Rentenpunkte 2026: Wert, Berechnung und Tabellen einfach erklärt

Das Bild zeigt eine Renteninformation mit rinrm Taschenrechner und einer Lesebrille auf dem Küchentisch
Inhaltsverzeichnis

Wie viel Rente werde ich bekommen? Wer die eigenen Rentenunterlagen liest, stößt dabei auf einen wichtigen Begriff: Entgeltpunkte, meist Rentenpunkte genannt. Dahinter steckt ein Prinzip, das sich auch ohne Vorwissen verstehen lässt. Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie die Rentenpunkte entstehen, was sie 2026 wert sind und welche Rolle die Zeiten für die Kindererziehung oder Pflege Angehöriger dabei spielen können. Sie erfahren außerdem, wo Sie Ihre eigenen Punkte finden und wie Sie fehlende Zeiten prüfen lassen.

Schnellcheck · Gesetzliche Rente

Rentenpunkte 2026 auf einen Blick

  1. Was sind Rentenpunkte?

    Sie bilden erworbene Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung ab und sind eine Grundlage für die Rentenhöhe. In Ihren Unterlagen heißen sie „Entgeltpunkte“.

    Rentenpunkte verstehen
  2. Wie viel ist ein Punkt aktuell wert?

    Seit 1. Juli 2026: 42,52 Euro monatliche Brutto-Altersrente ohne Zu- oder Abschläge.

    Rentenwerte 2026 ansehen
  3. Wie entstehen Punkte aus Ihrem Verdienst?

    Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung ergibt ein beitragspflichtiger Jahresverdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts desselben Jahres einen Rentenpunkt.

    Berechnung und Gehaltstabelle
  4. Wo finden Sie Ihre eigenen Punkte?

    Ihre bisher erreichten Entgeltpunkte finden Sie in Ihrer Renteninformation. Detailliertere Angaben liefern die Rentenauskunft und die Berechnungsunterlagen zum Rentenbescheid.

    Eigene Punkte und Zeiten prüfen

Grundlagen: DRV: Rentenberechnung · Aktueller Rentenwert · Ihre Renteninformation. Geprüft am .

Was sind Rentenpunkte und was sagen sie über Ihre Rente aus?

Die Rentenpunkte halten fest, welche Ansprüche Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Der offizielle Begriff lautet „Entgeltpunkte“. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung Ihrer monatlichen Rente.

Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wird Ihr beitragspflichtiger Verdienst mit dem Durchschnittsentgelt desselben Jahres verglichen. Entspricht Ihr Jahresverdienst genau diesem Durchschnitt, ergibt das einen Rentenpunkt. Bei der Hälfte sind es 0,5 Punkte.

Auch für Kindererziehung oder die Pflege eines Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche entstehen. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenberechnung)

Ein Rentenpunkt ist nicht dasselbe wie ein Versicherungsjahr. Wer ein ganzes Jahr mit niedrigerem Verdienst arbeitet, kann weniger als einen Punkt erwerben und dennoch zwölf Beitragsmonate eingezahlt haben. Für Ihren Rentenbeginn zählen unter anderem Ihr Alter und die für ihre jeweilige Rentenart erforderlichen Versicherungszeiten. Die gesammelten Rentenpunkte ( Entgeltpunkte) bestimmen dagegen wesentlich die Höhe der Rente. (Quelle: § 50 SGB VI, Wartezeiten)

Deshalb lohnt es sich besonders, die eigene Punktzahl im Zusammenhang mit dem persönlichen Lebenslauf zu betrachten. Teilzeit, Zeiten der Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen können sich unterschiedlich auswirken und ebenfalls mit berücksichtigt werden.

Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?

Seit dem 1. Juli 2026 entspricht ein Rentenpunkt 42,52 Euro monatlicher Brutto-Altersrente, wenn keine Zu- oder Abschläge gelten. Dieser Betrag heißt „aktueller Rentenwert“. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen übersichtlich, welcher Wert für welchen Zeitraum gilt.

