Pflegegrad 3 - Der Ratgeber

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 ist ein wichtiger Aspekt im deutschen Pflegesystem, der immer mehr Menschen betrifft. Ob Sie selbst betroffen sind oder einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 unterstützen möchten – dieser Ratgeber bietet Ihnen umfassende Informationen und Hilfestellungen.

Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Orientierung in der Welt des Pflegegrads 3 zu helfen und Ihre Fragen rund um das Thema zu beantworten.

Mit einer verständlichen Sprache und einem Fokus auf die häufigsten Suchbegriffe möchten wir sicherstellen, dass Sie genau die Informationen finden, die Sie benötigen.

Inhalt - Pflegegrad 3 Ratgeber

Grundlagen des Pflegegrads 3

Definition und Kriterien

Pflegegrad 3 bezeichnet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist einer von fünf Pflegegraden im deutschen Pflegesystem.

Die Einstufung in den Pflegegrad 3 basiert auf einem standardisierten Begutachtungsverfahren, bei dem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder der Sozialmedizinische Dienst (SMD) die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Person ermittelt.

Die Begutachtung umfasst sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Die Gesamtpunktzahl aus diesen Bereichen entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad.

Bedeutung des Pflegegrads 3 im deutschen Pflegesystem

Der Pflegegrad 3 spielt eine wichtige Rolle im deutschen Pflegesystem, da er eine große Gruppe von Menschen betrifft, die erhebliche Unterstützung im Alltag benötigen. Diese Personen sind oft auf professionelle Pflege angewiesen, um ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten.

Mit der Einführung der Pflegegrade wurde der Fokus von der körperlichen Pflegebedürftigkeit auf die individuellen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit verlagert. Dadurch erhalten auch Personen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen angemessene Unterstützung im Pflegegrad 3.

Er spielt somit eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung für eine breite Palette von Pflegebedürftigen.

Antragsstellung und Begutachtung bei Pflegegrad 3

So stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad 3

Um einen Antrag auf Pflegegrad 3 zu stellen, wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse, die meistens bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.

Sie können den Antrag formlos – telefonisch, schriftlich oder per E-Mail – stellen. Die Pflegekasse wird Ihnen daraufhin einen Antragsbogen zusenden, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

Der Begutachtungsprozess: Was erwartet Sie?

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) mit der Begutachtung.

Ein Gutachter wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um die persönliche Begutachtung bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim durchzuführen.

Während der Begutachtung werden die sechs Bereiche (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) betrachtet und bewertet.

Häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden

Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Sie alle benötigten Unterlagen und Informationen griffbereit haben und den Antragsbogen sorgfältig ausfüllen.

Zudem ist es hilfreich, sich bereits im Vorfeld über die Kriterien der Pflegegrad-Einstufung zu informieren und realistische Angaben zu den Beeinträchtigungen der betroffenen Person zu machen.

Widerspruch und Neubewertung: Ihre Rechte

Sollten Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Die Pflegekasse muss dann eine erneute Begutachtung durchführen. Sollte sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person verschlechtern oder verbessern, können Sie zudem jederzeit eine Neubewertung beantragen.

Leistungen und Unterstützung im Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen verschiedene finanzielle Leistungen zur Verfügung. Hierzu zählen das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und die Kombinationsleistungen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld beträgt im Pflegegrad 3 derzeit monatlich 545 Euro (Stand 2021).

Es wird an Pflegebedürftige gezahlt, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Pflegesachleistungen umfassen die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten und belaufen sich im Pflegegrad 3 auf monatlich 1.298 Euro (Stand 2021).

Kombinationsleistungen

Diese ermöglichen es Ihnen, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen anteilig in Anspruch zu nehmen, abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrer Pflegesituation.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann im Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden, um pflegende Angehörige zu entlasten und zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zu finanzieren.

Diese Leistungen betragen monatlich bis zu 125 Euro (Stand 2021) und können für die Inanspruchnahme von Haushaltshilfen, Alltagsbegleitern oder Kurzzeitpflege verwendet werden.

