Pflegegrad 5: Leistungen, Voraussetzungen und finanzielle Hilfen für Betroffene und Angehörige 2026

Informationen zum Pflegegrad 5
Inhaltsverzeichnis

Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Er wird vergeben, wenn bei der medizinischen Begutachtung 90 bis 100 Punkte festgestellt werden. Dies setzt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit sowie besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung voraus. Häufig betrifft dies bettlägerige Menschen oder Patienten mit fortgeschrittener Demenz.

In dieser Ausnahmesituation ist eine schnelle Entlastung essenziell. Der Gesetzgeber stellt für diesen Härtefall die höchsten Budgets bereit. Im Jahr 2026 stehen Ihnen für die häusliche Pflege monatlich 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro für professionelle Pflegedienste zur Verfügung.

Wir zeigen Ihnen in diesem Ratgeber genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Erfahren Sie jetzt, wie Sie alle finanziellen Hilfen für eine würdevolle Versorgung sicher abrufen.

🎬 Lieber schauen statt lesen?

In unserem Video-Ratgeber fassen wir die wichtigsten Budgets und Leistungen für 2026 für Sie zusammen:

Wichtigste Fakten auf einen Blick: Pflegegrad 5

Voraussetzung (Härtefall): 90 bis 100 Punkte im Gutachten. Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Pflegeanforderungen.
Häusliche Pflege (Geld): 990 € Pflegegeld monatlich zur freien Verfügung für pflegende Angehörige.
Ambulante Pflege (Sachleistung): Bis zu 2.299 € monatlich für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.
Stationäre Pflege: 2.096 € monatliche Pauschale für das Pflegeheim zuzüglich des Leistungszuschlags.

Voraussetzungen: Wann und wie erhält man Pflegegrad 5?

Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, prüft der Medizinische Dienst (MD) die Situation sehr genau. Die Messlatte liegt hier besonders hoch, da es sich um die höchste Einstufung handelt. Es müssen im Gutachten 90 bis 100 Punkte erreicht werden. Zudem muss der Gutachter feststellen, dass spezifische Anforderungen an die Pflege bestehen, die weit über das übliche Maß hinausgehen.

Dies ist meist bei einer medizinisch notwendigen 24-Stunden-Betreuung der Fall.

Schnelle Hilfe im Härtefall: Der Eilantrag

Der Weg zu diesem Pflegegrad ist gesetzlich klar geregelt. Bei akuten Härtefällen, wie etwa in der Palliativversorgung, ist die Pflegekasse zu einer beschleunigten Prüfung verpflichtet. Oft erfolgt die Begutachtung dann direkt im Krankenhaus oder innerhalb einer Woche. Bei einer Bewilligung fließen die hohen Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Für Angehörige wirkt das Gutachten oft sehr komplex. Das Prinzip ist jedoch logisch aufgebaut. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet nicht nur den rein körperlichen Zustand. Er prüft die verbliebene Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Für den Pflegegrad 5 müssen in fast allen diesen sogenannten Modulen schwerwiegende Defizite vorliegen.

Die 6 Module bei der Pflegebegutachtung

1 Mobilität

Kann sich die Person im Bett noch selbstständig drehen oder aufsetzen? Bei Pflegegrad 5 ist dies meist kaum noch möglich.

2 Kognition & Kommunikation

Hierunter fallen die räumliche Orientierung, das Verstehen von Aufforderungen und das sichere Erkennen vertrauter Personen.

3 Verhaltensweisen

Gibt es ausgeprägte nächtliche Unruhe, Ängste oder Aggressionen, die ein ständiges pflegerisches Eingreifen erfordern?

4 Selbstversorgung

Bewertet werden Essen, Trinken, Waschen und der Toilettengang. Wichtig: Dies ist das am stärksten gewichtete Modul im Gutachten.

5 Krankheit & Therapie

Umfasst die notwendige Hilfe bei der Medikamentengabe, Sonden-Ernährung, aufwendigen Verbandwechseln oder einer Beatmung.

