Die geplante Wohngeldreform hat am 6. Juli 2026 eine bedeutende Hürde genommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, der ab dem 1. Januar 2027 erhebliche Einsparungen und Kürzungen beim Wohngeld vorsieht. Geplant sind eine Aussetzung der regulären Wohngelderhöhung, eine Halbierung der Heizkostenkomponente und eine Änderung der Berechnungsformel.
Für viele Wohngeldempfänger könnte das zukünftig eine geringere Unterstützung bedeuten. Nach bisherigen Angaben könnten zudem rund 400.000 Haushalte ihren Anspruch vollständig verlieren. Rentnerinnen und Rentner wären besonders betroffen, denn sie leben in mehr als der Hälfte aller Wohngeldhaushalte.
Wichtig zur Einordnung: Die Reform ist noch nicht endgültig verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetzentwurf befassen. Bereits bewilligte Wohngeldbescheide sollen bis zum Ende ihrer Laufzeit unverändert gültig bleiben. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Kürzungen konkret geplant sind, wann sie greifen könnten und was Wohngeldempfänger jetzt beachten sollten.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Drei zentrale Kürzungen geplant
Die reguläre Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 soll ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden. Dadurch könnten zahlreiche Haushalte weniger oder kein Wohngeld mehr erhalten.
Milliardeneinsparungen vorgesehen
Im Jahr 2027 sollen Bund und Länder bei den Wohngeldausgaben zusammen rund 1,5 Milliarden Euro einsparen. Ab 2028 sind jährliche Einsparungen von gut zwei Milliarden Euro vorgesehen.
Rund ein Drittel könnte den Anspruch verlieren
Nach bisherigen Angaben der Bundesbauministerin könnten rund 400.000 Haushalte und damit etwa ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte ihren Anspruch verlieren. Andere Berechtigte müssten mit niedrigeren Zahlungen rechnen.
Bereits bewilligte Bescheide bleiben geschützt
Wurde das Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, soll die festgesetzte Leistung bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums unverändert bleiben. Die neuen Regeln würden erst bei späteren Neu- oder Weiterleistungsanträgen greifen.
Wer würde von den Kürzungen bei der Wohngeldreform 2026 betroffen sein?
Die drängendste Frage für viele Wohngeldempfänger lautet: Wird mein Wohngeld künftig geringer ausfallen oder verliere ich die Unterstützung vollständig? Nach Angaben der Bundesbauministerin sollen die geplanten Kürzungen alle bisherigen Empfänger betreffen. Aktuell beziehen mehr als 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld.
Nach bisheriger Einschätzung wären zwei Gruppen zu unterscheiden:
Ein Drittel könnte den Anspruch verlieren: Rund 400.000 der bisherigen Wohngeldhaushalte könnten vollständig aus der Förderung herausfallen. Besonders gefährdet sind Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens bislang nur knapp antragsberechtigt sind oder lediglich einen geringen Wohngeldbetrag erhalten. Durch die geplante Änderung der Berechnungsformel soll Einkommen künftig stärker berücksichtigt werden.
Andere Haushalte müssten mit Kürzungen rechnen: Wer weiterhin anspruchsberechtigt bleibt, könnte künftig weniger Wohngeld erhalten. Dafür sorgen vor allem die geplante Halbierung der Heizkostenkomponente, die Aussetzung der Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 und die veränderte Berechnungsformel.
Bei den reinen Wohngeldhaushalten stellten Rentnerinnen und Rentner in der Statistik von Destatis für 2024 die größte Gruppe. In 638.215 von insgesamt 1.216.780 Haushalten lebten Rentner. Das entspricht gut 52 Prozent.
Damit wären besonders viele Rentnerinnen und Rentner von den Einschnitten betroffen. Gefährdet sind unter anderem Haushalte, deren Rente für einen Anspruch auf Grundsicherung zu hoch ist, deren Einkommen aber trotzdem kaum ausreicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bezahlen.
