Einleitung: Die Flexirente verständlich erklärt
Viele Menschen 60+ wünschen sich einen sanften Übergang in den Ruhestand. Sie möchten weniger Stunden arbeiten, altersgerechte passende Aufgaben, Zeit für ihre Familie und dennoch weiterhin von einem guten Einkommen profitieren.
Genau das ermöglicht die Flexirente. Sie kombiniert (Teil-)Rente mit Arbeit, im Minijob, in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit oder auch als selbstständige Tätigkeit. Seit 01.01.2023 gilt schließlich, dass es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt.
Das bedeutet: Sie dürfen arbeiten, ohne eine Kürzung ihrer Altersrente zu befürchten.
In diesem Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie die Flexirente sinnvoll nutzen, verständlich und praxisnah. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:
- Welche Modelle gibt es (Teilrente, Minijob, Teilzeit, Honorare) und was passt zu Ihrer Gesundheit und Ihren Zielen?
- Wie wirkt sich das finanziell aus (Steuern, Kranken- & Pflegeversicherung, ggf. Rentenversicherung)?
- Welche Unterlagen brauchen Sie, wie sprechen Sie mit Arbeitgeber, Krankenkasse und, wenn nötig, der Deutschen Rentenversicherung?
Was Flexirente für Sie bedeutet
- Wahlfreiheit: Sie entscheiden wie viel sie arbeiten möchten. Lieber zwei Vormittage im Büro? Ein fester Tag im Laden? Projektweise Einsätze? Alles ist möglich.
- Sicherheit: Ihre Altersrente bleibt: Der Verdienst kommt zusätzlich dazu.
- Alltagstauglichkeit: Sie haben weniger Stress, mehr Planbarkeit und zugleich weiterhin eine soziale Einbindung und das gute Gefühl, gebraucht zu werden.
Die Unterschiede zwischen Flexirente & Aktivrente
Die Flexirente betrifft vor allem die Zeit vor und um die Regelaltersgrenze. Die Aktivrente (geplant ab 01.01.2026) setzt danach an.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze sollen bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei sein. In diesem Ratgeber konzentrieren wir uns auf die Flexirente heute und zeigen am Ende, wie Sie später nahtlos zur Aktivrente wechseln können.
Für wen lohnt sich die Flexirente besonders?
- Wenn Sie Gesundheit und Kräfte im Blick behalten und schrittweise reduzieren möchten.
- Wenn Sie pflegende Aufgaben oder Enkeltage mit Arbeit verbinden wollen.
- Wenn Ihnen Sinn, Struktur und Kontakte wichtig sind, ohne den Druck und die Belastung einer Vollzeitbeschäftigung.
Kurz gemerkt: Die Flexirente heißt Arbeiten + Rente – in Ihrem Maß, ohne Rentenkürzung. Sie entscheiden, wie viel sie arbeiten möchten und wofür. In den nächsten Kapiteln zeigen wir, welche Varianten es gibt, wie Sie starten und wie Sie Ihren Nettoeffekt realistisch einschätzen.
Flexirente schnell verstanden
- Flexirente bedeutet: Arbeiten und (Teil-)Rente gleichzeitig, mit der Möglichkeit, Stunden und Rentenanteil flexibel anzupassen.
- Seit 01.01.2023 gilt bei Altersrenten: keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ihr Verdienst wird nicht auf die Rente angerechnet.
- Sie wählen die Form der Tätigkeit: Minijob, sozialversicherungspflichtige Teilzeit oder selbstständig. Jede Variante hat eigene Regeln für Steuern und Sozialabgaben.
- Auf ihren Arbeitslohn fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an und die Rentenversicherung richtet sich nach Ihrem Status. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind sie meist RV-pflichtig, danach i. d. R. versicherungsfrei mit Option auf eigene Beiträge.
- Praktisch bedeutet das: Sie können behutsam reduzieren, Einkommen sichern und Ihren Alltag an ihre Gesundheit und Familie anpassen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer Teilzeitbeschäftigung können sie später nahtlos zur Aktivrente mit dem geplanten Steuerbonus übergehen.
Flexirente schafft Wahlfreiheit: Sie bestimmen Tempo, Tage und Tätigkeiten, ohne dass Ihre Altersrente gekürzt wird.
Voraussetzungen & wer profitiert
Was Sie grundsätzlich mitbringen sollten
Flexirente heißt: Arbeiten und (Teil-)Rente kombinieren. Damit das für Sie passt, sind vor allem drei Dinge wichtig:
- Rentenstatus klären
Sie beziehen bereits eine Altersrente oder stehen kurz davor (z. B. Teilrente). Seit 01.01.2023 gilt: Bei Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ihr Arbeitsverdienst führt nicht zur Rentenkürzung.
Hinweis: Bei anderen Rentenarten (z. B. Erwerbsminderungsrenten) gelten eigene Regeln; lassen Sie sich dann individuell beraten. - Beschäftigungsform wählen
- Minijob: gut für wenige Stunden und soziale Einbindung, wenig Bürokratie.
