Pflegegrad 3 - Der Ratgeber
- Verfasst von: Constantin von Tilly
- Aktualisiert:
Wenn der Alltag ohne fremde Hilfe kaum noch zu bewältigen ist, bringt der Pflegegrad 3 entscheidende Entlastung. Er markiert oft den Übergang zu einer intensiveren Betreuung und wird vom Gesetzgeber entsprechend höher gefördert.
Die gute Nachricht seit 2025: Ihre Ansprüche steigen deutlich. Das Pflegegeld klettert auf fast 600 Euro, und auch für Pflegedienste steht ein wesentlich höheres Budget zur Verfügung. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie alle Leistungen, von der Rente bis zum Wohnungsumbau, jetzt voll ausschöpfen.
Schnell-Check: Pflegegrad 3
| Bedeutung: | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte). |
| Pflegegeld: | 599 € monatlich Zur freien Verfügung (bei Pflege durch Angehörige). |
| Pflegesachleistung: | Bis zu 1.497 € monatlich Für professionelle Pflegedienste (direkte Abrechnung). |
| Tagespflege: | Bis zu 1.357 € monatlich Extra-Budget! Wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. |
| Gemeinsamer Jahresbetrag: |
3.539 € pro Jahr Flexibles Budget für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege. (Gültig ab 01.07.2025, davor Übergangsregelung). |
| Entlastungsbetrag: | 131 € monatlich Zweckgebunden für Haushaltshilfe oder Betreuung. |
1. Grundlagen: Was bedeutet Pflegegrad 3?
Der Pflegegrad 3 wird erteilt, wenn eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegt. Das bedeutet: Die betroffene Person benötigt im Alltag regelmäßig umfassende Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.
So beantragen Sie Pflegegrad 3 (Schritt-für-Schritt)
Viele Angehörige scheuen den Antrag aus Sorge vor der Bürokratie. Doch der erste Schritt ist denkbar einfach. Sie müssen keine Formulare ausfüllen, ein Anruf genügt. Der Weg zum Pflegegrad 3 besteht im Kern aus nur drei Schritten:
Rufen Sie bei der Pflegekasse an oder schreiben Sie eine kurze Mail: "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung." Das reicht, um die Frist zu wahren.
Ein Gutachter (meist vom Medizinischen Dienst) kommt zu Ihnen nach Hause, um den Hilfebedarf in der gewohnten Umgebung zu prüfen.
Sie erhalten den schriftlichen Bescheid. Bei Bewilligung von PG3 werden Geld- und Sachleistungen rückwirkend ab dem Tag des Anrufs (Schritt 1) ausgezahlt.
Der formlose Antrag
Um einen Antrag auf Pflegegrad 3 zu stellen, wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse, die meistens bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist.
Sie können den Antrag einfach formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail stellen. Die Pflegekasse wird Ihnen daraufhin einen Antragsbogen zusenden, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen.
Die Begutachtung: Was erwartet Sie?
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) mit der Begutachtung.
Ein Gutachter wird einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um die persönliche Begutachtung bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim durchzuführen.
Während der Begutachtung werden die sechs Bereiche (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) betrachtet und bewertet.
Häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden
Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Sie alle benötigten Unterlagen und Informationen griffbereit haben und den Antragsbogen sorgfältig ausfüllen.
Zudem ist es hilfreich, sich bereits im Vorfeld über die Kriterien der Pflegegrad-Einstufung zu informieren und realistische Angaben zu den Beeinträchtigungen der betroffenen Person zu machen.
Widerspruch und Neubewertung: Ihre Rechte
Sollten Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.
Die Pflegekasse muss dann eine erneute Begutachtung durchführen. Sollte sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person verschlechtern oder verbessern, können Sie zudem jederzeit eine Neubewertung beantragen.
Pflegegeld & Kosten Rechner 2026
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Werte Stand 2025. Angaben ohne Gewähr.
