Pflegegrad 5 - Der Ratgeber

Informationen zum Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe im deutschen Pflegesystem. Er wird vergeben, wenn eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vorliegt. Oft betrifft dies Menschen, die bettlägerig sind, intensivmedizinische Betreuung benötigen oder an fortgeschrittener Demenz leiden.

In dieser Situation ist schnelle und umfangreiche Hilfe essenziell. Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber stellt für diesen Härtefall die höchsten Budgets zur Verfügung, um eine würdevolle Versorgung zu gewährleisten – sei es zu Hause oder im Pflegeheim.

Das änderte sich 2025 für Sie: Zum 01. Januar 2025 wurden die Leistungen spürbar angehoben (+ 4,5 %). Das Pflegegeld ist auf 990 Euro monatlich gestiegen. Für professionelle Pflegedienste stehen Ihnen nun fast 2.300 Euro zur Verfügung.

Wir führen Sie verständlich durch alle Ansprüche und zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen für die 90 bis 100 Punkte erfüllt sein müssen, damit Sie die maximale Unterstützung für sich und Ihre Angehörigen abrufen.

🟠 Schnell-Check: Pflegegrad 5

Bedeutung: "Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung".
Hürde: 90 bis 100 Punkte (Härtefall).
Pflegegeld (2025): 990 € monatlich.
Sachleistung (2025): Bis zu 2.299 € monatlich.
Stationär (2025): 2.096 € monatlich (+ Zuschlag).
Inhalt - Pflegegrad 5 Ratgeber

Grundlagen zum Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er wird nur vergeben, wenn eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vorliegt.

Das klingt sehr technisch, beschreibt aber meist Situationen, in denen der Pflegebedürftige rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen ist. Dies kann beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz, Wachkoma oder schwersten körperlichen Einschränkungen (Bettlägerigkeit) der Fall sein.

Hier geht es nicht mehr nur um „Hilfe im Alltag“, sondern oft um medizinisch notwendige Dauerbetreuung.

Der Unterschied zu anderen Pflegegraden:

Während bei Pflegegrad 1 bis 4 oft noch eine gewisse Rest-Selbstständigkeit vorhanden ist oder die Pflege „nur“ zu bestimmten Zeiten nötig ist, erfordert Pflegegrad 5 eine intensive 24-Stunden-Betreuung. Der Gesetzgeber erkennt diesen enormen Aufwand an und gewährt deshalb die mit Abstand höchsten finanziellen Leistungen.

Die Voraussetzungen und der Weg zum Pflegegrad 5

Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, prüft der Medizinische Dienst (MD) sehr genau und die Messlatte liegt ziemlich hoch. Es müssen im Gutachten 90 bis 100 Punkte von 100 Punkten erreicht werden. Zudem muss der Gutachter feststellen, dass spezifische Anforderungen an die Pflege bestehen, die weit über das übliche Maß hinausgehen.

Der Weg zu diesem Pflegegrad ist dabei auch klar definiert:

1. Eilantrag nutzen

Bei Härtefällen (z.B. Palliativ) ist die Kasse gesetzlich zur beschleunigten Prüfung (oft binnen 1 Woche) verpflichtet.

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2. Begutachtung (MD)

Der Gutachter prüft die "Besonderen Anforderungen". Oft findet dies auch direkt im Krankenhaus statt.

3. Sofortige Hilfe

Bei Bewilligung fließen die hohen Leistungen (z.B. 2.299 € Sachleistung) rückwirkend ab Antragstellung.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – Test der 6 Module

Wie bei allen Pflegegraden werden 6 Lebensbereiche (Module) geprüft. Für das Erreichen des Pflegegrads 5 müssen die Einschränkungen in Summe jedoch massiv sein. 

So kommen die Punkte zustande (Die 6 Module)

Für Angehörige ist das Gutachten oft ein Buch mit sieben Siegeln. Doch das Prinzip ist eigentlich logisch: Der Gutachter des Medizinischen Dienstes schaut sich nicht nur den körperlichen Zustand an, sondern prüft die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen).

Gerade wenn sich der Zustand eines Angehörigen verschlechtert hat, ist es wichtig zu wissen, worauf es ankommt. Für Pflegegrad 5 müssen in den folgenden Bereichen schwerwiegende Defizite festgestellt werden:

  1. Mobilität: Kann sich die Person im Bett selbst drehen oder aufsetzen? (Bei PG 5 oft kaum noch möglich).

  2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Verstehen von Aufforderungen, Erkennen von Personen.

  3. Verhaltensweisen: Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste oder Aggressionen, die ständiges Eingreifen erfordern?

  4. Selbstversorgung: Essen, Trinken, Waschen, Toilettengang. (Dies ist das am stärksten gewichtete Modul!).

  5. Umgang mit Krankheit/Therapie: Hilfe bei Medikamenten, Sonden-Ernährung, Verbandwechsel oder Beatmung.

  6. Alltagsleben & Soziales: Kann der Tagesablauf noch selbst geplant werden?

Das Punktesystem: Der Gutachter vergibt für jedes Modul Punkte. Diese werden gewichtet und addiert. Da der Pflegegrad 5 der „Härtefall“ ist, reicht es nicht, nur in einem Bereich Hilfe zu brauchen. Die Summe muss extrem hoch sein:

Die entscheidende Hürde

90 bis
100 Punkte

Diese Gesamtpunktzahl ist notwendig für Pflegegrad 5. Sie steht für den Verlust der Selbstständigkeit und "besonders hohe Anforderungen an die pflegerische Versorgung".

Widerspruch und Überprüfungsverfahren

Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und kann gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den MDK veranlassen. Sollte der Widerspruch erfolglos sein, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Pflegegeld & Kosten Rechner 2026

Aktuelle Werte & Eigenanteil berechnen

Pflegegrad 5 gewählt
"Pflegebedingte Aufwendungen" laut Vertrag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten
Ihre monatliche Unterstützung
Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
Pflegedienst (Direkt von Kasse): 0 €
+ Restliches Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
+ Entlastungsbetrag Budget: 131 €
Gesamtwert aller Leistungen: 0 €
Zur freien Verfügung
0 €
Auszahlung (Pflegegeld) + Budget
Gesamtwert der Kassenleistung: 0 €
Ihr Eigenanteil: 0 €
Kostenaufstellung Heim
Pflegebedingte Kosten: 0 €
./. Zuschuss Pflegekasse: - 0 €
Zwischensumme Eigenanteil (EEE): 0 €
./. Leistungszuschlag (15%): - 0 €
+ Unterkunft & Verpflegung: 0 €
Ihr Eigenanteil monatlich: 0 €

Werte gültig für 2026 (Basis: Erhöhung 2025). Angaben ohne Gewähr.

Leistungen und Geld bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen und finanzielle Unterstützung, um ihre Versorgung sicherzustellen und die Pflegepersonen zu entlasten.

Art der Leistung Beschreibung Höhe (ab 2025)
Pflegegeld Zur freien Verfügung (häuslich). 990 € / Monat
Pflegesachleistung Für den ambulanten Pflegedienst. bis 2.299 € / Monat
Entlastungsbetrag Zweckgebunden (Hilfe & Betreuung). 131 € / Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag NEU AB 07/2025
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege.
3.539 € / Jahr
Tagespflege Teilstationäre Betreuung. bis 2.085 € / Monat
Stationäre Pflege Pauschale fürs Heim. 2.096 € / Monat
(+ Leistungszuschlag)
Wohnumfeld Zuschuss für Umbauten. 4.180 €
← Bitte wischen für mehr →

Unterstützung für die stationäre Pflege

Aufgrund der starken Beeinträchtigungen ist bei die Versorgung und Pflege von Betroffenen mit Pflegegrad 5 zu Hause oft eine sehr große Herausforderung. Wenn in einem solchen Fall die Pflege in einem Pflegeheim nötig wird, werden Sie daher von der Pflegekasse mit dem aktuellen Höchstsatz unterstützt. Seit 2025 beträgt der Leistungsbetrag 2.096 Euro pro Monat. 