6 Alltagsleben & Soziales

Kann der Tagesablauf noch selbst geplant werden und ist die pflegebedürftige Person in der Lage, soziale Kontakte zu pflegen?

Die entscheidende Hürde: 90 bis 100 Punkte

Der Gutachter vergibt für jedes Modul Punkte, die anschließend gewichtet und addiert werden. Diese höchste Gesamtpunktzahl steht für den nahezu vollständigen Verlust der Selbstständigkeit und besonders hohe Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Widerspruch einlegen: Was tun bei Ablehnung?

Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie sich wehren. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen.

Die Pflegekasse prüft diesen Widerspruch detailliert und veranlasst gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Sollte auch dieser Schritt erfolglos bleiben, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben.

Finanzielle Leistungen: Das zahlt die Kasse bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf weitreichende finanzielle Unterstützung. Diese Gelder sollen die komplexe Versorgung sicherstellen und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen spürbar entlasten. Da die Pflege in dieser Stufe sehr kostenintensiv ist, stellt die Pflegekasse hier die höchsten Budgets zur Verfügung.

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir die aktuellen Leistungssätze für das Jahr 2026 in einem interaktiven Rechner zusammengefasst. Wählen Sie einfach aus, ob die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim stattfindet, und lassen Sie sich Ihre Ansprüche direkt anzeigen.

Pflegegeld & Kosten Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Anspruch für zu Hause (auch mit Pflegedienst) oder Ihren Eigenanteil im Heim.

Pflegegrad 5 gewählt
"Pflegebedingte Aufwendungen" laut Vertrag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten
Ihre monatliche Unterstützung
Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
Pflegedienst (Direkt von Kasse): 0 €
+ Restliches Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
+ Entlastungsbetrag Budget: 131 €
+ Pflegehilfsmittel Budget: 42 €
+ Hausnotruf Budget: 27,00 €
Gesamtwert aller Leistungen: 0 €
Zur freien Verfügung
0 €
Auszahlung (Pflegegeld) + Budgets
Deckungslücke Pflegedienst: - 0 €
./. Einsatz Entlastungsbetrag: + 131 €
Ihr effektiver Eigenanteil: 0 €
Zusätzlich verfügbare Sach-Budgets:
Pflegehilfsmittel (42 €) & Hausnotruf (27,00 €)
Gesamtwert der Kassenleistung: 0 €
Zusätzlich verfügbare Budgets
Verhinderungspflege 3.539 € Gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege (pro Jahr)
Tagespflege 2.085 € Extra Budget für Betreuung (pro Monat!)
Wohnumfeld 4.180 € Einmaliger Zuschuss (z.B. Badumbau)
Kostenaufstellung Heim
Pflegebedingte Kosten: 0 €
./. Zuschuss Pflegekasse: - 0 €
Zwischensumme Eigenanteil (EEE): 0 €
./. Leistungszuschlag (15%): - 0 €
+ Unterkunft & Verpflegung: 0 €
Ihr Eigenanteil monatlich: 0 €

Werte Stand 2026. Angaben ohne Gewähr.

Der Rechner bietet Ihnen einen hervorragenden ersten Anhaltspunkt für Ihre persönliche Situation. Dennoch ist es wichtig, alle verfügbaren Bausteine der Pflegekasse im Detail zu kennen. Die folgende Übersichtstabelle fasst sämtliche Maximalbeträge und Budgets zusammen, die Ihnen ab dem Jahr 2026 bei Pflegegrad 5 zustehen. So sehen Sie exakt, welche finanziellen Mittel Sie für die unterschiedlichen Bereiche der Pflege abrufen können.