Hilfsmittel und wohnraumanpassende Maßnahmen

Im Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre Selbstständigkeit fördern. Dazu zählen zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen oder spezielle Pflegebetten.

Zudem können Sie finanzielle Unterstützung für wohnraumanpassende Maßnahmen erhalten, um Ihre häusliche Umgebung barrierefrei und pflegegerecht zu gestalten.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient dazu, die pflegenden Angehörigen bei Urlaub oder Krankheit zu entlasten.

In diesem Fall übernimmt eine Ersatzpflegekraft, entweder eine Privatperson oder ein professioneller Pflegedienst, die Pflege temporär. Im Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr (Stand 2021) für Verhinderungspflege.

Wenn der Entlastungsbetrag nicht ausgeschöpft wird, kann der Betrag für die Verhinderungspflege um bis zu 806 Euro erhöht werden.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Im Pflegegrad 3 stehen Ihnen bis zu 1.612 Euro pro Jahr (Stand 2021) für Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Diese Leistung ist auf maximal acht Wochen pro Jahr begrenzt.

Zuschuss für stationäre Pflege

Sollte eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden, erhalten Sie im Pflegegrad 3 einen Zuschuss von der Pflegekasse. Dieser beträgt derzeit 1.262 Euro pro Monat (Stand 2021).

Die verbleibenden Kosten für das Pflegeheim müssen von Ihnen oder Ihren Angehörigen getragen werden, sofern keine Sozialhilfe in Anspruch genommen wird.

Insgesamt bieten die finanziellen Leistungen im Pflegegrad 3 eine umfassende Unterstützung bei der Bewältigung der Pflegebedürftigkeit. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Leistungen zu informieren und sie bedarfsgerecht in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Pflege und Unterstützung für sich oder seine Angehörigen zu gewährleisten.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote

Für Menschen mit Pflegegrad 3 stehen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung, die auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten sind.

Hierzu zählen beispielsweise Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Angebote zur Förderung der Mobilität oder kreative und kulturelle Aktivitäten.

Tabelle finanzielle Leistungen bei Pflegegrad 3

Leistung Betrag (€) und Zeitraum
Pflegegeld 545 pro Monat
Pflegesachleistung 1.298 pro Monat
Tages-/Nachtpflege 1.612 pro Monat
Entlastungsbetrag 125 pro Monat
Verhinderungspflege 1.612 pro Jahr (max. 6 Wochen)
Kurzzeitpflege 1.612 pro Jahr (max. 8 Wochen)
Wohngruppenzuschlag 214 pro Monat
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 pro Jahr (bis max. 16.000 € in 4 Jahren)

Bitte beachten Sie, dass die genauen Beträge und Zeitrahmen von der individuellen Situation und den jeweiligen Pflegekassen abhängen können.

Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die genauen Leistungen und finanziellen Vorteile im Pflegegrad 3 zu informieren.

Steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 3

In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Vorteile, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei Pflegegrad 3 helfen können, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Die wichtigsten steuerlichen Vorteile und deren Voraussetzungen sind hier für Sie verständlich erläutert.

Außergewöhnliche Belastungen

Pflegekosten, die nicht durch die Pflegeversicherung oder andere Sozialleistungen abgedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, Kosten für einen Pflegeheimplatz oder notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Die Kosten müssen nachgewiesen werden und werden bis zu einem individuell berechneten zumutbaren Eigenanteil anerkannt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Im Zusammenhang mit der Pflege können auch Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen entstehen, die steuerlich absetzbar sind.

Dazu gehören beispielsweise Reinigungsarbeiten im Haushalt, Wäscheservice oder kleinere Reparaturen und Umbauten zur Verbesserung der Barrierefreiheit. 20% der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Pflegepauschbetrag für Angehörige

Pflegende Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 unentgeltlich in ihrer häuslichen Umgebung pflegen, können einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr geltend machen.

