Der Verlust eines geliebten Menschen stellt das Leben auf den Kopf. In dieser emotionalen Ausnahmesituation ist finanzielle Sicherheit eine essenzielle Stütze, um sich in Ruhe neu orientieren zu können. Unser umfassender Ratgeber führt Sie verständlich durch den oft komplexen Dschungel der Witwenrente im Jahr 2026.
Wir zeigen Ihnen transparent, welche Ansprüche Ihnen zustehen, wie sich altes und neues Recht unterscheiden und worauf Sie jetzt zwingend achten müssen.
Die wichtigsten Fakten zur Witwenrente 2026
Sterbevierteljahr
In den ersten 3 Monaten erhalten Sie 100 % der Rente des Verstorbenen – komplett ohne Einkommensanrechnung.
Ihr Rentenanteil
Die große Witwenrente beträgt 55 % (altes Recht: 60 %), die kleine Witwenrente liegt bei 25 % der Basisrente.
Eigener Freibetrag
Ihr eigenes Gehalt oder Ihre Rente wird erst dann angerechnet, wenn es den großzügigen gesetzlichen Freibetrag übersteigt.
Aktive Beantragung
Kein Automatismus: Die Hinterbliebenenrente erfordert zwingend einen formellen Antrag bei der Rentenversicherung.
Egal, ob es um die konkrete Berechnung Ihrer Auszahlungshöhe, Ihre persönlichen Einkommensfreibeträge oder den exakten Ablauf des Rentenantrags geht, wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess. Erfahren Sie anhand leicht verständlicher Beispiele, wie Sie Ihre Hinterbliebenenversorgung optimal und fristgerecht sichern.
Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?
Diese 3 Kriterien müssen für Ihren Anspruch erfüllt sein
1. Rechtsgültige Verbindung
Es muss zum Zeitpunkt des Todes eine offiziell anerkannte Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestanden haben.
2. Fünf Jahre Wartezeit
Die verstorbene Person muss mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
3. Die Ein-Jahres-Regel
Die Ehe muss grundsätzlich seit mindestens einem Jahr bestanden haben, um reine "Versorgungsehen" auszuschließen.
Um eine Hinterbliebenenrente zu erhalten, knüpft der Gesetzgeber den Anspruch an klare Kriterien. Die absolute Grundvoraussetzung ist der offizielle rechtliche Status Ihrer Beziehung: Ohne einen amtlichen Trauschein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht leider kein rechtlicher Anspruch auf eine Witwenrente. Paare in einer reinen Lebensgemeinschaft gehen leer aus.
Zusätzlich prüft die Rentenversicherung zwei wichtige zeitliche Fristen. Zum einen muss Ihr verstorbener Partner die sogenannte allgemeine Wartezeit erfüllt, also mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zum anderen muss Ihre Ehe im Regelfall mindestens ein Jahr lang bestanden haben.
Wichtig zu wissen: Von diesen strengen zeitlichen Vorgaben gibt es gewichtige Ausnahmen! Tritt der Todesfall völlig unerwartet ein, beispielsweise durch einen tragischen Unfall, entfallen sowohl die Ein-Jahres-Regel für die Ehedauer als auch die fünfjährige Wartezeit komplett zu Ihren Gunsten.
Das Sterbevierteljahr als erste finanzielle Stütze
Ihre finanzielle Entlastung im Sterbevierteljahr auf einen Blick
Dauer der ungekürzten Auszahlung (beginnend ab dem Folgemonat des Todes).
Auszahlung der vollen Rente der verstorbenen Person an die Hinterbliebenen.
Es findet in dieser Zeit absolut keine Anrechnung von eigenem Einkommen statt.
Unabhängig davon, ob Sie später Anspruch auf die große oder die kleine Witwenrente haben, gewährt Ihnen der Staat in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall eine besondere finanzielle Entlastung. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr beginnt immer mit dem Kalendermonat, der auf den Sterbemonat folgt.
