Aktivrente 2026: Bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen – so klappt’s

Rentner mit Aktivrente arbeitet als Mentor im Büro

Aktivrente – Arbeit im Ruhestand neu gedacht

Viele Menschen 60+ möchten ihre Erfahrung weitergeben, ein paar Stunden in der Woche arbeiten und gleichzeitig genug Zeit für ihre Familie, Gesundheit und eigene Projekte haben. Genau hier setzt die Aktivrente an. Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig angestellt weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten.

Das macht kleine, gut planbare Teilzeitmodelle spürbar attraktiver, nicht als Pflicht, sondern als eine Option, wie sie ihr Arbeitsleben und ihren Ruhestand flexibel selbst gestalten gestalten können . (Hinweis: Die Aktivrente ist politisch beschlossen, der Start ist geplant ab 01.01.2026; das parlamentarische Verfahren läuft.)

Wichtig für die Einordnung: Die Aktivrente ist ein steuerlicher Bonus, jedoch keine Befreiung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf den Arbeitslohn. Sie ergänzt die bereits bestehende Flexirente: Seit 2023 können Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente ohne Hinzuverdienstgrenzen hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Vor der Regelaltersgrenze können sie also die Flexirente (z. B. Teilrente) nutzen, nach der Regelaltersgrenze können Sie bei einer Anstellung von der Aktivrente ab 2026 profitieren.

Minijobs und Selbstständigkeit sind nach aktuellem Stand nicht begünstigt.

Für die Praxis bedeutet das: Wer beispielsweise zwei oder drei Vormittage pro Woche angestellt arbeitet, erhält seine Struktur, sein soziales Umfeld und profitiert zudem finanziell, weil der Lohn in diesem Rahmen steuerlich begünstigt wird.

Das entlastet den Alltag: Reparaturen, Vereinsbeiträge, Kultur, kleine Reisen und Vieles mehr sind leichter möglich. Und die Betriebe profitieren ebenfalls, weil wichtiges Fachwissen und Erfahrung dem Unternehmen erhalten bleiben. Auch Übergaben können ruhiger und fließender gelingen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Geplant ab 01.01.2026: Bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei auf Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze.
  • Steuerfrei ≠ abgabenfrei: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Arbeitslohn fallen weiterhin an.
  • Flexirente bleibt zentral: Seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten; vor der Regelaltersgrenze steuern Sie damit Ihren Übergang.
  • Nicht begünstigt: Minijobs, Selbstständige/Honorare sowie Beamtinnen/Beamte (Stand: Entwurf).
  • Lebensqualität im Fokus: Kleine, gut planbare Teilzeit bringt Sinn, Routine und mehr Netto – in einem Maß, das zu Ihren Kräften passt.
Inhalt

Was bedeutet „Aktivrente“?

Die Aktivrente ist die einfache Idee, Arbeit im Ruhestand attraktiver zu machen, nicht mit mehr Stunden, sondern mit mehr Netto aus den Stunden, die Sie ohnehin leisten möchten.

Das Prinzip: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Teil Ihres Arbeitslohns steuerfrei bleiben, der bis zu 2.000 € pro Monat nicht überschreitet. Alles, was darüber liegt, wird normal besteuert.

Geplant ist der Start ab 01.01.2026 (das parlamentarische Verfahren läuft).

Wichtig: Der Bonus wirkt steuerlich; Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Arbeitslohn fallen weiterhin an.

Warum ist das relevant? Weil viele Menschen 60+ gerne maßvoll weiterarbeiten möchten.

So können sich viele Beschäftigte vorstellen zwei bis drei Vormittage weiterhin leichtere Aufgaben zu übernehmen und Wissen weiterzugeben.

Die Aktivrente belohnt genau dieses Maß. Sie müssen nicht mehr arbeiten, um mehr zu haben, stattdessen ernten sie mehr aus dem, was Sie tun.

Wer kann von der Aktivrente profitieren?

Begünstigt sind Personen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und angestellt sind, also in einer Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht in Teilzeit oder Vollzeit.

Nicht erfasst sind nach aktuellem Stand Minijobs, Selbstständigkeit/Honorare sowie Beamtinnen und Beamte. Wenn Sie derzeit im Minijob sind und ohnehin mehr Stunden planen, lohnt das Gespräch über eine kleine Teilzeit, denn nur dann kann der Steuerbonus der Aktivrente auch bei Ihnen greifen.

Wie spürt man den Vorteil?

Der Bonus soll direkt im Lohnsteuerabzug wirken. Das heißt: Ihre Lohnbuchhaltung berücksichtigt die Steuerfreiheit bei der monatlichen Abrechnung. Sie sehen den Effekt sofort auf dem Nettolohn.

