Versorgungsausgleich 2026: So ändert eine Scheidung Ihre Rente

Beitragsbild zum Versorgungsausgleich für Rentner

Eine Scheidung ist emotional belastend und finanziell oft undurchsichtig. Der wichtigste Punkt neben dem Unterhalt ist der Versorgungsausgleich. Er entscheidet, wie die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt werden.

Die gute Nachricht: Das Verfahren läuft meist automatisch. Die Herausforderung: Durch die Rentenerhöhungen (zuletzt prognostiziert ~3,73 % für Juli 2026) ändern sich die Werte Ihrer Anrechte. Ein „alter“ Ehevertrag kann hier schnell zur Stolperfalle werden.

Wir führen Sie mit aktuellen Werten für 2026 sicher durch den Prozess.

Schnell-Check: Versorgungsausgleich

Stand: 2026
Ehezeit über 3 Jahre

Das Verfahren startet automatisch. Das Gericht prüft von Amts wegen alle Anrechte und teilt diese auf.

Ehezeit unter 3 Jahre

Kein Automatismus!
Wichtig: Wer den Ausgleich will, muss ihn aktiv beantragen.

Die Bagatellgrenze 2026

Kleine Rentenbeträge (Differenz unter ca. 40 € mtl.) werden oft nicht ausgeglichen.

Achtung bei Rentenbezug

Ihre Rente wird mit dem Beschluss sofort gekürzt, egal ob der Ex-Partner schon Rente bezieht.

Experten-Tipp: Bei Kurzzeitehen vor dem Scheidungsantrag prüfen, ob ein Verzicht auf den Ausgleich Notarkosten spart!

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist im Kern eine faire Renten-Teilung. Das Gesetz (VersAusglG) betrachtet die Ehe als Zeit, in der beide Partner gemeinsam für das Alter vorgesorgt haben, egal, wer das Geld verdient hat.

Das Prinzip ist simpel: Alle Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, kommen in einen Topf und werden zu gleichen Teilen (50:50) aufgesplittet. Ziel ist es, dass der Partner, der sich z. B. der Kindererziehung gewidmet hat, im Alter nicht mit leeren Händen dasteht.

Wichtig: Es geht hierbei nur um Altersvorsorge. Haus, Auto oder Sparkonten gehören nicht dazu (das ist der Zugewinnausgleich).

Im Dschungel der Fachbegriffe werden der Versorgungsausgleich (Ihre Rente) und der Zugewinnausgleich (Ihr Vermögen) oft verwechselt oder in einen Topf geworfen. Das sorgt häufig für Verwirrung.

Wichtig ist für Sie die strikte Trennung dieser zwei Verfahren: Während Vermögenswerte wie das Haus oder das Sparkonto über den Zugewinn geklärt werden, fließen in den Versorgungsausgleich ausschließlich Anrechte, die später eine Rente zahlen. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir diese beiden Bereiche sauber für Sie gegenübergestellt:

Was gehört in den Versorgungsausgleich?

JA
Renten & Anwartschaften
  • Gesetzliche Rente (DRV)
  • Betriebsrenten (bAV)
  • Riester- & Rürup-Rente
  • Beamtenpensionen
  • Private Rentenversicherung
NEIN
Vermögen & Sachwerte
  • Immobilien (Haus/Wohnung)
  • Girokonten & Sparbücher
  • Aktien, ETFs & Fonds
  • Kapital-Lebensversicherungen*
    (sofern Kapitalwahlrecht ausgeübt)

Merksatz: Alles, was eine monatliche Rente zahlt, kommt in den linken Topf (JA). Alles, was Sie "sofort zu Geld machen" könnten, kommt in den rechten Topf (NEIN).

Versorgungsausgleich bei der Rente

Jetzt wird es konkret: Wie wird aus ihren abstrakten „Rentenpunkten“ echtes Geld? Das Verfahren folgt dem simplen Prinzip der Halbteilung.

Das Familiengericht prüft, wer von Ihnen während der Ehezeit mehr Rentenansprüche erworben hat. Die Differenz wird halbiert und vom Konto des „Besserverdienenden“ auf das Konto des anderen übertragen. Das Ziel: Am Ende der Ehezeit stehen beide Partner exakt gleich da.