Ein Punkt · Zwei Zeiträume

Rentenwert 2026 im Überblick

Monatliche Brutto-Altersrente je Rentenpunkt, ohne Zu- oder Abschläge.
Zeitraum 2026Wert je Punkt
1. Januar bis 30. Juni40,79 Euro
1. Juli bis 31. Dezember42,52 Euro

Gut zu wissen: Der Wert von 42,52 Euro gilt über den Jahreswechsel hinaus bis zum 30. Juni 2027. Die Beträge sind keine Netto-Auszahlung.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: aktueller Rentenwert. Geprüft am .

Der aktuelle Rentenwert gilt bundesweit. Bei älteren Versicherungszeiten in Ostdeutschland können für die Ermittlung der Punktzahl noch historische Umrechnungsregeln eine Rolle spielen. Das ist von dem heute einheitlichen Wert eines Punktes zu unterscheiden. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Berechnung der Rente)

Wird der Rentenwert angepasst, verändert sich damit auch der Eurobetrag, den Ihre bereits erworbenen Punkte bei der Rentenberechnung ergeben. Die heutigen Werte sind deshalb keine feste Zusage für Ihre spätere Rentenhöhe.

Der Rentenwert ist außerdem kein Preis, zu dem Sie einen Punkt einfach kaufen können. Zusätzliche Beiträge folgen eigenen Regeln. Und „brutto“ bedeutet: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern können den Betrag verringern, der Ihnen zur Verfügung steht.

Wie aus mehreren Rentenpunkten schließlich ihre monatliche Bruttorente wird, zeigt das spätere Kapitel mit unserer Rentenpunkte-Tabelle. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Fragen zur Renteninformation)

Rentenpunkte aus Ihrem Verdienst berechnen

Wie viele Rentenpunkte Sie durch Ihre Arbeit erwerben, hängt vom beitragspflichtigen Bruttoverdienst eines Kalenderjahres ab. Sie brauchen dafür weder Ihr Nettogehalt noch die Höhe Ihrer gezahlten Steuern.

Jahresverdienst und Durchschnittsentgelt: So funktioniert die Rechnung

Teilen Sie Ihren beitragspflichtigen Jahresverdienst durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres. Für 2026 beträgt dieses vorläufig 51.944 Euro. Bei genau diesem Verdienst ergibt sich rechnerisch ein Rentenpunkt. „Vorläufig“ bedeutet, dass der endgültige Wert für das Jahr noch nicht feststeht. Unsere Jahresberechnungen für das Jahr 2026 dienen daher der Orientierung. (Quelle: DRV, Durchschnittsentgelte)

Für frühere Berufsjahre brauchen Sie die jeweils damaligen Werte. Ein über Jahrzehnte unverändertes Gehalt würde deshalb nicht jedes Jahr dieselbe Punktzahl ergeben.

Jahresverdienst · Berechnung 2026

Gehaltstabelle: Rentenpunkte aus einem Arbeitsjahr

Beispielwerte für 2026: zwölf gleiche beitragspflichtige Monatsgehälter, keine Sonderzahlungen. Grundlage: vorläufiges Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Punkte auf vier Nachkommastellen gerundet.
Monatsbrutto
in Euro
Jahresbrutto
in Euro
Punkte
für 2026
2.00024.0000,4620
3.00036.0000,6931
4.00048.0000,9241
5.00060.0001,1551
6.00072.0001,3861
8.450101.4001,9521

Ein Rechenbeispiel für ein Jahr

  1. 1. Jahresverdienst bei 3.000 Euro brutto im Monat3.000 × 12 = 36.000 Euro
  2. 2. Durch das vorläufige Durchschnittsentgelt teilen36.000 ÷ 51.944 ≈ 0,6931 Punkte

Diese Punkte entstehen aus dem Verdienst dieses einen Jahres. Ihre gesamte bisherige Punktzahl ist eine andere Größe.

Grundlagen: DRV: Durchschnittsentgelte · DRV: Beitragsbemessungsgrenze. Eigene Berechnungen. Geprüft am .

Teilzeit und die Obergrenze beim Verdienst

Wenn Sie in Teilzeit tätig sind, zählt auch Ihr tatsächlicher Verdienst. Eine Halbe Arbeitszeit bedeutet nicht automatisch einen halben Rentenpunkt. Denn entscheidend bleibt der Vergleich mit dem Durchschnittsentgelt.