Zwei vereinfachte Beispiele zeigen das Prinzip:

  • 1.600 € Bruttolohn/Monat: Der gesamte Betrag liegt unter 2.000 € und wäre steuerfrei; KV/PV-Beiträge fallen jedoch auf das volle Entgelt an.
  • 2.600 € Bruttolohn/Monat: 2.000 € sind steuerfrei, 600 € steuerpflichtig; KV/PV auf den vollen Lohn.

Die genaue Auszahlung hängt weiterhin von Steuerklasse, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab.

Wie fügt sich das zur Flexirente?

Die Flexirente steuert Ihr Rentenrecht, denn sie ist vor allem vor (und rund um) die Regelaltersgrenze wichtig.

Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr: Sie können arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Aktivrente ergänzt das später, nach der Regelaltersgrenze, mit einer steuerlichen Entlastung auf den Arbeitslohn.

Was heißt das für Ihren Alltag?

Die Aktivrente soll Lebensqualität stützen: Sie haben mehr Luft im Portemonnaie ohne sich zu überlasten und können zugleich mehr Freizeit genießen als vor dem Renteneintritt.

Sie bleiben eingebunden, geben Erfahrung weiter und können den Umfang jederzeit an ihre Gesundheit und Familie anpassen. Entscheidend ist die passende Form der Beschäftigung: sozialversicherungspflichtig, gut planbar, mit Aufgaben, die Ihnen liegen.

So wird aus „Weiterarbeiten müssen“ ein Weiterarbeiten auf eigenen Wunsch mit einem spürbaren steuerlichen Rückenwind.

Nicht in jeder Tätigkeit leicht möglich:
Nicht jede Tätigkeit lässt sich leicht machen; in körperlich fordernden Berufen braucht es Alternativaufgaben, wie Qualitätssicherung, Einarbeitung oder beispielsweise im Kundendienst.

Und „steuerfrei“ ist nicht gleich „abgabenfrei“: KV/PV-Beiträge bleiben. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Job erfasst ist, klären Sie es kurz mit Arbeitgeber/Lohnbüro und für die jeweiligen Beiträge mit Ihrer Krankenkasse.

Kurz gesagt: Die Aktivrente gibt Ihnen die Option mehr Netto aus sinnvoll dosierter Arbeit nach der Regelaltersgrenze zu haben.

Das passt zu den persönlichen Plänen vieler Menschen im Alter: weniger Druck, mehr Gestaltung, mehr Alltagstauglichkeit.

In den folgenden Kapiteln zeigen wir, wie Sie diese neuen Spielräume für Ihre Lebensqualität nutzen, warum das starre Rentenalter faktisch weicher wird und welche Wirkungen das insgesamt für den Arbeitsmarkt und Konsum haben kann. So entsteht aus einem festen Datum ein Übergang, der zu Ihnen passt.

Aktivrente – das Wichtigste

Kernidee: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei sein. Der Bonus wirkt im Lohnsteuerabzug – Sie sehen ihn direkt auf der Gehaltsabrechnung. Steuerfrei ≠ abgabenfrei: Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung auf den Arbeitslohn bleiben bestehen.

Voraussetzungen
  • Regelaltersgrenze erreicht
  • Angestellt & sozialversicherungspflichtig (Teilzeit oder Vollzeit)
  • Steuerbonus bis 2.000 € pro Monat; darüber normal besteuert
Abgrenzungen
  • Gilt nicht für Minijobs
  • Gilt nicht für Selbstständigkeit/Honorare
  • Beamte derzeit nicht erfasst (Stand: Entwurf)

Rechtsstand: Aktivrente politisch beschlossen, geplanter Start 01.01.2026 (parlamentarisches Verfahren). Für die Praxis: Lohnbuchhaltung vorab informieren, Krankenkasse zu KV/PV kurz kontaktieren.

Voraussetzungen: So profitieren Sie von 2.000 € steuerfrei

Worum es wirklich geht

Die Aktivrente soll das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze einfacher und lohnender machen. Wer dann sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann nach aktuellem Stand bis zu 2.000 € im Monat seines Arbeitslohns steuerfrei erhalten.

Wichtig: Sozialabgaben (Kranken-/Pflegeversicherung) auf den Arbeitslohn fallen weiterhin an. Steuerfrei heißt also nicht „abgabenfrei“.

Merken: Aktivrente = Steuerbonus nach der Regelaltersgrenze.

Bin ich grundsätzlich dabei?

Stellen Sie sich drei einfache Fragen:

  1. Habe ich meine Regelaltersgrenze erreicht?
  2. Arbeite ich (oder plane ich) eine sozialversicherungspflichtige Anstellung?
  3. Liegt mein monatlicher Lohn bei bis zu 2.000 € (oder darüber)?

Wenn Sie 1 und 2 mit Ja beantworten: Sie gehören grundsätzlich zu den Begünstigten.
Ob 3 zutrifft, beeinflusst nur, wie viel Ihres Lohns steuerfrei ist (bis 2.000 € steuerfrei; der Rest steuerpflichtig)

Ab wann gilt das?

Geplant ist der Start der Aktivrente zum 1. Januar 2026. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Für Ihre persönliche Planung bedeutet das: Vorbereiten. Und falls Sie bereits als Rentner hinzuverdienen, sollten sie ab dem Jahreswechsel 2025/26 einmal genau auf die Gehaltsabrechnung schauen, sofern das Gesetz in Kraft getreten ist.

Tipp: Notieren Sie sich einen Kalendereintrag für Januar 2026: „Aktivrente: Abrechnung prüfen“.

Welche Beschäftigungen zählen und welche nicht?

Berücksichtigt werden soll die klassische Angestelltentätigkeit mit Sozialversicherung in Teilzeit oder Vollzeit.
Nicht erfasst werden nach aktuellem Stand Minijobs, Selbstständigkeit/Honorare und Beamtinnen und Beamte.

Was bedeutet das für Sie?

  • Wenn Sie derzeit einen Minijob haben und mehr arbeiten möchten, besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine kleine Teilzeit sinnvoll wäre. Nur dann kann der Bonus der Aktivrente greifen.
  • Wenn Sie freiberuflich tätig sind, lohnt sich die Überlegung: Ist für einzelne Stunden eine Anstellung beim Auftraggeber praktikabel? Für viele ist das nicht passend, in einigen Branchen (z. B. Mentoring, Büroorganisation, Kundenservice) lässt sich das gut organisieren.

Wie kommt der Bonus bei mir an?

Automatisch über die Lohnabrechnung. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt die Steuerfreiheit direkt im Lohnsteuerabzug. Sie erhalten also einfach mehr Netto. Eine gesonderte Beantragung beim Finanzamt ist in der Regel nicht nötig.

Ganz konkret:

  • 1.600 € Bruttolohn/Monat1.600 € steuerfrei, KV/PV-Beiträge auf das volle Entgelt.
  • 2.600 € Bruttolohn/Monat2.000 € steuerfrei, 600 € steuerpflichtig, KV/PV auf das volle Entgelt.

Die exakte Auszahlung hängt zusätzlich von Steuerklasse, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Ihrer Krankenkasse ab.

Wie passt das zur Flexirente?

Vor der Regelaltersgrenze steuern viele den Übergang mit der Flexirente/Teilrente. Seit 2023 dürfen Beziehende einer Altersrente ohne Hinzuverdienstgrenzen hinzuverdienen. Die Rente wird nicht gekürzt.
Die Aktivrente setzt später an: Nach der Regelaltersgrenze und steuerlich.

Beides sind unterschiedliche Stellschrauben, die sich zeitlich nacheinander ergänzen können.

Was bedeutet das für meine Kranken- und Pflegeversicherung?

Die Aktivrente ändert nichts an den Sozialabgaben auf Arbeitslohn. Sie zahlen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Ihr Arbeitgeber trägt seinen Anteil.
Wenn Sie in der KVdR sind, bleibt Ihr Rentenbezug davon getrennt. Bei Fragen lohnt sich ein kurzer Anruf bei Ihrer Kasse. Klären Sie dabei auch, ob sich Ihr Zusatzbeitrag oder Ihr Status (z. B. weitere Einkünfte) auf die Höhe auswirkt.

Praxis-Tipp: Halten Sie drei Unterlagen bereit: Rentenbescheid, letzte Gehaltsabrechnung und Ihre Kassen-Mitgliedsnummer. Damit lassen sich Rückfragen schnell klären.

Mögliche Situationen: So ordnen Sie sich ein

„Ich bin 67, arbeite 12–15 Stunden pro Woche im Büro meines früheren Arbeitgebers.“
→ Sehr gute Ausgangslage: Sozialversicherungspflichtige Teilzeit nach der Regelaltersgrenze. Der Bonus kann ab 2026 greifen.

„Ich helfe stundenweise als Trainerin und bekomme eine Übungsleiterpauschale.“
→ Das ist eine eigene steuerliche Regelung, unabhängig von der Aktivrente. Prüfen Sie, ob zusätzlich eine kleine Anstellung beim Verein sinnvoll wäre. Denn nur dafür gilt der Bonus.

„Ich mache freiberuflich Beratungen auf Rechnung.“
Kein Aktivrente-Bonus für diese Einkünfte. Wenn ein Auftraggeber Sie auch anstellen könnte, z. B. auf Stundenbasis, wäre das eine Option um den Bonus ggf. zu nutzen.

„Ich habe einen Minijob mit ein paar Stunden die Woche.“
→ Minijobs sind nicht begünstigt. Falls Sie ohnehin mehr arbeiten möchten, sprechen Sie über eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Dann kann der Bonus greifen.

Die Aktivrente eröffnet Ihnen nach der Regelaltersgrenze einen spürbaren Netto-Vorteil. Sie können bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn verdienen.

Entscheidend ist, dass die Form der Beschäftigung zu Ihren Kräften, Ihrem Alltag und Ihren Wünschen passt. Planen Sie in Ruhe, sprechen Sie mit ihrem Arbeitgeber und ihrer Familie, ob diese Möglichkeit für Sie passend sein kann.

Modelle im Überblick: Aktivrente, Flexirente und Minijobs

Aktivrente: Wenn Sie nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeiten

Die Aktivrente ist für alle gedacht, die ihre Erfahrung im Betrieb weiterhin einbringen möchten, aber zu einem Nettolohn, der sich spürbar lohnt.

Der Kern: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei, sofern es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Der darüber liegende Teil wird normal besteuert.

Wichtig: Auf den Arbeitslohn fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Geplanter Starttermin ist der 1. Januar 2026 (Gesetzgebungsverfahren läuft).

Für Sie heißt das: rechtzeitig mit Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung sprechen, damit der Bonus im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Der Effekt erscheint direkt auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

So sieht es dann in der Praxis aus:
Verdienen Sie z. B. 1.600 € brutto, sind diese 1.600 € steuerfrei; bei 2.600 € brutto sind 2.000 € steuerfrei und 600 € steuerpflichtig.

Ihre genaue Netto-Verbesserung hängt u. a. von Steuerklasse, Kirchensteuer, Soli und Kassenbeitrag ab. Die Steuerfreiheit ändert daran nichts, dass KV/PV-Beiträge auf den gesamten Arbeitslohn fällig bleiben.

Für wen passt das?
Für viele Leserinnen und Leser 60+ ist die Aktivrente ideal, wenn eine kleine Teilzeit den Alltag gut ergänzt: z. B. zwei bis drei Vormittage pro Woche, Tätigkeiten mit weniger physischer Belastung oder Aufgaben, bei denen Wissenstransfer zählt (Einarbeitung jüngerer Kolleginnen/Kollegen, Qualitätssicherung, Kundendienst).

Sprechen Sie offen über ihre gewünschten Arbeitszeiten, Befristung und das Aufgabenprofil. Je klarer die Rahmenbedingungen, desto entspannter der Wiedereinstieg.

Flexirente: Der flexible Übergang vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Flexirente ist kein Steuerbonus, sondern ein rentenrechtliches Instrument. Sie steuert, wie und wann Sie Rente beziehen (z. B. Teilrente), während Sie weiterarbeiten.

Besonders wichtig: Seit 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer also eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann beliebig hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung, unabhängig von der Aktivrente. Das macht Teilzeit-Arrangements schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver.

Wie spielt das mit der Aktivrente zusammen?
Viele werden zukünftig den Übergang möglicherweise so gestalten: zuerst Flexirente/Teilrente mit passender Stundenzahl und später, nach Erreichen der Regelaltersgrenze, wechseln sie in ein Modell, das den Aktivrente-Steuerbonus nutzt.

Beide Bausteine greifen nacheinander und lassen Ihnen individuellen Spielraum um ihre Gesundheit, mögliche Pflegeaufgaben in der Familie und eigene Interessen zu gestalten.

Minijobs: Geringfügig beschäftigt: aber ohne Aktivrente-Bonus

Der Minijob ist beliebt, weil er überschaubar ist und kaum Bürokratie für Sie verursacht. Für Altersrentnerinnen und Rentner gilt: Eine Kürzung der Rente gibt es nicht, egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, denn der Minijob beeinträchtigt die Rentenzahlung nicht.

Aber: Minijobs fallen nicht unter die Aktivrente-Steuerfreiheit. Hier gelten die eigenen Minijob-Regeln. Die dynamische Verdienstgrenze liegt 2025 bei 556 € pro Monat und orientiert sich am Mindestlohn. Wenn Sie regelmäßig mehr arbeiten möchten, lohnt sich das Gespräch über eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Dann kann der 2.000-€-Bonus auch bei Ihnen wirken.

Wann ist der Minijob dennoch sinnvoll?
Wenn Sie maximal wenige Stunden leisten wollen, vor allem sozial eingebunden bleiben möchten und die Aufgaben körperlich gut zu Ihnen passen.

