Merkzeichen B

Person im Rollstuhl mit Begleitung mit Merkzeichen B

In ihrem Schwerbehindertenausweis wird das Merkzeichen B vermerkt, wenn für sie der Bedarf einer ständigen Begleitung aufgrund ihrer Behinderung notwendig ist. Es bezieht sich hierbei auf die Notwendigkeit der Begleitung in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wichtig zu wissen ist, dass Sie mit dem Merkzeichen B die Berechtigung haben eine Begleitperson mitzunehmen, jedoch nicht dazu verpflichtet sind. Sie können also auch ohne Begleitperson öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Inhalt

Voraussetzungen

Damit Sie das Merkzeichen B in dem Schwerbehindertenausweis erhalten und kostenfrei eine Begleitperson bei der Beförderung mitnehmen können, müssen die Voraussetzungen für den Bedarf erfüllt sein. Diese Voraussetzungen für das Merkzeichen B werden in der Anlage zu §2 der Versorgungsmedizinverordnung geregelt.

Demnach ist anzunehmen, dass die Voraussetzungen zur Vergabe des Merkzeichen B erfüllt werden könnten bei:

  1. Personen, die eine Gehbehinderung (Merkzeichen G) bzw. eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) haben und dies vermerkt ist.
  2. Personen, die hilflos sind und das Merkzeichen H haben
  3. Blinde und Menschen mit einer erheblichen Sehbehinderung, die das Merkzeichen BL haben
  4. Einer Querschnittslähmung
  5. Ohnhänder
  6. Starke Hörbehinderung (Taubheit)
  7. Geistiger Behinderung oder einem Anfallsleiden

… bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist.

Es wird hierbei zudem beachtet, ob die jeweilige Person bei der Benutzung der Verkehrsmittel infolge der Behinderung regelmäßig auf die Hilfe fremder Personen angewiesen ist. Berücksichtigt wird beispielsweise, ob man Hilfe mein Ein- und Aussteigen benötigt, fremde Hilfe während der Nutzung oder Unterstützung für die Orientierung gebraucht wird.

Merkzeichen B - Nachteilsausgleich

Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B mietet Ihnen in mehrfacher Hinsicht Vorteile bei der der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Begleitperson. Hier eine Übersicht der aus unserer Sicht wichtigen Vorteile, die Ihnen dieses Merkzeichen unter Anderem gibt.

Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im Nah- und Fernverkehr

Sei es im Bus oder in der Bahn, mit dem Merkzeichen B in ihrem Ausweis kann ihre Begleitung unentgeltlich mitfahren. Zudem sollte der Inhaber des Schwerbehindertenausweises über die Wertmarke verfügen. Hier ist jedoch zu beachten, dass Fahrten in Sonderzügen und Sonderfahrten gem. §228ff im neunten Sozialgesetzbuch davon ausgenommen sind. 

Zudem gibt es auch Fluggesellschaften, die bei innerdeutschen Flügen die Begleitperson kostenfrei mitreisen lassen. Hier ist es zu empfehlen die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren oder im Reisebüro anzufragen.

Informationen zur Unterstützung der Fluggesellschaften erhalten Sie auf den eingerichteten Seiten zum Thema Barrierefrei Reisen.

  • Easyjet
  • Eurowings
  • Lufthansa
  • Ryanair

Befreiung von der Kurtaxe (teilweise)

Mit dem Merkzeichen B ist es teilweise möglich, dass die Begleitperson von einer Kurtaxe befreit wird. Dies wird in den örtlichen Verordnungen geregelt. Informieren Sie sich am besten, ob das in dem jeweiligen Ort der Fall ist.

Urlaub – Mehraufwand der Begleitperson

Wenn Ihnen auf ihrer Urlaubsreise aufgrund der Behinderung Mehraufwendungen entstehen, wie beispielsweise durch Unterbringung der Begleitperson, können Sie dies als außergewöhnliche Belastung bei der Steuerklärung geltend machen. Der absetzbare Betrag ist allerdings bis zu einem Maximalbetrag begrenzt und die Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Der orangene Parkausweis

Sie haben neben dem Merkzeichen B noch das Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt?

Sofern das der Fall ist, könnten Sie, je nach Grad der Behinderung und Funktionsstörung, einen Anspruch auf einen orangenen Parkausweis haben. Der orangene Parkausweis bietet Ihnen und ihrer Begleitperson in Deutschland Erleichterung bei der Parkplatzwahl. So haben Inhaber dieses Ausweises beispielsweise die Möglichkeit Parkplätze mit einem Parkscheinautomat unentgeltlich zu nutzen.

Wenn weitere Merkzeichen in ihrem Ausweis eingetragen sind, erhalten Sie für diese ebenfalls spezifische Nachteilsausgleiche. Zudem gibt es noch Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen, die sich an dem Grad der Behinderung in ihrem Schwerbehindertenausweis orientieren. Diese Vergünstigungen können sie jeweils entsprechend ihres eingetragenen GdB nachlesen.

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