Art der Leistung Beschreibung Höhe (ab 2026)
Pflegegeld Zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche. 990 € / Monat
Pflegesachleistung Zweckgebunden für den Einsatz eines professionellen ambulanten Pflegedienstes. bis 2.299 € / Monat
Entlastungsbetrag Zweckgebunden für anerkannte Hilfsangebote im Alltag oder die Betreuung. 131 € / Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag FLEXI-BUDGET
Flexibles Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
3.539 € / Jahr
Tagespflege Finanzierung der teilstationären Betreuung in einer anerkannten Einrichtung. bis 2.085 € / Monat
Stationäre Pflege Pauschaler Zuschuss der Pflegekasse an das Pflegeheim. 2.096 € / Monat
(+ Leistungszuschlag)
Wohnumfeld Zuschuss für bauliche Veränderungen in der Wohnung (Beispiel: Badumbau). 4.180 € je Maßnahme

Stationäre Pflege: Unterstützung für das Pflegeheim

Aufgrund der massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen stellt die Versorgung bei Pflegegrad 5 zu Hause eine extreme physische und psychische Belastung dar. Deshalb ist in vielen Fällen der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung der sicherste Weg für eine rundum gute Betreuung. Die Pflegekasse beteiligt sich an den hohen Heimkosten mit einem monatlichen Leistungsbetrag von 2.096 Euro.

Zusätzlich greift hier der sogenannte Leistungszuschlag, der Sie bei den pflegebedingten Eigenanteilen entlastet. Dieser Zuschuss steigt kontinuierlich an, je länger die pflegebedürftige Person in der Einrichtung lebt. Er beginnt im ersten Jahr bei 15 Prozent und mindert den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil spürbar.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen stets selbst getragen werden müssen.

Zur besseren Veranschaulichung haben wir diese Berechnung an einem typischen Praxisbeispiel für Sie aufgeschlüsselt:

Beispiel: Frau Meyer

Pflegegrad 5 • 1. Jahr im Heim (15% Leistungszuschlag)

Gesamte pflegebedingte Kosten: 3.096,00 €
- Anteil Pflegekasse (PG 5): - 2.096,00 €
Verbleibender Eigenanteil (EEE): 1.000,00 €
- 15 % Leistungszuschlag: - 150,00 €
Zwischensumme Pflege: 850,00 €
+ Unterkunft & Verpflegung: + 850,00 €
+ Investitionskosten: + 450,00 €
IHR EIGENANTEIL: 2.150,00 €

*Beispielwerte. Die exakten Kosten variieren je nach Einrichtung und Bundesland.

Was tun, wenn Rente und Erspartes nicht ausreichen?

Gerade in der höchsten Pflegestufe summieren sich die monatlichen Zuzahlungen für ein Pflegeheim oft auf Beträge, die eine durchschnittliche Rente weit übersteigen. Sie sind mit dieser finanziellen Sorge keineswegs allein. Aktuelle Studien der DAK belegen, dass mittlerweile rund 37 Prozent aller Heimbewohner in Deutschland auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Reichen das eigene Einkommen und das angesparte Vermögen für den Heimplatz nicht aus, greift ein gesetzlich verankerter Schutzmechanismus. In diesem Fall springt das Sozialamt mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ ein und übernimmt die ungedeckten Kosten.

In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gibt es vorab zudem das Pflegewohngeld, welches Sie gezielt bei den Investitionskosten entlastet. Scheuen Sie sich nicht davor, diese Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.

Wann zahlt das Sozialamt? Das Wichtigste in Kürze

Oft ungenutzte Ansprüche

Viele wissen nicht: Wenn Rente und Pflegekasse nicht reichen, springt das Sozialamt ein. Ein Prüfen lohnt sich fast immer!

Haus und Erspartes geschützt

Das Schonvermögen (10.000 € / 20.000 €) und das selbst genutzte Eigenheim bleiben verschont.

Schutz der eigenen Rente

Bei Pflege zu Hause greift das Amt nicht auf Ihre gesamte Rente zu. Eine individuelle Freigrenze sichert Ihre laufenden Kosten.

