Pflegegrad 4: Diese Leistungen und Voraussetzungen gelten 2026

Eine ältere Dame mit Pflegegrad 4 liegt in einem Bett und eine Pflegerin sitzt am Bett und liest ihr aus einem Buch vor.
Inhaltsverzeichnis

Wenn die Selbstständigkeit im Alltag schwerst beeinträchtigt ist, verändert sich für Betroffene und Angehörige grundlegende Dinge im Leben. Körperpflege, Mobilität, Essen, Medikamentengabe und die Organisation des Tages sind oft nur noch mit umfassender Hilfe möglich. Der Pflegegrad 4 soll in dieser Situation finanzielle Unterstützung und eine verlässlichere Versorgung ermöglichen. Er gilt, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird.

Pflegegrad 4: Ihre Ansprüche auf einen Blick

Werte Stand Juni 2026
Vollstationäre Pflege:
Bis 1.855 € pro Monat (Leistung der Pflegekasse für die Pflege im Heim) Zusätzlich: Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil (EEE) je nach Aufenthaltsdauer: 15 % bis 75 % . Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nicht enthalten.
Einordnung:
70 bis unter 90 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegeld:
800 € pro Monat (Zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
Pflegesachleistung:
Bis 1.859 € pro Monat (Für den ambulanten Pflegedienst)
Tagespflege:
1.685 € pro Monat (Steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld und zur Sachleistung zu)
Entlastungsbetrag:
131 € pro Monat (Zweckgebunden für Haushaltshilfe, Betreuung und Unterstützung im Alltag)
Verhinderungspflege:
3.539 € pro Jahr (Gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege)
Pflegehilfsmittel:
42 € pro Monat (Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel)
Hausnotruf:
Bis 27,00 € pro Monat (Zuschuss für ein anerkanntes Notrufsystem zu Hause)
Wohnumfeld:
Bis 4.180 € (Zuschuss für pflegegerechte Umbauten pro Maßnahme)
WICHTIG: Leistungen richtig einordnen

Das Pflegegeld wird direkt ausgezahlt. Viele andere Leistungen sind dagegen zweckgebunden oder werden direkt mit Anbietern abgerechnet. Prüfen Sie deshalb vor der Nutzung, ob die Leistung anerkannt ist und welche Nachweise die Pflegekasse verlangt.

Stand Juni 2026 gelten bei Pflegegrad 4 vor allem diese Beträge: 800 Euro Pflegegeld monatlich, bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst, 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich und 1.855 Euro für vollstationäre Pflege. Wichtig ist: Nicht jedes Budget wird als Geld ausgezahlt. Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung, der Entlastungsbetrag und viele weitere Leistungen sind zweckgebunden und werden in der Regel für konkrete Unterstützungsleistungen erstattet oder direkt mit Anbietern abgerechnet.

Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Ansprüche bei Pflegegrad 4 bestehen, wie Antrag und Begutachtung ablaufen, welche Leistungen sich kombinieren lassen und worauf Angehörige bei ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege besonders achten sollten.

Aktueller Hinweis

Die Politik arbeitet aktuell an einer neuen Pflegereform. Der Referentenentwurf sieht weitere Anpassungen, Änderungen und Kürzungen bei den Pflegebudgets vor. Alle in diesem Ratgeber genannten Leistungen sind aktuell rechtsgültig.

Geplante Änderungen der Pflegereform ansehen

Pflegegrad 4: Definition und Unterschiede zu anderen Pflegegraden

Der Pflegegrad 4 ist einer von fünf Pflegegraden in der sozialen Pflegeversicherung. Er wird vergeben, wenn bei der Begutachtung eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird.

Entscheidend ist dabei nicht allein eine bestimmte Diagnose, sondern wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Bewertet werden unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltags.

Für Pflegegrad 4 müssen im Pflegegutachten 70 bis unter 90 Gesamtpunkte erreicht werden.