Leistungen und Unterstützung im Pflegegrad 3
Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf deutlich höhere Leistungen als noch in den Vorjahren. Hier sehen Sie alle aktuellen Beträge ab 2025 auf einen Blick, bevor wir die einzelnen Punkte im Detail erklären:
💰 Pflege-Tabelle: Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 (2025/2026)
| Art der Leistung | Beschreibung | Höhe (ab 2025) |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege durch Angehörige. | 599 € / Monat |
| Pflegesachleistung | Direkte Abrechnung über den ambulanten Pflegedienst. | bis 1.497 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | Zweckgebunden für Haushaltshilfe & Betreuung. | 131 € / Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag |
Neu ab 07/2025 Flexibles Budget für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege. |
3.539 € / Jahr |
| Tagespflege | Teilstationäre Betreuung (Extra-Budget!). | bis 1.357 € / Monat |
| Stationäre Pflege | Pauschale für das Pflegeheim + Zuschuss zum Eigenanteil. |
1.319 € / Monat
+ 15% bis 75% Zuschuss (auf den Pflege-Eigenanteil) |
| Wohnumfeld & Hilfsmittel | Zuschuss für Umbauten (z.B. Bad) & monatliche Pauschale. | 4.180 € (einmalig) + 42 € / Monat (Pflegebox) |
Auf die einzelnen Leistungen und Vorteile möchten wir nun einmal im Detail eingehen. Hierzu zählen neben dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen viele weitere Vorteile.
Pflegegeld
Für viele Betroffene und Angehörige ist das Pflegegeld bei Pflegegrad die bedeutendste Leistung. Es steht Ihnen dann zu, wenn Sie zu Hause von ihren Angehörigen, freunden oder ehrenamtlichen Unterstützern gepflegt werden. Seit der Erhöhung im Jahr 2025 erhalten Sie bei Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro Pflegegeld.
Der Betrag wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen.
Pflegesachleistungen
Wenn die Pflege zu Hause durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgt, spricht man von Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse rechnet hierbei direkt mit dem Dienstleister ab. Für Pflegegrad 3 steht Ihnen hierfür ein Budget von bis zu 1.497 Euro pro Monat zur Verfügung. Reicht dieses Budget nicht aus, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.
Kombinationsleistungen
Diese ermöglichen es Ihnen, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen anteilig in Anspruch zu nehmen, abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrer Pflegesituation.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag kann im Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden um pflegende Angehörige zu entlasten und zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zu finanzieren. Er ist somit zweckgebunden. Die monatliche Höhe beträgt 131 Euro und kann beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter oder Putzhilfe verwendet werden.
Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
Im Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre Selbstständigkeit fördern. Dazu zählen zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen oder spezielle Pflegebetten.
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Umbauten (z.B. barrierefreies Bad, Türverbreiterungen). Dieser Zuschuss gilt pro Maßnahme. Ändert sich der Hilfebedarf, kann er erneut beantragt werden.
Verhinderungspflege (Neu ab 2025)
Die Verhinderungspflege ist die Rettung, wenn Ihre private Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) durch Urlaub oder Krankheit ausfällt.
Das ist neu: Der Gesetzgeber vereinfacht dieses System massiv. Ab dem 01.07.2025 werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Ihnen stehen dann flexibel bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Ihr Vorteil: Sie müssen keine komplizierten Überträge mehr beantragen. Das Budget ist flexibel einsetzbar. Es ist somit egal, ob Sie es für Ersatzpflege zu Hause oder eine Kurzzeitpflege-Einrichtung nutzen. (Bis zum 30.06.2025 gelten übergangsweise noch die alten Regelungen mit leicht erhöhten Sätzen).
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Auch hier profitieren Sie vom neuen Gemeinsamen Jahresbetrag. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (bis zu 3.539 Euro im Jahr) werden von der Pflegekasse übernommen. Sie zahlen lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“) sowie die Investitionskosten der Einrichtung selbst.
🏗️ Was sind "Investitionskosten"?
Neben Unterkunft und Verpflegung stellt Ihnen das Pflegeheim auch die Kosten für das Gebäude (Umbau, Instandhaltung, Pacht) in Rechnung. Diese Posten werden nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen privat gezahlt werden.
Zuschuss für stationäre Pflege
Sollte eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden, erhalten Sie im Pflegegrad 3 einen Zuschuss von der Pflegekasse. Dieser Leistungsbetrag beträgt ab 2025 1.319 Euro pro Monat.
Wichtig: Die verbleibenden Kosten für das Pflegeheim müssen von Ihnen oder Ihren Angehörigen als Eigenanteil getragen werden, sofern keine Sozialhilfe in Anspruch genommen wird. Die Pflegekasse zahlt jedoch zusätzlich einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Wohnens steigt. (im ersten Jahr 15 %, später bis zu 75 % des Eigenanteils an den Pflegekosten).
Insgesamt bieten die finanziellen Leistungen im Pflegegrad 3 eine umfassende Unterstützung bei der Bewältigung der Pflegebedürftigkeit. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Leistungen zu informieren und sie bedarfsgerecht in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Pflege und Unterstützung für sich oder seine Angehörigen zu gewährleisten.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote
Für Menschen mit Pflegegrad 3 stehen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung, die auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten sind.
Hierzu zählen beispielsweise Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Angebote zur Förderung der Mobilität oder kreative und kulturelle Aktivitäten.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Beträge und Zeitrahmen von der individuellen Situation und den jeweiligen Pflegekassen abhängen können.
Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die genauen Leistungen und finanziellen Vorteile im Pflegegrad 3 zu informieren.
Steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 3
In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Vorteile, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei Pflegegrad 3 helfen können, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Die wichtigsten steuerlichen Vorteile und deren Voraussetzungen sind hier für Sie verständlich erläutert.
Überblick: Steuervorteile bei Pflegegrad 3 (2025 / 2026)
↔️ Tabelle nach rechts wischen, um alle Details zu sehen
| Steuervorteil | Wofür? (Beispiele) | Wie viel? (Maximal) | Belege nötig? |
|---|---|---|---|
| Pflege-Pauschbetrag | Für die Pflege an sich (ohne Kosten) | 1.100 € (bei Pflegegrad 3) |
❌ Nein |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Putzhilfe, mobiler Pflegedienst, Gärtner | 20% der Kosten max. 4.000 € Abzug |
✅ Ja (Rechnung & Überweisung) |
| Handwerker-Leistungen | Barrierefreier Umbau (Rampe, Bad), Reparaturen | 20% der Arbeitskosten max. 1.200 € Abzug |
✅ Ja (Rechnung & Überweisung) |
| Außergewöhnliche Belastungen | Hohe Heimkosten, Medikamente, Eigenanteile | Unbegrenzt (abzüglich "zumutbarer Belastung") |
✅ Ja |
| Pflegefreibetrag (Erbe) | Bei Erbschaft/Schenkung für pflegende Angehörige | Bis zu 20.000 € zusätzlicher Freibetrag |
(✅) Nachweis der Pflege nötig |
Der Pflege-Pauschbetrag für Angehörige
Pflegende Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 unentgeltlich in ihrer häuslichen Umgebung pflegen, können einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.100 Euro pro Jahr geltend machen.
Dieser Betrag ist unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten und kann ohne Nachweis der Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson keinen Anspruch auf eine andere steuerliche Vergünstigung, wie beispielsweise den Pflegefreibetrag, hat.
Außergewöhnliche Belastungen
Pflegekosten, die nicht durch die Pflegeversicherung oder andere Sozialleistungen abgedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, Kosten für einen Pflegeheimplatz oder notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Die Kosten müssen nachgewiesen werden und werden bis zu einem individuell berechneten zumutbaren Eigenanteil anerkannt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Im Zusammenhang mit der Pflege können auch Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen entstehen, die steuerlich absetzbar sind.