In dieser dreimonatigen Übergangsphase wird Ihnen die Rente Ihres verstorbenen Partners in voller Höhe, also zu 100 Prozent, ausgezahlt. Die größte Hilfe bei dieser Regelung: Die Rentenversicherung verzichtet in dieser Zeit komplett auf eine Einkommensprüfung.
Ihr eigenes Gehalt oder Vermögen wird nicht auf die Zahlung angerechnet. Das verschafft Ihnen den nötigen finanziellen Freiraum, um erste Angelegenheiten wie Bestattungskosten in Ruhe zu regeln und die langfristige Versorgung zu planen.
Kleine oder große Witwenrente: Wo liegt der Unterschied?
Die Rentenversicherung differenziert bei der Hinterbliebenenversorgung zwischen zwei grundlegenden Formen: der kleinen und der großen Witwenrente. Welche Variante gewährt wird, richtet sich maßgeblich nach dem Alter, der familiären Situation und dem Gesundheitszustand der hinterbliebenen Person.
Um Ihnen direkt einen klaren Überblick zu verschaffen, fassen die folgenden Karten die wesentlichen Merkmale und Voraussetzungen beider Rentenarten kompakt zusammen. Das genaue Zusammenspiel von altem und neuem Recht betrachten wir im darauffolgenden Kapitel im Detail.
Kleine Witwenrente
Große Witwenrente
- Alter (> 46 Jahre, 6 Monate)
- Kindererziehung
- Erwerbsminderung
Die kleine Witwenrente als zeitlich befristete Übergangshilfe
Die kleine Witwenrente richtet sich in erster Linie an jüngere Hinterbliebene, die weder ein minderjähriges Kind erziehen noch gesundheitlich eingeschränkt sind. Der Gesetzgeber versteht diese Rentenform primär als finanzielle Brücke, die den Einstieg in eine eigenständige Absicherung erleichtern soll.
Sie beläuft sich auf 25 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Nach dem aktuellen neuen Recht wird sie für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ausgezahlt. Ein wichtiger Hinweis: Nach dem alten Recht existiert diese strikte Befristung nicht.
Die große Witwenrente für Ihre langfristige Absicherung
Im Gegensatz dazu bietet die große Witwenrente eine dauerhafte und lebenslange finanzielle Basis für den überlebenden Partner. Sie beträgt 55 Prozent (nach neuem Recht) beziehungsweise 60 Prozent (nach altem Recht) der Rente des Verstorbenen.
Ein Anspruch auf diesen weitreichenden Schutz besteht sofort, sobald nur eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Erreichen der Altersgrenze: Sie haben das gesetzlich vorgeschriebene Alter erreicht. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei exakt 46 Jahren und 6 Monaten.
- Erziehung eines Kindes: Sie betreuen ein minderjähriges Kind in Ihrem eigenen Haushalt.
- Vorliegen einer Erwerbsminderung: Bei Ihnen wurde offiziell eine Erwerbsminderung festgestellt.
Altes oder neues Recht: Welche Stichtage für Sie gelten
Die Frage, nach welchem Gesetz Ihre Rente berechnet wird, ist das absolute Fundament Ihrer finanziellen Zukunftsplanung. Davon hängen sowohl die genaue prozentuale Höhe als auch die Dauer Ihrer Zahlungen ab.
Ob Sie unter den Bestandsschutz des alten Rechts fallen oder nach der neuen Gesetzgebung begutachtet werden, entscheidet sich an zwei simplen biografischen Stichtagen.
Entscheidungshilfe: Welches Recht gilt für Sie?
Altes Recht
Es müssen beide der folgenden Bedingungen zutreffen:
- Die Heirat fand vor dem 1. Januar 2002 statt.
- Mindestens ein Partner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren.
Neues Recht
Es muss nur eine der folgenden Bedingungen zutreffen:
- Die Heirat fand ab dem 1. Januar 2002 statt.
- Beide Partner sind ab dem 2. Januar 1962 geboren.