Damit liegt dieser Pflegegrad über Pflegegrad 3, der eine schwere Beeinträchtigung beschreibt, aber unter Pflegegrad 5. Pflegegrad 5 setzt ebenfalls eine schwerste Beeinträchtigung voraus, zusätzlich jedoch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Voraussetzungen und Einstufung in Pflegegrad 4

📞

1. Antrag stellen

Anruf oder kurze Mail an die Pflegekasse genügt ("Ich stelle einen Antrag auf Leistungen"). Das Datum zählt!

🏠

2. Begutachtung (MD)

Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und prüft die 6 Lebensbereiche (NBA).

3. Bescheid & Geld

Sie erhalten den Bescheid. Bei Bewilligung fließt das Geld rückwirkend ab Antragstag.

Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, reicht eine Diagnose allein nicht aus. Entscheidend für die Einstufung ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Pflegegrad 4 setzt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten voraus.

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten erfolgt die Prüfung in der Regel durch Medicproof. Die Begutachtung findet meist zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt.

Dabei wird nicht nur gefragt, welche Erkrankungen vorliegen. Bewertet wird vor allem, welche Hilfe im Alltag tatsächlich nötig ist, etwa beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Mobilität, bei Medikamenten oder bei der Orientierung.

Begutachtung nach NBA Die Einordnung: Wann gilt Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn im Gutachten eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.

Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
unter 12,5 kein PG unter 12,5 Punkte
PG 1 PG 1 12,5 bis unter 27 Punkte
PG 2 PG 2 27 bis unter 47,5 Punkte
PG 3 PG 3 47,5 bis unter 70 Punkte
PG 4 PG 4 70 bis unter 90 Punkte
PG 5 PG 5 90 bis 100 Punkte
Diese 6 Bereiche prüft der Gutachter:

Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung regelmäßig benötigt wird.

1
Mobilität 10 % Gewichtung

Zum Beispiel Aufstehen, Umlagern, Umsetzen, Treppensteigen oder Fortbewegen innerhalb der Wohnung.

2
Geistige Fähigkeiten gemeinsam mit Modul 3

Orientierung, Erinnern, Verstehen von Sachverhalten, Erkennen von Risiken und Treffen einfacher Entscheidungen.

3
Verhalten und Psyche 15 % Gewichtung

Nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehrverhalten, Weglaufen, Aggressionen oder wiederkehrende psychische Belastungen.

4
Selbstversorgung 40 % Gewichtung

Körperpflege, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengänge. Dieser Bereich ist besonders stark gewichtet.

5
Krankheit und Therapie 20 % Gewichtung

Medikamente, Injektionen, Messungen, Verbände, Arzttermine oder andere regelmäßige medizinische Anforderungen.

6
Alltag und Kontakte 15 % Gewichtung

Tagesstruktur, Beschäftigung, soziale Kontakte und die Fähigkeit, den Alltag selbstständig zu planen und umzusetzen.

Wichtig für Pflegegrad 4: In der Begutachtung zählen konkrete Alltagssituationen. Notieren Sie vorab, wobei regelmäßig Hilfe nötig ist, wie oft Unterstützung gebraucht wird und ob Beaufsichtigung oder Anleitung erforderlich ist.

Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades findet in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt. Der Gutachter beobachtet und bewertet die Fähigkeiten und Einschränkungen der Person in den oben genannten sechs Bereichen.

Bereiten Sie sich am Besten auf die Begutachtung vor, indem Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Einschränkungen und benötigten Hilfestellungen verschaffen. Es ist auch hilfreich ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und andere relevante Informationen bereitzuhalten.

Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter einen Bericht, der an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Für die Einstufung in Pflegegrad 4 muss eine Gesamtpunktzahl zwischen 70 und bis unter 90 Punkten festgestellt werden.

Die Pflegekasse trifft dann eine Entscheidung über die Einstufung in den Pflegegrad und informiert die pflegebedürftige Person schriftlich über das Ergebnis.

Widerspruchsmöglichkeit

Falls Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. In diesem Fall sollte eine ausführliche Begründung für den Widerspruch formuliert werden, die auf die festgestellten Einschränkungen und die daraus resultierende Pflegebedürftigkeit eingeht.