Wer jedoch spürbar mehr Netto erzielen will und ohnehin mehrere Einsätze pro Woche plant, fährt mit einer kleinen Teilzeit oft besser, insbesondere ab 2026 mit dem Aktivrente-Bonus.

Kurz erwähnt: Ehrenamt und Selbstständigkeit

Ehrenamt/Übungsleiterpauschale:

Diese Freibeträge sind eigenständig und haben nichts mit der Aktivrente zu tun. Für viele ist das eine gute Möglichkeit, sich einzubringen.

Welche Vorzüge ein Ehrenamt mit sich bringt, erfahren sie hier.

Selbstständigkeit/Honorare:

Nach derzeitigem Regierungsstand werden diese Tätigkeiten nicht begünstigt. Auf freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte findet der 2.000-€-Steuerbonus folglich keine Anwendung.

Ob sich einzelne Stunden anstelle von Honoraren als Anstellung darstellen lassen, ist eine organisatorische Frage mit dem Auftraggeber.

Was bedeutet das für Ihre Planung?

  • Gesundheit & Alltag zuerst: Wählen Sie ein Modell, das Rücksicht auf Belastbarkeit, Pflegeverantwortung und freie Tage nimmt.
  • Aktivrente nutzen, wenn es passt: Sozialversicherungspflichtige Teilzeit nach der Regelaltersgrenze ist der Hebel für bis zu 2.000 € steuerfrei. Klären Sie Details früh mit ihrem Arbeitgeber und der Lohnbuchhaltung.
  • Flexirente im Blick behalten: Vor der Regelaltersgrenze ermöglicht sie ohne Rentenkürzung flexible Stunden und einen sanften Übergang. 
  • Minijob bewusst wählen: Gute Lösung für wenige Stunden. Wer mehr möchte, prüft den Wechsel in Teilzeit.

Welches Modell passt zu mir?

Beantworten Sie drei kurze Fragen – passende Optionen werden hervorgehoben. Ohne Klicks sind alle Karten gleich sichtbar.

1) Regelaltersgrenze erreicht?

2) Beschäftigungsform geplant?

3) Ziel für die nächsten 12 Monate?

Tipp: Auf Handy & Tablet passt sich das Layout automatisch an. Wir blenden nichts aus – nichts springt.

Fehler, die Sie vermeiden können

 

1) „Steuerfrei“ mit „abgabenfrei“ verwechseln

Viele lesen „bis zu 2.000 € steuerfrei“ und denken automatisch: keine Abzüge. Das stimmt so nicht. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Arbeitslohn fallen weiterhin an, unabhängig von der Aktivrente.

So vermeiden Sie das: Planen Sie die KV/PV-Beiträge direkt mit ein. Fragen Sie Ihre Kasse kurz nach dem voraussichtlichen Abzug für Ihren Stundenumfang.

2) Falsches Modell gewählt: Minijob statt kleiner Teilzeit

Der Minijob ist bequem, aber er profitiert nicht vom Aktivrente-Bonus. Wer regelmäßig mehrere Einsätze pro Woche hat oder spürbar mehr Netto möchte, fährt mit einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit meist besser.

So vermeiden Sie das: Rechnen Sie zwei Varianten durch: Minijob vs. Teilzeit (z. B. 2–3 Vormittage). Prüfen Sie, ob der 2.000-€-Bonus greift und welche Netto-Differenz sich ergibt.

3) Selbstständige Honorare mit Aktivrente verwechseln

Die Aktivrente gilt für Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nicht für selbstständige Einkünfte.

So vermeiden Sie das: Wenn ein Auftraggeber offen ist, klären Sie, ob einzelne Stunden im Anstellungsverhältnismöglich sind. Sonst bleiben Honorare außerhalb des Bonus.

4) Regelaltersgrenze übersehen oder zu früh „umstellen“

Der Bonus greift erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vorher wechseln will, landet leicht im falschen Modell.

So vermeiden Sie das: Prüfen Sie Ihre Regelaltersgrenze (Rentenbescheid) und terminieren Sie den Start Ihrer Teilzeit/Anstellung sauber ab dem Folgemonat nach Erreichen dieser Grenze.

5) Aktivrente und Flexirente durcheinanderbringen

Flexirente/Teilrente ist rentenrechtlich (steuert Ihren Rentenbezug), die Aktivrente ist steuerlich (Bonus nach Regelaltersgrenze).

So vermeiden Sie das: Denken Sie in zwei Phasen:

  1. Vor/um die Regelaltersgrenze → Flexirente/Teilrente, keine Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten.
  2. Nach der Regelaltersgrenze → Aktivrente nutzen (bis 2.000 € steuerfrei auf Arbeitslohn).