Sobald Sie Ihr Heiratsdatum und die Geburtsurkunden abgeglichen haben, steht fest, welche Rechtsgrundlage für Sie angewendet wird. Ein späterer Wechsel zwischen den beiden Systemen ist gesetzlich übrigens rigoros ausgeschlossen. Beide Varianten bringen dabei ganz unterschiedliche finanzielle Auswirkungen mit sich:
Die Vorteile unter dem alten Recht:
- Höherer Grundsatz: Ihre große Witwenrente beträgt 60 Prozent (statt 55 Prozent) der Basisrente.
- Keine Befristung: Die kleine Witwenrente wird Ihnen zeitlich unbegrenzt gezahlt und nicht bereits nach 24 Monaten eingestellt.
Die Vorteile unter dem neuen Recht:
- Kinderzuschlag: Zwar beläuft sich die große Witwenrente hier „nur“ auf 55 Prozent, dafür profitieren Sie von einem finanziellen Bonus für erbrachte Erziehungsleistungen. Dieser sogenannte Kinderzuschlag wertet Ihre Rente spürbar auf und federt den geringeren Grundprozentsatz oft komplett ab.
Wie wird die Witwenrente berechnet?
Der Weg zur genauen Höhe der Hinterbliebenenrente wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt jedoch für die Ermittlung Ihres individuellen Anspruchs im Jahr 2026 ein klares und transparentes System. Eine pauschale Summe für alle Verwitweten gibt es nicht.
Vielmehr greifen vier verschiedene Faktoren wie bei einem Uhrwerk ineinander, um Ihre exakte persönliche Rentenhöhe zu bestimmen.
So setzt sich Ihre Witwenrente zusammen
Die Basisrente
Rente der verstorbenen Person oder fiktive Erwerbsminderungsrente.
Der gesetzliche Anteil
Anwendung des Prozentsatzes (25 %, 55 % oder 60 %).
Zuschläge und Abschläge
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten als Zuschlag sowie eventuelle Abschläge bei einem frühen Renteneintritt der verstorbenen Person.
Die Einkommensanrechnung
Prüfung Ihres eigenen Einkommens. Übersteigt dieses den gesetzlichen Freibetrag, wird der übersteigende Teil anteilig abgezogen.
Diese vier Säulen bilden das feste Fundament für Ihre finanzielle Absicherung. Jeder dieser Punkte bringt spezifische Freibeträge, Quoten oder Zuschläge mit sich, die Ihre letztendliche Auszahlung maßgeblich beeinflussen.
Um Ihnen Orientierung für Ihre private Planung zu geben, schauen wir uns diese vier Faktoren nun Schritt für Schritt im Detail an. Wir erklären Ihnen genau, was sich hinter den einzelnen Begriffen verbirgt und worauf Sie achten müssen.
Im Anschluss fügen wir all diese Puzzleteile in einer leicht verständlichen Beispielrechnung zusammen. So wissen Sie am Ende ganz genau, was finanziell auf Sie zukommt.
Faktor 1: Die Basisrente als Fundament Ihrer Witwenrente
Der erste und wichtigste Schritt der Rentenberechnung ist die Ermittlung der sogenannten Basisrente. Hierbei prüft die Deutsche Rentenversicherung detailliert, welche eigenen Rentenansprüche die verstorbene Person zu Lebzeiten bereits erworben hatte. Dabei unterscheidet die Behörde zwischen zwei einfachen Szenarien:
- Die Person bezog bereits Rente: Hatte Ihr Ehepartner das reguläre Rentenalter bereits erreicht und eine Altersrente erhalten, bildet exakt dieser monatliche Zahlbetrag die finanzielle Grundlage für alle weiteren Berechnungen.
- Die Person stand noch im Berufsleben: Verstarb Ihr Partner mitten in der aktiven Arbeitsphase, berechnet die Behörde stattdessen eine fiktive Erwerbsminderungsrente. Diese spiegelt die bis zum Todestag erarbeiteten Ansprüche wider.