Es kann auch sinnvoll sein, zusätzliche ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten beizufügen, um den Widerspruch zu stützen. Die Pflegekasse wird den Widerspruch prüfen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung veranlassen oder die Einstufung ändern.

Pflegegrad-Rechner 2026: Pflegegeld & Kosten

Berechnen Sie Ihren Anspruch für zu Hause (auch mit Pflegedienst) oder Ihren Eigenanteil im Heim

Pflegegrad 4 gewählt
"Pflegebedingte Aufwendungen" laut Vertrag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten
Ihre monatliche Unterstützung
Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
Pflegedienst (Direkt von Kasse): 0 €
+ Restliches Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
+ Entlastungsbetrag zweckgebunden: 131 €
+ Pflegehilfsmittel zweckgebunden: 42 €
+ Hausnotruf zweckgebunden: 27,00 €
Gesamtwert aller Leistungen: 0 €
Verfügbares Budget
0 €
Pflegegeld + zweckgebundene Budgets je nach Anspruch
Deckungslücke Pflegedienst: - 0 €
./. Einsatz Entlastungsbetrag: + 131 €
Ihr effektiver Eigenanteil: 0 €
Zusätzlich verfügbare Sach-Budgets:
Pflegehilfsmittel (42 €) & Hausnotruf (27,00 €)
Gesamtwert der Kassenleistung: 0 €
Zusätzlich verfügbare Budgets
Verhinderungspflege 3.539 € Gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege (pro Jahr)
Tagespflege 1.357 € Extra Budget für Betreuung (pro Monat!)
Wohnumfeld 4.180 € Einmaliger Zuschuss (z.B. Badumbau)
Kostenaufstellung Heim
Pflegebedingte Kosten: 0 €
./. Zuschuss Pflegekasse: - 0 €
Zwischensumme Eigenanteil (EEE): 0 €
./. Leistungszuschlag (15%): - 0 €
+ Unterkunft & Verpflegung: 0 €
Ihr Eigenanteil monatlich: 0 €

Werte Stand 2026. Angaben ohne Gewähr.

Die Leistungen im Pflegegrad 4 auf einen Blick

Im Pflegegrad 4 stehen Ihnen verschiedene finanzielle Leistungen und Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu decken und Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. In diesem Kapitel erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Leistungen und deren Voraussetzungen.

Art der Leistung Beschreibung Höhe (Stand 2026)
Pflegegeld Zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege. 800 € / Monat
Pflegesachleistung Abrechnung Pflegedienst. bis 1.859 € / Monat
Entlastungsbetrag Haushaltshilfe & Betreuung. 131 € / Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege. 3.539 € / Jahr
Tagespflege Teilstationäre Betreuung. bis 1.685 € / Monat
Stationäre Pflege Pauschale fürs Heim. 1.855 € / Monat
(+ Leistungszuschlag)
Wohnumfeld Zuschuss für Umbauten. 4.180 €
Wohngruppenzuschlag Pflege-WG. 224 € / Monat
← Bitte wischen für mehr →

Unterstützung für stationäre Pflege

Wenn eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig wird, weil die Versorgung zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann, erhalten Sie im Pflegegrad 4 einen hohen Zuschuss von der Pflegekasse.

Dieser Leistungsbetrag beträgt ab 2025 1.855 Euro pro Monat.

Wichtig: Die verbleibenden Kosten für das Pflegeheim (Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) müssen von Ihnen oder Ihren Angehörigen als sogenannter „Eigenanteil“ getragen werden, sofern keine Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) in Anspruch genommen wird.

