Voraussetzungen für den Schwer­behindertenausweis – Ihr Ratgeber 2026

Die Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis feststellen

Habe ich überhaupt eine Chance auf den Schwerbehindertenausweis? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die mit einer chronischen Krankheit oder körperlichen Einschränkung leben. Die Angst vor bürokratischen Hürden ist oft groß. Doch der Aufwand lohnt sich in vielen Fällen sehr.

Denn der Schwerbehindertenausweis ist weit mehr als ein Dokument: Er ist Ihr Schlüssel zu wichtigen Nachteilsausgleichen. Dazu gehören Steuererleichterungen (Pauschbeträge), Zusatzurlaub, ein früherer Renteneintritt und besonderer Kündigungsschutz. Doch wer ist eigentlich berechtigt?

🟠 Schnell-Check: Die 4 Voraussetzungen

⚖️
Der Grad der Behinderung (GdB) Der festgestellte GdB muss mindestens 50 betragen. Werte darunter (20–40) reichen nicht für den Ausweis.
⏱️
Die Dauerhaftigkeit Die gesundheitliche Einschränkung muss ärztlich bestätigt länger als 6 Monate bestehen.
🏠
Wohnsitz Sie müssen in Deutschland wohnen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben oder hier arbeiten.
👶 👵
Keine Altersgrenze Der Anspruch gilt unabhängig vom Alter – vom Säugling bis zum Rentner.

Inhalt

Schwerbehinderung, GdB und Ausweis einfach erklärt

Ein grundlegendes Verständnis für den Begriff der Schwerbehinderung ist entscheidend, um die Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis nachvollziehen zu können. Doch was genau versteht man darunter?

Die Begriffe im Sozialrecht klingen oft kompliziert und abschreckend. Viele Betroffene fragen sich: Bin ich „behindert“ genug? Und was sagt eine Zahl über mein Leben aus?

Bevor wir tief in die Details gehen, lassen Sie uns diese drei Begriffe kurz und verständlich ordnen. Denn nur wer die Spielregeln kennt, kann den Antrag erfolgreich stellen.

Überblick: Ihr Weg zum Schwer­behinderten­ausweis

🩺
1. Medizinische Diagnose
Sie haben eine dauerhafte Krankheit oder Einschränkung.
🏛️
2. Antrag beim Versorgungsamt
Das Amt prüft Ihre ärztlichen Unterlagen.
📏
3a. Grad der Behinderung (GdB)
Feststellung der Schwere der Einschränkung.
Hürde: GdB ≥ 50
+
🏷️
3b. Merkzeichen (optional)
Zusatz-Einträge für spezielle Nachteile (z.B. "G" für Gehbehinderung).
🪪
4. Der Schwer­behinderten­ausweis
Wird ein GdB von mindestens 50 festgestellt, erhalten Sie den Ausweis (grüne Karte) inklusive aller zuerkannten Merkzeichen.

Wann ist man schwerbehindert?

Unter einer Behinderung versteht man allgemein eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit, die länger als sechs Monate andauert und sich negativ auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirkt. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) legt diese Definition in § 2 Abs. 1 fest.

Medizinisch gesehen haben Sie vielleicht mehrere Erkrankungen. Rechtlich gesehen gilt man jedoch erst dann als wirklich „schwerbehindert“, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.

Alles unter 50 (also GdB 20, 30 oder 40) gilt als Behinderung, reicht aber nicht für den Erhalt des Schwerbehindertenausweises. Die Einstufung hängt dabei nicht allein von Ihrer Diagnose ab (z.B. „Rheuma“), sondern davon, wie stark diese Krankheit Sie in Ihrem Alltag einschränkt.

Ein wichtiges Detail zur Berechnung sorgt oft für Verwirrung und abgelehnte Anträge:

Der große Schwerbehindertenausweis-Rechner

Ihr persönlicher Check: Welche Vorteile bringen Ihnen GdB und Merkzeichen wirklich?

50 GdB
20 30 50 (Schwerb.) 70 100
Welche Merkzeichen haben Sie (oder beantragen Sie)?
G
aG
H
B
Gl
RF
Bl
TBl
📊 Ihr Basis-Anspruch (GdB 50)
    💡 Vertiefende Ratgeber für Ihre Auswahl:

    🧮 Achtung: Die "GdB-Mathe-Falle"

    Ein häufiger Irrtum ist, dass man verschiedene Diagnosen einfach zusammenzählen kann.