Dank Entlastungsgesetz: Keine Angst um Kinder

Kinder müssen meist nicht zahlen. Die Grenze für Elternunterhalt liegt bei 100.000 € Jahresbrutto.

Tiefgehender Ratgeber: Hilfe zur Pflege

Der Weg zur staatlichen Unterstützung wirft oft viele Fragen auf. Wo wird der Antrag gestellt? Wie viel Schonvermögen darf man behalten und wann werden die Kinder zur Kasse gebeten? In unserem spezialisierten Ratgeber klären wir alle Details verständlich auf.

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Ambulante Pflege: Finanzielle Leistungen für zu Hause bei Pflegegrad 5

Die Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5 erfordert enormen Einsatz, oft rund um die Uhr. Zur finanziellen Entlastung bietet die sogenannte Kombinationsleistung den größten Hebel. Hierbei kombinieren Sie die Pflegesachleistung für den ambulanten Dienst (bis zu 2.299 Euro) mit dem anteiligen Pflegegeld (max. 990 Euro).

Ein essenzieller Zusatzbaustein ist die medizinische Behandlungspflege. Sobald ärztlich verordnete Leistungen wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe anfallen, übernimmt Ihre reguläre Krankenkasse die Kosten. Ihr wertvolles Budget der Pflegekasse bleibt davon komplett unangetastet.

Wie sich diese verschiedenen Töpfe in der Praxis zu einer massiven Entlastung zusammenfügen, veranschaulicht unsere Beispielrechnung:

Beispiel: Frau Meyer

Pflegegrad 5 • Zu Hause (Kombinationsleistung)

1. Kosten für Pflege & Hilfe
Ambulanter Dienst (Körperpflege): 1.600,00 €
Medizinische Behandlung: (Zahlt Krankenkasse)
Haushaltshilfe: 131,00 €
- Deckung Sachleistung (max. 2.299 €): - 1.600,00 €
- Deckung Entlastungsbetrag: - 131,00 €
Eigenanteil Pflege: 0,00 €
2. Wohnen & Leben (Schätzung)
Miete, Strom, Essen: 1.000,00 €
+ Auszahlung Pflegegeld (30% Restanspruch): + 297,00 €
EFFEKTIVE KOSTEN: 703,00 €

*Frau Meyer nutzt 70% der Sachleistung, weshalb 30% des Pflegegeldes (297 €) ausgezahlt werden. Dieses Geld senkt die reinen Lebenshaltungskosten.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt ist. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten derzeit monatlich 990 Euro Pflegegeld.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Hierbei übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung bis zu einem Betrag von 2.299 Euro monatlich.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

Der Entlastungsbetrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und kann für verschiedene Angebote wie Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder Kurzzeitpflege verwendet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Das große Flexi-Budget)

Wenn Sie selbst krank sind, in den Urlaub fahren oder einfach eine Pause brauchen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege (zu Hause oder im Heim).

Das ist neu ab Juli 2025: Schluss mit dem bürokratischen Dschungel! Die bisher getrennten Töpfe für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das bedeutet für Sie: Maximale Freiheit ohne komplizierte Umwidmungs-Anträge.

131 € Entlastungsbetrag

Nutzen Sie das monatliche Budget für Haushaltshilfen, Einkaufsdienste oder Alltagsbegleiter. Wir zeigen Ihnen genau, wie Sie das Geld abrufen und einsetzen dürfen.

Zum Ratgeber Entlastungsbetrag

Das neue Flexi-Budget

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verschmelzen zum Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 Euro). Erfahren Sie, wie Sie das Budget für Ersatzpflege clever nutzen.

Zum Ratgeber Verhinderungspflege

Wohnumfeld & Hilfsmittel: Praktische Hilfe

Wer schwerstpflegebedürftig ist, benötigt eine optimal angepasste Umgebung für die häusliche Pflege. Die Pflegekasse unterstützt Sie mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dies umfasst beispielsweise den Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer, den Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen.

Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer Wohnung, kann sich dieser Betrag sogar auf bis zu 16.720 Euro summieren.