Entlastung durch den Leistungszuschlag

Die Pflegekasse lässt Sie mit den steigenden Kosten nicht allein. Zusätzlich zum Pauschalbetrag zahlt sie einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer Ihres Wohnens im Heim steigt. Dieser Zuschuss reduziert Ihren Eigenanteil an den reinen Pflegekosten spürbar:

    • Im 1. Jahr: 15 % Entlastung

    • Im 2. Jahr: 30 % Entlastung

    • Im 3. Jahr: 50 % Entlastung

    • Ab dem 4. Jahr: 75 % Entlastung

🧮

Beispiel: Frau Meyer

Pflegegrad 4 • 1. Jahr im Heim (15% Bonus)

Gesamte Pflegekosten 2.855,00 €
- Anteil Pflegekasse - 1.855,00 €
Verbleibender Eigenanteil (EEE) 1.000,00 €
- 15 % Leistungszuschlag - 150,00 €
Zwischensumme Pflege: 850,00 €
+ Unterkunft & Verpflegung + 850,00 €
+ Investitionskosten + 450,00 €
Ihr Eigenanteil: 2.150,00 €
*Werte variieren je nach Heim.

💡 Spar-Tipp: Zuschüsse nutzen!

Reicht die Rente nicht für den Eigenanteil? Prüfen Sie diese zwei Optionen:

  • Pflegewohngeld: In einigen Bundesländern (z.B. NRW, Schleswig-Holstein) gibt es einen speziellen Zuschuss zu den Investitionskosten.
  • Hilfe zur Pflege: Wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist, springt das Sozialamt ein ("Hilfe zur Pflege"). Stellen Sie den Antrag frühzeitig!

👉 Fragen Sie unbedingt VOR Vertragsabschluss im Heim nach diesen Förderanträgen.

Unterstützung bei Ambulanter Pflege mit Pflegegrad 4

Die meisten Menschen mit Pflegegrad 4 möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Da der Pflegeaufwand hier jedoch sehr hoch ist („Schwerste Beeinträchtigung“), reicht die Hilfe von Angehörigen allein oft nicht aus. Die Lösung ist meist ein Mix aus professionellem Pflegedienst und familiärer Hilfe.

Der große finanzielle Vorteil: Während im Pflegeheim hohe Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung anfallen, zahlt die Pflegekasse zu Hause den Löwenanteil der Pflegekosten. Wenn Sie den Pflegedienst geschickt einsetzen („Kombinationsleistung“), müssen Sie oft nichts dazu bezahlen und erhalten sogar noch ein anteiliges Pflegegeld.

Schauen wir uns an, wie das für unser Beispiel Frau Meyer aussieht, wenn sie sich für die Pflege zu Hause entscheidet.

🏡

Beispiel: Frau Meyer

Pflegegrad 4 • Zu Hause (Real-Vergleich)

1. Kosten für Pflege & Hilfe
Ambulanter Dienst 1.300,00 €
Haushaltshilfe 131,00 €
- Deckung Sachleistung - 1.300,00 €
- Deckung Entlastung - 131,00 €
Eigenanteil Pflege: 0,00 €
2. Wohnen & Leben (Schätzung)
Miete, Strom, Essen 1.000,00 €
(Vergleichbar mit "Hotelkosten" im Heim)
+ Auszahlung Pflegegeld (30% Restanspruch)
+ 240,00 €
Effektive Kosten: (Lebenshaltung abzügl. Pflegegeld)
760,00 €
*Beispielrechnung. Wohnkosten individuell.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen zusteht, wenn Sie zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen gepflegt werden. Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen, wenn Sie die Pflege selbst organisieren. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person oder die beauftragte Pflegeperson ausgezahlt.

  • Stand 2026: Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 4 aktuell 800 Euro monatlich.
  • Verwendung: Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung. Es ist als Anerkennung für den häuslichen Einsatz gedacht und kann beispielsweise an die pflegende Person weitergegeben werden. 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4: Professionelle Hilfe durch den Pflegedienst

Oft reicht die Kraft der Angehörigen zur Pflege bei Pflegegrad 4 allein nicht mehr aus. Hier greifen die Pflegesachleistungen.

Pflegesachleistungen sind finanzielle Unterstützungsleistungen, die für die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten vorgesehen sind.