Wichtig für Ihre finanzielle Sicherheit: Diese festgestellte Basisrente bleibt glücklicherweise nicht starr, sondern nimmt an den positiven Entwicklungen der allgemeinen Wirtschaft teil. Und genau hier greift ein wichtiger Mechanismus zu Ihren Gunsten:
Wichtiges Update: Die Rentenerhöhung 2026
Ihre Witwenrente profitiert direkt von den jährlichen Rentenanpassungen. Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten spürbar um voraussichtlich 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert klettert dabei auf 42,52 Euro. Das bedeutet für Sie ganz konkret: Da sich die Basisrente durch diese Anpassung erhöht, steigt automatisch auch Ihr prozentualer Anteil!
Faktor 2: Der gesetzliche Anteil bei der großen und kleinen Witwenrente
Die Auszahlungsquoten auf einen Blick
Kleine Witwenrente
Dieser Prozentsatz wird von der Basisrente berechnet. Nach dem neuen Recht ist die Zahlung in der Regel auf 24 Monate befristet.
Große Witwenrente
Der Anteil beträgt 55 Prozent beim neuen Recht. Sofern die Bedingungen für das alte Recht erfüllt sind, steigt die Quote auf 60 Prozent.
Sobald die Basisrente feststeht, wendet die Deutsche Rentenversicherung einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz an. Dieser Anteil entscheidet maßgeblich über die Höhe Ihrer monatlichen Auszahlung. Die genaue Quote richtet sich danach, ob Sie Anspruch auf die kleine oder die große Witwenrente haben.
Bei der kleinen Witwenrente erhalten Sie grundsätzlich 25 Prozent der zuvor ermittelten Basisrente. Haben Sie hingegen die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt, liegt Ihr Anteil bei 55 Prozent nach dem neuen Recht. Fällt Ihre Ehe noch unter die Vertrauensschutzregelungen des alten Rechts, beläuft sich Ihr Anspruch sogar auf 60 Prozent.
Faktor 3: Kinderzuschlag 2026 und mögliche Abschläge
Vergleich: Ihr monatlicher Kinderzuschlag im Jahr 2026
Kleine Witwenrente
Bis 30. Juni: ca. 20,40 € / Monat
Ab 1. Juli: ca. 21,26 € / Monat
Bis 30. Juni: ca. 10,20 € / Monat
Ab 1. Juli: ca. 10,63 € / Monat
Große Witwenrente
Bis 30. Juni: ca. 44,87 € / Monat
Ab 1. Juli: ca. 46,77 € / Monat
Bis 30. Juni: ca. 22,43 € / Monat
Ab 1. Juli: ca. 23,39 € / Monat
Neben dem gesetzlichen Anteil spielt Ihre persönliche Lebensleistung eine entscheidende Rolle bei der Rentenberechnung. Wenn Sie eigene Kinder erziehen oder in der Vergangenheit erzogen haben, belohnt der Gesetzgeber dies nach dem neuen Recht mit dem sogenannten Kinderzuschlag.
Berücksichtigt wird dabei jedes Kind, das Sie in den ersten drei Lebensjahren betreut haben. Dieser finanzielle Bonus wird sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Witwenrente gewährt, wobei die Höhe prozentual variiert, wie die obige Übersicht verdeutlicht.
Gleichzeitig prüft die Rentenversicherung in diesem dritten Schritt, ob dauerhafte Abschläge von der Rente abgezogen werden müssen.
Hierfür gibt es zwei wesentliche Gründe.
Ein Abzug von bis zu 10,8 Prozent erfolgt, wenn Ihr Ehepartner vor einer festgelegten gesetzlichen Altersgrenze verstorben ist. Hatte Ihr Partner zudem bereits zu Lebzeiten eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen bezogen, werden diese Abzüge ebenfalls unverändert auf Ihre Basisrente übertragen. Die genauen Zu- und Abschläge fließen so direkt in die Berechnung ein und verändern den individuellen monatlichen Auszahlungsbetrag.
Faktor 4: Die Einkommensanrechnung und Ihre Freibeträge 2026
So hoch ist Ihr Freibetrag im Jahr 2026
Bis zum 30. Juni 2026
Diesen Netto-Betrag dürfen Sie uneingeschränkt selbst hinzuverdienen oder als eigene Rente beziehen.