Dieser Betrag ist unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten und kann ohne Nachweis der Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson keinen Anspruch auf eine andere steuerliche Vergünstigung, wie beispielsweise den Pflegefreibetrag, hat.

Pflegefreibetrag bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei einer Schenkung oder einem Erbe kann ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro gewährt werden, wenn der Schenker oder Erblasser pflegebedürftig war und der Beschenkte oder Erbe die Pflege über einen längeren Zeitraum unentgeltlich geleistet hat.

Der Freibetrag wird auf Antrag beim zuständigen Finanzamt gewährt und kann zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Anspruch genommen werden.

Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen und die entsprechenden Belege und Nachweise sorgfältig nachzuweisen.

Pflege zu Hause im Pflegegrad 3

Bei der Pflege zu Hause im Pflegegrad 3 ist es wichtig, auf eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung zu achten, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit der betroffenen Person zu erhalten.

Hierzu zählen unter anderem eine klare Tagesstruktur, die Anpassung der häuslichen Umgebung an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und die Einbindung professioneller Pflegekräfte bei Bedarf.

Ambulante Pflegedienste: Auswahl und Kosten

Wenn Sie für die häusliche Pflege im Pflegegrad 3 einen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, diesen sorgfältig auszuwählen.

Achten Sie bei der Auswahl auf Aspekte wie Qualität, Erfahrungen anderer Kunden, angebotene Leistungen und Kosten. Die Kosten für einen Pflegedienst können durch die Pflegesachleistungen, die Ihnen im Pflegegrad 3 zustehen, zum Teil oder vollständig gedeckt werden.

Selbstständigkeit und Mobilität fördern

Eine zentrale Herausforderung bei der häuslichen Pflege im Pflegegrad 3 ist die Förderung von Selbstständigkeit und Mobilität.

Indem Sie aktivierende Pflege und gezielte Fördermaßnahmen, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, einsetzen, unterstützen Sie die betroffene Person dabei, ihre Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern.

Stationäre Pflege und alternative Wohnformen

Eine stationäre Pflege kann im Pflegegrad 3 sinnvoll sein, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann oder die betroffene Person einen höheren Grad an Sicherheit und Betreuung benötigt.

Die Entscheidung für eine stationäre Pflege sollte individuell und gemeinsam mit der betroffenen Person, Angehörigen und gegebenenfalls Fachleuten getroffen werden.

Pflegeheime: Auswahl und Kosten

Die Auswahl eines geeigneten Pflegeheims im Pflegegrad 3 erfordert sorgfältige Recherche und Berücksichtigung von Faktoren wie Lage, Ausstattung, Pflegequalität und Kosten.

Die Kosten für ein Pflegeheim variieren und werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Im Pflegegrad 3 beträgt der Zuschuss für stationäre Pflege derzeit 1.262 Euro (Stand 2021).

Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber zum Thema Pflegeheim: 

Pflegeheim Ratgeber

Alternative Wohnformen: Ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen

Neben der stationären Pflege gibt es alternative Wohnformen, die auf die Bedürfnisse von Menschen im Pflegegrad 3 zugeschnitten sind. Dazu gehören ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen.

Diese Wohnformen bieten einen Kompromiss zwischen häuslicher Pflege und vollstationärer Versorgung und ermöglichen es den Bewohnern, in einem geschützten Rahmen selbstständig zu leben und bei Bedarf auf Unterstützung zurückzugreifen.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegekurse und Schulungen bieten pflegenden Angehörigen im Pflegegrad 3 die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in der Pflege zu erweitern und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.

Diese Kurse werden häufig von Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden oder Pflegestützpunkten angeboten und können kostenlos oder kostengünstig in Anspruch genommen werden.

Nutzen Sie als Angehöriger zudem Entlastungsangebote und Beratungsstellen um nicht selbst überlastet zu sein.