  • Stand 2026: Ihnen steht ein Budget von bis zu 1.859 Euro monatlich zur Verfügung.
  • Nutzen: Damit können Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der Ihnen bei der Körperpflege (Waschen, Duschen) oder pflegerischen Betreuungsmaßnahmen hilft. Die Abrechnung erfolgt bequem direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Kombinationsleistungen Pflege

Sie müssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Kombinationsleistungen ermöglichen es Ihnen, anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.

Sie können somit flexibel entscheiden, in welchem Umfang Sie professionelle Pflegedienste nutzen möchten und in welchem Umfang Sie von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.

Kombi-Rechner 2026: Pflegedienst & Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Schieben Sie den Regler auf Ihre voraussichtlichen monatlichen Pflegedienst-Kosten.

Rechnung Pflegedienst
0 €
0 € 0% genutzt Max. 1.859 €
Anteiliges Pflegegeld
800,00 €
100% des Pflegegeldes werden ausgezahlt
Gesamtwert aus Pflegedienstleistung und Pflegegeld: 800,00 €

Je mehr Pflegesachleistung der Pflegedienst abrechnet, desto geringer fällt das anteilige Pflegegeld aus. So können Pflegebedürftige und Angehörige beide Leistungen flexibel kombinieren.

Ihr Anspruch auf den Entlastungsbetrag & Tagespflege

Vergessen Sie nicht die zusätzlichen Töpfe, die Ihnen zustehen:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich stehen zweckgebunden bereit, etwa für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleiter.
  • Tagespflege: Nutzen Sie das separate Budget von bis zu 1.685 Euro für die teilstationäre Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung. Dies wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und schenkt Angehörigen wertvolle Pausen

Auszeit für Pflegende: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Pflege auf diesem Niveau ist für Angehörige oftmals Schwerstarbeit und kaum Jemand kann das 365 Tage im Jahr allein leisten. Der Gesetzgeber sieht deshalb zwei Modelle vor, damit pflegende Angehörige entlastet werden, ohne das die Versorgung zu gefährdet ist.

1. Die Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause) Wenn Sie verhindert sind, übernimmt eine Ersatzperson die Pflege in den eigenen vier Wänden. Das kann ein professioneller Dienst, ein Nachbar oder ein weiter entferntes Familienmitglied sein.

  • Typischer Fall: Sie sind selbst krank oder brauchen einen Erholungsurlaub.

2. Die Kurzzeitpflege (Stationär auf Zeit) Manchmal ist die Versorgung zu Hause vorübergehend gar nicht möglich, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen. Dann kann die betroffene Person für einige Tage oder Wochen vollstationär in einem Pflegeheim betreut werden.

Das Gemeinsame Jahresbudget 2026

Schluss mit komplizierten Rechenspielen! Seit der Reform gibt es einen einzigen großen Geldtopf. Sie entscheiden völlig flexibel, wie Sie die 3.539 € aufteilen möchten.

Gesamt-Budget pro Jahr 3.539 €
Verhinderungspflege

Ersatzpflege bei Ihnen zu Hause.
(z. B. durch Pflegedienst, Nachbarn oder Verwandte)

Kurzzeitpflege

Stationäre Pflege auf Zeit in einem Pflegeheim.
(z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder in Krisen)

Wichtiges Prinzip:

Es handelt sich um ein gemeinsames Budget. Was Sie für die Kurzzeitpflege im Heim ausgeben, fehlt Ihnen später für die Verhinderungspflege zu Hause. Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Hilfsmittel und Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4

Damit die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege und auch die Sicherheit der Betroffenen mit Pflegegrad 4 gewährleistet ist, haben Sie Ansprüche auf verschiedenste technische Hilfsmittel, Hilfsmittel zum Verbrauch und zudem Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen. 

Sicherheit & Wohnen

Diese Zuschüsse können den Alltag zu Hause sicherer machen

Neben Pflegegeld und Pflegedienstleistungen gibt es weitere Hilfen für ein sicheres Wohnumfeld, Pflegehilfsmittel und technische Unterstützung.