Wie sich dieses „Nullsummenspiel“ auf Ihren Kontostand auswirkt, sehen Sie in im folgenden Rechenbeispiel  (Basis: Rentenwert-Prognose 2026):

⚖️ Versorgungsausgleich Rechner 2026: Interaktive Beispielrechnung

Simulieren Sie hier die Aufteilung.
Wichtig: Geben Sie bitte nur die monatlichen Rentenansprüche ein, die Sie während der Ehezeit erworben haben (nicht Ihre gesamte Rente).

Wie lange dauerte die Ehe?
ℹ️ Regelung: Automatischer Ausgleich von Amts wegen.
👤 Partner A 2.000 €
👤 Partner B 500 €
⚖️
Das Ergebnis der Halbteilung:
Jeder erhält am Ende (mtl.): 1.250 €

Alle Renten werden addiert und gerecht geteilt.

⚠️ Rechtlicher Hinweis zur Berechnung:
Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung des Halbteilungsgrundsatzes. Die tatsächliche Berechnung durch das Familiengericht ist wesentlich komplexer und berücksichtigt weitere Faktoren (z.B. Zinsen, Dynamikfaktoren, externe Teilung bei Betriebsrenten). Diese Simulation ersetzt keine Berechnung durch einen Rentenberater oder Anwalt.

Einfluss auf die Rentenhöhe

Die Höhe der Rente, die nach der Scheidung ausgezahlt wird, kann sich durch den Versorgungsausgleich deutlich ändern.

Wenn beispielsweise der eine Partner während der Ehe deutlich höhere Rentenanwartschaften erworben hat als der andere, kann es nach der Scheidung zu einer spürbaren Minderung seiner Rentenansprüche kommen.

Gleichzeitig erhöhen sich die Rentenanwartschaften des anderen Partners entsprechend.

Besonderheiten und Ausnahmen

Es gibt Situationen, in denen der Rentenausgleich nicht durchgeführt wird. Dazu gehören beispielsweise Ehen von sehr kurzer Dauer oder wenn beide Ehepartner auf den Ausgleich verzichten.

Allerdings sind solche Vereinbarungen an strenge Voraussetzungen geknüpft und bedürfen oft der juristischen Beratung.

Rentner und zukünftige Rentner sollten sich rechtzeitig über die Auswirkungen einer Scheidung auf ihre Rentenansprüche informieren. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Sie im Alter finanziell abgesichert sind.

Versorgungsausgleich bei der Scheidung: So läuft er ab

Eine Scheidung ist oft ein emotionaler und organisatorischer Ausnahmezustand für alle Beteiligten. Viele Betroffene haben daher Angst, in dieser Zeit den Überblick zu verlieren und wichtige Fristen zum Versorgungsausgleich zu verpassen.

Doch beim Versorgungsausgleich können wir Sie beruhigen: Das Verfahren ist streng formalisiert und wird vom Familiengericht gesteuert. Sie müssen nicht gegeneinander kämpfen, sondern „nur“ zuarbeiten. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, haben wir den Prozess in 4 klare Schritte gegliedert:

So läuft das Verfahren ab (Schritt-für-Schritt)

1
Der Scheidungsantrag

Mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht wird das Ehezeitende festgelegt. Das ist der Stichtag für die Berechnung ("Ehezeitanteil").

2
Der Fragebogen (V10)

Das Gericht sendet Ihnen Formulare zur Kontenklärung. Sie müssen alle Anwartschaften (Gesetzliche Rente, Riester, Betriebsrente) offenlegen.
Tipp: Halten Sie Ihre Rentenversicherungsnummern bereit!

3
Berechnung & Auskunft

Die Versorgungsträger berechnen den Wert zum Ehezeitende. Der Rentenwert 2026 dient dabei als Basis für die Umrechnung in Entgeltpunkte.

4
Beschluss & Teilung

Das Gericht beschließt den Ausgleich. In der Regel findet eine interne Teilung statt: Es wird ein eigenes Konto für den Berechtigten beim jeweiligen Träger eingerichtet.

Sonderfall: Die Ehe von kurzer Dauer (unter 3 Jahren)

Bei Kurzzeitehen schützt Sie der Gesetzgeber vor unnötiger Bürokratie. Wenn Ihre Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat, gerechnet vom Ja-Wort bis zur Zustellung des Scheidungsantrags, findet der Versorgungsausgleich nicht automatisch statt.