Monatlich 42 Euro für kostenlose Pflegehilfsmittel

Zusätzlich zum Pflegegeld und den Sachleistungen haben Sie jeden Monat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro. Darunter fallen wichtige Alltagshelfer wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen.

Besonders bei Pflegegrad 5 ist der Bedarf an diesen hygienischen Verbrauchsmaterialien extrem hoch. Die Beantragung ist simpel und kann unkompliziert über spezialisierte Anbieter abgewickelt werden.

Sichern Sie sich Ihr 42 € Hilfsmittel-Budget

Lassen Sie dieses Geld nicht verfallen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie Ihre kostenlose Pflegebox (Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen) jeden Monat bequem nach Hause geliefert bekommen.

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Steuerliche Vorteile: Finanzielle Entlastung bei Pflegegrad 5

Die extrem hohen Kosten für die Versorgung bei Pflegegrad 5 lassen sich glücklicherweise steuerlich deutlich abfedern. Der Gesetzgeber bietet hierfür verschiedene Instrumente an. Sowohl die pflegebedürftige Person selbst als auch die pflegenden Angehörigen können von weitreichenden Freibeträgen und der direkten Absetzbarkeit von Pflegekosten profitieren.

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten steuerlichen Möglichkeiten auf einen Blick. So können Sie prüfen, an welchen Stellen Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen können.

Übersicht: Steuervorteile bei Pflege

Steuervorteil Wofür? (Beispiele) Höhe (Maximal) Belege nötig?
Pflege-Pauschbetrag Pauschale Steuerentlastung für Angehörige wegen Pflegebedürftigkeit. 1.800 € / Jahr ❌ Nein
Haushaltsnahe Dienstleistungen Putzhilfe, Gärtner, mobiler Pflegedienst (nur der Eigenanteil). 20% der Kosten
(max. 4.000 € Abzug)
✅ Ja
Außergewöhnliche Belastungen Wichtig bei PG 5:
Hohe ungedeckte Heimkosten, Medikamente, krankheitsbedingte Fahrtkosten.
Unbegrenzt
(abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung)
✅ Ja
Handwerker-Leistungen Barrierefreier Umbau in der Wohnung (Badumbau, Rampe). 20% der Lohnkosten
(max. 1.200 € Abzug)
✅ Ja

Der Pflege-Pauschbetrag für Angehörige

Wenn Sie eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in deren oder in Ihrer eigenen Wohnung versorgen, belohnt der Staat dieses Engagement. Sie können in Ihrer Einkommensteuererklärung den Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Bei Pflegegrad 5 beträgt dieser Pauschbetrag aktuell 1.800 Euro pro Jahr. Diese Summe mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt und ohne, dass Sie dafür einzelne Quittungen sammeln müssen.

Nicht vergessen: Der Behinderten-Pauschbetrag für Betroffene

Zusätzlich zu den Vorteilen für Angehörige steht der pflegebedürftigen Person selbst meist ein enormer Steuervorteil zu. Bei einem Pflegegrad 5 liegt in der Regel auch eine anerkannte Schwerbehinderung vor.

Sobald das Versorgungsamt in diesem Zuge das Merkzeichen „H“ (für Hilflosigkeit) oder „Bl“ (für Blindheit) in den Schwerbehindertenausweis einträgt, springt der Behinderten-Pauschbetrag auf satte 7.400 Euro pro Jahr.

Sollte der Pflegebedürftige aufgrund einer sehr geringen Rente selbst keine Steuern zahlen, kann dieser hohe Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf die pflegenden Kinder oder Eltern übertragen werden.

Steuererklärung für Rentner

Wann müssen Rentner überhaupt Steuern zahlen und wo trägt man die Pflegekosten im Formular richtig ein? Unser Spezial-Ratgeber liefert verständliche Antworten.

