Der Rentenbeginn markiert einen neuen Lebensabschnitt und sollte rechtzeitig vorbereitet werden. Die reguläre Altersgrenze wird in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren. Für frühere Geburtsjahrgänge gelten jedoch noch Übergangsregelungen. Menschen des Jahrgangs 1959 erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und zwei Monaten, beim Jahrgang 1960 sind es 66 Jahre und vier Monate.
Im Jahr 2026 können deshalb viele Personen aus den Jahrgängen 1959 und 1960 erstmals regulär und ohne Abschläge in Altersrente gehen. Ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn kann außerdem nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren oder bei anerkannter Schwerbehinderung möglich sein.
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann weiterhin ab 63 in Rente gehen, muss dabei jedoch in der Regel dauerhafte Abschläge hinnehmen.
Welche Möglichkeit zum individuellen Renteneintritt infrage kommt, hängt vom genauen Geburtsdatum, der Rentenart und den im persönlichen Versicherungsverlauf anrechenbaren Zeiten ab. Der folgende Schnell-Check zeigt die wichtigsten Altersgrenzen und Geburtszeiträume für einen erstmaligen Rentenbeginn im Jahr 2026.
Renteneintritt 2026 auf einen Blick
Die Regelaltersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für die Übergangsjahrgänge und die verschiedenen Rentenarten gelten 2026 unterschiedliche Altersgrenzen.
-
Ohne Abschlag
Regelaltersrente
Rentenbeginn 2026 erstmals möglich
Geboren vom 2. Oktober 1959bis 1. August 1960
- Altersgrenze
- 1959: 66 Jahre und 2 Monate
1960: 66 Jahre und 4 Monate - Wartezeit
- Mindestens 5 Jahre
- Abschlag
- Keiner
-
45 Jahre · ohne Abschlag
Besonders langjährig Versicherte
Rentenbeginn 2026 erstmals möglich
Geboren vom 2. Juni 1961bis 1. April 1962
- Altersgrenze
- 1961: 64 Jahre und 6 Monate
1962: 64 Jahre und 8 Monate - Wartezeit
- 45 anrechenbare Jahre
- Abschlag
- Keiner
-
GdB 50 · ohne Abschlag
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Rentenbeginn 2026 erstmals möglich
Geboren vom 2. Juni 1961bis 1. April 1962
- Altersgrenze ohne Abschlag
- 1961: 64 Jahre und 6 Monate
1962: 64 Jahre und 8 Monate - Wartezeit
- Mindestens 35 Jahre
- Zusätzliche Voraussetzung
- GdB von mindestens 50
-
35 Jahre · mit Abschlag
Langjährig Versicherte ab 63
Rentenbeginn 2026 erstmals möglich
Geboren vom 2. Dezember 1962bis 1. Dezember 1963
- Altersgrenze
- Frühestens mit 63 Jahren
- Wartezeit
- Mindestens 35 Jahre
- Dauerhafter Abschlag
- 0,3 % je Monat – dauerhaft
Redaktionelle Berechnung auf Grundlage der gesetzlichen Altersgrenzen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Rentenbeginn, Deutsche Rentenversicherung: Wartezeit, § 236 SGB VI, § 236a SGB VI, § 236b SGB VI und § 99 SGB VI. Rechtsstand: 6. September 2026.
Der Schnell-Check bietet Ihnen bereits eine erste Orientierung. Welche Voraussetzungen bei den einzelnen Rentenarten genau gelten und welche Versicherungszeiten berücksichtigt werden, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Wer erreicht 2026 die reguläre Altersgrenze?
Für die Regelaltersrente muss grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Beim Jahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten. Für 1960 Geborene steigt sie auf 66 Jahre und vier Monate. Im Kalenderjahr 2026 kann die Regelaltersrente deshalb erstmals für Menschen beginnen, die vom 2. Oktober 1959 bis zum 1. August 1960 geboren wurden. Die folgende Tabelle zeigt die Regelaltersgrenzen dieser und weiterer Geburtsjahrgänge.