6) Lohnabrechnung nicht vorbereitet

Der Bonus soll im Lohnsteuerabzug wirken. Fehlt der Hinweis in der Lohnbuchhaltung, wird der Vorteil nicht berücksichtigt.

So vermeiden Sie das: Spätestens zum Jahreswechsel ein kurzes Memo ans Lohnbüro: „Aktivrente-Bonus ab 01.01.2026 berücksichtigen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Regelaltersgrenze erreicht).“ Prüfen Sie die erste Abrechnung.

7) Rentenversicherung nach Regelaltersgrenze: Chance auf „Renten-Plus“ verpassen

Nach der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei; der Arbeitgeber zahlt weiter RV-Beiträge, diese erhöhen Ihre Rente nicht automatisch.

So vermeiden Sie das: Fragen Sie aktiv nach dem Verzicht auf Versicherungsfreiheit (eigene RV-Beiträge). Das kann Ihre Rente jährlich leicht erhöhen und ist sinnvoll, wenn Sie länger arbeiten.

8) Gesundheit und Belastung nicht realistisch einschätzen

Zu viele Stunden, falsche Zeiten oder körperlich ungünstige Aufgaben führen schnell zur Überlastung.

So vermeiden Sie das: Starten Sie lieber mit kleiner Teilzeit (z. B. 2–3 Vormittage), vereinbaren Sie Pausen und Befristungen mit Verlängerungsoption. Passen Sie nach 3–6 Monaten an.

9) Vertragliche Details fehlen

Ohne klare Regelungen zu Aufgaben, Arbeitszeit, Vertretung oder Befristung entstehen Missverständnisse.

So vermeiden Sie das: Halten Sie die Aufgaben schriftlich fest, regeln Sie Stundenumfang, Urlaub, Krankmeldungen und Vertretungen. Bei kleinen Betrieben bietet sich ein Muster-Zusatz zum Arbeitsvertrag an.

10) Steuerliche Nebenwirkungen ignorieren

Kirchensteuer, Soli, weitere Einkünfte (z. B. Vermietung) und ELSTER-Vorauszahlungen werden manchmal übersehen.

So vermeiden Sie das: Einmal jährlich den Steuer-Überblick prüfen: Passen Freibeträge, Vorauszahlungen und Lohnsteuermerkmale? Bei Veränderungen (neuer Zusatzbeitrag, Nebenjob) kurz justieren.

11) KV/PV-Status und Zusatzbeitrag nicht geklärt

Gerade bei parallel bezogener Rente (KVdR) und Beschäftigung lohnt ein kurzer Blick auf Zusatzbeitrag, Pflege-Zuschlag und eventuelle Meldepflichten.

So vermeiden Sie das: Ein 10-Minuten-Telefonat mit der Krankenkasse klärt Beiträge, Status und Sonderfälle (z. B. Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose).

12) Unterlagen & Nachweise nicht gesammelt

Verteilte Dokumente erschweren spätere Nachweise (z. B. bei Rückfragen der Kasse).

So vermeiden Sie das: Legen Sie einen Ordner „Aktivrente“ an (digital/analog) mit: Rentenbescheid, Arbeitsvertrag/Ergänzung, erste Lohnabrechnung 2026, Kassen-Bestätigung, ggf. Schreiben zur RV-Option, Notiz mit Ansprechpartnern.

Lebensqualität: Wie die Aktivrente ihren Alltag verändern kann

Bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei (nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) bedeutet für viele: spürbar mehr Netto, selbst bei kleiner Teilzeit.

Was das im Alltag heißt? Die unerwartete Autoreparatur drückt weniger. Die Geschenke für die Enkel oder die Kulturkarte sind leichter möglich. Und der Kühlschrank bleibt gut gefüllt, ohne dass Sie jeden Cent zweimal umdrehen müssen.

Der Gedanke dahinter: Sie verkaufen nicht „mehr Stunden“, sondern Sie ernten mehr aus den Stunden, die Sie ohnehin leisten möchten.

Sinn, Zugehörigkeit, Routine: gute Gründe, noch dabeizubleiben

Arbeit ist zudem mehr als Geld. Sie stiftet Sinn, hält Sie sozial eingebunden und gibt Struktur. Einige Leser berichten: „Zwei Vormittage im Betrieb und die Woche fühlt sich richtig an.“
Mit der Aktivrente lohnt sich dieses maßvolle Dabeibleiben ab 2026  auch finanziell mehr. Sie geben ihre Erfahrung weiter, bleiben auf dem Laufenden und können ihre Freizeit genießen.