Wichtig: Zusätzlich gibt es noch den sogenannten Leistungszuschlag . Je länger die pflegebedürftige Person im Pflegeheim wohnt, desto höher ist der zusätzliche Zuschuss der Kasse auf den Eigenanteil an den Pflegekosten. Der Leistungszuschlag startet mit 15% im ersten Jahr und steigt dann jährlich. 

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie jedoch selbst tragen.

Schauen wir uns ein praktisches Beispiel an:

🧮

Beispiel: Frau Meyer

Pflegegrad 5 • 1. Jahr im Heim (15% Bonus)

Gesamte Pflegekosten 3.096,00 €
- Anteil Pflegekasse (PG 5) - 2.096,00 €
Verbleibender Eigenanteil (EEE) 1.000,00 €
- 15 % Leistungszuschlag - 150,00 €
Zwischensumme Pflege: 850,00 €
+ Unterkunft & Verpflegung + 850,00 €
+ Investitionskosten + 450,00 €
Ihr Eigenanteil: 2.150,00 €
*Beispielwerte. Kosten variieren je nach Einrichtung.

💡 Wenn die Rente nicht reicht

Gerade bei Pflegegrad 5 können die Eigenanteile hoch sein. Prüfen Sie diese Optionen:

  • Pflegewohngeld: Ein spezieller Zuschuss zu den Investitionskosten (in einigen Bundesländern wie NRW verfügbar).
  • Hilfe zur Pflege: Reicht das eigene Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Heimkosten. Scheuen Sie sich nicht, den Antrag zu stellen!

Unterstützung bei Ambulanter Pflege

Wie bereits erwähnt stellt die ambulante Versorgung einer Person mit Pflegegrad 5 eine enorme Herausforderung dar. Oft ist in eine 24-Stunden-Betreuung oder eine spezialisierte Intensivpflege notwendig.

Dies Form der Betreuung ist daher auch sehr kostenintensiv. Damit eine solche ambulante Pflege möglich ist, stellt der Gesetzgeber sehr Hohe Budgets zur Verfügung.

Der große Vorteil:

Während Sie im Heim oft hohe Zuzahlungen leisten, können Sie zu Hause durch den Mix aus Pflegesachleistung (2.299 €) und Pflegegeld (990 €) die Kosten oft fast komplett decken.

Der „Joker“ bei Pflegegrad 5: Medizinische Behandlungspflege

Ein entscheidender Punkt, der oft vergessen wird: Benötigt der Pflegebedürftige medizinische Hilfe (z.B. Verbandswechsel, Medikamentengabe, Absaugen), zahlt dies die Krankenkasse zusätzlich. Dieses Budget belastet nicht Ihr Pflege-Budget!

Das Rechenbeispiel: Schauen wir uns an, wie Frau Meyer (Pflegegrad 5) zu Hause versorgt wird. Sie nutzt einen Pflegedienst für die körperliche Pflege (Waschen, Lagern), der 1.600 € kostet.

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Beispiel: Frau Meyer

Pflegegrad 5 • Zu Hause (Kombinationsleistung)

1. Kosten für Pflege & Hilfe
Ambulanter Dienst (Körperpflege) 1.600,00 €
Medizinische Behandlung (Zahlt Krankenkasse)
Haushaltshilfe 131,00 €
- Deckung Sachleistung (max 2.299 €) - 1.600,00 €
- Deckung Entlastung - 131,00 €
Eigenanteil Pflege: 0,00 €
2. Wohnen & Leben (Schätzung)
Miete, Strom, Essen 1.000,00 €
+ Auszahlung Pflegegeld (30% Restanspruch von 990 €)
+ 297,00 €
Effektive Kosten: (Lebenshaltung abzügl. Pflegegeld)
703,00 €
*Beispiel: 70% Sachleistung genutzt = 30% Pflegegeld ausgezahlt.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt ist. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten derzeit monatlich 990 Euro Pflegegeld.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Hierbei übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung bis zu einem Betrag von 2.299 Euro monatlich.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

Der Entlastungsbetrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und kann für verschiedene Angebote wie Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder Kurzzeitpflege verwendet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Das große Flexi-Budget)

Wenn Sie selbst krank sind, in den Urlaub fahren oder einfach eine Pause brauchen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege (zu Hause oder im Heim).

