, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfallen. In diesem Fall können professionelle Pflegekräfte die Pflege übernehmen. Die Verhinderungspflege wird für maximal sechs Wochen im Jahr gezahlt und beträgt bis zu 1.612 Euro.
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine Unterstützungsleistung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, tagsüber betreut zu werden, während ihre Angehörigen arbeiten oder anderweitig verhindert sind.
Die Tagespflege umfasst die Versorgung mit Essen, die Unterstützung bei der Körperpflege sowie die Beschäftigung und Betreuung. Die Kosten für die Tagespflege werden von der Pflegekasse übernommen und sind auf maximal 796 Euro pro Monat begrenzt.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflegeleistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise aufgrund von Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein.
Die Kurzzeitpflege umfasst die Unterbringung in einer stationären Einrichtung und die Versorgung mit Essen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen und sind auf maximal 1.612 Euro begrenzt.
Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2
Die Wohnraumanpassung umfasst bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, die Wohnung oder das Haus an die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegebedarf anzupassen.
Hierzu zählen beispielsweise der Einbau von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder der Einbau von barrierefreien Badezimmern. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen und sind auf maximal 4.000 Euro begrenzt.
Hilfsmittel
Unter Hilfsmitteln versteht man technische Geräte und Gegenstände, die dazu dienen, den Alltag von Pflegebedürftigen zu erleichtern. Hierzu zählen beispielsweise Rollatoren, Pflegebetten oder Toilettenstühle. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen und müssen vorab beantragt werden.
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 liegt aktuell bei 131 Euro im Monat, also insgesamt 1.572 Euro im Jahr.
Der Betrag kann verwendet werden, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren, wie beispielsweise Haushaltshilfen oder Unterstützung bei der Freizeitgestaltung. Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Steuervorteile bei Pflegegrad 2
Pflegebedürftigkeit kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt es eine Reihe von steuerlichen Entlastungen, von denen sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige profitieren können.
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Pflegebedürftige und Angehörige können die Pflegekosten, die im Rahmen der Pflege entstehen, als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem die Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Heilpraktikerleistungen.
Auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in einem Pflegeheim können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Unterstützung im Haushalt oder die Betreuung von Pflegebedürftigen können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Putzhilfen, Fahrten zum Arzt oder zu Therapiesitzungen sowie die Gartenpflege. Die Kosten können bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden.
Steuerliche Entlastungen für pflegende Angehörige
Auch pflegende Angehörige können von steuerlichen Entlastungen profitieren. So können beispielsweise Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Besuchen von Pflegebedürftigen steuerlich abgesetzt werden.
Zudem können Angehörige, die ihren Beruf aufgrund der Pflege eines Familienmitglieds unterbrechen oder reduzieren müssen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung vom Arbeitsplatz beantragen und hierfür ein Pflegeunterstützungsgeld erhalten.
Ermäßigung der Umsatzsteuer bei Pflegehilfsmitteln
Für Pflegebedürftige und Angehörige, die Pflegehilfsmittel anschaffen müssen, gibt es eine weitere steuerliche Entlastung. Die Umsatzsteuer für Pflegehilfsmittel wird mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent berechnet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Entlastungen von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen können und von den individuellen Umständen abhängen. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um die Möglichkeiten der steuerlichen Entlastungen auszuschöpfen.
Wie wird der Pflegegrad 2 beantragt?
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder senden Sie einen formlosen Brief: "Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung."
Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin (Hausbesuch), um Ihre Selbstständigkeit zu prüfen.
Sie erhalten den schriftlichen Bescheid. Bei Bewilligung wird das Pflegegeld rückwirkend ab Antragstag gezahlt.
Wenn bei Ihnen oder einem Angehörigen der Verdacht auf eine Pflegebedürftigkeit besteht, sollten Sie sich umgehend an Ihre zuständige Pflegekasse wenden.
Diese wird Ihnen dann einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades zusenden.
Antragsstellung
Der Antrag auf Feststellung des Pflegegrades kann formlos oder auf einem speziellen Antragsformular gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder können es online herunterladen.
Wichtig ist, dass der Antrag von der pflegebedürftigen Person oder einem Bevollmächtigten unterschrieben wird.
Begutachtung
Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder eines anderen unabhängigen Gutachters beauftragt, den Pflegebedarf zu ermitteln und den Pflegegrad festzustellen.
Der Gutachter wird hierzu einen Termin mit Ihnen vereinbaren und Ihre pflegerische Situation vor Ort begutachten. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine Liste mit den aktuellen Einschränkungen und Beeinträchtigungen zu erstellen, um diese dem Gutachter vorlegen zu können.