Gesundheit im Blick: kleine Brötchen backen lohnt

Die beste Lebensqualität entsteht, wenn die Arbeit zu Ihren Kräften passt. Das heißt: lieber kleine Teilzeit als Überstunden, leichtere Aufgaben statt schwerer Schichten, Pausen und planbare Tage.
Gute Arbeitgeber wissen: Wer länger dabeibleiben soll, braucht ergonomische Lösungen, klare Absprachen und Respekt vor Grenzen. Mit der Aktivrente fällt das leichter: Sie bringen Erfahrung und der Betrieb schafft gute Bedingungen.

Selbstbestimmt statt „müssen“: Sie sagen, wie viel geht

Die Aktivrente macht aus Arbeit im Ruhestand eine Option, keine Pflicht. Sie entscheiden über das Tempo, Tage, Aufgaben und können gemeinsam anpassen, wenn die Gesundheit schwankt oder in der Familie etwas ansteht.
Gerade wer Angehörige unterstützt, profitiert von flexiblen Wochenplänen: ein Arbeitstag weniger, wenn Termine drücken; ein Tag mehr, wenn Luft ist.

Kleine Wünsche werden wieder groß

Mehr Netto heißt auch: Lebensfreude finanzieren.

  • Tagesausflüge und Reisen
  • der monatliche Chor- oder Vereinsbeitrag,
  • Veranstaltungen besuchen
  • die gute Brille statt der gerade-so-Variante,
  • Geschenke für Kinder und Enkel, die von Herzen kommen.
    Diese scheinbar kleinen Dinge entscheiden oft darüber, wie leicht sich das Leben anfühlt.

Fair bleiben: nicht jede Tätigkeit profitiert gleich

Ehrlich gehört dazu: Nicht alle Berufe lassen sich „leicht“ machen. In körperlich schweren Tätigkeiten sind Alternativaufgaben wichtig (Qualitätssicherung, Einarbeitung, Kundenkontakt). Und: „steuerfrei“ heißt nicht„abgabenfrei“. Denn Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge auf den Arbeitslohn bleiben bestehen.
Trotzdem gilt: Wer die Form der Beschäftigung klug wählt (kleine, sozialversicherungspflichtige Teilzeit nach der Regelaltersgrenze), spürt mehr Netto vom Brutto und gewinnt Gestaltungsspielraum.

Mini-Check: Tut mir das gut?

  • Kräfte & Schlaf: Reichen Energie und Erholung für 2–3 Vormittage?
  • Alltag: Passen Wege, Pausen und Arzttermine in den Plan?
  • Familie & Pflege: Bleibt genug Zeit für das, was wichtig ist?
  • Sinn: Freue ich mich auf die Kolleginnen/Kollegen und die Aufgabe?
  • Netto: Lohnt sich der Schritt spürbar – auch nach KV/PV?

Wenn Sie hier weitgehend nicken, ist die Aktivrente ein guter Hebel für Lebensqualität: ein bisschen Arbeit, ein Maß an Zugehörigkeit – und mehr Luft im Geldbeutel.

„Das bringt’s für Sie“ – in drei Sätzen

  1. Weniger Engpass im Monat – ohne mehr schuften zu müssen.
  2. Mehr Sinn & Struktur, weil Sie im passenden Maß dabeibleiben.
  3. Mehr Selbstbestimmung, weil Arbeit zur Option wird – nicht zur Pflicht.

Vom starren Rentenalter zur individuellen Lösung

Früher war der Ruhestand oft ein fester Schnitt: Heute noch Vollzeit, morgen Rente. Mit der Flexirente (seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten) und der geplanten Aktivrente (Steuerbonus bis zu 2.000 € pro Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze) wird dieser Schnitt weicher.

Das gesetzliche Rentenalter bleibt bestehen, aber wie Sie den Übergang gestalten, wird freier. Vorher sanft reduzieren, nachher maßvoll weiterarbeiten und finanziell profitieren.

Der neue Gleitpfad

Statt „alles oder nichts“ entsteht ein Gleitpfad in vier Schritten, den viele intuitiv wählen:

  1. Stunden reduzieren (Flexirente/Teilrente), Aufgaben anpassen.
  2. Rhythmus erproben: Welche Tage, welche Pausen tun gut?
  3. Regelaltersgrenze erreichen.
  4. Aktivrente nutzen: kleine, sozialversicherungspflichtige Teilzeit mit spürbarem Steuerplus.

So bleibt Erfahrung im Team, und Sie behalten Tempo und Gesundheit im Blick.

Mehr Selbstbestimmung, auch jenseits der Zahlen

Mit der Aufweichung des starren Schnitts geht es nicht nur um Geld. Sie gewinnen Zeitsouveränität: Arzttermine am Vormittag, Enkeltage, saisonale Projekte und dazwischen zwei gut planbare Arbeitstage. Dieses Feintuning ist für die Lebensqualität oft wichtiger als jeder Paragraph.