Das ist neu ab Juli 2025: Schluss mit dem bürokratischen Dschungel! Die bisher getrennten Töpfe für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das bedeutet für Sie: Maximale Freiheit ohne komplizierte Umwidmungs-Anträge.

🏖️

Neu ab 01.07.2025:
Ihr "Flexi-Budget"

Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € pro Kalenderjahr
  • Einfach: Ein Topf für alles (Kurzzeit- & Verhinderungspflege).
  • Flexibel: Sie entscheiden, wofür Sie das Geld nutzen.
  • Sicher: Keine Verrechnung mehr mit dem Pflegegeld (bis 8 Wochen).

Wohnumfeld & Hilfsmittel: Praktische Hilfe

Wer schwerstpflegebedürftig ist (Pflegegrad 5), benötigt oft nicht nur Personal, sondern auch technisches Gerät und eine angepasste Wohnung, um überhaupt zu Hause versorgt werden zu können. Die Pflegekasse unterstützt Sie hier mit zwei wichtigen Budgets, die 2025 erhöht wurden.

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Bis zu 4.180 € für Umbauten

Benötigen Sie breitere Türen für das Pflegebett, eine Rampe für den Rollstuhl oder ein barrierefreies Bad? Ab dem 01.01.2025 steigt der Zuschuss für diese "wohnumfeldverbessernden Maßnahmen" auf 4.180 Euro pro Maßnahme (vorher 4.000 €).

Tipp: Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen (z.B. Ehepaar), kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € summieren.
🧤

Kostenlose Pflegehilfsmittel

Für Verbrauchsmaterialien (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) steht Ihnen ab 2025 eine Pauschale von 42 Euro monatlich zu (vorher 40 €).

  • Großgeräte (auf Rezept): Pflegebett, Patientenlifter oder Anti-Dekubitus-Matratzen zahlt die Kasse oft komplett (nur 10 € gesetzliche Zuzahlung).
  • Hausnotruf: Wird mit monatlich 25,50 € bezuschusst.

Steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 5

📊

Steuervorteile bei Pflegegrad 5

Steuervorteil Wofür? (Beispiele) Höhe (Maximal) Belege nötig?
Pflege-Pauschbetrag Pauschale Steuerentlastung wegen Pflegebedürftigkeit. 1.800 € / Jahr ❌ Nein
Haushaltsnahe Dienstleistungen Putzhilfe, Gärtner, mobiler Pflegedienst (Eigenanteil). 20% der Kosten
(max. 4.000 € Abzug)
✅ Ja
Außergewöhnliche Belastungen Wichtig bei PG 5:
Hohe Heimkosten, Medikamente, Fahrtkosten.
Unbegrenzt
(abzgl. Eigenanteil)
✅ Ja
Handwerker-Leistungen Barrierefreier Umbau (Bad, Rampe). 20% der Lohnkosten
(max. 1.200 € Abzug)
✅ Ja
Hinweis: Nur unbare Zahlungen (Überweisung) gelten! ← Wischen →

Nicht vergessen: Der Behinderten-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Pflege-Pauschbetrag (für Angehörige) steht dem Pflegebedürftigen selbst oft ein enormer Steuervorteil zu.

Für Menschen mit Pflegegrad 5: Da bei Pflegegrad 5 fast immer auch die Merkzeichen "H" (Hilflos) oder "Bl" (Blind) im Schwerbehindertenausweis stehen, erhöht sich der Pauschbetrag auf satte:

7.400 € pro Jahr

Tipp: Zahlt der Pflegebedürftige selbst keine Steuern (z.B. geringe Rente), kann dieser Betrag unter bestimmten Voraussetzungen auf die pflegenden Eltern oder Kinder übertragen werden.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren, die dabei helfen, die finanzielle Belastung durch die Pflege zu reduzieren.

