Pflegereform: Rentenkürzung für pflegende Angehörige soll entfallen

Eine altere Frau sitzt am Küchentisch und informiert sich über die Reformpläne zur Rente für pflegende Angehoerige
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Die Pflege eines geliebten Menschen kostet viel Kraft, Zeit und oftmals auch eigene finanzielle Rücklagen. Umso größer war die Sorge vieler Familien nach Bekanntwerden der geplanten Kürzungen im Rahmen der kommenden Pflegereform. Nun gibt es ein wichtiges politisches Signal für die Betroffenen.

In einem Interview mit der BILD-Zeitung vom 23. August 2026 erklärte der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, dass er die von seiner Vorgängerin Nina Warken geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige verhindern möchte. Er wolle nicht bei der Rente dieser Menschen sparen, weil sie die Gesellschaft zusammenhielten.

Damit zeichnet sich ein Kurswechsel ab. Beschlossen ist die Rücknahme der Kürzung allerdings noch nicht: Der Referentenentwurf muss geändert, die Gegenfinanzierung innerhalb der Koalition geklärt und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Kürzung soll verhindert werden: Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten auf 70 Prozent ihrer bisherigen Höhe begrenzt werden. Gesundheitsminister Carsten Linnemann will diesen Punkt korrigieren.
  • Politische Ankündigung: Linnemann erklärte am 23. August 2026, dass es bei den Rentenpunkten keine Abstriche geben und die geplante Kürzung zurückgenommen werden soll.
  • Entscheidung steht noch aus: Der Referentenentwurf muss zunächst geändert und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Anschließend folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
  • Gegenfinanzierung noch offen: Die geplante Kürzung sollte die Pflegeversicherung 2027 um rund 1,8 Milliarden Euro entlasten. Wird sie zurückgenommen, müssen diese Mittel anderweitig aufgebracht werden.

Was war bei der Pflegereform ursprünglich geplant?

Der Referentenentwurf zur Pflegereform 2027 sah neben Einsparungen in verschiedenen Bereichen der Pflegeversicherung auch eine Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige vor. Die Pflegeversicherung sollte dadurch allein im Jahr 2027 um rund 1,8 Milliarden Euro entlastet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad und danach, ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden bezogen wird. Als Berechnungsgrundlage dienen dabei fiktive beitragspflichtige Einnahmen, die je nach Pflegesituation bis zu 100 Prozent der monatlichen Bezugsgröße erreichen können.

Der bisherige Reformentwurf sah vor, die daraus errechneten Rentenbeiträge ab 2027 auf 70 Prozent ihrer bisherigen Höhe zu begrenzen. Entsprechend wären auch die ab diesem Zeitpunkt durch die Pflege neu erworbenen Rentenanwartschaften um 30 Prozent geringer ausgefallen. Bereits erworbene Rentenansprüche wären von der Änderung nicht betroffen gewesen.

Besonders belastet hätte die Kürzung gerade die Menschen, die wegen der Pflege von Angehörigen ihre Berufstätigkeit aufgeben oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Zahlreiche Sozial- und Pflegeverbände kritisierten die Pläne deshalb und warnten davor, dass eine schlechtere rentenrechtliche Absicherung das Risiko von Altersarmut bei pflegenden Angehörigen erhöhen könnte.

Warum will Linnemann die geplante Kürzung stoppen?

Die Kürzungspläne waren in den vergangenen Wochen auf deutliche Kritik aus Sozialverbänden, Politik und Gesellschaft gestoßen. Nach der jüngsten Kabinettsumbildung kündigte der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann in einem vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Interview an, diesen Punkt des Referentenentwurfs korrigieren zu wollen. Auch innerhalb der Regierungskoalition habe er Unterstützung für dieses Anliegen vernommen.

Linnemann begründete seinen Kurs vor allem mit der gesellschaftlichen Bedeutung der häuslichen Pflege. Er bezeichnete die Menschen, die andere zu Hause pflegen, als die „Alltagshelden Deutschlands“. Eine Kürzung ihrer Rentenansprüche halte er für das falsche Signal, weil pflegende Angehörige die Gesellschaft zusammenhielten.

An der Debatte beteiligten sich auch große Interessenvertretungen. Der Sozialverband VdK Deutschland hatte den Referentenentwurf scharf kritisiert. Nach Auffassung des Verbands hätte die Kürzung die soziale Absicherung pflegender Angehöriger deutlich verschlechtert und ihr Risiko erhöht, im Alter in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Stimme aus der Praxis: Sozialverband VdK

"Die Anerkennung der Leistung pflegender Angehöriger ist überfällig. Dass Minister Linnemann die Kritik an den geplanten Kürzungen aufgreift und so früh nach seinem Amtsantritt eine Korrektur angekündigt hat, ist ein wichtiges und positives Signal für viele Millionen Menschen."
— Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Quelle: Offizielle Pressemitteilung des VdK

Was würde die Kürzung für pflegende Angehörige bedeuten?