Was Arbeitgeber jetzt anders denken

Auch Betriebe bewegen sich: Teilzeitmodelle, befristete Weiterbeschäftigungen, Mentoring-Rollen für Wissenstransfer, ergonomische Anpassungen.

Wenn Sie den weiteren Einsatz klar eingrenzen (Aufgaben, Zeiten, Laufzeit), profitieren beide Seiten: Sie bleiben verlässlich, der Betrieb kann mit ihnen planen und die Aktivrente verbessert das Netto-Gehalt.

Fair bleiben: Nicht jede Tätigkeit ist „leicht“ machbar

Die Öffnung Richtung Flexibilität muss auch realistisch bleiben. In körperlich belastenden oder schichtgebundenen Berufen braucht es Alternativaufgaben, wie Qualitätssicherung, Einarbeitung oder Tätigkeiten im Kundendienst. Und: Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei. KV/PV-Beiträge auf Arbeitslohn bleiben.

Wichtig ist, dass die Lösung zu Ihren Kräften passt.

Was Sie jetzt tun können

  • Eigenen Kurs bestimmen: Welche Mischung aus Einkommen, Gesundheit und freier Zeit fühlt sich richtig an?
  • Mit dem Arbeitgeber sprechen: Kleine, sozialversicherungspflichtige Teilzeit mit klaren Aufgaben und festen Tagen.
  • Startpunkt planen: Regelaltersgrenze im Kalender markieren, Aktivrente im Lohnsteuerabzug vormerken lassen.
  • Nach 3–6 Monaten nachjustieren: Stunden, Aufgaben und Erholung. Was passt, was gehört geändert?

Die Kombination aus Flexirente und geplanter Aktivrente macht den Ruhestand gleitender: weniger Bruch und dafür mehr Selbstbestimmung. Und mit Erreichen der Regelaltersgrenze ein spürbares Steuerplus bei passender Teilzeit. So wird aus „dem einen großen Tag“ ein Übergang, der zu Ihrem Leben passt.

Fazit

Die neuen Spielräume machen den Ruhestand weniger zu einem Stichtag und mehr zu einem Übergang. Mit der Flexirente, seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten, ergänzt um die geplante Aktivrente ab 01.01.2026 entsteht ein Gleitpfad: Sie können vor der Regelaltersgrenze behutsam reduzieren und nach der Regelaltersgrenze in einer passenden, sozialversicherungspflichtigen Teilzeit weitermachen. Dann nutzen sie den spürbarem Steuervorteil, weil bei Ihnen bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei bleiben.

Wichtig bleibt die Ehrlichkeit: Steuerfrei heißt nicht abgabenfrei; Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den gesamten Arbeitslohn weiterhin an.

Für Ihre Lebensqualität zählt vor allem, dass Arbeit zur Option wird und nicht zur Pflicht.

Eine kleine, gut planbare Teilzeit mit leichten Aufgaben, festen Tagen und echten Pausen verbindet Sinn und Zugehörigkeit mit einem merklichen Plus im Portemonnaie. Wer bisher einen Minijob nutzt, wählt ihn künftig bewusst: gut für wenige Stunden und soziale Einbindung, aber ohne Aktivrente-Bonus.

Wer häufiger arbeitet oder mehr Netto spüren möchte, prüft den Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit. Vor und um die Regelaltersgrenze bleibt die Flexirente der geeignete Rahmen; danach kann der Steuerbonus der Aktivrente die richtigen Stunden noch attraktiver machen.

Auch finanziell lohnt der Blick auf Details. Der Bonus soll im Lohnsteuerabzug wirken und damit direkt auf der Gehaltsabrechnung ankommen.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Wenn Sie möchten, können Sie durch einen Verzicht auf diese Versicherungsfreiheit eigene Beiträge leisten und Ihre Rente jährlich etwas erhöhen. Parallel klärt ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse, wie sich Ihr konkreter Stundenumfang auf KV/PV auswirkt.

Unterm Strich stärkt die neue Flexibilität nicht nur Ihr persönliches Gefühl von Selbstbestimmung, sie hilft auch Betrieben und Regionen: Erfahrung bleibt an Bord, Abläufe werden robuster, der alltägliche Konsum stabiler. Ihr nächster Schritt ist einfach: Regelaltersgrenze prüfen, die passende Beschäftigungsform wählen (Teilzeit statt Minijob, wenn der Bonus gewünscht ist), Lohnbüro und Krankenkasse informieren.

So holen Sie das Beste aus der Aktivrente heraus.

Quellen & weiterführende Links

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Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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