Wohnumfeld verbessern bis zu 4.180 €

Zuschuss für pflegegerechte Umbauten, zum Beispiel Badumbau, Türverbreiterung oder Rampen.

Pflegehilfsmittel bis zu 42 € / Monat

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen.

Hausnotruf bis zu 27,00 € / Monat

Zuschuss für ein anerkanntes Notrufsystem, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Technische Pflegehilfsmittel nach Bedarf

Zum Beispiel Pflegebett, Patientenlifter oder andere Hilfen, wenn sie medizinisch oder pflegerisch notwendig sind.

Wichtig: Viele dieser Leistungen sind zweckgebunden und müssen beantragt oder über anerkannte Anbieter abgerechnet werden. Fragen Sie vor größeren Anschaffungen oder Umbauten bei der Pflegekasse nach.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Damit die Pflege zu Hause weiterhin möglich und vor allem sicher bleibt, ist eine Anpassung des Wohnumfelds oft unumgänglich. Hierfür können Sie finanzielle Unterstützung für die Anpassung Ihres Wohnraums erhalten, um diesen barrierefrei und pflegegerecht zu gestalten.

Für Maßnahmen, die das Wohnen erleichtern, wie der Einbau einer ebenerdigen Dusche, Türverbreiterungen für den Rollstuhl oder die Installation eines Treppenlifts, steht Ihnen ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.180 Euro pro Maßnahme zu. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann sich dieser Betrag sogar auf bis zu 16.720 Euro summieren. Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit den Baumaßnahmen beginnen.

Hilfsmittel: Rollstuhl, Pflegebett & Co.

Im Pflegegrad 4 haben Sie auch Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die Ihre Mobilität, Selbstständigkeit und Sicherheit fördern. Dazu zählen zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder spezielle Bad- und Toilettenhilfen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. 

Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen steht Ihnen eine monatliche Pauschale von 42 Euro zu. Sie können diese Produkte entweder selbst kaufen und die Quittung einreichen oder ganz bequem eine sogenannte „Pflegebox“ bestellen, die direkt mit der Kasse abgerechnet wird.

Wichtig: Das monatliche Budget verfällt, falls es nicht genutzt wird! 

Sichern Sie sich Ihr 42 € Hilfsmittel-Budget

Lassen Sie dieses Geld nicht verfallen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie Ihre kostenlose Pflegebox (Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen) jeden Monat bequem nach Hause geliefert bekommen.

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Der Hausnotruf

Auch für technische Sicherheit ist gesorgt: Ab Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf einen Hausnotruf. Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Anschlussgebühr und eine monatliche Pauschale von bis zu 27 Euro für den Betrieb, damit im Notfall per Knopfdruck sofort Hilfe gerufen werden kann.

Steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 4

Die Pflege im häuslichen Umfeld ist nicht nur eine körperliche, sondern oft auch eine finanzielle Belastung. Der Staat unterstützt Sie hierbei jedoch mit gezielten Steuererleichterungen. Wer Pflegegrad 4 hat (oder einen Angehörigen mit diesem Grad pflegt), kann deutlich höhere Freibeträge geltend machen als bei niedrigeren Pflegegraden.

Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Töpfe Sie bei der Steuererklärung anzapfen können.

📊

Überblick: Ihre Steuervorteile (PG 4)

Steuervorteil Wofür? (Beispiele) Höhe (Maximal) Belege nötig?
Pflege-Pauschbetrag Für die Pflege an sich (Anerkennung). 1.800 € / Jahr ❌ Nein
Haushaltsnahe Dienstleistungen Putzhilfe, mobiler Pflegedienst, Gärtner. 20% der Kosten
(max. 4.000 € Abzug)
✅ Ja
Handwerker-Leistungen Barrierefreier Umbau, Reparaturen. 20% der Lohnkosten
(max. 1.200 € Abzug)
✅ Ja
Außergewöhnliche Belastungen Hohe Heimkosten, Medikamente, Fahrtkosten. Unbegrenzt
(abzgl. Eigenanteil)
✅ Ja
Hinweis: Nur unbare Zahlungen (Überweisung) gelten! ← Wischen →

Beratungs und kostenlose Unterstützung

Niemand muss die Herausforderungen von Pflegegrad 4 allein bewältigen. Der Gesetzgeber hat ein dichtes Netz an Beratungsstellen geschaffen, die Sie kostenlos und neutral unterstützen. Nutzen Sie diese Angebote für Hilfe beim Antrag, Widerspruch oder einfach für ein entlastendes Gespräch.