In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass in dieser kurzen Zeit keine gravierenden Versorgungsunterschiede entstanden sind.

Achtung Falle: Sind Sie derjenige, der weniger verdient hat (z. B. wegen sofortiger Kinderbetreuung)? Dann müssen Sie den Ausgleich aktiv beantragen! Tun Sie das nicht bis zum Scheidungstermin, verfallen Ihre Ansprüche auf die Rentenpunkte des Partners unwiderruflich.

Möglichkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Ausgleich durch einen notariellen Vertrag auszuschließen, beispielsweise bei Ehepartnern, die beide über ähnlich hohe Rentenanwartschaften verfügen.

Ein solcher Verzicht muss jedoch wohlüberlegt und im besten Interesse beider Parteien sein.

? Checkliste: Wann lohnt sich ein Ausschluss?

In diesen Szenarien ist ein notarieller Verzicht oft sinnvoll:

  • Beide sind gut versorgt Beide Partner haben ähnlich hohe Rentenanwartschaften erworben. Der Ausgleich wäre ein unnötiges Nullsummenspiel mit Verwaltungskosten.
  • Die "Unternehmer-Ehe" Ein Partner ist selbstständig und sorgt privat (z. B. über Firmenwerte/Immobilien) vor, statt in die Rentenkasse einzuzahlen. Hier passt das starre System der Rentenpunkte oft nicht.
  • Ausgleich über Vermögen Sie einigen sich anders: Partner A behält seine volle Rente, Partner B bekommt dafür das Haus oder eine Abfindung (sogenannter "Realteilungsausgleich").
!

Wichtig: Ein Ausschluss muss notariell beurkundet werden (Kostenfaktor!). Ohne Notar ist die Vereinbarung vor dem Familiengericht unwirksam.

So werden die Renten-Töpfe beim Versorgungsausgleich geteilt

Sie wissen nun, was grundsätzlich in den Versorgungsausgleich gehört. Doch Vorsicht: Eine private Riester-Rente wird anders berechnet als die klassische Staatsrente oder eine VBL-Zusatzversorgung.

Je nach Art des Vertrags unterscheidet das Gericht zwischen interner Teilung (Konto wird beim selben Anbieter gesplittet) und externer Teilung (Geld wird zu einer neuen Versicherung verschoben). Hier sind die Besonderheiten der einzelnen Arten von Anrechten im Überblick:

Gesetzliche Rentenversicherung

Der Standardfall. Hier werden schlicht die Entgeltpunkte (Rentenpunkte) der Ehezeit ermittelt und 1:1 geteilt.

Prinzip: Interne Teilung. Der Partner bekommt ein eigenes Konto bei der DRV gutgeschrieben.

Betriebliche Altersversorgung

Betrifft Direktversicherungen, Pensionskassen & Co. Hier werden Kapitalwerte oder Rentenbausteine geteilt.

Achtung: Bei kleineren Beträgen darf der Arbeitgeber oft eine "externe Teilung" zu einem anderen Träger verlangen (evtl. Zinsverlust!).

Zusatzversorgung (VBL/ZVK)

Für Angestellte im öffentlichen Dienst. Diese "Betriebsrente des Staates" wird meist in Versorgungspunkten berechnet.

Hinweis: Wird wie eine Betriebsrente behandelt (meist interne Teilung bei der VBL).

Private Vorsorge (Riester & Rürup)

Geteilt wird das gebildete Kapital inklusive aller erhaltenen staatlichen Zulagen und Zinsen.

Tipp: Prüfen Sie Teilungskosten. Oft lohnt es sich, das Geld im Vertrag zu lassen (interne Teilung).

Versorgungswerke

Für Ärzte, Architekten, Anwälte. Anrechte sind voll ausgleichspflichtig.

Modus: Meistens interne Teilung (Ex-Partner wird "Mitglied" im Versorgungswerk).
📚 Geprüfte Quellen & Gesetzliche Grundlagen (Stand 2026)

Die oben genannten Regelungen basieren auf dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie den aktuellen Grenzwerten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach dem Urteil: Wann erhält man das Geld aus dem Versorgungsausgleich und was muss man tun?

Sobald das Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat, ist Ihr Anspruch klar definiert. Doch wie verwandelt sich das juristische Urteil nun in Ihre echte Altersvorsorge?