Nach oben gibt es zudem eine Grenze: 2026 werden in der allgemeinen Rentenversicherung höchstens 8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr für Beiträge berücksichtigt. Bei ganzjähriger Beschäftigung an dieser Grenze ergeben sich mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt rund 1,9521 Punkte aus dem Verdienst. Einkommen darüber bringt aus dieser Beschäftigung keine weiteren Punkte. (Quelle: DRV, Rechengrößen)

Nutzen Sie für Ihre eigene Rechnung möglichst das gemeldete beitragspflichtige Jahresentgelt. Beitragspflichtiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehört übrigens ebenfalls dazu und fließt mit in die Berechnung ein. Wenn Sie einen Jobwechsel hatten, ihr Verdienst schwankend ist oder Sie nur zeitweise im Jahr einer Beschäftigung nachgegangen sind, funktioniert diese einfache Hochrechnung mit 12 Monatsgehältern natürlich nicht. In solchen Fällen ist es ratsam die tatsächlichen Beträge des Jahres zu summieren und durch den Durchschnittswert zu teilen.

Rentenpunkte-Tabelle: Wie viel Bruttorente ergeben 30, 40 oder 50 Punkte?

Ihre bereits gesammelten Rentenpunkte lassen sich verhältnismäßig einfach in eine monatliche Bruttorente umrechnen. Für eine Altersrente ohne Zu- oder Abschläge multiplizieren Sie die Gesamtpunktzahl mit dem aktuellen Rentenwert. Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 sind das 42,52 Euro je Punkt.

Gesamte Punktzahl · Altersrente

Von Ihren Rentenpunkten zur monatlichen Bruttorente

Altersrente ohne Zu- oder Abschläge: Zugangsfaktor und Rentenartfaktor jeweils 1. Rentenwert: 42,52 Euro, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Gesammelte RentenpunkteMonatliche Bruttorente
10425,20 Euro
20850,40 Euro
301.275,60 Euro
351.488,20 Euro
401.700,80 Euro
451.913,40 Euro
502.126,00 Euro
602.551,20 Euro

Rechenbeispiel mit 40 Rentenpunkten

40 × 42,52 Euro = 1.700,80 Euro

Das ergibt 1.700,80 Euro monatliche Brutto-Altersrente ohne Zu- oder Abschläge. Die 40 Punkte sind eine angenommene Gesamtsumme, kein Ergebnis eines einzelnen Arbeitsjahres.

Die Tabelle zeigt heutige Rechenwerte, keine garantierte spätere Rente und keine Netto-Auszahlung.

Grundlagen: DRV: aktueller Rentenwert · DRV: Rentenformel. Eigene Berechnungen. Geprüft am .

Was die vollständige Rentenformel berücksichtigt

Die vollständige Formel lautet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor = monatliche Bruttorente.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- oder Abschläge, etwa bei einem vorzeitigen Rentenbeginn. Ohne solche Veränderungen beträgt er 1.

Der Rentenartfaktor unterscheidet die Rentenarten. Bei einer Altersrente beträgt er ebenfalls 1. Deshalb genügt für unsere Tabelle zur Veranschaulichung auch die kürzere Rechnung. (Quelle: DRV, Rentenberechnung)

Stehen in Ihren Unterlagen bereits „persönliche Entgeltpunkte“, dann ist der Zugangsfaktor darin bereits berücksichtigt. Wenden Sie ihn dann nicht noch einmal an. (Quelle: DRV, persönliche Entgeltpunkte)

Wie viele Rentenpunkte brauchen Sie für 1.500 oder 2.000 Euro Bruttorente?

Sie können auch umgekehrt rechnen: Teilen Sie die gewünschte monatliche Bruttorente durch 42,52 Euro. Bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge ergibt sich nach dem Rentenwert ab Juli 2026:

1.500 Euro brutto: 1.500 ÷ 42,52 ≈ 35,28 Rentenpunkte.

2.000 Euro brutto: 2.000 ÷ 42,52 ≈ 47,04 Rentenpunkte.

Das sind gerundete Orientierungswerte, keine persönlichen Sparziele oder garantierten späteren Rentenbeträge. Wie viel Geld Sie im Ruhestand zur Verfügung haben und im Alltag benötigen, hängt von Ihren Ausgaben und möglichen weiteren Einkünften ab.