Dazu gehören beispielsweise Reinigungsarbeiten, Wäscheservice oder Pflegeleistungen (Steuerbonus: 20 %, max. 4.000 € pro Jahr). Für Handwerkerarbeiten wie Reparaturen oder barrierefreie Umbauten können zusätzlich 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Pflegefreibetrag bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bei einer Schenkung oder einem Erbe kann ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro gewährt werden, wenn der Schenker oder Erblasser pflegebedürftig war und der Beschenkte oder Erbe die Pflege über einen längeren Zeitraum unentgeltlich geleistet hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG).
Der Freibetrag wird auf Antrag beim zuständigen Finanzamt gewährt und kann zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Anspruch genommen werden.
Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen und die entsprechenden Belege und Nachweise sorgfältig nachzuweisen.
Wohn- und Betreuungsformen: Zu Hause oder stationär?
Die Frage, wo die Pflege bei Pflegegrad 3 am besten geleistet werden kann, ist eine der schwierigsten Entscheidungen für Betroffene und Angehörige. Oft ist es eine Abwägung zwischen dem Wunsch nach der vertrauten Umgebung und der Notwendigkeit nach mehr Sicherheit und professioneller Unterstützung.
Option 1: Die Pflege im eigenen Zuhause
Bei der Pflege zu Hause im Pflegegrad 3 ist es wichtig, auf eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung zu achten, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit der betroffenen Person zu erhalten.
Hierzu zählen unter anderem eine klare Tagesstruktur, die Anpassung der häuslichen Umgebung an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und die Einbindung professioneller Pflegekräfte bei Bedarf.
Ambulante Pflegedienste: Auswahl und Kosten
Wenn Sie für die häusliche Pflege im Pflegegrad 3 einen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, diesen sorgfältig auszuwählen.
Achten Sie bei der Auswahl auf Aspekte wie Qualität, Erfahrungen anderer Kunden, angebotene Leistungen und Kosten. Die Kosten für einen Pflegedienst können durch die Pflegesachleistungen, die Ihnen im Pflegegrad 3 zustehen, zum Teil oder vollständig gedeckt werden.
Selbstständigkeit und Mobilität fördern
Eine zentrale Herausforderung bei der häuslichen Pflege im Pflegegrad 3 ist die Förderung von Selbstständigkeit und Mobilität.
Indem Sie aktivierende Pflege und gezielte Fördermaßnahmen, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, einsetzen, unterstützen Sie die betroffene Person dabei, ihre Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern.
Stationäre Pflege und alternative Wohnformen
Eine stationäre Pflege kann im Pflegegrad 3 sinnvoll sein, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann oder die betroffene Person einen höheren Grad an Sicherheit und Betreuung benötigt.
Die Entscheidung für eine stationäre Pflege sollte individuell und gemeinsam mit der betroffenen Person, Angehörigen und gegebenenfalls Fachleuten getroffen werden.
Pflegeheime: Auswahl und Kosten
Die Auswahl eines geeigneten Pflegeheims im Pflegegrad 3 erfordert sorgfältige Recherche und Berücksichtigung von Faktoren wie Lage, Ausstattung, Pflegequalität und Kosten.
Die Kosten für ein Pflegeheim variieren und werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Im Pflegegrad 3 beträgt der Zuschuss für stationäre Pflege derzeit 1.319 Euro.
Alternative Wohnformen: Ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen
Neben der stationären Pflege gibt es alternative Wohnformen, die auf die Bedürfnisse von Menschen im Pflegegrad 3 zugeschnitten sind. Dazu gehören ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen.
Diese Wohnformen bieten einen Kompromiss zwischen häuslicher Pflege und vollstationärer Versorgung und ermöglichen es den Bewohnern, in einem geschützten Rahmen selbstständig zu leben und bei Bedarf auf Unterstützung zurückzugreifen.
🏘️ Schnell-Check: Wohnformen
- Zu Hause: Ideal bei gutem familiären Netzwerk. Nutzen Sie die 4.180 € für den barrierefreien Badumbau!