ür viele Familien ist die häusliche Pflege nicht nur eine zeitliche, sondern auch eine erhebliche finanzielle Herausforderung. Häufig reduzieren Angehörige ihre Arbeitszeit oder geben ihre Berufstätigkeit vollständig auf, um die Pflege zu übernehmen. Dadurch zahlen sie weniger oder gar keine eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Die Rentenbeiträge der Pflegekassen sollen diesen Nachteil zumindest teilweise ausgleichen. Würden sie wie im Referentenentwurf vorgesehen auf 70 Prozent ihrer bisherigen Höhe begrenzt, würden betroffene Pflegepersonen ab 2027 durch ihre Pflegetätigkeit 30 Prozent geringere Rentenanwartschaften erwerben.

Das bedeutet nicht, dass ihre gesamte spätere Rente um 30 Prozent sinken würde. Betroffen wären ausschließlich die Rentenansprüche, die während der jeweiligen Pflegezeit neu entstehen. Bereits zuvor erworbene Ansprüche blieben erhalten. Bei einer mehrjährigen Pflegetätigkeit könnte sich die Kürzung dennoch spürbar auf die spätere Altersrente auswirken.

Das steht im Referentenentwurf

Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen ab 2027 auf 70 Prozent ihrer bisherigen Höhe begrenzt werden.

  • Pflegepersonen würden während der betroffenen Pflegezeiten 30 Prozent geringere Rentenanwartschaften erwerben.
  • Bereits vor 2027 erworbene Rentenansprüche wären von der Kürzung nicht betroffen.

Das hat Linnemann angekündigt

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die geplante Kürzung korrigieren und die bisherigen Rentenpunkte erhalten.

  • Der Referentenentwurf wurde bislang noch nicht entsprechend geändert.
  • Auch die Gegenfinanzierung innerhalb der Pflegeversicherung ist noch offen.

Gegenfinanzierung offen: Wie geht es jetzt weiter?

Sollte die geplante Kürzung der Rentenbeiträge zurückgenommen werden, würde eine fest eingeplante Entlastung der sozialen Pflegeversicherung entfallen. Allein durch die Begrenzung der Rentenbeiträge auf 70 Prozent ihrer bisherigen Höhe sollten im Jahr 2027 rund 1,8 Milliarden Euro eingespart werden.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann räumte in dem vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Interview ein, dass deshalb eine Gegenfinanzierung gefunden werden müsse. Konkrete Vorschläge nannte er bislang nicht. Da gleichzeitig der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung stabil bleiben soll, will er die Finanzierung innerhalb der Regierungskoalition beraten. Linnemann bezeichnete die Suche nach einer Lösung als schwierig, zeigte sich aber zuversichtlich, dass Wege zur Gegenfinanzierung gefunden werden.

Weitere schmerzhafte Kürzungen bei der Pflegereform drohen

Die angekündigte Rücknahme der Rentenkürzung wäre für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung. Der aktuelle Referentenentwurf zur Pflegereform enthält jedoch weiterhin mehrere Kürzungen und Einschränkungen für Pflegebedürftige und ihre Familien. Auch die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung wären damit noch nicht gelöst.

Geplant sind unter anderem höhere Schwellenwerte für die erstmalige Einstufung in einen Pflegegrad. Für Menschen, die bereits einen anerkannten Pflegegrad haben, ist allerdings ein umfassender Bestandsschutz vorgesehen.

Auch der bisherige Entlastungsbetrag soll als eigenständige Leistung entfallen. Bei Pflegegrad 1 würde der monatliche Betrag für Neufälle gestrichen und teilweise durch neue Beratungs- und Begleitangebote ersetzt. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll der Entlastungsbetrag in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen. Dieses fällt mit bis zu 175 Euro monatlich zwar höher aus, wäre aber enger zweckgebunden als die bisherige Leistung. Zugleich werden weitere Leistungen innerhalb der neuen Budgetstruktur anders verteilt.

Für Menschen im Pflegeheim sollen außerdem die Zeiträume bis zum Erreichen der höheren Leistungszuschläge verlängert werden. Pflegebedürftige würden dadurch später als bisher einen höheren Zuschuss zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil erhalten. Für bereits erreichte Zuschlagsstufen soll ein Bestandsschutz gelten.

Welche Änderungen genau vorgesehen sind und welche Folgen sie für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben könnten, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Pflegereform 2027.

Spezial-Ratgeber: Die Pflegereform 2027 im Detail

Die geplante Rentenkürzung soll nach dem Willen des Gesundheitsministers verhindert werden. Der Referentenentwurf enthält jedoch weitere Kürzungen und Einschränkungen für Pflegebedürftige und ihre Familien:

  • Pflegegrade: Höhere Schwellenwerte sollen die erstmalige Einstufung in einen Pflegegrad erschweren. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen.
  • Entlastungsbetrag: Bei Pflegegrad 1 soll die Geldleistung für Neufälle entfallen. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll sie durch ein höheres, aber enger zweckgebundenes Sozialraumbudget ersetzt werden.
  • Pflegeheim: Pflegebedürftige sollen die höheren Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil künftig erst nach längeren Aufenthaltszeiten erhalten.

Offizielle Quellen & Recherche

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel wurde am 25. August 2026 sorgfältig recherchiert und erstellt. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt in keinem Fall eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse, die Rentenversicherung oder juristisches Fachpersonal. Da politische Gesetzesvorhaben ständigen Änderungen unterliegen können, übernehmen wir keine Gewähr für die absolute Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Angaben.

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Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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