Hier gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen der gesetzlichen Rente und privaten Verträgen:

Während die gesetzliche Rente vollautomatisch im Hintergrund verrechnet wird, läuft die Gutschrift bei Betriebsrentenoder privaten Verträgen oft nicht ohne Ihr Zutun. Zwar stößt das Gericht den Prozess an, aber die Versicherer benötigen häufig Ihre aktive Mitwirkung (z. B. Unterschrift für den neuen Vertrag, Angabe der Steuer-ID).

Wichtig: Ignorieren Sie Post von Versicherungen nach der Scheidung nicht! Wenn Sie hier untätig bleiben, kann Ihr Kapital zwangsweise an eine (oft schlechter verzinste) Versorgungsausgleichskasse überwiesen werden.

Damit Sie prüfen können, ob alles korrekt angekommen ist, sehen Sie hier, in welcher Form die Ansprüche gutgeschrieben werden:

Überblick: So werden die Ansprüche gutgeschrieben

Gesetzliche Rente

Was Sie bekommen:
"Entgeltpunkte".

Die Punkte wandern 1:1 auf Ihr DRV-Konto. Das erhöht Ihre künftige Rente oder gleicht Lücken in der Wartezeit aus.

Betriebsrente

Was Sie bekommen:
Oft einen Kapitalwert oder neuen Vertrag.

Achtung: Bei der externen Teilung wird Geld aus der Firma herausgelöst. Sie sollten aktiv wählen, wohin es fließt (Zielversorgung), um Zinsverluste zu vermeiden.

Zusatzversorgung

Was Sie bekommen:
"Versorgungspunkte".

Sie werden quasi Zwangs-Mitglied bei der VBL. Sie erhalten eine eigene Versicherungsnummer und später eine kleine Zusatzrente vom Staat.

Private Rente

Was Sie bekommen:
Eine eigene Police.

Der Versicherer teilt den Vertrag intern. Sie führen Ihren Teil eigenständig weiter (oder stellen ihn beitragsfrei).

Ärzte/Anwälte

Was Sie bekommen:
Anrechte im Versorgungswerk.

Oft werden Sie dort als "Rentner" geführt, auch wenn Sie berufsfremd sind. Manchmal wird der Wert auch extern an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen.

Wann wird der Versorgungsausgleich ausgezahlt?

Haben Sie Ihren Bescheid erhalten, stellen sich viele die Frage: „Wann sehe ich das Geld auf meinem Konto?“

Hier herrscht ein weit verbreiteter Irrtum. Viele Betroffene glauben, die Auszahlung hänge davon ab, wann der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin in Rente geht. Das ist jedoch nicht korrekt. Mit der Rechtskraft der Scheidung werden die Konten nämlich getrennt. Dadurch ist ab diesem Tag ihr Anspruch völlig unabhängig vom Berufsleben oder Status Ihres Ex-Partners oder ihrer Ex-Partnerin.

Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Nehmen wir an, Ihr Ex-Mann ist 67 Jahre alt und bezieht bereits seine Rente. Sie selbst sind in unserem Beispiel 59 Jahre alt und noch berufstätig.

  • Sein Status: Ihm wird die Rente sofort gekürzt.

  • Ihr Status: Sie erhalten die Gutschrift zwar sofort auf Ihr Konto, aber keine Auszahlung. Das Geld, bzw. die entsprechenden Punkte, bleibt bei der Rentenversicherung geparkt und verzinst sich dort weiter.

Die Faustregel lautet: Sie bekommen das Geld erst ausgezahlt, wenn Sie selbst die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen, beispielsweise durch das Erreichen der Regelaltersgrenze . E ist somit völlig egal, wie lange der Ex-Partner schon Rentner ist.

Sie beziehen selbst schon Rente?

Wann fließt Geld? → Sofort

Da Sie die Auszahlungsvoraussetzungen (Rentenalter) bereits erfüllen, wird Ihr Zahlbetrag direkt angepasst.

  • Gesetzliche Rente: Erhöhung/Kürzung ab Folgemonat der Rechtskraft.
  • Betriebs-/Privatrente: Oft wird ein neuer Rentenbescheid erstellt, Zahlung beginnt zeitnah.
Hinweis: Technische Verzögerungen (2–3 Monate) sind normal; Differenzen werden nachgezahlt.