Ab dem 1. Juli 2026
Durch die Rentenanpassung im Sommer erhöht sich Ihr persönlicher Freibetrag spürbar und schützt mehr von Ihrem Einkommen.
Im letzten Schritt prüft die Rentenversicherung Ihr eigenes Einkommen, wie beispielsweise Ihr Gehalt oder eine eigene Altersrente. Die gute Nachricht lautet: Die Behörde nutzt dafür nicht Ihr tatsächliches Nettoeinkommen, sondern leitet aus Ihrem Bruttowert durch feste Abzüge ein sogenanntes pauschaliertes Nettoeinkommen ab. So werden bei Arbeitslohn pauschal 40 Prozent und bei einer gesetzlichen Rente meist 14 Prozent abgezogen.
Dieses so ermittelte fiktive Einkommen wird anschließend Ihrem großzügigen, gesetzlichen Freibetrag gegenübergestellt.
Solange Ihr pauschaliertes Nettoeinkommen unterhalb dieses Freibetrages liegt, erhalten Sie Ihre Witwenrente in voller Höhe und ohne jegliche Kürzung. Erst wenn Sie diese gesetzliche Grenze überschreiten, greift die Einkommensanrechnung.
Von dem Betrag, der über Ihrem Freibetrag liegt, werden dann exakt 40 Prozent von Ihrer Hinterbliebenenrente abgezogen. Eigene Berufstätigkeit oder private Vorsorge lohnen sich für Sie also auch in dieser Lebenslage weiterhin.
Witwenrente berechnen: Eine anschauliche Beispielrechnung für 2026
m die vier zuvor erklärten theoretischen Faktoren nun für Sie greifbar zu machen, haben wir eine realistische Beispielrechnung erstellt. Nehmen wir den Fall von Frau Sommer.
Ihr Ehemann ist leider kürzlich verstorben und bezog bereits eine reguläre Altersrente. Frau Sommer erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die große Witwenrente nach dem neuen Recht und hat gemeinsam mit ihrem Mann ein Kind erzogen. Sie selbst geht weiterhin einer Teilzeitbeschäftigung nach.
Die Witwenrente von Frau Sommer (Stand: Frühjahr 2026)
Faktor 4: Einkommensanrechnung
Frau Sommer verdient 1.600 € brutto in Teilzeit. Davon zieht die Rentenversicherung pauschal 40 % ab. Ihr pauschaliertes Nettoeinkommen liegt somit bei 960,00 €.
Da dieser Wert deutlich unter ihrem gesetzlichen Freibetrag von 1.076,86 € bleibt, erfolgt kein Abzug.
Wie Sie an diesem Praxisbeispiel sehr gut erkennen können, führt die Kombination aus der großen Witwenrente und dem Kinderzuschlag zu einer verlässlichen monatlichen Summe. Da das pauschalierte Nettoeinkommen von Frau Sommer unter dem gesetzlichen Freibetrag bleibt, wird ihr die Hinterbliebenenrente komplett ungekürzt ausgezahlt.
Es ist zudem wichtig zu wissen, dass von diesem ermittelten Auszahlungsbetrag in der Regel noch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgehen. Diese werden direkt einbehalten, sofern Sie als Hinterbliebene in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Witwenrente beantragen: Der Antrag Schritt für Schritt erklärt
In der schweren Zeit des Abschieds fällt es oft schwer, sich um bürokratische Angelegenheiten zu kümmern. Dennoch ist schnelles Handeln wichtig, da die Hinterbliebenenrente nicht automatisch vom Staat ausgezahlt wird.
Sie müssen aktiv einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, um Ihre finanzielle Absicherung zu aktivieren. Um Ihnen diesen Weg so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir die wichtigsten Schritte und Fristen übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Ihre Checkliste für den Rentenantrag
1. Vorschuss sichern
Beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall die Vorschusszahlung beim Renten Service der Deutschen Post.