Warum auf Ihrem Konto ein anderer Betrag ankommen kann

Die Tabelle zeigt Bruttobeträge. Je nach Versicherungsstatus gehen davon insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Außerdem kann auch noch Einkommensteuer anfallen. Diese wird grundsätzlich nicht direkt von der gesetzlichen Rente einbehalten.

Wenn Sie früher in Rente gehen, können zudem auch noch Abschläge hinzukommen. Prüfen Sie deshalb für Ihre Planung die Angaben der Deutschen Rentenversicherung zu Ihrem vorgesehenen Rentenbeginn. Die Tabelle hilft zur Orientierung, ersetzt aber keine persönliche Rentenberechnung. (Quelle: DRV, Fragen zur Renteninformation)

Kindererziehung und weitere Zeiten, die für Ihre Rente zählen können

Ein Berufsleben verläuft selten ohne Unterbrechungen. Wenn Sie Kinder groß gezogen haben, selbst mal länger krank waren oder eine Ausbildung gemacht haben, können auch diese Zeiten für Ihre Rente wichtig sein. Nicht jede anerkannte Zeit bringt allerdings zusätzliche Rentenpunkte. Manche Zeiten helfen vor allem dabei, die Voraussetzungen für eine bestimmte Rente zu erfüllen.

Rentenpunkte für die Kindererziehung

Für die Erziehung eines Kindes können Ihnen Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben werden, ohne dass Sie dafür selbst Beiträge zahlen. Nach den 2026 geltenden Regeln sind das bei einer Geburt vor 1992 bis zu 30 Monate, bei einer Geburt ab 1992 bis zu 36 Monate. Das entspricht ungefähr 2,5 beziehungsweise 3 Rentenpunkten, wenn die Zeiten vollständig anerkannt werden. Bei gleichzeitigem Arbeitsverdienst kann eine Höchstgrenze die zusätzlichen Punkte begrenzen.

Dieselbe Erziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet. Prüfen Sie deshalb, ob sie in Ihrem Versicherungskonto erfasst ist. Davon zu unterscheiden sind Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag: Sie können ebenfalls für die Rente wichtig sein, bedeuten aber nicht automatisch zehn zusätzliche Rentenpunkte. (Quelle: DRV, Kindererziehung)

Was sich mit der Mütterrente III ändert: Für vor 1992 geborene Kinder wird die Anerkennung ausgeweitet. Die Verbesserung entspricht grundsätzlich einem zusätzlichen halben Rentenpunkt je Kind. Die Verbesserung gilt ab 2027; die technische Auszahlung beginnt erst 2028, einschließlich der zustehenden Nachzahlung für 2027. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2027 gilt die Verbesserung frühestens ab Rentenbeginn.

Diese zusätzlichen Ansprüche dürfen daher nicht schon als Rentenplus für 2026 gerechnet werden. (Quelle: DRV, Mütterrente III)

Was bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Ausbildung gilt

Entscheidend ist, ob für die jeweilige Zeit Beiträge gezahlt werden oder ob sie ohne Beiträge anerkannt wird. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede und was Sie in Ihren Unterlagen prüfen können.

Krankheit · Arbeitslosigkeit · Ausbildung

Welche Zeiten bringen Rentenpunkte?

  • Krankheit mit Entgeltfortzahlung

    Solange Ihr Arbeitgeber beitragspflichtiges Gehalt weiterzahlt, entstehen daraus weiterhin Rentenpunkte.

    Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie den gemeldeten Verdienst.

  • Krankengeld oder Arbeitslosengeld I

    Besteht dabei Rentenversicherungspflicht, werden Beiträge in der Regel auf Grundlage von 80 Prozent des vorherigen, der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts berechnet. Gemeint sind nicht 80 Prozent des ausgezahlten Krankengeldes oder Arbeitslosengeldes.

    Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie die Meldung des Leistungsträgers.

  • Betriebliche Berufsausbildung

    Aus einer versicherungspflichtigen Ausbildungsvergütung entstehen Rentenpunkte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit zusätzlich höher bewertet werden.

    Ihr nächster Schritt: Achten Sie darauf, dass die Berufsausbildung als solche erfasst ist.

  • Schule und Hochschulstudium

    Solche Zeiten können nach dem 17. Geburtstag als Anrechnungszeiten zählen, bringen für sich allein aber grundsätzlich keine eigenen Rentenpunkte. Für Fachschulzeiten gelten andere Bewertungsregeln.

    Ihr nächster Schritt: Auch diese Zeiten sollten im Versicherungskonto geklärt sein.

Wichtig: Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Arbeitslosengeld I bringt nicht automatisch dieselben Rentenpunkte. Entscheidend sind die konkrete Leistung und die rentenrechtliche Einordnung der Zeit.

Grundlagen: § 166 SGB VI · DRV: Schule und Studium · DRV: Versicherungszeiten. Geprüft am .

Bringt ein Minijob Rentenpunkte?

Ein Minijob mit Verdienstgrenze kann Ihre Rentenansprüche erhöhen. Bei Rentenversicherungspflicht zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam Beiträge. Lassen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien, fällt Ihr eigener Beitrag weg. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiter seinen Pauschalbeitrag. Daraus entsteht in der Regel ein geringerer Rentenzuwachs. Eine Befreiung bedeutet also nicht automatisch, dass der Minijob für die Rente völlig wirkungslos ist. (Quelle: Minijob-Zentrale, Rentenversicherungspflicht)

Seit Juli 2026 können Sie eine solche Befreiung einmalig für die Zukunft aufheben lassen. Wenn Sie bereits eine Altersvollrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten zudem besondere Regeln. Klären Sie dann bestenfalls, ob und wie ihre eigenen Beiträge die Rente erhöhen können. (Quellen: Minijob-Zentrale, Aufhebung der Befreiung und [Minijob im Rentenalter)

Rentenpunkte bei Pflege: Wann Angehörigenpflege Ihre Rente erhöhen kann

Wer einen Menschen zu Hause pflegt, übernimmt oft viel Verantwortung und reduziert dafür die eigene Arbeitszeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge für Ihre Rente. Sie müssen diese Beiträge nicht selbst aufbringen. Das gilt nicht nur für Angehörige: Auch die nicht erwerbsmäßige Pflege von Freunden oder Nachbarn kann berücksichtigt werden. (Quelle: DRV, Angehörige pflegen).

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Der folgende Check hilft Ihnen bei der ersten Einordnung. Eine Anerkennung ergibt sich nicht allein daraus, dass Sie regelmäßig im Alltag helfen: Pflegegrad, Pflegeumfang und Ihre eigene Erwerbstätigkeit müssen zusammenpassen.

Orientierung · Beiträge für Pflegepersonen

Pflege und Rente: die wichtigsten Voraussetzungen

  1. Pflegegrad und Leistungsanspruch

    Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2 und Anspruch auf Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung.

  2. Pflege zu Hause

    Sie pflegen nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung. Eine Verwandtschaft ist keine Voraussetzung.

  3. Mindestens zehn Stunden pro Woche

    Ihre Pflege umfasst insgesamt mindestens zehn Stunden pro Woche, regelmäßig verteilt auf mindestens zwei Tage. Pflegezeiten für mehrere berechtigte Personen können zusammengerechnet werden.

  4. Eigene Erwerbstätigkeit höchstens 30 Stunden

    Sie arbeiten neben der Pflege regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Genau 30 Stunden sind zulässig.

Alle vier Punkte passen? Lassen Sie die Beitragszahlung bei der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherer prüfen. Der Check ist eine erste Orientierung; insbesondere bei einer bereits bezogenen Altersvollrente gelten zusätzliche Regeln.

Grundlagen: § 3 SGB VI · DRV: Angehörige pflegen. Geprüft am .

