Der Blick in den Kalender verrät: Viele Autofahrer müssen innerhalb weniger Tage ihren Führerschein umtauschen um die Frist noch einzuhalten. Denn am 19. Januar 2026 endet die Frist für bestimmte Führerscheine im Scheckkartenformat. Wer betroffen ist, worauf Sie jetzt achten sollten und welche Sonderregel für ältere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier.
In den letzten Jahren standen vor allem die alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine im Mittelpunkt. Jetzt betrifft die Umtauschwelle viele Menschen mit einem bereits moderneren EU-Kartenführerschein. Und das Tückische ist: Viele Autofahrer schauen nur selten auf das Ausstellungsdatum und merken daher nicht, dass sie jetzt handeln müssen.
Führerschein Umtausch: Ihre Fristen
Entscheidend ist Ihr Geburtsjahr.
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum (Feld 4a).
Der entscheidende Blick: Feld 4a
Für die aktuelle Frist ist nicht Ihr Geburtsjahr entscheidend, sondern das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins.
Nehmen Sie Ihre Führerscheinkarte zur Hand und schauen Sie auf die Vorderseite in Feld 4a (Ausstellungsdatum). Die Frist zum 19. Januar 2026 gilt für alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurden.
Steht dort ein Datum wie zum Beispiel „15.04.1999“ oder „02.11.2001“, muss Ihr Führerschein umgetauscht werden. Ab dem Stichtag ist das Dokument sonst nicht mehr gültig.
Wichtig: Das betrifft auch alle, die ihren alten Papierführerschein irgendwann schon einmal in eine Karte umgetauscht haben, etwa freiwillig oder nach Verlust, wenn diese Karte damals in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde.
Die Ausnahme: Sonderregelung für Jahrgänge vor 1953
Hier gibt es oft Verwirrung. Die Regel ist aber klar: Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, und zwar unabhängig davon, ob es ein Papier- oder Kartenführerschein ist und unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Der EU-Kartenführerschein ist als Dokument in der Regel 15 Jahre gültig und wird danach erneuert (zum Beispiel wegen aktuellem Foto und besserer Fälschungssicherheit).
Terminnot und Ämterstau: Was tun, wenn es eng wird?
Da wir bereits im Januar 2026 sind, werden die Termine in vielen Führerscheinstellen knapp. Wenn Sie betroffen sind, gilt deshalb: Jetzt sofort den nächstmöglichen Termin sichern, auch wenn er erst nach dem Stichtag liegt. Doch keine Panik: Ihre Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht. Es geht „nur“ darum, dass der Nachweis in Form des Dokuments nach Fristablauf nicht mehr gültig ist.
Für den Umtausch brauchen Sie in der Regel den Ausweis, ein biometrisches Foto und Ihren alten Führerschein. Die Gebühr liegt je nach Behörde meist bei ca. 25 bis 30 Euro.
Was Sie als „Spät-Tauscher“ sinnvoll tun können:
- Termin buchen: Nehmen Sie den nächstmöglichen Termin.
- Terminbestätigung aufheben: Eine Bestätigung kann bei einer Kontrolle hilfreich sein. Einen Anspruch auf Kulanz gibt es aber nicht.
- Konsequenz kennen: Wer nach Fristablauf mit dem alten Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss typischerweise mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen.
Wenn Sie in nächster Zeit ins Ausland reisen oder einen Mietwagen benötigen, ist ein rechtzeitig umgetauschtes, gültiges Dokument besonders wichtig. Die Praxis kann je nach Land unterschiedlich sein.
Schauen Sie einfach kurz ins Feld 4a Ihres Führerscheins. Steht dort 1999, 2000 oder 2001, sollten Sie den Umtausch jetzt sofort anstoßen. Damit vermeiden Sie unnötigen Stress, besonders wenn in den kommenden Wochen eine Reise oder ein wichtiger Termin ansteht.