Wohngeldreform 2026: Betroffene und Kennzahlen
| Wohngeld-Fakten | Aktueller Stand und Planung |
|---|---|
| Wohngeldhaushalte | Gut 1,2 Millionen Haushalte Angabe für Deutschland auf Grundlage der Wohngeldstatistik 2024 |
| Durchschnittliche Höhe | Etwa 240 bis 290 Euro pro Monat Der tatsächliche Betrag hängt unter anderem von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab. |
| Rentnerhaushalte | In 52 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentner Damit gehört diese Gruppe zu den besonders häufig betroffenen Haushalten. |
| Familien | 44 Prozent der Wohngeldhaushalte |
| Möglicher Anspruchsverlust | Rund 400.000 Haushalte Politische Schätzung auf Grundlage bisheriger Angaben der Bundesbauministerin |
| Geplante Einsparungen | Rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 Ab 2028 sollen bei den Wohngeldausgaben jährlich gut zwei Milliarden Euro eingespart werden. |
| Geplanter Beginn | 1. Januar 2027 Die Reform ist noch nicht endgültig verabschiedet. |
Wohngeldbescheid: Was gilt für laufende Bewilligungen?
Der Kabinettsentwurf enthält eine Übergangsregelung für bereits bewilligtes Wohngeld. Wurde die Leistung vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, soll der festgesetzte Betrag bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums unverändert bleiben. Die geplanten Kürzungen würden damit erst bei späteren Neu- oder Weiterleistungsanträgen berücksichtigt.
Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. In Ausnahmefällen kann der Bewilligungszeitraum bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen bis zu 24 Monate betragen. Nach Ablauf muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Betroffene sollten deshalb das Ablaufdatum ihres Bescheids prüfen und den neuen Antrag rechtzeitig einreichen.
Warum sollen Kürzungen beim Wohngeld nötig sein?
Die Bundesregierung begründet die geplanten Einschnitte mit den stark gestiegenen Wohngeldausgaben und der angespannten Haushaltslage. Nach der Ausweitung des Wohngeldes im Jahr 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte diese Unterstützung. Gleichzeitig ist nach Angaben der Bundesregierung auch der Verwaltungsaufwand in den Wohngeldbehörden erheblich gestiegen.
Der Kabinettsentwurf verbindet deshalb Einsparungen mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Nachweise sollen vereinfacht, bestimmte Angaben seltener geprüft und einzelne Verwaltungsverfahren leichter digital bearbeitet werden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Unterstützung dadurch stärker auf Haushalte mit besonderem Bedarf konzentriert werden könne.
Bei den Wohngeldausgaben sollen Bund und Länder im Jahr 2027 zusammen rund 1,5 Milliarden Euro einsparen. Ab 2028 sind jährliche Einsparungen von gut zwei Milliarden Euro vorgesehen. Da ein Teil der Betroffenen voraussichtlich in die Grundsicherung oder Sozialhilfe wechseln würde, fällt die tatsächliche Entlastung der öffentlichen Haushalte geringer aus.
Ob die Kürzungen sozial vertretbar sind, ist politisch umstritten. Sozialverbände, Mieterorganisationen und Teile der Opposition warnen davor, dass gerade Haushalte mit kleinen Einkommen und hohen Wohnkosten zusätzlich belastet werden könnten.
Kritik an den geplanten Wohngeldkürzungen
Sozialverbände und die im Bundestag vertretenen Oppositionsfraktionen lehnen die geplanten Leistungskürzungen ab. Ihre Begründungen und politischen Alternativen unterscheiden sich teilweise.
SoVD warnt vor Belastungen für ältere Menschen
Der Sozialverband Deutschland lehnt die geplanten Kürzungen ab. Nach seiner Einschätzung würden vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen und kleinen Renten belastet. Der Verband warnt außerdem davor, dass die Reform Altersarmut verschärfen könnte.
Oppositionsfraktionen lehnen Kürzungen ab
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die AfD sprechen sich gegen eine Absenkung des Wohngeldes aus. Grüne und Linke fordern den Erhalt der bisherigen Leistungen. Auch die AfD lehnt die Kürzungen ab und fordert angesichts steigender Preise eine Erhöhung. Bei den vorgeschlagenen Alternativen unterscheiden sich die Fraktionen.