    Falsche Rechnung:
    Diabetes (GdB 30) + Rückenleiden (GdB 20) = GdB 50 (Ausweis)

    So rechnet das Amt:
    Es wird geprüft, wie sich die Leiden insgesamt auswirken. Überschneiden sie sich?
    Ergebnis oft: GdB 30 oder 40 (Kein Ausweis).

    Der Grundsatz lautet: Einzelwerte werden nicht addiert. Das Amt schaut auf den Gesamtzustand. Nur wenn zwei Leiden völlig unabhängig voneinander die Lebensführung schwer beeinträchtigen, kann sich der Wert erhöhen.

    Diese Bedeutung hat der GdB

    Der Grad der Behinderung ist quasi die „Maßeinheit“ für die Schwere Ihrer Einschränkung. Er wird in 10er-Schritten vergeben, von 20 bis 100.

    Stellen Sie sich den GdB nicht als medizinische Diagnose vor, sondern als sozialen Ausgleich. Je höher die Zahl, desto mehr Nachteile haben Sie im täglichen Leben – und desto mehr Unterstützung (Nachteilsausgleiche) steht Ihnen vom Staat zu.

    Es ist also der Schlüssel, der bestimmt, welche Türen sich für Sie öffnen: Steuerfreibeträge gibt es teils schon ab niedrigen Werten, den Ausweis und Zusatzurlaub aber erst ab der „50“.

    Der Ausweis

    Der Schwerbehindertenausweis selbst ist am Ende das amtliche Dokument, das Ihren Status „schwarz auf grün“ belegt. Er ist im Scheckkartenformat und dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dem Arbeitgeber oder Behörden.

    Er ist der „Schlüssel“ für die meisten Nachteilsausgleiche. Wichtig zu wissen: Den Ausweis gibt es erst ab einem GdB von 50. Wer darunter liegt, erhält lediglich einen schriftlichen Bescheid vom Versorgungsamt, aber keine Plastikkarte.

    Die GdB-Stufen: Was bedeutet die Zahl konkret?

    Mittlerweile gibt es viele Listen, die bestimmten Krankheiten pauschale Werte zuordnen wollen. Doch Vorsicht: Diese Tabellen und Listen sind oft irreführend. Das Versorgungsamt vergibt den Grad der Behinderung (GdB) nicht für den Namen Ihrer Krankheit, sondern dafür, wie sehr diese Sie im Vergleich zu einem gesunden Menschen gleichen Alters einschränkt.

    Ein Beispiel: Ein gut eingestellter Diabetes (GdB 0–20) wird anders bewertet als ein schwer verlaufender Diabetes, der ständiges Messen und Spritzen erfordert (GdB 50).

    Um Ihnen eine realistische Orientierung zu geben, haben wir die GdB-Werte in drei Schweregrad-Stufen unterteilt

    GdB 20 – 40 Behinderung
    Definition: Es liegt eine dauerhafte Beeinträchtigung vor, die Sie im Alltag spüren, die aber noch keine schwerwiegende soziale Einschränkung darstellt.

    Status: Sie gelten rechtlich als "behindert", aber nicht als schwerbehindert. Es gibt keinen Ausweis. Ab GdB 30 ist jedoch eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit möglich.
    💡 Beispielhafte Auswirkung:
    Leichtere Bewegungseinschränkungen, chronische Rückenbeschwerden (ohne Nervenschäden) oder ein gut eingestellter Bluthochdruck.
    GdB 50 – 60 Schwerbehinderung
    Definition: Die Einschränkungen sind so gravierend, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich erschwert ist. Dies ist die "magische Grenze".

    Status: Ab hier erhalten Sie den Schwerbehindertenausweis (grüne Karte). Sie haben Anspruch auf Sonderurlaub, Kündigungsschutz und Rentenvorteile.
    💡 Beispielhafte Auswirkung:
    Verlust eines Gliedmaßes oder schwere Organfunktionsstörungen (z.B. Herz/Lunge mit Atemnot schon bei leichter Belastung).
    GdB 70 – 100 Schwerste Behinderung
    Definition: Es liegen schwerste körperliche oder geistige Einschränkungen vor. Ein selbstständiges Leben ist oft nur noch mit Hilfsmitteln oder fremder Hilfe möglich.

    Status: Hier werden oft zusätzlich **Merkzeichen** (wie G, aG, H) vergeben. Die steuerlichen Pauschbeträge sind am höchsten.
    💡 Beispielhafte Auswirkung:
    Hochgradige Sehbehinderung bis Blindheit, schwere Pflegebedürftigkeit, vollständige Bewegungslosigkeit oder fortgeschrittene Demenz.

    Der Grad der Behinderung, oft kurz als GdB bezeichnet, ist somit eine zentrale Messgröße im Schwerbehindertenrecht. Er gibt an, inwieweit die körperliche und geistige Integrität einer Person durch eine Behinderung beeinträchtigt ist. Die Feststellung ist somit eine entscheidende Voraussetzung für den Schwerbehindertenausweis.

    Wie wird der GdB ermittelt?

    Die Ermittlung des GdB basiert auf medizinischen Kriterien und erfolgt in der Regel durch das Versorgungsamt. Ärzte und medizinische Gutachter nehmen eine Untersuchung vor und vergleichen die vorliegende Beeinträchtigung mit einem festgelegten Katalog von Behinderungen und deren typischen Auswirkungen.

    Es ist nicht unüblich, dass mehrere Beeinträchtigungen vorliegen. In solchen Fällen werden die Einzel-GdB-Werte jedoch nicht einfach addiert. Stattdessen wird geprüft, wie sich die Beeinträchtigungen insgesamt auf die Person auswirken. Die Summe kann daher geringer sein als die einfache Addition der Einzelwerte.

    Zu beachten ist, dass nicht nur körperliche Erkrankungen und Beeinträchtigungen in die Bewertung einfließen. Auch psychische Erkrankungen, chronische Krankheiten oder dauerhafte Schmerzen können den GdB beeinflussen.

    Der GdB dient nicht nur der Einstufung, ob jemand als schwerbehindert gilt, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die Rechte und Vorteile, die mit dem Schwerbehindertenausweis einhergehen.

    Lohnt sich der Antrag? Ihre Vorteile im Überblick

    Je nach Höhe des GdB stehen Ihnen staatliche Nachteilsausgleiche zu. Hier sehen Sie die wichtigsten Unterschiede:

    GdB Stufe Wichtigste Vorteile & Nachteilsausgleiche
    GdB 30 & 40
    (Behinderung)
    Beispielsweise:
    Steuerpauschbetrag (ab 30)
    Gleichstellung im Job (Kündigungsschutz-Light)
    Details zu GdB 30 ansehen →
    Ab GdB 50
    (Schwerbehindert)
    Beispielsweise:
    Schwerbehindertenausweis
    Besonderer Kündigungsschutz
    Zusatzurlaub (5 Tage)
    Früher in Rente (Abschlagsfrei möglich)
    Alle Vorteile ab GdB 50 →
    GdB 70 bis 90
    (Erhöht)
    Beispielsweise:
    Deutlich höherer Steuerfreibetrag
    Oft Eintrittsschwelle für weitere Absetzungen (z.B. Fahrtkosten)
    Infos zu GdB 70 →
    GdB 100
    (Maximum)
    Beispielsweise:
    Höchster Steuerpauschbetrag (2.840 €)
    Maximale Nachteilsausgleiche
    Details zu GdB 100 →
    🚀 Der Turbo-Effekt: GdB + Merkzeichen

    Wussten Sie, dass die Kombination entscheidend ist? Ein GdB 50 mit Merkzeichen "G" kann Ihnen finanziell oft mehr bringen als ein GdB 70 ohne Zusatz. Welche Kürzel es gibt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

    Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und ihre Bedeutung

    Wie oben erwähnt, sagt der GdB nur etwas über die Schwere Ihrer Einschränkung aus (die „Höhe“). Er sagt aber nichts über die Art der Behinderung aus. Sitzen Sie im Rollstuhl? Sind Sie blind? Brauchen Sie eine Begleitperson?

    Genau dafür gibt es die Merkzeichen. Das sind Buchstaben, die zusätzlich auf den Schwerbehindertenausweis gedruckt werden. Sie sind der eigentliche Schlüssel zu den wertvollsten Nachteilsausgleichen wie kostenloser Beförderung, Parkausweisen oder Kfz-Steuerbefreiung.