Zum Ratgeber Steuern im Alter

Das Merkzeichen "H"

Das Merkzeichen für Hilflosigkeit öffnet die Tür zum höchsten Steuerfreibetrag (7.400 Euro). Erfahren Sie, wie Sie es im Schwerbehindertenausweis beantragen.

Zum Ratgeber Merkzeichen H

Pflegereform 2027: Was sich bei Pflegegrad 5 ändern soll

Bei Pflegegrad 5 muss die Versorgung besonders hohen Anforderungen gerecht werden. Für Betroffene und ihre Familien ist deshalb wichtig, welche Hilfen künftig finanziert werden. Die geplante Reform könnte verändern, aus welchen Budgets diese Hilfe bezahlt wird. Pflegegeld und Pflegedienst sollen höhere Monatsbudgets erhalten, aus denen aber auch bisher gesondert finanzierte Leistungen bezahlt werden müssten. Der am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist noch kein geltendes Recht. Bis zum jeweiligen Inkrafttreten gelten die bisherigen Ansprüche.

Pflegegrad 5: Die Reformpläne im Überblick

Betragsvergleich: heute → geplant ab 2027
Noch kein geltendes Recht · Entwurfsstand: 30.09.2026

Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget

990 € → 1.080 €pro Monat · bei vollem Geldleistungsbezug

Das Pflegegeld soll als Entlastungsbudget weitergeführt werden. Daraus sollen auch selbst organisierte Ersatzpflege und Verbrauchspflegehilfsmittel bezahlt werden.

Pflegedienst: neues Sachleistungsbudget

2.299 € → 2.530 €Höchstbeträge pro Monat

Pflegesachleistungen sollen zum Sachleistungsbudget werden. Auch geplante Vertretungseinsätze eines zugelassenen Pflegedienstes sollen daraus bezahlt werden.

Entlastungsbetrag wird ersetzt

131 € → 175 €bis zu · pro Monat · ab 25 Jahren

Statt des Entlastungsbetrags ist ein Sozialraumbudget für anerkannte Alltagshilfen vorgesehen. Unter 25 Jahren: bis zu 300 € monatlich. Keine freie Auszahlung und keine Übertragung auf spätere Monate.

Verbrauchspflegehilfsmittel: Extra-Budget entfällt

Extra-Budget entfälltgeplant ab 2027

Die bisherige separate Kostenübernahme von bis zu 42 € monatlich für Verbrauchspflegehilfsmittel soll entfallen. Bei selbst organisierter Pflege wären etwa Handschuhe aus dem Entlastungsbudget zu bezahlen. Technische Pflegehilfsmittel bleiben vorgesehen.

Ersatz- und Kurzzeitpflege ändern sich

Bis zu 2.285 €geplantes Überbrückungsbudget pro Jahr

Heute teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € jährlich. Künftig soll das Überbrückungsbudget Kurzzeitpflege und bestimmte akute Hilfen finanzieren. Geplante Vertretung zu Hause soll aus den Monatsbudgets bezahlt werden.

Einstufung: Bewertung soll sich ändern

Weiterhin ab 90 Punktenreguläre Untergrenze für Pflegegrad 5

Die reguläre Punktgrenze soll bei 90 bleiben. Geänderte Bewertungen könnten dennoch die Gesamtpunktzahl beeinflussen. Für besondere Bedarfskonstellationen und kleine Kinder gelten Sonderregeln.

Höhere Beträge bedeuten nicht automatisch mehr Unterstützung. Die neuen Budgets sollen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Geld- und Sachleistungsbudget lassen sich zudem nicht beide in voller Höhe zusammen beziehen.

Bereits Pflegegrad 5 anerkannt? Neue Punktgrenzen und Bewertungsregeln allein sollen nicht zum Verlust des bestehenden Pflegegrades führen. Dieser Schutz garantiert jedoch keine unveränderten Leistungen.

Weiterhin vorgesehen: Technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung sollen bei erfüllten Voraussetzungen erhalten bleiben. Ab 2029 ist eine individuelle Pflegebegleitung geplant.