Steuerfreibeträge und Pauschbeträge

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 können, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt mit einem GdB 100 einen Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von bis zu 7.400 Euro pro Jahr geltend machen.

Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert so die Steuerlast.

Absetzbarkeit von Pflegekosten

Pflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege, medizinische Hilfsmittel oder die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Der Eigenanteil, der nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung verbleibt, kann steuerlich abgesetzt werden.

Steuerliche Entlastung für pflegende Angehörige

Angehörige, die eine pflegebedürftige Person in ihrem Haushalt versorgen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Betrag kann zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag der pflegebedürftigen Person beansprucht werden und mindert die Steuerlast der pflegenden Angehörigen.

Starke Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Versorgung bei Pflegegrad 5 ist ein enormer Kraftakt. Sie leisten Großartiges – vergessen Sie dabei aber bitte nicht sich selbst. Um diese Herausforderung langfristig zu meistern, stehen Ihnen vielfältige Hilfen zu.

1. Wissen & Sicherheit gewinnen

  • Pflegeberatung: Nutzen Sie den Anspruch auf individuelle Beratung (oft zu Hause möglich), um Pflegetechniken zu lernen und den Alltag zu organisieren. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
  • Pflegekurse: In kostenlosen Kursen lernen Sie praktische Handgriffe (z. B. rückenschonendes Heben) und treffen andere Betroffene.

2. Freiräume schaffen (Entlastung)

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: Wenn Sie selbst krank sind, Urlaub brauchen oder einfach eine Pause benötigen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege oder einen zeitweisen Heimaufenthalt.
  • Tages- & Nachtpflege: Einrichtungen zur teilstationären Betreuung verschaffen Ihnen tagsüber oder nachts wichtige Erholungsphasen.

3. Psychische Stärke & Austausch

  • Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage wirkt oft befreiend. Hier teilen Sie Erfahrungen und finden Verständnis.
  • Psychosoziale Hilfe: Scheuen Sie sich nicht, bei Überlastung professionelle Hilfe (z. B. bei Pflegestützpunkten, kirchlichen Trägern oder Therapeuten) in Anspruch zu nehmen. Auch Entspannungstechniken können helfen, die eigene Balance wiederzufinden.

Fazit

In diesem Ratgeber haben wir die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Pflegegrad 5 behandelt. Dabei wurden die Voraussetzungen und Leistungen, steuerliche Vorteile, Antragstellung und Begutachtung, Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige beleuchtet.

Unser Ziel war es, Ihnen in dieser komplexen Situation Orientierung und praxisnahe Hilfe zu bieten. Nutzen Sie dieses Wissen als Basis, zögern Sie aber nicht, zusätzlich professionelle Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um individuelle Fragen zu klären.

Ein letzter, wichtiger Gedanke: Eine optimale Versorgung Ihrer Liebsten ist nur möglich, wenn es auch Ihnen gut geht. Achten Sie auf Ihre eigenen Kräfte und nehmen Sie die vorgestellten Unterstützungsangebote ohne schlechtes Gewissen an. Sie leisten Großartiges!

Offizielle Quellen und Gesetzestexte

Hinweis: Diese Links führen zu externen Informationsangeboten offizieller Stellen. Stand: 2025.

Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de
Über den Autor:

Als Betriebswirt mit einem starken Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beschäftigt sich Constantin von Tilly seit vielen Jahren mit den Themen Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Fachwissen basiert auf beruflicher Erfahrung im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und im rechtlichen Bereich. Auch persönliche Erlebnisse als pflegender Angehöriger prägen seine Beiträge.

Geboren an der Ostsee, heute mit Familie und Hund in Leipzig zu Hause, verbindet er Empathie mit einem klaren Blick für alltagstaugliche Lösungen. Auf Senioren-Nachrichten.de schreibt er verständlich, ehrlich und mit Herz – für Menschen, die das Leben bewusst und gut informiert gestalten wollen.

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