Renteneintrittsalter 2026 im Jahrgangsvergleich
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze | Erster möglicher regulärer Rentenbeginn |
|---|---|---|
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate | Dezember 2022 bis Dezember 2023 |
| 1958 | 66 Jahre | Januar 2024 bis Januar 2025 |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | März 2025 bis März 2026 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | Mai 2026 bis Mai 2027 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | Juli 2027 bis Juli 2028 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | September 2028 bis September 2029 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | November 2029 bis November 2030 |
| ab 1964 | 67 Jahre | ab Januar 2031 |
Für 2026 wichtig: Erstmals kann die Regelaltersrente für Menschen beginnen, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden. Die Monatsbereiche zeigen den frühestmöglichen Beginn bei erfüllter Wartezeit; das genaue Datum hängt vom Geburtstag ab. Für am Monatsersten Geborene gilt eine Besonderheit. Ältere Versicherte sind nicht ausgeschlossen, wenn sie ihre Rente bisher nicht in Anspruch genommen haben.
Altersgrenzen laut der Deutschen Rentenversicherung; Monatsbereiche redaktionell daraus berechnet. Stand: 6. September 2026.
Ein Beispiel macht die Berechnung verständlicher: Wer am 2. Januar 1960 geboren wurde, vollendet das maßgebliche Lebensalter mit Ablauf des 1. Mai 2026. Die Regelaltersrente kann am 1. Juni 2026 beginnen. Wer am 1. Januar 1960 geboren wurde, vollendet das maßgebliche Lebensalter rechtlich bereits mit Ablauf des Vortages. In diesem Sonderfall kann die Rente schon am 1. Mai 2026 beginnen.
Die Regelaltersrente wird ohne prozentualen Abzug wegen eines vorzeitigen Beginns gezahlt. Dennoch erhalten nicht alle Menschen gleich viel. Die Höhe hängt vor allem von den persönlich erworbenen Rentenpunkten (Entgeltpunkten) ab.
Wer kann 2026 nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Menschen mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge beziehen. Für den Jahrgang 1961 liegt die maßgebliche Altersgrenze bei 64 Jahren und sechs Monaten, für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und acht Monaten.
Damit kann der Renteneintritt 2026 grundsätzlich für Versicherte beginnen, die zwischen dem 2. Juni 1961 und dem 1. April 1962 geboren wurden. Wer etwa am 15. Januar 1962 geboren wurde, erreicht die Altersgrenze am 15. September 2026. Der mögliche Rentenbeginn ist dann der 1. Oktober 2026.
Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die 45-jährige Wartezeit muss mit anrechenbaren rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein.
- Die für den Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze muss erreicht sein.
Außerdem muss die Rente aktiv beantragt werden.
Welche Zeiten zählen für die 45 Versicherungsjahre?
Die 45 Jahre sind nicht mit 45 reinen Arbeitsjahren gleichzusetzen. Neben Pflichtbeiträgen können weitere Zeiten berücksichtigt werden. Für einzelne Zeiträume gelten jedoch besondere Voraussetzungen.
✓ Diese Zeiten können mitzählen
- Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
- Zeiten der Kindererziehung und entsprechende Berücksichtigungszeiten
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
- Wehrdienst, Zivildienst und bestimmte Ersatzzeiten
- Krankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld
- Kurzarbeitergeld und bestimmte Leistungen während einer beruflichen Weiterbildung
- Arbeitslosengeld, allerdings nur mit Einschränkungen kurz vor dem Rentenbeginn
! Diese Zeiten zählen nur unter Bedingungen
- Freiwillige Beiträge zählen grundsätzlich nur, wenn außerdem mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind.
- Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nicht, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.
- Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen grundsätzlich nur bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
– Diese Zeiten zählen nicht mit
- Zeiten mit Bürgergeld beziehungsweise früherem Arbeitslosengeld II
- Zeiten mit früherer Arbeitslosenhilfe
- Reine Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten
- Zurechnungszeiten
- Zusätzliche Wartezeitmonate aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting
Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Wartezeit und § 51 SGB VI .
Ein noch früherer Beginn gegen Abschläge ist bei dieser Rentenart nicht möglich. Die Bezeichnung „Rente mit 63“ führt an dieser Stelle leicht in die Irre. Abschlagsfrei mit 63 konnten nur ältere Geburtsjahrgänge in diese Rentenart wechseln. Für 1961 Geborene sind 64 Jahre und sechs Monate erforderlich, ab dem Jahrgang 1964 gilt das Alter von 65 Jahren.
Die Übersicht zeigt die wichtigsten Grundregeln. Ob einzelne Monate tatsächlich berücksichtigt werden, prüft die Deutsche Rentenversicherung anhand des persönlichen Versicherungsverlaufs.
Ob die Wartezeit erfüllt ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung anhand des Versicherungsverlaufs und aller vorliegenden Unterlagen.