    G Geh-
    behinderung
    Bedeutung: Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich eingeschränkt (oft altersbedingt oder durch Gelenkprobleme).
    💎 Beliebter Vorteil: Kostenlose Fahrt im ÖPNV (mit Wertmarke) ODER weniger Kfz-Steuer.
    aG Außergew.
    Gehbehinderung
    Bedeutung: Sie können sich nur unter schwerster Anstrengung oder gar nicht mehr zu Fuß fortbewegen (Rollstuhlfahrer-Niveau).
    🅿️ Beliebter Vorteil: Blauer Parkausweis (Behindertenparkplatz) & keine Kfz-Steuer.
    H Hilflos
    Bedeutung: Sie benötigen dauernd fremde Hilfe für alltägliche Verrichtungen. Wird oft ab Pflegegrad 4 oder 5 vergeben.
    💰 Beliebter Vorteil: Hoher Steuer-Pauschbetrag (7.400 €) + Gratis ÖPNV.
    B Begleitung
    Bedeutung: Sie sind in Bus und Bahn auf Hilfe angewiesen, um sicher ans Ziel zu kommen.
    👥 Beliebter Vorteil: Ihre Begleitperson fährt kostenlos mit (Bahn & ÖPNV).
    Gl Gehörlos
    Bedeutung: Für Menschen, die gehörlos sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beidseitig haben.
    🎫 Beliebter Vorteil: Freifahrt im ÖPNV (mit Wertmarke) & Steuerermäßigung.
    RF Rundfunk
    Bedeutung: Für Menschen, die wegen ihrer Behinderung (z.B. Sehbehinderung) nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
    📺 Beliebter Vorteil: Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag & Telefon-Sozialtarif.

    Medizinische &Soziale Kriterien & Unterlagen: Worauf es ankommt

    Viele Antragsteller glauben, die Diagnose allein reicht aus. Doch das Versorgungsamt prüft tiefer. Hier erfahren Sie, nach welchen Maßstäben entschieden wird und mit welchen Papieren Sie punkten.

    1. Die medizinischen Kriterien

    Die Feststellung des GdB erfolgt auf Basis der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Wichtig zu verstehen: Nicht die Krankheit an sich wird bewertet, sondern ihre Auswirkung auf Ihren Alltag.

    Folgende Bereiche werden besonders geprüft:

    • Organe Funktionsstörungen: Wie stark sind Herz, Lunge oder Nieren eingeschränkt? (z.B. Atemnot beim Treppensteigen).
    • Bewegung Mobilität: Können Sie noch sicher gehen, stehen oder greifen?
    • Kopf Psyche & Neurologie: Depressionen, Ängste oder Erkrankungen wie Parkinson wiegen oft schwer, wenn sie die soziale Teilhabe verhindern.
    • Wahrnehmung Sinne: Hören, Sehen, Riechen und Schmecken.
    • Leid Schmerzen: Chronische Schmerzen, die dauerhaft behandelt werden müssen, fließen in die Bewertung ein.

    2. Dokumentation: Ihre Beweismittel

    Das Versorgungsamt sieht Sie (meistens) nicht persönlich. Es entscheidet "nach Aktenlage". Das bedeutet: Was nicht in den Unterlagen steht, existiert für das Amt nicht.

    Eine lückenlose Dokumentation ist daher Ihr wichtigster Hebel. Je aktueller (idealerweise nicht älter als 2 Jahre), desto besser.

    📂 Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten:

    Ärztliche Atteste & Befunde: Die Basis. Sie belegen Diagnosen und den aktuellen Zustand.
    Entlassungsberichte (Klinik/Reha): Besonders wertvoll, da sie oft sehr detailliert die Einschränkungen beschreiben.
    Pflegegutachten: Ein "Geheimtipp". Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, legen Sie das Gutachten bei! Es beweist die Unselbstständigkeit.
    Therapiepläne & OP-Berichte: Zeigen, dass eine dauerhafte Behandlung nötig ist.

    🔒 Datenschutz: Keine Sorge – das Versorgungsamt unterliegt strenger Schweigepflicht. Ihre Daten werden ausschließlich zur Feststellung des GdB genutzt.

    3. Soziale Aspekte und Arbeitsfähigkeit in der Bewertung

    Die Entscheidung über die Zuweisung eines Schwerbehindertenausweises und des Grads der Behinderung (GdB) hängt nicht allein von medizinischen Kriterien ab. Die sozialen Aspekte und die Arbeitsfähigkeit einer Person spielen ebenfalls eine wichtige Rolle im Bewertungsprozess. Dieses Kapitel beleuchtet, wie diese Elemente in die Bewertung einfließen und welche Konsequenzen sie für den Antragsteller haben können.

    Bedeutung sozialer Aspekte

    Soziale Aspekte beziehen sich auf die Wechselwirkung zwischen einer Person mit einer Behinderung und ihrer Umwelt. Die Art und Weise, wie eine Person in der Gesellschaft und in ihrem sozialen Umfeld interagiert, wird stark von ihrer Behinderung beeinflusst und muss daher bei der Bewertung berücksichtigt werden.

    • Integration in die Gemeinschaft: Personen mit bestimmten Behinderungen könnten Schwierigkeiten haben, sich in der Gemeinschaft zu integrieren oder soziale Kontakte zu pflegen. Diese Aspekte können zu einer höheren Bewertung des GdB führen.

    • Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: Die Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen  wird ebenfalls in die Bewertung einbezogen.

    Arbeitsfähigkeit als Schlüsselkriterium

    Ein zentrales Kriterium bei der Feststellung des GdB ist die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers. Hierbei wird nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige und seelische Leistungsfähigkeit betrachtet.

    • Einschränkungen im Beruf: Jemand, der aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben oder nur eingeschränkt arbeitsfähig ist, wird in der Regel einen höheren GdB zugewiesen bekommen.

    • Arbeitsplatzanpassungen: Die Notwendigkeit von speziellen Anpassungen am Arbeitsplatz oder speziellen Hilfsmitteln kann ebenfalls den GdB beeinflussen.

    Berücksichtigung von individuellen Faktoren

    Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Während bestimmte allgemeine Kriterien gelten, berücksichtigt das Versorgungsamt auch persönliche Umstände, die das tägliche Leben und die Arbeitsfähigkeit einer Person beeinflussen.

    Abschließend lässt sich sagen, dass die sozialen Aspekte und die Arbeitsfähigkeit eine zentrale Rolle in der Bewertung für einen Schwerbehindertenausweis spielen. Sie reflektieren die tatsächlichen Auswirkungen einer Behinderung auf das tägliche Leben und die berufliche Tätigkeit einer Person und sorgen dafür, dass der GdB ein realistisches Bild dieser Auswirkungen vermittelt.

    Der Weg zum Ziel: In 5 Schritten zum Ausweis

    1

    Antrag besorgen

    Laden Sie den Antrag online herunter oder holen Sie ihn beim Bürgeramt. In vielen Bundesländern (z.B. Bayern, NRW) geht das mittlerweile auch komplett digital ("ELSA"-Verfahren).

    2

    Ärzte angeben & Schweigepflicht entbinden

    Tragen Sie alle behandelnden Ärzte und Kliniken ein. Wichtig: Sie müssen keine Befunde selbst sammeln – das Amt schreibt die Ärzte an. Unterschreiben Sie dafür unbedingt die Schweigepflichtentbindung im Formular.

    3

    Geduld bewahren (Prüfung)

    Das Versorgungsamt prüft nun Ihre Akte. Dies dauert aktuell im Schnitt 3 bis 4 Monate. Wenn Sie nach 6 Monaten nichts hören, können Sie eine Untätigkeitsklage androhen.

    4

    Der Bescheid

    Sie erhalten Post vom Amt. Darin steht Ihr ermittelter GdB.
    Unter GdB 50: Sie erhalten einen Steuerbescheid (für die Steuererklärung).
    Ab GdB 50: Herzlichen Glückwunsch, Sie gelten als schwerbehindert.

    Ausweis erhalten

    Bei einem GdB von mind. 50 liegt dem Bescheid oft schon ein Passbild-Formular bei. Nach Rücksendung erhalten Sie Ihre grüne Scheckkarte per Post.

    Abschluss

    Das Thema Schwerbehinderung und der damit verbundene Ausweis sind von großer Bedeutung für viele Menschen, die mit gesundheitlichen Einschränkungen leben.

    Der Prozess, den richtigen Status und die damit verbundenen Rechte zu erlangen, kann komplex und manchmal frustrierend sein. Dennoch sollten Sie sich nicht entmutigen lassen.

    Jeder Schritt, den Sie in Richtung Anerkennung und Unterstützung unternehmen, ist ein Beitrag zu Ihrer eigenen Lebensqualität und Ihrem Wohlbefinden.

    Es ist unser Anliegen, dass dieser Ratgeber Sie dabei unterstützt, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich selbstbestimmt für Ihre Rechte einzusetzen. Denken Sie daran, dass Sie nicht allein sind.

    Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, Verbände und Rechtsanwälte, die Ihnen bei Fragen und Herausforderungen zur Seite stehen.

    Wir hoffen, dass die bereitgestellten Informationen hilfreich für Sie sind und Sie sich sicherer im Umgang mit dem Thema fühlen. Bleiben Sie informiert und scheuen Sie sich nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sie benötigen.

    ⚖️ Gesetzliche Grundlagen & Quellen

    Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung sind im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt:

    • § 2 SGB IX – Definition von Behinderung & Schwerbehinderung
    • § 152 SGB IX – Feststellungsverfahren durch das Versorgungsamt
    • VersMedV – Versorgungsmedizin-Verordnung (Medizinische Grundsätze)
    • SchwbAwV – Schwerbehindertenausweisverordnung (Aussehen & Gültigkeit)
    Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
    Autor von Senioren-Nachrichten.de

    Über den Autor:

    Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

    Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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