- Sozialversicherungspflichtige Teilzeit: ideal, wenn Sie regelmäßig arbeiten möchten. Sie haben die volle Einbindung und oft bessere Netto-Wirkung als ein Minijob.
- Selbstständigkeit/Honorare: Hier haben sie die maximale Freiheit, aber eigene Steuer- und Versicherungslogik.
Entscheidend ist, was zu Ihrer Gesundheit, Ihrer Zeit und Ihren Zielen passt.
- Gesundheit & Alltag realistisch einschätzen
Zwei bis drei planbare Vormittage, leichte Aufgaben und möglichst Pausen: Wer die Belastung gut dosiert, bleibt länger gern dabei. Stimmen Sie Tage und Aufgaben mit dem Arbeitgeber ab und bauen Sie etwas Spielraum ein, z. B. für Arzttermine oder Pflege in der Familie.
Welche Unterlagen und Absprachen helfen vor dem Start?
- Rentenbescheid / geplanter Rentenbeginn: Für die Personal-/Lohnabteilung nützlich.
- Arbeitsvertrag bzw. Ergänzung: Stundenumfang, Aufgaben, Befristung (z. B. 12 Monate mit Verlängerungsoption), Vertretungen.
- Krankenkasse: Kurz klären, wie sich Ihr Arbeitslohn auf Kranken-/Pflegeversicherung auswirkt (Stichwort KVdR).
- Rentenversicherung: Falls Sie vor der Regelaltersgrenze arbeiten, sind Sie meist RV-pflichtig. Nach der Regelaltersgrenze in der Regel versicherungsfrei. Sie können aber freiwillig eigene RV-Beiträge zahlen für ein kleines Renten-Plus.
- Blick auf die Steuer: Ihr Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer; Ihre Rente wird nachgelagert besteuert. Ein kurzer Check reicht.
Für wen lohnt sich die Flexirente besonders?
a) „Ich will sanft reduzieren – nicht abrupt aufhören.“
Typisch: Büro-/Service-Aufgaben, Verwaltung, Kundendienst, Empfang, leichte Organisation.
Warum es passt: Sie halten Wissen und Routine im Team, wählen weniger Stunden und bleiben aktuell mit klaren, leichten Tätigkeiten.
Ihr To-do: Zwei feste Tage oder Vormittage vereinbaren, Erreichbarkeit definieren, nach 3–6 Monaten Bilanz ziehen.
b) „Körperlich ging es früher, heute nur noch leichte Tätigkeiten.“
Typisch: Handwerk/Produktion – Wechseln sie beispielsweise in die Qualitätssicherung, Lagerorganisation light, Werkzeug-/Materialvorbereitung, Einarbeitung Jüngerer Kollegen.
Warum es passt: Sie nutzen ihre Erfahrung ohne schwere Lasten.
Ihr To-do: Alternativaufgaben mit dem Arbeitgeber feststellen und mögliche Hilfsmittel abklären.
c) „Ich habe Pflegeaufgaben oder Enkeltage und brauche Planbarkeit.“
Warum es passt: Mit Flexirente lassen sich fixe Slots, wie z. B. zwei Vormittage mit freien Tagen kombinieren.
Ihr To-do: Erstellen sie einen Wochenplan mit Puffer, Urlaubs-/Vertretungsregeln.
d) „Ich möchte sozial eingebunden bleiben, jedoch nur wenige Stunden in der Woche arbeiten.“
Typisch: Minijob im Laden, in der Praxis, im Kulturhaus, im Verein.
Warum es passt: Wenig Bürokratie, Kontakt und Routine, klare Aufgaben.
Ihr To-do: Realistischen Stundenrahmen festlegen (z. B. 1–2 Einsätze/Woche), Wegezeit mitbedenken.
e) „Ich will flexibel und projektweise arbeiten.“
Typisch: Selbstständige Beratung, Coaching, Redaktion, Kurse.
Warum es passt: Auftragsspitzen bedienen, eigene Zeiteinteilung.
Ihr To-do: Steuern & Absicherung im Blick behalten (USt, ESt, KV/PV), Auslastung nicht überschätzen.
Minijob oder Teilzeit als Rentner? Was spricht wofür?
Der Minijob ist eine gute Wahl gut, wenn Sie maximal wenige Stunden in der Woche arbeiten wollen und die Bürokratie gering halten möchten. Ihre soziale Einbindung zählt hier oft mehr als das Gehalt.
Die Sozialversicherungspflichtige Teilzeit ist für sie besser, wenn Sie regelmäßig arbeiten möchten, verlässlich im Team eingebunden sein wollen und finanziell mehr herausholen wollen.
Praxis-Tipp: Rechnen Sie kurz beide Varianten mit dem Lohnbüro durch. Häufig ist eine kleine Teilzeit bei regelmäßiger Arbeit stimmiger als zwei verstreute Minijob-Einsätze.
Häufige Missverständnisse kurz aufgeklärt
- „Arbeiten neben Rente wird doch angerechnet?“ – Bei Altersrenten nicht mehr: Seit 01.01.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen.
- „Minijob reicht immer.“ – Für wenige Stunden ja. Wenn Sie öfter arbeiten, ist eine Teilzeit meist sinnvoller (klarer Vertrag, bessere Planbarkeit, oft stimmigeres Netto).