Wann können schwerbehinderte Menschen 2026 ohne Abschläge in Rente gehen?
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen drei Voraussetzungen zusammentreffen:
- Bei Rentenbeginn muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt sein
- Die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein
- Die maßgebliche Altersgrenze muss erreicht sein.
Die abschlagsfreie Altersgrenze liegt für den Jahrgang 1961 bei 64 Jahren und sechs Monaten und für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und acht Monaten. Deshalb kann die abschlagsfreie Rente auch hier 2026 grundsätzlich für Menschen beginnen, die zwischen dem 2. Juni 1961 und dem 1. April 1962 geboren wurden.
Ein GdB von 30 oder 40 genügt dafür nicht. Auch eine Gleichstellung im Arbeitsleben ersetzt die anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 nicht.
Die Schwerbehinderung muss bei Rentenbeginn vorliegen. Fällt sie später weg, berührt das den bereits entstandenen Rentenanspruch nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung nicht. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie in unserem Themenbereich Grad der Behinderung.
Ein früherer Renteneintritt ist auch mit Abschlägen möglich. Ab Jahrgang 1964 geht dies frühestens mit 62. Bei einer Vorziehung um drei Jahre beträgt der dauerhafte Abschlag 10,8 Prozent.
Kann man 2026 noch mit 63 in Rente gehen?
Ja, nach mindestens 35 Versicherungsjahren kann die Altersrente für langjährig Versicherte weiterhin ab 63 beginnen. Sie ist bei einem so frühen Beginn im Jahr 2026 aber nicht abschlagsfrei.
Diese Rente kann 2026 erstmals für Versicherte beginnen, die zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Für jeden Monat zwischen dem vorgezogenen Beginn und der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen. Der Abschlag bleibt während des gesamten Rentenbezugs bestehen und endet nicht mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Tabelle zeigt die Höhe bei einem Beginn genau mit 63 nach Geburtsjahrgang.
Bei einem späteren Beginn verringert sich der Abschlag. In die Entscheidung gehören auch die voraussichtliche Rentenhöhe, weitere Einkünfte, Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Altersgrenzen und früheste Rentenmonate berechnen
Wählen Sie Ihr vollständiges Geburtsdatum. Der Rechner zeigt die altersabhängigen Termine für vier wichtige Altersrenten.
Ergebnis für den 2. Januar 1960: Angezeigt werden die frühesten altersabhängigen Rentenmonate.
Regelaltersrente
Ohne Abschlag- Voraussetzung
- Mindestens fünf Jahre Wartezeit
- Persönliche Altersgrenze
- 66 Jahre und 4 Monate
- Frühester Rentenmonat
- 1. Juni 2026
- Abschlag
- Keiner
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
45 Jahre- Voraussetzungen
- 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten und Erreichen der Altersgrenze
- Persönliche Altersgrenze
- 64 Jahre und 4 Monate
- Frühester Rentenmonat bei erfüllter Wartezeit
- 1. Juni 2024
- Abschlag
- Keiner; ein noch früherer Bezug ist nicht möglich
Altersrente für langjährig Versicherte
35 Jahre- Voraussetzung
- Mindestens 35 Jahre mit anrechenbaren rentenrechtlichen Zeiten
- Frühester Rentenmonat mit Abschlag
- 1. Februar 2023
- Dauerhafter Abschlag
- 12,0 Prozent
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
GdB ab 50- Voraussetzungen
- GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn und mindestens 35 Jahre Wartezeit
- Frühester Rentenmonat ohne Abschlag
- 1. Juni 2024
- Frühester Rentenmonat mit Abschlag
- 1. Juni 2021; höchstens 10,8 Prozent dauerhaft
Bitte beachten: Der Rechner zeigt die gesetzliche Altersgrenze und den daraus berechneten frühestmöglichen Rentenmonat. Er prüft nicht, ob alle persönlichen Versicherungszeiten erfüllt sind. Für vor 1957 Geborene können bei der Schwerbehindertenrente besondere Vertrauensschutzregeln gelten; diese Fälle werden dort bewusst nicht berechnet. Verbindlich sind die Auskunft und der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Berechnung auf Grundlage der Altersgrenzen der Deutschen Rentenversicherung und der Regelungen zu 35 und 45 Versicherungsjahren. Rechtsstand: 6. September 2026.
Warum entscheidet der genaue Geburtstag über den Rentenbeginn?