- Pflege-WG: Der goldene Mittelweg. Sichern Sie sich den 224 € Wohngruppenzuschlag extra.
- Pflegeheim: Die sicherste Lösung bei hoher Belastung. Achten Sie auf den steigenden Leistungszuschlag zur Senkung Ihrer Eigenkosten.
oder 599 € (Pflegegeld).
Starke Schultern brauchen Entlastung: Hilfe für Angehörige
Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 3 ist ein Vollzeitjob. Oft leisten Sie als Angehörige dies sogar zusätzlich zum eigenen Beruf. Damit Sie selbst gesund bleiben und finanziell abgesichert sind, bietet die Pflegekasse spezielle Leistungen nur für Sie als pflegende Person an.
1. Soziale Absicherung: Die Pflegekasse zahlt in Ihre Rente ein
Das ist einer der wichtigsten Punkte, der oft vergessen wird: Wenn Sie eine Person mit Pflegegrad 3 zu Hause pflegen, erwerben Sie in dieser Zeit Rentenansprüche. Es ist fast so, als würden Sie einer Erwerbsarbeit nachgehen.
💰 Finanz-Check: Ihre Rentenpunkte
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse Beiträge in Ihre Rentenversicherung, wenn:
- Sie die Pflege ehrenamtlich (nicht gewerbsmäßig) durchführen.
- Der Pflegeaufwand mindestens 10 Stunden pro Woche beträgt, verteilt auf mindestens 2 Tage.
- Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sind.
👉 Wichtig: Stellen Sie diesen Antrag aktiv bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen!
2. Kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
Niemand wird als Pflegeprofi geboren. Die Pflegekassen finanzieren deshalb spezielle Schulungen. Hier lernen Sie rückenschonende Handgriffe, den Umgang mit Demenz oder rechtliche Grundlagen.
- Der Vorteil: Diese Kurse sind für Sie kostenlos.
- Der Ort: Sie finden online statt, in Gruppen oder sogar individuell bei Ihnen zu Hause („Pflegekurs zu Hause“).
3. Kur & Rehabilitation für Pflegende
Wenn die Akkus leer sind, haben pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen. Die Besonderheit: Der Pflegebedürftige kann oft in der gleichen Einrichtung betreut werden, während Sie sich erholen.
4. Freiräume schaffen: So nehmen Sie sich eine Auszeit
Wer 24/7 pflegt, braucht Pausen. Der Gesetzgeber weiß das und stellt Ihnen drei mächtige Werkzeuge zur Verfügung, damit Sie durchatmen können, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. Seit Juli 2025 sind diese Töpfe durch den Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €) noch flexibler nutzbar.
Wann greift welche Hilfe? Oft ist unklar, welche Leistung für welche Lebenssituation gedacht ist. Nutzen Sie diese Übersicht, um die passende Entlastung für Ihren Alltag zu finden:
| Ihre Situation | Die Lösung | So funktioniert es |
|---|---|---|
|
"Ich brauche Urlaub oder bin selbst krank." (Stunden- oder tageweise Abwesenheit) |
Verhinderungspflege |
Eine Ersatzperson (Nachbar, Pflegedienst) übernimmt.
Budget: Teil des Jahresbetrags |
|
"Ich arbeite tagsüber oder brauche stundenweise Ruhe." (Teationäre Betreuung) |
Tagespflege |
Der Pflegebedürftige verbringt den Tag in einer Einrichtung, schläft aber zu Hause.
Budget: Extra-Topf! (Nicht vom Pflegegeld abgezogen) |
|
"Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisen." (Vorübergehend vollstationär) |
Kurzzeitpflege |
Unterbringung im Pflegeheim auf Zeit (z.B. für 2 Wochen).
Budget: Teil des Jahresbetrags |
💡 Experten-Tipp: Das Budget flexibel nutzen
Ab dem 01.07.2025 verschmelzen die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €). Das bedeutet für Sie: Wenn Sie keine Kurzzeitpflege im Heim nutzen, können Sie das gesamte Budget für die Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause) aufbrauchen. Das gibt Ihnen maximale Freiheit bei der Urlaubsplanung.