Sie arbeiten noch?

Wann fließt Geld? → Später (bei Ihrem Renteneintritt)

Es fließt jetzt noch kein Geld auf Ihr Konto. Die übertragenen Werte werden dort "geparkt".

Wichtig bei Altersunterschied: Auch wenn Ihr Ex-Partner schon Rente bekommt: Sie erhalten die Auszahlung erst, wenn Sie persönlich in Rente gehen.
Ihr Guthaben verliert dabei nicht an Wert: Gesetzliche Rentenpunkte nehmen an den jährlichen Rentenerhöhungen teil, private Verträge werden weiter verzinst.

Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass beide Ehepartner fair an den während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeanrechten beteiligt werden.

Es ist wichtig, die sich daraus ergebenden Ansprüche zu kennen und sicherzustellen, dass sie korrekt umgesetzt werden. Eine genaue Kontrolle und rechtliche Unterstützung können hierbei helfen.

Sonderfälle: Tod, Insolvenz und Auslandsbezug

Der Versorgungsausgleich ist ein komplexes Rechtsgebiet, und obwohl er grundsätzlich klare Regelungen vorsieht, gibt es in der Praxis immer wieder Sonderfälle und besondere Situationen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen.

Was passiert, wenn der Ex-Partner verstirbt, bevor er seine Rente genießen konnte? Oder wenn einer der Beteiligten Privatinsolvenz anmelden muss?

Hier gelten besondere Schutzregeln. In einigen Fällen können Sie sogar beantragen, dass Ihre Rente wieder auf den vollen Betrag hochgesetzt wird. Hier finden Sie die Antworten für die wichtigsten Sonderkonstellationen:

Was passiert, wenn der Ex-Partner verstirbt? (Klicken zum Öffnen ▼)

Hier liegt oft bares Geld verborgen. Man muss zwei Situationen unterscheiden:

1. Tod VOR Ende des Scheidungsverfahrens

Stirbt ein Partner vor Rechtskraft der Scheidung, ist das Verfahren meist beendet. Es findet in der Regel kein Versorgungsausgleich mehr statt. Der Überlebende behält seine vollen Ansprüche und hat oft Anspruch auf Witwenrente.

2. Tod NACH der Scheidung (Rückanpassung)
Der "§ 37 Joker": Hat Ihr verstorbener Ex-Partner aus den übertragenen Anrechten noch nicht länger als 36 Monate Rente bezogen?

Dann können Sie beantragen, dass Ihre Rentenkürzung rückgängig gemacht wird. Sie erhalten wieder Ihre volle Rente, als hätte der Ausgleich nie stattgefunden.
Versorgungsausgleich bei Privatinsolvenz (Klicken zum Öffnen ▼)

Hier können wir Sie beruhigen: Ansprüche aus der Altersvorsorge (und damit auch der Versorgungsausgleich) gehören in der Ansparphase in der Regel zum unpfändbaren Vermögen.

  • Der Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff auf die übertragenen Rentenpunkte (Stammrecht).
  • Der Übertrag findet trotz Insolvenz statt, da er der Altersvorsorge dient.
⚖️ Rechtsgrundlage: § 36 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. § 850c ZPO
Wohnsitz oder Rente im Ausland (Klicken zum Öffnen ▼)

Das deutsche Familiengericht kann oft nicht direkt auf ausländische Rentenkonten zugreifen (keine interne Teilung möglich).

Die Lösung: Der schuldrechtliche Ausgleich

Ausländische Anrechte werden oft erst geteilt, wenn die Rente tatsächlich fließt ("Rente an Rente"). Der Ex-Partner muss dann monatlich den Ausgleichsbetrag an den anderen überweisen.

Tipp: Bei Auslandsbezug ist ein spezialisierter Anwalt Pflicht, um Abfindungszahlungen oder Kapitalübertragungen zu prüfen.
⚖️ Rechtsgrundlage: § 19 VersAusglG

Die besonderen Umstände und Faktoren, die den Ausgleich beeinflussen können, sind vielfältig und erfordern oft eine individuelle rechtliche Betrachtung.

In solchen Fällen ist es ratsam, sich von einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um seine Rechte und Ansprüche optimal zu schützen.