Hier finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen auf einen Blick:

📞

Wichtige Ansprechpartner (Kostenlos)

Anlaufstelle Wobei sie helfen Kontakt / Info
Pflegestützpunkte Unabhängige Gesamtberatung, Anträge, Wohnraumanpassung, Vermittlung von Diensten. Zur Suche (ZQP)
Pflegekasse / Krankenkasse Direkte Leistungsfragen, Auszahlung von Pflegegeld, Genehmigung von Hilfsmitteln. Service-Nummer auf Ihrer Versichertenkarte.
Wohlfahrtsverbände Praktische Pflege, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, oft auch Seelsorge.
(AWO, Caritas, Diakonie, DRK)
Übersicht Verbände
UPD (Unabhängige Patientenberatung) Rechtliche Fragen, Konflikte mit der Kasse, Zweitmeinungen. www.patientenberatung.de

Tipps für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind oft die wichtigsten Bezugspersonen für pflegebedürftige Menschen im Pflegegrad 4.

Sie tragen eine große Verantwortung und sind häufig emotional und körperlich stark gefordert. In diesem Kapitel erhalten Sie einige Tipps, um als pflegender Angehöriger besser mit den Herausforderungen umzugehen und sich selbst zu schützen.

Eigene Grenzen erkennen und Hilfe suchen

Es ist wichtig, als pflegender Angehöriger seine eigenen Grenzen zu erkennen und Hilfe zu suchen, wenn die Pflegebelastung zu groß wird. Dies kann beispielsweise durch Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten, Tages- oder Nachtpflege oder Verhinderungspflege geschehen.

Unterstützungsangebote nutzen

Nutzen Sie die verschiedenen Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, wie Beratungsstellen, Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann Ihnen wertvolle Informationen und emotionale Unterstützung bieten.

Regelmäßige Auszeiten nehmen

Um als pflegender Angehöriger auf Dauer leistungsfähig zu bleiben, ist es wichtig, regelmäßig Auszeiten zu nehmen und sich Erholungspausen zu gönnen. Planen Sie daher bewusst Freiräume ein, um sich zu entspannen und neue Kraft zu tanken.

Eigene Gesundheit und Wohlbefinden im Blick behalten

Achten Sie darauf, Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden nicht aus den Augen zu verlieren.

Sorgen Sie für ausreichend Schlaf, eine gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung, um körperlich und psychisch fit zu bleiben.

Informationen und Schulungen nutzen

Informieren Sie sich umfassend über das Thema Pflege, um besser mit den Herausforderungen umzugehen und fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Pflegekassen bieten oft kostenlose Schulungen und Informationsveranstaltungen für pflegende Angehörige an.

Fazit

Unser Ratgeber zum Pflegegrad 4 bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Pflege, die finanziellen Leistungen, rechtliche Aspekte und Beratungsangebote.

Pflegebedürftige Menschen im Pflegegrad 4 und ihre Angehörigen sollten sich umfassend informieren und die verschiedenen Unterstützungsangebote nutzen, um die Pflege bestmöglich zu gestalten und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern.

Auch pflegende Angehörige sollten auf ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden achten und sich Unterstützung suchen, wenn die Belastung zu groß wird.

Offizielle Quellen & gesetzliche Grundlagen

Die Informationen zu Pflegegrad 4 basieren auf dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, offiziellen Informationen zur Pflegeversicherung sowie den Begutachtungsgrundlagen des Medizinischen Dienstes.

Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle pflegefachliche Beratung oder rechtliche Prüfung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Stand der Informationen: Juni 2026.
Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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