Entlastungsangebote wie Tagespflege, Verhinderungspflege oder Haushaltshilfen können pflegenden Angehörigen im Pflegegrad 3 helfen, eine Auszeit zu nehmen und ihre eigenen Bedürfnisse nicht zu vernachlässigen.

Zudem gibt es Beratungsdienste, wie Pflegestützpunkte oder soziale Einrichtungen, die Informationen, Rat und Unterstützung bei der Organisation der Pflege bieten.

Selbsthilfegruppen und Netzwerke sind zusätzlich eine wertvolle Ressource für pflegende Angehörige im Pflegegrad 3.

Sie bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. In vielen Städten und Gemeinden gibt es lokale Selbsthilfegruppen, die sich regelmäßig treffen.

Die Pflege eines Angehörigen im Pflegegrad 3 kann emotional belastend sein. Deshalb ist es wichtig, auf die eigene psychosoziale Gesundheit zu achten. Psychosoziale Unterstützung kann in Form von Gesprächstherapie, Entspannungstechniken oder anderen Formen der seelischen Unterstützung erfolgen.

Einige Krankenkassen bieten spezielle Programme zur psychosozialen Unterstützung von pflegenden Angehörigen an.

Beratungsstellen für Beantragung und Betreuung im Pflegegrad 3

Die Beantragung eines Pflegegrades und die Organisation der Pflege kann eine Herausforderung darstellen.

Um Ihnen bei diesem Prozess zu helfen, gibt es verschiedene Beratungsstellen, die Unterstützung und Informationen bieten. In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die wichtigsten Beratungsstellen vor und verlinken zu weiterführenden Angeboten.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte sind zentrale Anlaufstellen, die kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um die Pflege beraten. Sie unterstützen bei der Beantragung eines Pflegegrades, informieren über Leistungen und vermitteln passende Pflege- und Betreuungsangebote. Die meisten Bundesländer verfügen über ein Netzwerk von Pflegestützpunkten.

Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten finden Sie hier:

https://www.zqp.de/beratung-pflege/

Sozialdienste und Wohlfahrtsverbände

Sozialdienste und Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt (AWO) oder Deutsches Rotes Kreuz (DRK) bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades und der Organisation der Pflege.

Sie verfügen oft über langjährige Erfahrung und können individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Wohlfahrtsverbänden finden Sie hier:

Caritas: https://www.caritas.de/hilfeundberatung

Diakonie: Hilfeportal – Diakonie Deutschland

AWO: AWO Pflege-und Senior*innenberatung (awo-pflegeberatung.de)

DRK: Pflegeberatung | Kostenlos & Persönlich – DRK e.V.

Kranken- und Pflegekassen

Ihre eigene Kranken- und Pflegekasse ist eine wichtige Anlaufstelle für die Beantragung eines Pflegegrades und die Betreuung während der gesamten Pflegedauer.

Sie bieten individuelle Beratung und unterstützen Sie bei der Organisation der Pflegeleistungen.

Online-Beratungsangebote

Neben den persönlichen Beratungsangeboten gibt es auch zahlreiche Online-Portale und -Foren, in denen Sie Informationen zum Pflegegrad 3 und den damit verbundenen Leistungen finden können.

Diese Plattformen bieten oft umfangreiche Informationen und ermöglichen den Austausch mit anderen Betroffenen.

Nutzen sie zum Beispiel Online-Pflegekurse für Angehörige.

Online-Pflegekurse für Angehörige

Fazit

Der Pflegegrad 3 ist ein zentrales Thema im deutschen Pflegesystem und betrifft eine große Anzahl von Menschen. Die Kenntnis der Grundlagen, Leistungen und Unterstützungsangebote ist entscheidend, um eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und die Lebensqualität der betroffenen Person zu erhalten.

Dabei spielen auch die pflegenden Angehörigen eine wichtige Rolle, denen ebenfalls Unterstützung und Entlastung angeboten werden sollte. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, sich im Themenbereich Pflegegrad 3 zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen für Ihre individuelle Situation zu treffen.

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