Der ausführliche RatgeberPflegereform 2027: Alle geplanten Änderungen verständlich erklärt

Quelle: Regierungsentwurf vom 30.09.2026 (PDF), insbesondere die vorgesehenen §§ 15, 36–40, 42, 45b und 142b SGB XI. Heutige Leistungen: Bundesgesundheitsministerium. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Starke Unterstützung für pflegende Angehörige

Die häusliche Versorgung bei Pflegegrad 5 ist ein enormer Kraftakt. Sie leisten jeden Tag Großartiges. Bitte vergessen Sie bei all der Fürsorge jedoch nicht Ihre eigene Gesundheit. Um diese große Herausforderung langfristig meistern zu können, hat der Gesetzgeber vielfältige Hilfen verankert. Diese Angebote sollen Ihnen Sicherheit geben und wichtige Freiräume schaffen.

1. Wissen & Sicherheit

Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung direkt bei Ihnen zu Hause. In speziellen Pflegekursen lernen Sie zudem praktische Handgriffe wie rückenschonendes Heben.

2. Freiräume schaffen

Gönnen Sie sich Pausen. Die Budgets für Verhinderungs-, Kurzzeit- sowie Tages- und Nachtpflege finanzieren eine professionelle Ersatzbetreuung, wenn Sie Erholung brauchen.

3. Psychische Stärke

Der Austausch in Selbsthilfegruppen wirkt oft befreiend. Scheuen Sie sich auch nicht davor, bei starker Überlastung psychosoziale Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Der Pflegegrad 5 sichert bei schwerster Pflegebedürftigkeit die maximalen Budgets der Pflegekasse. Ob durch das hohe Pflegegeld von 990 Euro für die Angehörigenpflege oder die weitreichenden Sachleistungen für ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen: Die finanzielle Unterstützung ist weitreichend.

Wichtig ist jedoch, dass Sie alle Bausteine intelligent kombinieren. Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile, beantragen Sie die kostenlosen Hilfsmittel und ziehen Sie bei Finanzierungslücken im Heim rechtzeitig das Sozialamt hinzu. Mit dem richtigen Wissen stellen Sie eine würdevolle Versorgung sicher und bewahren sich selbst vor der völligen Überlastung.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Antworten zu Einstufung, Pflegegeld und Unterstützung im Pflegealltag. Die Leistungsangaben beziehen sich auf das geltende Recht, Stand: 03.10.2026. Die letzte Frage erklärt die geplante Pflegereform.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Regulär sind mindestens 90 gewichtete Gesamtpunkte erforderlich. Bei besonderen Bedarfskonstellationen ist eine Einstufung auch unter 90 Punkten möglich. Für kleine Kinder gelten Sonderregeln. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Entscheidend ist der Hilfebedarf im Alltag, nicht allein eine Diagnose.

Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 beträgt das volle Pflegegeld 990 Euro monatlich. Es wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird, etwa durch Angehörige. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss grundsätzlich einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Bei Pflegegrad 5 können Sie die Beratung auch vierteljährlich nutzen. Bei einer Kombination mit Pflegesachleistungen fällt das Pflegegeld anteilig geringer aus.

Wird bei Pflegegrad 5 ein Pflegedienst bezahlt?

Ja. Für häusliche Pflegehilfe durch einen zugelassenen Pflegedienst stehen bis zu 2.299 Euro monatlich als Pflegesachleistung zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Hilfe beim Waschen und Anziehen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Diese Leistung wird nicht als Bargeld ausgezahlt. Kosten oberhalb des verfügbaren Budgets müssen grundsätzlich selbst getragen oder über andere bestehende Ansprüche gedeckt werden.

Kann man Pflegegeld und Pflegedienst miteinander kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem der Anspruch auf Pflegesachleistungen genutzt wird. Beispiel: Rechnet der Pflegedienst 1.149,50 Euro ab, sind 50 Prozent der 2.299 Euro verbraucht. Dann bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes, also 495 Euro monatlich. Die vollen 990 Euro Pflegegeld und 2.299 Euro Pflegesachleistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Wer bezahlt eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5?