Wovon die zusätzlichen Rentenpunkte abhängen

Es gibt keine feste Punktzahl für jedes Jahr Pflege. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad und danach, ob die gepflegte Person Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination erhält. Teilen sich mehrere Menschen die Pflege, ist auch der jeweilige Pflegeanteil wichtig. Außerdem zählt, wie lange die Voraussetzungen im Kalenderjahr erfüllt waren. (Rechtsgrundlage: § 166 Absatz 2 SGB VI)

Beziehen Sie bereits Altersrente? Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können Pflegebeiträge auch bei einer Altersvollrente möglich sein. Nach Ablauf des Monats, in dem Sie diese Altersgrenze erreichen, verhindert eine Altersvollrente grundsätzlich weitere Rentenbeiträge aus der Pflege.

Bei einer Teilrente kann das anders sein. Lassen Sie die Folgen eines möglichen Wechsels vorher von der Rentenversicherung und der Pflegekasse prüfen. (Quelle: DRV, Pflege und Teilrente)

So lassen Sie Ihre Pflegezeiten prüfen

Wenden Sie sich an die Pflegekasse der Person, die Sie pflegen, bei privater Pflegepflichtversicherung an deren Versicherungsunternehmen. Bitten Sie um den Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson und geben Sie Ihre Pflegezeiten sowie Ihre Erwerbstätigkeit an.

Bewahren Sie die Mitteilung über die gemeldeten Rentenbeiträge auf und gleichen Sie die Pflegezeiten später mit Ihrem Versicherungsverlauf ab. Melden Sie Änderungen, beispielsweise bei der Arbeitszeit, dem Pflegeumfang oder einem Wechsel der Pflegeperson, zeitnah. So kann der zuständige Träger prüfen, ob die Voraussetzungen auch weiterhin erfüllt sind. (Quelle: DRV, Rente für Pflegepersonen)

Was passiert mit Rentenpunkten bei einer Scheidung?

Eine Scheidung kann auch die finanzielle Planung für den Ruhestand verändern. Beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen beiden Ehepartnern hälftig geteilt. Das bedeutet nicht, dass Ihre gesamten, über das Leben gesammelten Rentenpunkte halbiert werden. (Rechtsgrundlage: § 1 Versorgungsausgleichsgesetz)

Für Ihre gesetzliche Rente können daraus Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten entstehen. Dabei werden die Anrechte beider geschiedener Personen gleichermaßen berücksichtigt. Auch Betriebsrenten oder andere Altersversorgungen können zum Ausgleich gehören. Unterschiedliche Versorgungen werden grundsätzlich einzeln betrachtet, nicht einfach zu einer gemeinsamen monatlichen Geldsumme zusammengezählt.

Über den Versorgungsausgleich entscheidet schließlich das Familiengericht. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet er übrigens nur dann statt, wenn ein Ehepartner ihn beantragt. Auch andere Vereinbarungen und weitere gesetzliche Ausnahmen können beim Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Maßgeblich ist dabei die gesetzlich bestimmte Ehezeit. Diese reicht vom ersten Tag des Heiratsmonats bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (Rechtsgrundlage: § 3 Versorgungsausgleichsgesetz)

Wenn Sie tatsächlich geschieden sein sollten, hilft Ihnen die Mitteilung der Rentenversicherung zur Umsetzung des Versorgungsausgleichs dabei, die Veränderung Ihrer Ansprüche nachzuvollziehen. Bei Fragen zur Entscheidung selbst ist eine familienrechtliche Beratung sinnvoll.

Eigene Rentenpunkte prüfen und fehlende Zeiten klären

Ihre bisher erreichten Entgeltpunkte finden Sie in Ihrer Renteninformation. Für eine genauere Prüfung helfen Ihnen außerdem die Rentenauskunft und Ihr Versicherungsverlauf. Sie müssen dafür nicht jede Berechnungsregel kennen: Beginnen Sie mit der Frage, ob die wichtigen Stationen Ihres Lebens vollständig erfasst sind.

Welche Rentenunterlagen Ihnen weiterhelfen

Die Unterlagen haben unterschiedliche Aufgaben. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wo Sie Ihre Punktzahl, ausführlichere Berechnungen und die erfassten Zeiten finden. Danach führen vier Schritte durch die Prüfung.