Die dargestellten Bewertungen geben die Positionen der jeweils genannten Organisationen und Fraktionen wieder. Sie entsprechen nicht automatisch der redaktionellen Bewertung von Senioren-Nachrichten.de.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun im Bundestag beraten. Anschließend befasst sich auch der Bundesrat mit der Reform. Änderungen sind im parlamentarischen Verfahren weiterhin möglich. Nach aktuellem Plan sollen die neuen Regelungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Was sollten Wohngeldempfänger jetzt tun?
Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres Wohngeldbescheids und stellen Sie einen Weiterleistungsantrag rechtzeitig. Verzichten Sie wegen der Reform nicht vorsorglich auf einen Antrag, denn bis zu einer Gesetzesänderung gelten die bisherigen Regeln. Sollte Ihr Wohngeld später sinken oder entfallen, können Sie den Bescheid prüfen lassen und gegebenenfalls andere Sozialleistungen beantragen.
Quellen & weiterführende Informationen
Für diesen Ratgeber wurden der aktuelle Kabinettsentwurf, amtliche Informationen zum Wohngeld, statistische Auswertungen sowie fachliche und politische Stellungnahmen geprüft. Gesetzesstand und Einordnungen werden nachfolgend getrennt dargestellt.
Kabinettsentwurf, geltendes Recht und amtliche Daten
- Bundesregierung: Kabinettsbeschluss Wohngeld wird neu geordnet Offizielle Zusammenfassung des Kabinettsbeschlusses vom 6. Juli 2026 mit den geplanten Kürzungen und Verwaltungsvereinfachungen.
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Kabinettsentwurf Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes Vollständiger Kabinettsentwurf mit den vorgesehenen Änderungen der Wohngeldformel, der Heizkostenkomponente, der Fortschreibung und den Übergangsregelungen.
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Aktuelle Regelungen Fragen und Antworten zum Wohngeld Offizielle Erläuterungen zu den derzeit geltenden Voraussetzungen, zur Antragstellung und zur Berechnung des Wohngeldes.
- Statistisches Bundesamt: Datenauswertung Reine Wohngeldhaushalte nach sozialer Stellung Bundesweite Wohngeldstatistik zum 31. Dezember 2024, unter anderem zum hohen Anteil der Rentnerhaushalte.
- Gesetze im Internet: Geltendes Recht § 25 Wohngeldgesetz: Bewilligungszeitraum Aktuell geltende Regelung zur Dauer der Wohngeldbewilligung.
Fachliche, politische und redaktionelle Einordnungen
- Sozialverband Deutschland: Sozialpolitische Stellungnahme Stellungnahme zur Wohngeldreform Der Sozialverband kritisiert die geplanten Leistungskürzungen und warnt insbesondere vor Folgen für Menschen mit niedrigen Einkommen und kleinen Renten.
- Deutscher Bundestag: Parlamentarische Einordnung Opposition kritisiert die geplanten Wohngeldkürzungen Neutrale Dokumentation der Positionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der AfD zu den geplanten Einschnitten.
- Rheinische Post: Ursprünglicher Bericht Wohngeldkürzung: Ein Drittel der Haushalte betroffen Ursprünglicher Bericht mit den Aussagen der Bundesbauministerin zum möglichen Anspruchsverlust von rund einem Drittel der Wohngeldhaushalte.
- Tagesschau: Nachrichten und FAQ Warum beim Wohngeld gekürzt werden soll Verständliche Einordnung der Kürzungspläne, der bisherigen Wohngeldregeln und der möglicherweise betroffenen Haushalte.
Wichtiger Hinweis zum Gesetzesstand
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform am 6. Juli 2026 beschlossen. Die geplanten Änderungen sind damit noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Entwurf befassen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können einzelne Regelungen verändert werden. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Sozialberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem persönlichen Wohngeldanspruch wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde.
Quellen zuletzt geprüft:






