
Einführung: Was bedeutet Kombinationsleistung in der Pflege?
Viele Menschen, die einen Pflegegrad haben, stehen irgendwann vor der Frage: Soll ich lieber Pflegegeld erhalten oder die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen? Die gute Nachricht ist: Sie müssen sich nicht für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden. Dank der sogenannten Kombinationsleistung in der Pflege können Pflegebedürftige Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander kombinieren.
Das ist vor allem für Familien und Angehörige interessant, die sich selbst um die Pflege kümmern, aber trotzdem auf professionelle Unterstützung nicht verzichten möchten. So lässt sich eine individuelle Lösung finden, die zur persönlichen Lebenssituation passt. Gleichzeitig bleibt dennoch ein Teil des Pflegegeldes erhalten.
Die Kombinationsleistung ist im § 38 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) geregelt. Sie sorgt dafür, dass Pflegebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht vollständig verlieren, wenn sie nur einen Teil der professionellen Pflegesachleistungen nutzen.
Stattdessen wird das nicht ausgeschöpfte Budget anteilig in Pflegegeld ausgezahlt. Dadurch bleibt mehr finanzielle Flexibilität, ohne auf Hilfe durch Pflegedienste verzichten zu müssen.
Gerade in Zeiten, in denen Angehörige Beruf, Familie und Pflege unter einen Hut bringen müssen, ist diese Kombination besonders wertvoll. Sie ermöglicht Entlastung im Alltag, ohne dass die pflegende Familie komplett auf finanzielle Unterstützung verzichten muss.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Kombinationsleistung funktioniert, wie sie berechnet wird, welche Vorteile und Nachteile es gibt und wie Sie sie optimal nutzen können.
Praxisbeispiele und Tipps helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen – die Grundlagen
Bevor wir uns mit der Kombinationsleistung beschäftigen, ist es wichtig, die beiden einzelnen Bausteine, Pflegegeld und Pflegesachleistungen, genauer zu verstehen.
Beide Leistungen sind zentrale Bestandteile der Pflegeversicherung, unterscheiden sich jedoch in Anspruch, Ausgestaltung und Zweck.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die monatlich überwiesen wird. Dieses Geld kann frei eingesetzt werden. In der Praxis bedeutet das, dass es häufig an Angehörige oder andere private Pflegepersonen weitergegeben wird, die sich um den Alltag der betroffenen Person kümmern.
Voraussetzungen für Pflegegeld:
- Es besteht mindestens Pflegegrad 2.
- Die Pflege erfolgt überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Bekannte, also nicht ausschließlich durch einen Pflegedienst.
Vorteile des Pflegegeldes:
- Hohe Flexibilität: Angehörige können frei entscheiden, wie sie die Pflege organisieren.
- Anerkennung und finanzielle Wertschätzung für pflegende Familienmitglieder.
- Kombinierbar mit weiteren Leistungen, z. B. Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege.
Was sind Pflegesachleistungen?
Unter Pflegesachleistungen versteht man die professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten direkt, sodass keine Vorauszahlungen durch die Familie nötig sind. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen (z. B. Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilität, Ernährung) direkt mit der Pflegekasse ab.
Leistungsumfang der Pflegesachleistungen:
- Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Bewegung, Ernährung.
- Behandlungspflege (in begrenztem Umfang, oft zusätzlich über die Krankenkasse): z. B. Medikamentengabe oder Verbandswechsel.
- Hilfe im Haushalt: Einkaufen, Kochen, Reinigung (abhängig vom Vertrag).
Vorteile der Pflegesachleistungen:
- Entlastung der Angehörigen durch fachlich geschultes Personal.
- Professionelle Pflegequalität und medizinische Sicherheit.
- Planbare und verlässliche Hilfe durch den ambulanten Dienst.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Während das Pflegegeld mehr Freiheit bietet und pflegende Angehörige finanziell unterstützt, steht bei den Pflegesachleistungen die fachliche Pflegequalität im Vordergrund.
Gemeinsam haben beide Leistungen, dass sie der Sicherstellung einer guten Versorgung dienen, entweder durch die Familie, durch Profis oder durch eine Mischung aus beidem.
Genau an dieser Schnittstelle setzt die Kombinationsleistung an: Sie ermöglicht es, die Vorteile beider Systeme zu nutzen. So bleibt ein Teil des Pflegegeldes erhalten, auch wenn professionelle Pflegedienste regelmäßig unterstützen.
✅Merken Sie sich:
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erklärt
Die Kombinationsleistung in der Pflege ist im § 38 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) festgelegt. Sie richtet sich an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die sich nicht eindeutig für Pflegegeld oder ausschließlich für Pflegesachleistungen entscheiden möchten.
Stattdessen können beide Leistungsarten flexibel miteinander verbunden werden.
Was bedeutet Kombinationsleistung konkret?
Wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird, rechnet er seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Das dafür vorgesehene Budget sind die Pflegesachleistungen.
Wird dieses Budget aber nicht vollständig ausgeschöpft, zum Beispiel, weil Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, dann wird der nicht genutzte Anteil anteilig als Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Ein Beispiel:
Sie nutzen 40 % der Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst. Dann erhalten Sie noch 60 % des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt.
So geht nichts verloren, und die Leistungen lassen sich an die individuelle Lebenssituation anpassen.
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Personen, die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst organisieren.
- Familien, die flexibel entscheiden möchten, wie viel professionelle Hilfe sie in Anspruch nehmen.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsleistung, da hier weder Pflegegeld noch Sachleistungen gezahlt werden. Stattdessen steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung.
Vorteile der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI
- Flexibilität: Sie können den Anteil zwischen Pflegegeld und Sachleistungen jederzeit anpassen.
- Finanzielle Sicherheit: Unverbrauchte Sachleistungen gehen nicht verloren, sondern werden anteilig in Pflegegeld umgewandelt.
- Individuelle Lösungen: Jede Familie kann die Pflege so organisieren, wie es am besten passt. Unabhängig davon, ob mehr Unterstützung durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst erfolgen soll.
Typische Einsatzszenarien
- Angehörige übernehmen morgens die Grundpflege, während ein Pflegedienst am Abend bei der Medikamentengabe unterstützt.
- Ein Pflegedienst kommt nur zwei- bis dreimal pro Woche, an den übrigen Tagen pflegt die Familie selbst.
- Die Pflegebedürftige erhält vor allem emotionale Betreuung von Angehörigen, nutzt aber punktuell Pflegesachleistungen zur körperlichen Unterstützung.
Diese Flexibilität macht die Kombinationsleistung für viele Haushalte zu einer optimalen Lösung, besonders wenn Angehörige berufstätig sind oder die Pflege nicht allein stemmen können.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Damit die Kombinationsleistung Pflege verständlich wird, lohnt sich ein Blick auf die Berechnungsweise. Viele Angehörige fragen sich:
Wie viel Pflegegeld bleibt übrig, wenn ein Pflegedienst regelmäßig hilft?
Die Antwort ist einfacher, als es zunächst klingt: Grundlage ist eine Prozentregel, die exakt festlegt, wie das Verhältnis zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen ausfällt.
Die Kombinationsleistung folgt einem einfachen Prinzip:
Anteil genutzter Pflegesachleistungen in % = so stark wird das Pflegegeld prozentual gekürzt.
Umgekehrt bleibt der Restprozentsatz des Pflegegeldes erhalten.
Beispiel-Logik: Wenn 40 % des Sachleistungsbudgets genutzt werden, bleiben 60 % Pflegegeld. Diese Regel ergibt sich unmittelbar aus § 38 SGB XI.
Rechengrundlagen 2025 (monatlich)
- Pflegegeld (PG 2–5): 347 €/599 €/800 €/990 €.
Pflegesachleistungen (PG 2–5): 796 €/1.497 €/1.859 €/2.299 €.
(Hinweis: Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld und keine Sachleistungen; hier steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung.)
Praxisbeispiele
In der Theorie klingt das gut, doch erst mit praktischen Rechenbeispielen wird wirklich deutlich, wie die Kombinationsleistung funktioniert.
Anhand typischer Szenarien aus dem Alltag können Pflegebedürftige und Angehörige leicht nachvollziehen, welche Beträge aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammenspielen und wie sich die Kombination finanziell auswirkt.
Beispiel A (Pflegegrad 3):
- Sachleistungsbudget PG 3: 1.497 €.
- Ein Pflegedienst wird für 40 % des Budgets eingesetzt ⇒ 598,80 € (1.497 € × 0,40).
- Verbleibendes Pflegegeld: 60 % von 599 € = 359,40 €.
Ergebnis: 598,80 € Sachleistungen + 359,40 € Pflegegeld. Quelle Malteser
Beispiel B (Pflegegrad 4):
- Sachleistungsbudget PG 4: 1.859 €.
- Nutzung 70 % ⇒ 1.301,30 € (1.859 € × 0,70).
- Verbleibendes Pflegegeld: 30 % von 800 € = 240,00 €.
Ergebnis: 1.301,30 € Sachleistungen + 240,00 € Pflegegeld.
Tabelle: Beträge und Rechenhilfe 2025
Um die Berechnung noch anschaulicher zu machen, haben wir die wichtigsten Daten in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst. Dort sehen Sie auf einen Blick, welche Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2025 gelten und wie sich das Pflegegeld bei einer Teilnutzung der Sachleistungen anteilig reduziert.
Die Tabelle kann als kleine Rechenhilfe dienen, wenn Sie Ihre individuelle Aufteilung planen möchten.
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Sachleistungen 2025 | Beispiel: genutzter Sachleistungs-Anteil |
Auszahlung Pflegegeld (Restprozentsatz) |
Rechnung |
---|---|---|---|---|---|
PG 2 | 347 € | 796 € | 30 % | 70 % von 347 € = 242,90 € | Sachl.: 796 € × 0,30 = 238,80 €; Pflegegeld: 347 € × 0,70 |
PG 3 | 599 € | 1.497 € | 40 % | 60 % von 599 € = 359,40 € | Sachl.: 1.497 € × 0,40 = 598,80 €; Pflegegeld: 599 € × 0,60 |
PG 4 | 800 € | 1.859 € | 70 % | 30 % von 800 € = 240,00 € | Sachl.: 1.859 € × 0,70 = 1.301,30 €; Pflegegeld: 800 € × 0,30 |
PG 5 | 990 € | 2.299 € | 50 % | 50 % von 990 € = 495,00 € | Sachl.: 2.299 € × 0,50 = 1.149,50 €; Pflegegeld: 990 € × 0,50 |
Hinweis: Die **Prozentregel** nach § 38 SGB XI bedeutet: genutzter Sachleistungs-Prozentsatz = Kürzungs-Prozentsatz beim Pflegegeld. Beträge Stand 2025 (PG 2–5). Individuelle Abrechnungen können rundungsbedingt leicht abweichen. |
Kombinationsleistung in den Pflegegraden 2 bis 5
Die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistungen richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung. Bei der Kombinationsleistung lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Unterschiede zwischen den Pflegegraden.
Pflegegrad 2: Unterstützung im Alltag mit Flexibilität
Der Pflegegrad 2 betrifft viele Menschen, die noch recht selbstständig sind, aber regelmäßige Hilfe benötigen.
- Pflegegeld 2025: 347 €
- Pflegesachleistungen 2025: 796 €
Typische Nutzung: Angehörige übernehmen den Großteil der Pflege, etwa bei Mahlzeiten oder Spaziergängen. Der Pflegedienst springt stundenweise ein, zum Beispiel für Körperpflege am Morgen. Wer nur 20 % der Sachleistungen nutzt, erhält noch 80 % Pflegegeld, also 277,60 €.
Pflegegrad 3: Ausgewogenheit zwischen Angehörigen und Pflegedienst
Der Pflegegrad 3 bedeutet bereits einen höheren Pflegebedarf, der auch Angehörige stärker belastet.
- Pflegegeld 2025: 599 €
- Pflegesachleistungen 2025: 1.497 €
Typische Nutzung: Ein Pflegedienst übernimmt regelmäßig Grundpflege, während Angehörige weiterhin im Alltag unterstützen. Wird das Sachleistungsbudget zu 40 % genutzt, verbleiben 60 % Pflegegeld. Das sind dann beispielsweise 359,40 €. So können Familien finanzielle Unterstützung und professionelle Hilfe gut miteinander verbinden.
Pflegegrad 4: Intensive Unterstützung notwendig
Bei Pflegegrad 4 ist der Hilfebedarf sehr hoch. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Profis fast immer erforderlich.
- Pflegegeld 2025: 800 €
- Pflegesachleistungen 2025: 1.859 €
Typische Nutzung: Angehörige versorgen die pflegebedürftige Person tagsüber, während ein Pflegedienst morgens und abends pflegerische Tätigkeiten übernimmt. Wird das Budget zu 70 % genutzt, verbleiben 30 % Pflegegeld. Das ergibt also 240 €.
Pflegegrad 5: Höchstmaß an Leistungen
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad mit den umfangreichsten Leistungen. Angehörige sind hier stark entlastet, wenn ein Pflegedienst regelmäßig eingesetzt wird.
- Pflegegeld 2025: 990 €
- Pflegesachleistungen 2025: 2.299 €
Typische Nutzung: Angehörige übernehmen emotionale Betreuung, während der Pflegedienst den Großteil der Grund- und Behandlungspflege übernimmt. Wird das Budget zur Hälfte genutzt (50 %), bleibt auch 50 % Pflegegeld erhalten. Das sind somit 495 €.
Hinweis zu Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Stattdessen können Betroffene den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nutzen, zum Beispiel für Haushaltshilfen oder Unterstützung durch anerkannte Dienstleister.
Eine Kombinationsleistung ist hier nicht vorgesehen.
👉 Mit der Betrachtung der einzelnen Pflegegrade wird deutlich, wie flexibel sich die Kombinationsleistung an den jeweiligen Pflegebedarf anpassen lässt.
Familien können selbst entscheiden, wie viel Unterstützung sie in Anspruch nehmen und sich gleichzeitig ein Stück finanzielle Sicherheit bewahren.
💡 Die wichtigsten Beträge zur Kombinationsleistung 2025
- Pflegegeld: PG 2: 347 € | PG 3: 599 € | PG 4: 800 € | PG 5: 990 €
- Pflegesachleistungen: PG 2: 796 € | PG 3: 1.497 € | PG 4: 1.859 € | PG 5: 2.299 €
- Regel: Anteil genutzter Sachleistungen = gleicher Prozentsatz weniger Pflegegeld.
- Hinweis: Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld, dafür 125 € Entlastungsbetrag.
Kombinationsleistung beantragen: Schritt für Schritt
1 Pflegegrad liegt vor
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2–5 (Gutachten von MD/Krankenkasse). Ohne Pflegegrad keine Kombinationsleistung.
2 Pflegekasse kontaktieren
Bei der Pflegekasse (Krankenkasse) Kombinationsleistung anfragen. Formular anfordern oder formlos starten.
3 Aufteilung festlegen
Bestimmen Sie, wie viel Sachleistung der Pflegedienst übernehmen soll. Der Prozentsatz kürzt das Pflegegeld im gleichen Verhältnis.
4 Formular ausfüllen
Angaben zur Prozentaufteilung und zum Pflegedienst machen, anschließend unterschrieben zurücksenden.
5 Abrechnung & Auszahlung
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Das anteilige Pflegegeld wird automatisch überwiesen.
6 Regelmäßig prüfen
Bei verändertem Bedarf (z. B. Klinikaufenthalt) Aufteilung anpassen und mit der Pflegekasse abstimmen.
Die Entscheidung für eine Kombinationsleistung ist gefallen? Doch wie stellt man den Antrag, und worauf muss geachtet werden?
Viele Angehörige sind unsicher, welche Unterlagen benötigt werden oder wie die Abrechnung mit dem Pflegedienst funktioniert. In diesem Kapitel zeigen wir, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, um Pflegegeld und Pflegesachleistungen optimal miteinander zu kombinieren.
Wo stelle ich den Antrag?
Die Kombinationsleistung wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, oft genügt ein Anruf bei der Pflegekasse. In der Regel wird anschließend ein schriftliches Formular zugesandt, in dem die gewünschte Kombination eingetragen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundlage für die Bewilligung ist ein anerkanntes Pflegegutachten und die Einstufung in einen Pflegegrad (2 bis 5).
Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass die Pflegekasse genau weiß, wie hoch der Anteil der Pflegesachleistungen sein soll, den Sie in Anspruch nehmen möchten.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung läuft unkompliziert:
- Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
- Der Restbetrag des Pflegegeldes wird automatisch anteilig an den Pflegebedürftigen überwiesen.
Sie müssen sich also nicht selbst um die finanzielle Aufteilung kümmern. Die Pflegekasse berücksichtigt die gewählte Prozentregelung.
Kann die Aufteilung angepasst werden?
Ja, die Höhe der Kombination kann jederzeit geändert werden. Das ist sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändert, beispielsweise nach einer Operation oder wenn Angehörige beruflich stärker eingebunden sind.
Wichtig ist, die Pflegekasse rechtzeitig zu informieren, damit keine Leistungslücken entstehen.
Typische Stolperfallen beim Antrag
Viele Angehörige machen ähnliche Fehler, die sich jedoch leicht vermeiden lassen:
- Keine klare Angabe des gewünschten Anteils führt zu Verzögerungen.
- Über- oder Unternutzung des Pflegedienstes kann dazu führen, dass Leistungen nicht optimal ausgeschöpft werden.
- Fehlende Kommunikation mit dem Pflegedienst sorgt manchmal für Missverständnisse bei der Abrechnung.
Es empfiehlt sich, die geplante Aufteilung schriftlich festzuhalten und mit dem Pflegedienst abzusprechen.
Tipp: Beratung in Anspruch nehmen
Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie die Möglichkeit einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese ist kostenlos und hilft, die passende Aufteilung zu finden.
Auch Pflegestützpunkte vor Ort beraten individuell und können bei der Antragstellung unterstützen.
📝Checkliste: Kombinationsleistung beantragen
Praxisbeispiele: Wann lohnt sich die Kombination?
Die Kombinationsleistung ist vor allem deshalb so interessant, weil sie sich flexibel an den Alltag anpassen lässt. Angehörige und Pflegebedürftige können selbst entscheiden, welche Aufgaben sie übernehmen und wo professionelle Hilfe sinnvoll ist. Anhand einiger Beispiele aus der Praxis wird schnell deutlich, wann die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen besonders vorteilhaft ist.
Beispiel 1: Angehörige im Mittelpunkt, Pflegedienst als Ergänzung
Viele Familien übernehmen den größten Teil der Pflege selbst. Das Pflegegeld ist in diesem Fall eine wichtige finanzielle Anerkennung für den Aufwand. Dennoch gibt es Bereiche, in denen Angehörige Unterstützung wünschen – etwa bei der morgendlichen Körperpflege oder beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen.
Typische Situation:
- Angehörige pflegen überwiegend selbst.
- Pflegedienst kommt 2–3 Mal pro Woche für Grundpflege.
- Vorteil: Großteil des Pflegegeldes bleibt erhalten, gleichzeitig ist professionelle Unterstützung gesichert.
Beispiel 2: Berufstätige Angehörige mit begrenzter Zeit
Wenn Angehörige im Berufsleben stehen, reicht die Zeit oft nicht aus, um die Pflege komplett selbst zu übernehmen. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt dann feste Aufgaben im Tagesablauf, während Angehörige sich in der übrigen Zeit kümmern.
Typische Situation:
- Pflegedienst übernimmt morgens die Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen).
- Angehörige kümmern sich am Nachmittag und Abend.
- Vorteil: Entlastung während der Arbeitszeit, Pflegegeld bleibt anteilig erhalten.
Beispiel 3: Flexible Pflege bei schwankendem Bedarf
Gerade bei älteren Menschen ist der Pflegebedarf nicht immer konstant. Manche Tage verlaufen relativ selbstständig, an anderen ist mehr Hilfe notwendig. Hier bietet die Kombinationsleistung den Vorteil, dass Leistungen flexibel abgerufen werden können.
Typische Situation:
- Pflegedienst unterstützt an „schwachen Tagen“ verstärkt.
- Angehörige übernehmen an guten Tagen die meisten Aufgaben.
- Vorteil: Anpassung an den tatsächlichen Pflegebedarf, finanzielle Mittel werden optimal genutzt.
Beispiel 4: Entlastung bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten
Bestimmte pflegerische Aufgaben sind körperlich besonders belastend – etwa beim Heben, Umlagern oder Baden. Viele Angehörige stoßen hier an ihre Grenzen. Ein Pflegedienst kann genau diese Bereiche übernehmen, während Angehörige in der Alltagsbetreuung präsent bleiben.
Typische Situation:
- Angehörige begleiten Arztbesuche und bieten emotionale Nähe.
- Pflegedienst übernimmt körperlich schwere Pflegeaufgaben.
- Vorteil: Entlastung für Angehörige, professionelle Durchführung bei anspruchsvollen Tätigkeiten.
Fazit: Wann lohnt sich die Kombination?
Die Kombinationsleistung ist immer dann sinnvoll, wenn:
- Angehörige sich engagieren, aber nicht alles allein leisten können.
- Pflegedienste nur in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten benötigt werden.
- Flexibilität wichtig ist, um Pflege an die jeweilige Lebenssituation anzupassen.
So ermöglicht die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch eine individuelle, alltagstaugliche Lösung für Familien.
👉 Damit wird klar: Die Kombinationsleistung lohnt sich besonders in gemischten Pflegesituationen – und genau das betrifft die Mehrheit der Pflegehaushalte.
✨3 Gründe, warum sich die Kombinationsleistung lohnt
- Flexibilität: Sie entscheiden selbst, wie viel Pflege durch Angehörige und wie viel durch den Pflegedienst erfolgt.
- Finanzielle Sicherheit: Nicht genutzte Sachleistungen gehen nicht verloren, sondern werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
- Individuelle Lösungen: Die Kombination lässt sich jederzeit an den tatsächlichen Pflegebedarf anpassen.
Vorteile und Nachteile der Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung klingt auf den ersten Blick nach der perfekten Lösung und für viele Familien ist sie das auch.
Doch wie so oft gibt es nicht nur Vorteile, sondern auch Punkte, die man kennen sollte, bevor man sich entscheidet. Ein ehrlicher Blick auf beide Seiten hilft, die richtige Wahl zu treffen.
Warum die Kombinationsleistung so attraktiv ist
Der größte Pluspunkt ist die Flexibilität. Familien müssen sich nicht festlegen, ob sie nur Pflegegeld oder nur Pflegesachleistungen nutzen möchten. Stattdessen können beide Formen kombiniert werden, wie es im Alltag am besten passt.
Auch die finanzielle Sicherheit spielt eine Rolle. Denn nicht genutzte Sachleistungen verfallen nicht einfach, sondern werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Das schafft Planungssicherheit und verhindert, dass Geld verloren geht.
Viele Angehörige schätzen zudem, dass sie weiterhin eine aktive Rolle in der Pflege übernehmen können, ohne auf professionelle Unterstützung verzichten zu müssen. Gerade in schwierigen Situationen kann der Pflegedienst entlasten und trotzdem bleibt ein Teil des Pflegegeldes erhalten.
Wo es Herausforderungen geben kann
Ganz ohne Hürden ist die Kombinationsleistung allerdings nicht. Wer die Pflege zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufteilt, muss gut planen und koordinieren.
Es reicht nicht, einmal eine Aufteilung festzulegen, denn oft verändert sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit. Dann sollte die Abstimmung mit der Pflegekasse erneut erfolgen.
Auch die Abhängigkeit von Pflegediensten kann zum Nachteil werden. Sind diese überlastet oder kurzfristig nicht verfügbar, geraten Familien leicht unter Druck. Zudem empfinden manche die Abrechnung als unübersichtlich, da nicht immer sofort klar ist, welcher Anteil des Budgets bereits verbraucht wurde.
✅ Vorteile | ⚠️ Nachteile |
---|---|
Hohe Flexibilität: Pflege kann individuell aufgeteilt werden. | Planungsaufwand: Aufteilung muss gut abgestimmt werden. |
Finanzielle Sicherheit: Nicht genutzte Sachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. | Abhängigkeit vom Pflegedienst: Termine und Kapazitäten müssen verfügbar sein. |
Entlastung für Angehörige, ohne komplett auf Pflegegeld verzichten zu müssen. | Abrechnungskomplexität: Missverständnisse zwischen Pflegekasse und Pflegedienst sind möglich. |
Individuell anpassbar: Anteil kann jederzeit verändert werden. | Fehlende Transparenz für Laien, wie viel Budget schon verbraucht ist. |
Fazit zu Vor- und Nachteilen
Die Kombinationsleistung ist kein starres Modell, sondern ein flexibles Werkzeug, um Pflege an die Realität des Alltags anzupassen.
Sie lohnt sich besonders, wenn Angehörige gerne selbst pflegen, aber an einzelnen Punkten auf professionelle Hilfe zurückgreifen möchten.
Wichtig ist nur: Man sollte die Aufteilung regelmäßig überprüfen und mit dem Pflegedienst sowie der Pflegekasse offen kommunizieren.
So lassen sich die Vorteile optimal nutzen – und mögliche Nachteile treten deutlich weniger ins Gewicht.
Kombination mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung
Die Kombinationsleistung ist nur ein Baustein innerhalb der Pflegeversicherung. Neben dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es weitere Angebote, die Familien nutzen können. Oft lohnt es sich auch verschiedene Leistungen miteinander zu kombinieren um den Alltag leichter zu machen und keine Ansprüche zu verschenken.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten zusätzlich den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat.
Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann zweckgebunden eingesetzt werden, zum Beispiel für:
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Putzen, Einkaufen),
- Betreuungsangebote wie Spaziergänge oder Gesellschaft,
- anerkannte Dienstleistungen von Pflegediensten.
Gerade in Verbindung mit der Kombinationsleistung ist dieser Betrag eine willkommene Ergänzung, weil er kleine Hilfen finanziert, die nicht in den klassischen Pflegesachleistungen enthalten sind.
Verhinderungspflege: Wenn Angehörige eine Pause brauchen
Auch die engagiertesten Angehörigen brauchen hin und wieder Zeit für sich zur Erholung. In solchen Fällen gibt es die Verhinderungspflege:
Bis zu 1.612 € pro Jahr können dafür eingesetzt werden, dass ein Pflegedienst oder eine andere Person einspringt.
Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann ein Teil des Budgets zusätzlich auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
In Kombination mit Pflegegeld und Sachleistungen ergibt sich so ein flexibles System, das Angehörige spürbar entlastet.
Kurzzeitpflege für Übergangsphasen
Manchmal reicht die Unterstützung zu Hause nicht aus, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Dann kann die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung helfen.
- Anspruch: bis zu 1.774 € pro Jahr, für maximal acht Wochen.
- Besonders wichtig nach Operationen oder in Zeiten, in denen die häusliche Pflege nicht sichergestellt ist.
Die Kurzzeitpflege lässt sich ebenfalls mit der Kombinationsleistung verbinden. So entsteht ein nahtloses Netzwerk an Unterstützung.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nutzen
Viele Familien wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben und wie sie die Leistungen am besten kombinieren. Hier hilft die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:
- Die Beratung ist kostenlos und wird von der Pflegekasse vermittelt.
- Ein Pflegeberater erstellt gemeinsam mit der Familie einen individuellen Versorgungsplan.
- Auch Kombinationsleistungen werden dabei berücksichtigt.
Gerade wer das erste Mal mit der Pflegeversicherung zu tun hat, sollte diese Beratung unbedingt in Anspruch nehmen.
Unterschied zwischen Kombinationsleistung und Entlastungsbetrag
Ein häufiger Irrtum besteht darin, Kombinationsleistung und Entlastungsbetrag gleichzusetzen. Der Unterschied:
- Die Kombinationsleistung betrifft ausschließlich die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche zweckgebundene Leistung, die unabhängig davon eingesetzt werden kann.
Zwischenfazit: Leistungen klug kombinieren
Die Pflegeversicherung bietet mehr, als viele auf den ersten Blick denken. Wer Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und zusätzliche Angebote geschickt kombiniert, kann die Versorgung nicht nur sicherstellen, sondern auch Angehörige deutlich entlasten.
Es lohnt sich daher, regelmäßig einen Blick auf die eigenen Ansprüche zu werfen und zu prüfen, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Tipps für pflegende Angehörige: So nutzen Sie die Kombinationsleistung optimal
Die Kombinationsleistung bietet pflegenden Angehörigen viele Möglichkeiten, die eigene Situation zu entlasten und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu sichern. Damit Sie diese Leistung wirklich optimal nutzen können, helfen einige praktische Tipps.
Im Folgenden finden Sie Anregungen, die sich im Alltag bewährt haben, angefangen bei der Beratung bis hin zur Abrechnungskontrolle.
Beratung durch Pflegestützpunkte und Pflegeberater nutzen
Viele Angehörige wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung haben. Pflegestützpunkte vor Ort oder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sind dafür die erste Adresse. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung:
- Welche Aufteilung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen passt zu Ihrer Situation?
- Welche weiteren Leistungen können Sie zusätzlich kombinieren (z. B. Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege)?
- Wie lassen sich Abrechnungen besser nachvollziehen?
Eine frühzeitige Beratung spart Zeit, verhindert Fehler und sorgt dafür, dass Sie keine Ansprüche verschenken.
Regelmäßig die Aufteilung überprüfen
Pflege ist selten ein statisches Thema, denn die Bedürfnisse ändern sich oft schneller als gedacht. Deshalb lohnt es sich die gewählte Aufteilung regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.
- Nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt steigt der Bedarf oft kurzfristig.
- Wenn sich Angehörige beruflich verändern, ist weniger Zeit für die Pflege vorhanden.
- Auch das Fortschreiten einer Krankheit kann Anpassungen nötig machen.
Wichtig: Sie können die Kombinationsleistung jederzeit anpassen. Ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse genügt, damit künftig ein anderer Prozentsatz gilt.
Kontrolle der Abrechnung vom Pflegedienst
Viele Angehörige überlassen die Abrechnung vollständig dem Pflegedienst. Grundsätzlich ist das auch in Ordnung, doch ein regelmäßiger Blick in die Unterlagen ist ratsam. So erkennen Sie frühzeitig, ob:
- Leistungen korrekt abgerechnet wurden,
- die vereinbarten Stunden eingehalten werden,
- das Budget effizient genutzt wird.
Manchmal reicht schon ein gemeinsames Gespräch mit dem Pflegedienst um Unklarheiten zu beseitigen. So stellen Sie sicher, dass das Zusammenspiel zwischen Pflegegeld und Sachleistungen reibungslos funktioniert.
Austausch mit anderen Angehörigen suchen
Pflegende Angehörige sind mit ihren Herausforderungen nicht allein. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann wertvolle Hinweise geben.
Viele berichten dort aus eigener Erfahrung, wie sie die Kombinationsleistung optimal einsetzen.
Dieser Austausch bringt nicht nur praktische Tipps, sondern auch emotionale Entlastung. Wer merkt, dass andere ähnliche Situationen meistern, fühlt sich weniger allein und gewinnt oft neue Energie für die tägliche Pflege.
Fazit: Kleine Schritte, große Wirkung
Die Kombinationsleistung ist kein kompliziertes Bürokratieinstrument, sondern eine echte Chance, Pflege individuell zu gestalten.
Mit Beratung, regelmäßiger Anpassung und einem offenen Blick auf Abrechnungen holen Sie das Beste aus dieser Leistung heraus. Und nicht zuletzt: Der Austausch mit anderen Angehörigen gibt Ihnen Rückhalt. Denn Pflege gelingt am besten gemeinsam.
✅3 wichtigste Tipps auf einen Blick
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