Entscheidung und Bescheid
Nach Abschluss der Begutachtung wird ein Gutachten erstellt, das den Pflegebedarf und den empfohlenen Pflegegrad enthält.
Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann über die Höhe der Leistungen und teilt Ihnen dies in einem schriftlichen Bescheid mit.
Widerspruchsmöglichkeiten
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
Der Widerspruch sollte schriftlich und mit Begründung bei der Pflegekasse eingereicht werden. In der Regel wird dann erneut ein Gutachter beauftragt, der den Pflegebedarf erneut ermittelt und gegebenenfalls den Pflegegrad anpasst.
Der Pflegegrad 2 ist ein wichtiger Schritt, um eine bedarfsgerechte Pflege und Unterstützung zu gewährleisten.
Mit dem Pflegegrad 2 können Leistungen wie das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tages- und Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung sowie Hilfsmittel in Anspruch genommen werden.
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter wird vorgenommen, um den Pflegebedarf zu ermitteln und den Pflegegrad festzustellen.
Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Wie oft wird der Pflegegrad 2 überprüft?
Wenn ein Pflegegrad 2 bewilligt wurde, findet die erste Überprüfung in der Regel nach sechs Monaten statt. Danach erfolgt die Überprüfung jährlich, um sicherzustellen, dass der Pflegebedarf noch immer gegeben ist. Eine frühere Überprüfung kann jedoch auch dann erfolgen, wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen wesentlich verändert hat.
Es ist wichtig, Änderungen in der Pflegesituation oder im Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen umgehend bei der zuständigen Pflegekasse zu melden.
Wie können Änderungen beantragt werden?
Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verändert, sollten diese Änderungen umgehend bei der zuständigen Pflegekasse gemeldet werden.
Eine Veränderung kann beispielsweise eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes, eine Veränderung der Wohnsituation oder eine Veränderung im Pflegeumfang sein. Die Pflegekasse prüft dann, ob eine Anpassung des Pflegegrades oder der Leistungen erforderlich ist und ob ein erneutes Gutachten notwendig ist.
Um Änderungen zu beantragen oder einen Überprüfungstermin zu vereinbaren, können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen direkt Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse aufnehmen. Dabei sollten alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise ein ärztliches Gutachten oder eine Wohnraumanpassung, vorgelegt werden.
Je nach Sachlage kann es auch notwendig sein, einen Gutachter zur Überprüfung der Pflegesituation hinzuzuziehen.
In jedem Fall ist es wichtig, Änderungen in der Pflegesituation oder im Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen zeitnah bei der zuständigen Pflegekasse zu melden, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigkeit angemessen berücksichtigt wird.
Fazit
Abschließend möchten wir zusammenfassen, dass der Pflegegrad 2 für viele Menschen eine wichtige Unterstützung im Alltag darstellt.
Durch die damit verbundenen Leistungen, wie das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen oder die Möglichkeit baulicher Maßnahmen, kann eine bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung gewährleistet werden.
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Unterlagen vorgelegt werden.
Eine regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Hilfebedarf noch immer gegeben ist.
Bei Veränderungen in der Pflegesituation oder im Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen sollten diese umgehend bei der zuständigen Pflegekasse gemeldet werden.
Wir hoffen, dass dieser Ratgeber zum Thema Pflegegrad 2 für Sie informativ und hilfreich war.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an die zuständige Pflegekasse oder an eine Beratungsstelle für Pflege wenden.
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Zur Pflege-Übersicht →⚖️ Gesetzliche Grundlagen
Die Leistungen für Pflegegrad 2 sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt und wurden zum 01.01.2025 angepasst:
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (347 €)
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung (796 €)
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel & Wohnumfeldverbesserung
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (131 €)
Über den Autor:
Als Betriebswirt mit einem starken Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beschäftigt sich Constantin von Tilly seit vielen Jahren mit den Themen Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Fachwissen basiert auf beruflicher Erfahrung im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und im rechtlichen Bereich. Auch persönliche Erlebnisse als pflegender Angehöriger prägen seine Beiträge.
Geboren an der Ostsee, heute mit Familie und Hund in Leipzig zu Hause, verbindet er Empathie mit einem klaren Blick für alltagstaugliche Lösungen. Auf Senioren-Nachrichten.de schreibt er verständlich, ehrlich und mit Herz – für Menschen, die das Leben bewusst und gut informiert gestalten wollen.
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