Alles gesetzlich geregelt? Wie Sie den Ausgleich individuell anpassen

Viele Ehepaare glauben, sie seien dem gesetzlichen Automatismus hilflos ausgeliefert. Oder sie denken: „Für einen Ehevertrag ist es jetzt zu spät.“

Doch das ist ein Irrtum. Solange der Scheidungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist, können Sie den Versorgungsausgleich jederzeit individuell gestalten. Das Zauberwort heißt hier Scheidungsfolgenvereinbarung.

Statt der strikten Halbteilung durch das Gericht können Sie eigene, faire Lösungen finden, die besser zu Ihrer eigenen Lebenssituation passen. Wenn beispielsweise einer von Ihnen selbstständig ist oder wenn Immobilien im Spiel sind.

Wann lohnt sich eine eigene Vereinbarung?

Haus statt Rente

Das Problem: Oft müsste das Haus verkauft werden, um den Partner auszuzahlen.

Die Lösung: Sie vereinbaren einen "Verzicht gegen Abfindung". Partner A behält seine volle Rente, Partner B erhält im Gegenzug den Anteil am Haus.

Selbstständige & Firmen

Das Problem: Die gesetzliche Rente passt oft nicht zur Vorsorge von Unternehmern (Firmenwert, Immobilien).

Die Lösung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Der selbstständige Partner behält seine Firma/Vorsorge, der andere wird anderweitig entschädigt.

Geringe Differenzen

Das Problem: Beide haben ähnlich gut verdient, der bürokratische Aufwand wäre riesig.

Die Lösung: Ein gegenseitiger Verzicht. Das beschleunigt das Scheidungsverfahren oft um viele Monate, da keine Kontenklärung nötig ist.

⚠️ Formvorschrift beachten: Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wird oder im Scheidungstermin vor Gericht protokolliert wird (mit beidseitigem Anwalt). Ein "Zettel am Küchentisch" reicht nicht!

Beratung und Unterstützung: Warum Expertenrat unverzichtbar ist

Der Versorgungsausgleich ist eines der kompliziertesten Rechenwerke im deutschen Familienrecht. Ein Fehler oder ein vergessenes Anrecht wirkt sich oft erst Jahre später aus, hat dann jedoch große Folgen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Da jeder Fall einzigartig ist (Eheverträge, Immobilien, Selbstständigkeit), empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, sich anwaltlich unterstützen zu lassen.

Hier sehen Sie, wer Ihnen in welcher Phase des Verfahrens am besten helfen kann:

⚠️ Unsere Empfehlung: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung prüft nur ein eigener Anwalt, ob Sie nicht versehentlich auf Ansprüche verzichten.

Fachanwalt FamR

Die zentrale Anlaufstelle

Nur ein Anwalt vertritt Ihre Interessen parteiisch vor Gericht. Er ist unverzichtbar für:

  • Prüfung auf Vollständigkeit aller Anrechte.
  • Gestaltung von fairen Scheidungsfolgenvereinbarungen (Notarvertrag).
  • Durchsetzung von Härtefallregelungen.

Unabh. Rentenberater

Der "Mathematiker"

Sinnvoll als Ergänzung zum Anwalt bei sehr komplexen Rentenbiografien.

  • Mathematische Prüfung der Ausgleichswerte (Nachrechnen auf Cent-Ebene).
  • Kontrolle von Bescheiden der Versorgungsträger.

Deutsche Rentenversicherung

Für die Datengrundlage

Hier erhalten Sie zwar keine strategische Rechtsberatung für die Scheidung, aber essenzielle Hilfe bei den Formalitäten.

  • Kostenlose Kontenklärung: Schließen Sie Lücken im Versicherungsverlauf bevor das Gericht rechnet.
  • Formular-Hilfe: Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens V10 (Versorgungsausgleich).

Die richtige Beratung und Unterstützung kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte optimal zu schützen, sondern auch dabei, den oft emotional sehr belastenden Prozess des Versorgungsausgleichs besser zu bewältigen.

Es ist daher ratsam, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Ein zentrales Thema im Lebensabend

Der Versorgungsausgleich wirkt auf den ersten Blick wie ein bürokratisches Monster. Doch im Kern ist er ein Instrument der Fairness: Er sorgt dafür, dass gemeinsame Lebensentscheidungen, wie  die Familiengründung mit Kindererziehung und Aufgabenteilung im Alter nicht zur Armutsfalle werden.