2. Papiere bereitlegen
Sie benötigen die Sterbeurkunde, Ihre Heiratsurkunde, beide Rentenversicherungsnummern und Ihre Bankverbindung (IBAN).
3. Formular einreichen
Füllen Sie den eigentlichen Rentenantrag (R0500) aus. Dies ist online, postalisch oder bei einer Beratungsstelle vor Ort möglich.
Finanzielle Soforthilfe durch den Vorschuss
Der erste Weg führt Sie idealerweise direkt zur Deutschen Post oder zu Ihrem Bestattungsunternehmen. Hat Ihr verstorbener Partner bereits eine Rente bezogen, können Sie innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Tod einen Vorschuss beantragen.
Dadurch erhalten Sie sehr zeitnah finanzielle Mittel, um erste anfallende Kosten wie die Beerdigung decken zu können.
Entwarnung bei verpasster Frist
Viele Hinterbliebene fürchten, bei einer verpassten Frist Geld zu verlieren. Hier können wir Sie beruhigen: Sollten Sie den Vorschuss nicht nutzen, geht Ihnen kein Cent verloren. Der Anspruch auf die volle Rente im Sterbevierteljahr bleibt bestehen und wird Ihnen später einfach rückwirkend ausgezahlt.
Der formelle Hauptantrag für die Hinterbliebenenrente
Im Anschluss an diese erste Phase kümmern Sie sich in Ruhe um den formellen Hauptantrag. Für die eigentliche dauerhafte Witwenrente benötigen Sie das Formularpaket R0500 der Deutschen Rentenversicherung.
Im Jahr 2026 können Sie diese Dokumente ganz bequem online über das Portal der Rentenversicherung ausfüllen und elektronisch übermitteln. Alternativ ist der klassische Postweg natürlich weiterhin möglich.
Nutzen Sie kostenlose Unterstützung
Bitte zögern Sie nicht, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt bundesweit offizielle Stellen, die Sie kostenfrei beim Ausfüllen der Dokumente unterstützen:
- Die örtlichen Versichertenältesten
- Kommunale Versicherungsämter
- Mitarbeiter in den Beratungsstellen der Rentenversicherung
Durch diese Hilfe vermeiden Sie formale Fehler und stellen sicher, dass Ihre Rentenzahlungen pünktlich und reibungslos beginnen.
Fazit: Ihre finanzielle Sicherheit gut geplant im Blick behalten
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben, bei der finanzielle Sorgen keine zusätzliche Last sein sollten.
Wie wir gesehen haben, ist die Berechnung der Witwenrente im Jahr 2026 klar strukturiert und setzt sich verlässlich aus der Basisrente, Ihrem gesetzlichen Anteil und möglichen Kinderzuschlägen zusammen. Gleichzeitig schützt ein großzügiger Freibetrag Ihr eigenes Einkommen, während regelmäßige Rentenanpassungen Ihre Bezüge sogar noch spürbar erhöhen können.
Scheuen Sie sich nicht davor, bei der Antragstellung oder individuellen Fragen die kostenlosen Hilfsangebote der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Unterstützung stellen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf ein sicheres Fundament und können sich in Ruhe auf das konzentrieren, was in dieser schweren Zeit wirklich zählt.
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FAQ: Häufige Fragen zur Witwenrente 2026
Offizielle Quellen & Gesetzestexte
- Deutsche Rentenversicherung: Fachliche Informationen zu Renten an Hinterbliebene
- § 46 SGB VI: Gesetzliche Regelung zu Witwen- und Witwerrenten
- § 97 SGB VI: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
- § 242a SGB VI: Übergangsrecht zum neuen Hinterbliebenenrecht
Rechtlicher Haftungsausschluss
Dieser Ratgeber wurde mit größter Sorgfalt für das Jahr 2026 erstellt. Er dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle, rechtsverbindliche Beratung. Trotz sorgfältiger Prüfung der verlinkten Gesetzestexte kann für die Richtigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte stets direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder eine zugelassene Rechtsberatung.