Beratungsstellen für Beantragung und Betreuung im Pflegegrad 3
Die Beantragung eines Pflegegrades und die Organisation der Pflege kann eine große Herausforderung darstellen. Um Ihnen bei diesem Prozess zu helfen, gibt es verschiedene Beratungsstellen, die Unterstützung und Informationen bieten.
Ihre Ansprechpartner: Pflegestützpunkte und Beratungsstellen
Pflegestützpunkte sind zentrale Anlaufstellen, die kostenlos und unabhängig zu allen Fragen rund um die Pflege beraten. Sie unterstützen bei der Beantragung eines Pflegegrades, informieren über Leistungen und vermitteln passende Pflege- und Betreuungsangebote.
Weitere Informationen zu Pflegestützpunkten und Ansprechpartner finden Sie hier:
| Anlaufstelle | Wobei sie helfen | Kontakt / Info |
|---|---|---|
| Pflegestützpunkte | Unabhängige Gesamtberatung, Anträge, Wohnraumanpassung, Vermittlung von Diensten. | Zur Suche (ZQP) |
| Pflegekasse / Krankenkasse | Direkte Leistungsfragen, Auszahlung von Pflegegeld, Genehmigung von Hilfsmitteln. | Service-Nummer auf Ihrer Versichertenkarte. |
| Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, DRK) |
Praktische Pflege, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, oft auch Seelsorge. | Übersicht Verbände |
| UPD (Unabhängige Patientenberatung) | Rechtliche Fragen, Konflikte mit der Kasse, Zweitmeinungen. | www.patientenberatung.de |
Fazit
Der Pflegegrad 3 ist ein zentrales Thema im deutschen Pflegesystem und betrifft eine große Anzahl von Menschen. Die Kenntnis der Grundlagen, Leistungen und Unterstützungsangebote ist entscheidend, um eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und die Lebensqualität der betroffenen Person zu erhalten.
Dabei spielen auch die pflegenden Angehörigen eine wichtige Rolle, denen ebenfalls Unterstützung und Entlastung angeboten werden sollte. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, sich im Themenbereich Pflegegrad 3 zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen für Ihre individuelle Situation zu treffen.
🔍 Nutzen Sie alle Ihre Ansprüche?
Viele Leistungen und Nachteilsausgleiche greifen ineinander. Informieren Sie sich hier umfassend über die drei wichtigsten Säulen der Versorgung:
GdB & Ausweis
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Zur GdB-Übersicht →Merkzeichen
G, aG, H oder Gl? Welche Zusatz-Buchstaben Ihnen zustehen und welche Vorteile (z.B. Parken) sie bringen.
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Pflegegeld, Sachleistungen & Hilfe im Alltag. Aktuelle Tabellen und Ratgeber zu Pflegegrad 1 bis 5.
Zur Pflege-Übersicht →- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Leistungen der Pflegeversicherung 2025/2026
- SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch): § 37 Pflegegeld, § 36 Pflegesachleistung & § 45b Entlastungsbetrag
- GKV-Spitzenverband: Informationen zur Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG)
- Medizinischer Dienst (MD): Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (NBA)
Über den Autor:
Als Betriebswirt mit einem starken Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beschäftigt sich Constantin von Tilly seit vielen Jahren mit den Themen Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Fachwissen basiert auf beruflicher Erfahrung im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und im rechtlichen Bereich. Auch persönliche Erlebnisse als pflegender Angehöriger prägen seine Beiträge.
Geboren an der Ostsee, heute mit Familie und Hund in Leipzig zu Hause, verbindet er Empathie mit einem klaren Blick für alltagstaugliche Lösungen. Auf Senioren-Nachrichten.de schreibt er verständlich, ehrlich und mit Herz – für Menschen, die das Leben bewusst und gut informiert gestalten wollen.
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