Wie wir in diesem Ratgeber gesehen haben, handelt es sich um einen komplexen Bereich des Familienrechts, der viele Facetten hat.

Von den Grundlagen des Ausgleichs über die speziellen Aspekte im Zusammenhang mit Renten und Scheidung bis hin zu Sonderfällen bietet das Thema zahlreiche Herausforderungen, aber auch Chancen.

Durch das richtige Verständnis und die Inanspruchnahme professioneller Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie im Alter optimal abgesichert sind.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Automatismus: Bei den meisten Scheidungen läuft der Prozess von Amts wegen (Ausnahme: Kurze Ehe unter 3 Jahren).

  • Unabhängigkeit: Sobald der Beschluss rechtskräftig ist, gehört das Konto Ihnen. Eine Wiederheirat oder der Tod des Ex-Partners ändern daran meist nichts mehr.

  • Holschuld: Bei privaten Verträgen und Betriebsrenten müssen Sie oft aktiv mitwirken. Unterschreiben Sie Anträge der Versicherer zügig, um Nachteile zu vermeiden.

  • Sicherheit: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Gerade bei Immobilienbesitz oder Selbstständigkeit ist eine anwaltliche Beratung durch nichts zu ersetzen.

Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich

Warum wurden kleine Renten nicht geteilt? (Bagatellgrenze) +

Das Gericht darf sehr kleine Anrechte vom Ausgleich ausschließen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Liegt der Ausgleichswert einer Rente 2025 unter ca. 35 € monatlich oder ist der Kapitalwert geringer als ca. 4.200 €, findet oft kein Ausgleich statt. Derjenige, der die Rente erworben hat, darf sie dann komplett behalten.

Was ist der Versorgungsausgleich? +

Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren im Rahmen von Scheidungen, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsrechte zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden.

Wann wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt? +

Ein Versorgungsausgleich wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durchgeführt, um die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Invaliditätsversorgungen gerecht zu verteilen.

Wie wird der Wert der Anwartschaften ermittelt? +

Die Werte der Anwartschaften werden durch die jeweiligen Versorgungsträger festgestellt, indem sie den während der Ehezeit erworbenen Rentenanspruch bewerten und dem Familiengericht mitteilen.

Können alle Rentenansprüche berücksichtigt werden? +

Ja, grundsätzlich können alle Arten von Rentenansprüchen und Versorgungsrechten, die während der Ehezeit erworben wurden, im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden (z.B. gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, Versorgungswerke).

Was passiert, wenn einer der Partner verstirbt? +

Wenn einer der Partner verstirbt, bevor der Versorgungsausgleich durch Beschluss durchgeführt wurde, findet dieser in der Regel nicht statt.

Bereits rechtskräftig durchgeführte Ausgleiche bleiben jedoch bestehen.
(Hinweis: Es gibt Ausnahmen bei kurzer Rentenbezugsdauer nach der Scheidung, siehe Abschnitt "Sonderfälle" weiter oben im Text).

Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden? +

Ja, Ehepartner können durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag (oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung) den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen, solange dies keinen Partner unangemessen benachteiligt.

Ändert sich der Anspruch bei Wiederheirat? +

Nein, eine Wiederheirat hat keinen Einfluss auf bereits durchgeführte Versorgungsausgleiche aus vorherigen Ehen.

Wie lange dauert das Verfahren? +

Die Dauer hängt stark von der Zuarbeit der Rententräger ab. In einfachen Fällen dauert es ca. 3–6 Monate. Sind viele verschiedene Träger oder Klärungsbedarf im Versicherungsverlauf vorhanden, kann es auch deutlich länger als ein Jahr dauern.

Werden im Ausland erworbene Ansprüche berücksichtigt? +

Ja, auch im Ausland erworbene Rentenansprüche können unter bestimmten Umständen im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden, abhängig von den zwischenstaatlichen Vereinbarungen und der Art des Anrechts (oft über den schuldrechtlichen Ausgleich).

QUELLEN & WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN


Rechtlicher Hinweis:

Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt erstellt und entsprechen dem Stand der Gesetzgebung 2025/2026. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht oder direkt an Ihren Versorgungsträger.

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Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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