Für anerkannte Unterstützung im Alltag kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich genutzt werden. Er kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hinzu und wird gegen Nachweis erstattet, nicht frei ausgezahlt. Eine beliebige private Reinigungskraft ist nicht automatisch abrechnungsfähig. Fragen Sie vorab bei der Pflegekasse nach der Anerkennung. Ungenutzte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Welche Pflegehilfsmittel bekommt man bei Pflegegrad 5 kostenlos?

Für notwendige, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich, etwa für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Einmal-Bettschutzeinlagen. Voraussetzung ist ein entsprechender pflegebedingter Bedarf. Die Kostenübernahme erfolgt zusätzlich zum Pflegegeld. Eine Pflegebox ist eine mögliche Lieferform, aber keine Pflicht und keine automatische Barauszahlung. Für technische Pflegehilfsmittel gelten andere Regeln, gegebenenfalls mit Zuzahlung.

Wie viel gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Es gibt diesen Betrag nicht für jede Leistung einzeln. Beide Leistungen sind grundsätzlich jeweils auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege mit weniger als acht Stunden Verhinderung der Pflegeperson am Tag wird dieser Tag nicht auf die Höchstdauer angerechnet. Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten besondere Erstattungsgrenzen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Kurzzeitpflege werden aus diesem Jahresbetrag grundsätzlich nicht bezahlt.

Wie beantragt man Pflegegrad 5 und wie lange dauert die Entscheidung?

Beantragen Sie Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Antrag, auch telefonisch, genügt für den ersten Schritt. Privatversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen. Eine Begutachtung klärt den Hilfebedarf; die Pflegekasse beziehungsweise Versicherung entscheidet über die Einstufung. Für die Pflegekasse gilt grundsätzlich eine Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen. Für besondere Situationen gelten kürzere Fristen; gesetzliche Ausnahmen und Fristunterbrechungen sind möglich.

Kann Pflegegrad 5 wieder herabgestuft oder entzogen werden?

Ja. Verbessert sich die Selbstständigkeit wesentlich, kann eine erneute Begutachtung zu einer niedrigeren Einstufung oder zum Wegfall des Pflegegrades führen. Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad; eine weitere Höherstufung gibt es nicht. Es gibt keine für alle geltenden festen Überprüfungsintervalle. Gegen einen aus Ihrer Sicht falschen Bescheid einer gesetzlichen Pflegekasse ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ein Widerspruch möglich. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Was soll die Pflegereform 2027 bei Pflegegrad 5 ändern?

Der Regierungsentwurf vom 30. September 2026 sieht unter anderem 1.080 Euro monatlich als Entlastungsbudget statt bisher 990 Euro Pflegegeld und bis zu 2.530 Euro als Sachleistungsbudget statt 2.299 Euro Pflegesachleistungen vor. Die Budgets sollen zusätzliche Aufgaben übernehmen. Die Untergrenze für Pflegegrad 5 soll bei 90 Punkten bleiben; die Bewertung einzelner Bereiche soll sich dennoch ändern. Auch Entlastungsbetrag, Verbrauchspflegehilfsmittel und Ersatzpflege sollen neu geregelt werden. Die Änderungen sind noch kein geltendes Recht. Bis zum jeweiligen Inkrafttreten gelten die bisherigen Ansprüche. Einzelheiten stehen im Reformkapitel dieses Ratgebers.

Quellen: Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung · BMG: Leistungen bei häuslicher Pflege · BMG: Antrag und Verfahren · § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel · § 84 SGG: Widerspruchsfrist · Regierungsentwurf vom 30.09.2026 (PDF).

Offizielle Quellen und Gesetzestexte

Hinweis: Diese Links führen zu externen Informationsangeboten offizieller Stellen. Stand: 2026.

Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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