Ihre Unterlagen · Ihr nächster Schritt

Rentenpunkte und Versicherungszeiten prüfen

Renteninformation
Zeigt Ihre bisher erreichten Entgeltpunkte, erworbene Rentenansprüche und eine Hochrechnung. Bereits erworbene und hochgerechnete Beträge nicht verwechseln.
Rentenauskunft
Enthält ausführlichere Angaben zu Ihren Rentenansprüchen und einen Versicherungsverlauf. Für Einzelheiten zur Berechnung können Sie die zugehörigen Berechnungsunterlagen anfordern.
Versicherungsverlauf
Listet die gespeicherten Zeiten und gemeldeten Verdienste auf. Er hilft Ihnen, fehlende Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegezeiten zu erkennen.
Rentenbescheid mit Berechnungsunterlagen
Wenn Sie bereits Rente beziehen: Zeigt die bewilligte Rente und ihre Berechnung. „Persönliche Entgeltpunkte“ enthalten den Zugangsfaktor bereits.
In vier Schritten zur Prüfung
  1. Unterlagen zusammenlegen

    Nutzen Sie die aktuelle Renteninformation oder Rentenauskunft und einen aktuellen Versicherungsverlauf.

  2. Lebenslauf abgleichen

    Prüfen Sie Beschäftigung und Verdienste sowie Kindererziehung, Pflege, Ausbildung und Zeiten mit Sozialleistungen.

  3. Unklarheiten markieren

    Notieren Sie fehlende Monate oder abweichende Angaben. Suchen Sie passende Nachweise, etwa Sozialversicherungsmeldungen oder Bescheinigungen.

  4. Klärung anstoßen

    Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Rentenversicherung. Beantragen Sie bei ungeklärten Zeiten eine Kontenklärung.

Rentenkonto und Unterlagen bei der DRV klären

Grundlagen: DRV: Renteninformation · DRV: Auskünfte zur Rente · Persönliche Entgeltpunkte. Geprüft am .

Was Sie bei Lücken im Versicherungskonto tun können

Eine Lücke ist zunächst ein Anlass nachzufragen. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass Ihnen Rentenpunkte fehlen. Manche Zeiten wirken sich auf Versicherungszeiten aus, ohne die Rente unmittelbar zu erhöhen.

Bei einer Kontenklärung prüft die Deutsche Rentenversicherung unvollständige oder ungeklärte Angaben mit Ihnen. Auch wenn Ihnen ein Nachweis fehlt, lohnt sich die Kontaktaufnahme: Lassen Sie sich persönlich und kostenlos von der Rentenversicherung erklären, welche anderen Unterlagen infrage kommen könnten um möglicherweise fehlende Zeiten nachzuweisen.

Außerdem ist es wichtig auf den Unterschied zwischen den bereits erworbenen Ansprüchen und einer Hochrechnung zu achten. Eine für die Zukunft errechnete Rentenhöhe setzt weitere Annahmen voraus. Sie ist daher nicht gleichbedeutend mit den Rentenpunkten, die Sie bereits erworben haben.

Kann man Rentenpunkte kaufen?

Zusätzliche Einzahlungen können Ihre gesetzliche Rente erhöhen. „Rentenpunkte kaufen“ ist dafür ein gebräuchlicher Ausdruck. Ob Sie einzahlen dürfen und welcher Weg infrage kommt, hängt jedoch von Ihrer persönlichen Situation ab. Zwei häufige Möglichkeiten sollten Sie unterscheiden:

Zusätzliche Beiträge · Erste Orientierung

Zwei Möglichkeiten, Ihre Rente zu erhöhen

Freiwillige Beiträge

Grundsätzlich für Menschen ab 16 Jahren, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Weitere Voraussetzungen gelten. Bei bindend bewilligter Altersvollrente sind freiwillige Beiträge nach Ablauf des Monats ausgeschlossen, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Mögliche Wirkung: Zusätzliche Rentenansprüche erwerben und bestimmte Versicherungszeiten erfüllen.

Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge

Bei einer geplanten vorgezogenen Altersrente sind unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen möglich. Eine entsprechende Auskunft können Sie in der Regel ab 50 Jahren anfordern.

Mögliche Wirkung: Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Die Rentenversicherung berechnet den zulässigen Betrag individuell.

Grundlagen: § 7 SGB VI · § 187a SGB VI. Geprüft am .

Lassen Sie vor einer Zahlung von der Deutschen Rentenversicherung klären, welche Möglichkeit Ihnen offensteht und wie sich der Betrag auf Ihre Ansprüche auswirkt. Für Ausgleichszahlungen benötigen Sie eine individuelle Auskunft. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass Sie allein durch eine zusätzliche Einzahlung nicht automatisch früher in Rente gehen können. (Quelle: DRV, Fragen aus der Beratung)

Ob sich eine Zahlung für Sie tatsächlich lohnt, ist eine weitere Frage. Neben der zusätzlichen Rente zählen etwa Ihre verfügbaren Rücklagen und Ihre steuerliche Situation. Kosten, Voraussetzungen und Entscheidungshilfen behandeln wir für Sie in unserem im Ratgeber Rentenpunkte kaufen.

Kurz beantwortet · Stand 19. September 2026

Häufige Fragen zu Rentenpunkten

Sind 45 Rentenpunkte dasselbe wie 45 Versicherungsjahre?

Nein. Rentenpunkte sind eine Grundlage für die Rentenhöhe. Versicherungsjahre beschreiben anrechenbare Zeiten und sind für bestimmte Rentenansprüche wichtig. Wer 45 Jahre mit unterdurchschnittlichem Verdienst gearbeitet hat, kann weniger als 45 Punkte haben. Umgekehrt beweisen 45 Punkte nicht, dass die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Quelle: § 51 SGB VI: anrechenbare Zeiten.

Zählen die letzten Arbeitsjahre vor der Rente stärker?

Nein, Beitragsjahre zählen nicht allein deshalb stärker, weil sie kurz vor dem Rentenbeginn liegen. Entscheidend ist insbesondere das Verhältnis Ihres beitragspflichtigen Verdienstes zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres. Mehr Punkte können in späten Berufsjahren entstehen, wenn Ihr Verdienst im Verhältnis zum Durchschnitt höher liegt.

Quelle: DRV: Jedes Beitragsjahr zählt.

Wie viele Rentenpunkte brauche ich, um in Rente zu gehen?

Für eine gesetzliche Altersrente gibt es keine allgemein vorgeschriebene Mindestzahl an Rentenpunkten. Maßgeblich sind die Altersgrenze und die Voraussetzungen der jeweiligen Rentenart. Für die Regelaltersrente müssen Sie grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Bei anderen Altersrenten gelten andere Voraussetzungen. Die Punktzahl beeinflusst vor allem, wie hoch Ihre Rente ausfällt.

Quelle: § 50 SGB VI: Wartezeiten.

Kann ich während des Rentenbezugs weitere Rentenpunkte sammeln?

Ja, zum Beispiel durch eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung neben einer vorgezogenen Altersrente. Nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, sind Sie bei Bezug einer Altersvollrente grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Als Beschäftigter können Sie für die Zukunft auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und weiter eigene Beiträge zahlen. Dann erhöhen auch die Arbeitgeberbeiträge Ihre Rente. Der Arbeitgeberbeitrag allein erhöht sie bei Versicherungsfreiheit nicht. Lassen Sie die für Ihren Job geltenden Regeln vorab klären.

Quelle: DRV: Pflicht- und freiwillig Versicherte.

Fazit: Die eigenen Rentenansprüche besser verstehen

Ihre Renteninformation und die Rentenpunkte können Ihnen eine gute Orientierung geben und helfen Ihre gesetzliche Rente einzuordnen. Kontrollieren Sie, ob alle Zeiten auch vollständig und korrekt berücksichtigt werden und wenden Sie sich an die Rentenversicherung um offene Fragen, sei es zu Kindererziehungszeiten oder auffälligen Lücken, zu klären.  So schaffen Sie eine verlässlichere Grundlage für Ihre persönliche Planung.

Inhaltsverzeichnis
Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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