Eine Altersrente beginnt normalerweise am ersten Tag des Kalendermonats nach dem Erreichen der Altersgrenze. Für Menschen, die am ersten Tag eines Monats geboren sind, gilt eine Besonderheit: Sie vollenden das maßgebliche Lebensjahr rechtlich schon mit Ablauf des Vortages. Ihre Rente kann daher unter Umständen bereits im Monat des Geburtstags beginnen.
Auch der Zeitpunkt des Antrags ist wichtig. Nach § 99 SGB VI wird die Rente vom frühestmöglichen Monat an gezahlt, wenn der Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat gestellt wird, in dem alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Bei einem späteren Antrag beginnt die Rente grundsätzlich erst im Antragsmonat. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt dennoch, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen.
Die genannten Geburtszeiträume sind deshalb genauer als die vereinfachte Aussage, ein kompletter Jahrgang könne 2026 in Rente gehen. Den persönlichen Termin können Versicherte mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung kontrollieren. Verbindlich sind letztlich der individuelle Versicherungsverlauf und der Rentenbescheid.
Was gilt aktuell und was wird politisch derzeit diskutiert?
Die in diesem Beitrag beschriebenen Altersgrenzen entsprechen der Rechtslage am 6. September 2026. Die Alterssicherungskommission empfiehlt jedoch, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen und das früheste Alter nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre anzuheben.
Auch eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung nach Abschluss der laufenden Anhebung auf 67 Jahre gehört zu den Vorschlägen zur Rentenreform.
Am 6. September 2026 sind dies jedoch noch Empfehlungen und kein geltendes Recht. Welche Vorschläge tatsächlich Gesetz werden und ab wann sie gelten könnten, ist noch offen.
Wann sollte der Rentenantrag gestellt werden?
Die gesetzliche Altersrente kommt nicht automatisch. Vor dem Antrag sollte der Versicherungsverlauf kontrolliert werden. Fehlende Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten können die Wartezeit und die Rentenhöhe beeinflussen.
Wer unsicher ist, welche Altersrente infrage kommt, kann eine kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Besonders bei Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente, ausländischen Versicherungszeiten, einem ungeklärten Schwerbehindertenstatus oder Lücken im Versicherungsverlauf ist eine individuelle Prüfung wichtig.
Rentenbeginn aufschieben: So kann die spätere Rente steigen
Niemand muss die Regelaltersrente sofort beantragen, sobald die persönliche Regelaltersgrenze erreicht ist. Wer den Rentenbeginn aufschiebt, erhält für jeden Monat, in dem die Rente nach Erreichen dieser Altersgrenze noch nicht in Anspruch genommen wird, einen dauerhaften Zuschlag von 0,5 Prozent auf den bis dahin erworbenen Rentenanspruch.
Wer während dieser Zeit weiter versicherungspflichtig arbeitet und Rentenbeiträge zahlt, kann doppelt profitieren: Neben dem Zuschlag erhöhen auch die zusätzlichen Beiträge die spätere Monatsrente.
Der Aufschub lohnt sich nicht automatisch für jeden: Während der Aufschubzeit wird die noch nicht beantragte Rente nicht ausgezahlt. Ob die Entscheidung finanziell sinnvoll ist, hängt unter anderem von Einkommen, Steuern, Krankenversicherung, Gesundheit und der persönlichen Lebensplanung ab. Vor der Entscheidung empfiehlt sich eine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Fazit: Für den Renteneintritt 2026 zählt mehr als der Jahrgang
2026 können Versicherte auf mehreren Wegen ohne Abschläge in Altersrente gehen. Entscheidend sind Rentenart, Geburtstag und anrechenbare Versicherungszeiten. Die Regelaltersrente kann 2026 erstmals für die genannten Geburtsdaten aus den Jahrgängen 1959 und 1960 beginnen. Nach 45 Versicherungsjahren oder mit anerkannter Schwerbehinderung sind unter den jeweiligen Voraussetzungen die genannten Geburtsdaten aus den Jahrgängen 1961 und 1962 früher abschlagsfrei an der Reihe.
Tabellen bieten eine gute erste Orientierung. Den persönlichen Rentenbeginn und die erfüllten Wartezeiten sollten Versicherte dennoch rechtzeitig anhand ihrer Rentenauskunft prüfen lassen. So lässt sich der Übergang in den Ruhestand mit verlässlichen Zahlen und ohne vermeidbare Überraschungen planen.