- „Steuerfrei heißt abgabenfrei.“ – Das betrifft eher die Aktivrente (geplant nach Regelaltersgrenze). Bei der Flexirente gilt: Arbeitslohn ist steuer- und beitragspflichtig; die Rente selbst wird nachgelagert besteuert.
- „Nach Regelaltersgrenze ändert sich nichts.“ – Doch: In der Rentenversicherung sind Beschäftigte dann i. d. R. versicherungsfrei; eigene RV-Beiträge sind optional (für kleines Renten-Plus).
Mini-Check: Bin ich startklar?
Setzen Sie Häkchen – was fehlt, erledigen Sie als Nächstes.
Teilrente Schritt für Schritt – so starten Sie klug
Warum die Teilrente der beste Einstieg in die Flexirente ist
Die Teilrente ist das Herzstück der Flexirente: Sie beziehen einen Anteil Ihrer Altersrente und arbeiten parallel in einem Umfang weiter, der zu Kräften, Zielen und Alltag passt. Das nimmt den Druck aus dem Übergang.
Statt eines harten Schnitts entsteht ein Gleitpfad, auf dem Sie Tempo und Aufgaben selbst bestimmen. Viele erleben das als befreiend. denn sie haben weniger Verpflichtungen und mehr Selbstbestimmung bei fortlaufenden Einkommen.
Ihren Rhythmus finden
Bevor Sie an Formulare denken, lohnt ein Blick auf den Alltag. Stellen Sie sich vor, wie Ihre Woche aussieht, wenn sie „gut“ gelingt.
Oft sind es zwei feste Vormittage, manchmal ein längerer Tag, gelegentlich ein kleines Projekt. Entscheidend ist, dass die Zeiten zu Schlaf, Arztterminen, Familienaufgaben und Erholung passen.
Sprechen Sie diesen Rhythmus offen mit dem Arbeitgeber ab. Welche Aufgaben fühlen sich leicht an? Wo hilft Ihre Erfahrung am meisten? Je konkreter die Absprachen, desto ruhiger der Start.
Den Teilrenten-Anteil wählen
Bei der Teilrente legen Sie fest, welchen Prozentsatz Ihrer Vollrente Sie zunächst erhalten, zum Beispiel 30, 50 oder 70 Prozent. Es gibt keine „richtige“ Zahl für alle.
Wer finanziell mehr Sicherheit möchte, wählt zu Beginn einen höheren Anteil. Wichtig ist die Erkenntnis, dass Sie anpassen dürfen.
Viele beginnen mit einem Mittelweg und prüfen nach einigen Monaten, ob der Mix aus Stunden und Rente stimmig ist.
Antrag stellen
Die Teilrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Das lässt sich online, telefonisch oder persönlich erledigen.
Planen Sie etwas Vorlauf ein, damit der gewünschte Starttermin entspannt erreicht wird. Hilfreich ist es, der Rentenversicherung schon zu sagen, ab wann Sie beginnen möchten und wie Ihr Beschäftigungsumfang ungefähr aussehen wird. Das muss nicht auf die Stunde genau sein, gibt aber bereits eine Orientierung.
Vertrag und Arbeitsplatz: Klarheit schützt vor Stress
Für einen ruhigen Alltag sorgt ein klarer Vertrag oder eine schriftliche Ergänzung: Welche Tage und Uhrzeiten sind vorgesehen? Welche Aufgaben übernehmen Sie und welche Aufgaben ausdrücklich nicht mehr?
Gibt es eine Befristung mit Verlängerungsoption, falls es gut läuft? Und welche kleinen Hilfen am Arbeitsplatz machen den Unterschied? Solche Details klingen unscheinbar, wirken aber spürbar auf Energie und Freude.
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung richtig einordnen
Wenn Sie neben der Rente arbeiten, fallen auf den Arbeitslohn weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse klärt, was das konkret bedeutet und ob Bescheinigungen nötig sind. In der Rentenversicherung sind Beschäftigte vor der Regelaltersgrenze in aller Regel versicherungspflichtig. Nach der Regelaltersgrenze besteht meist Versicherungsfreiheit, auf die Sie verzichten können, wenn Sie mit eigenen Beiträgen Ihre Rente jährlich leicht erhöhen möchten. Auch das lässt sich in wenigen Minuten besprechen.
Wichtig ist, dass Sie bewusst entscheiden.
Lohnsteuer ohne Überraschungen
Der Arbeitslohn wird ganz normal über den Lohnsteuerabzug abgerechnet. Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. In der Praxis genügt es meist, einen Blick auf Steuerklasse, Kirchensteuer und eventuelle Freibeträge zu werfen.
Wer zusätzliche Einkünfte hat, etwa aus Vermietung oder Kapital, klärt kurz, ob Vorauszahlungen anzupassen sind. Ziel ist, dass die erste Abrechnung genauso aussieht, wie Sie es erwarten.
Sanft starten und dann nachjustieren
Planen Sie die ersten Wochen konstant mit festen, wiederkehrende Zeiten. So entsteht Routine, die gut tut.
Nach acht bis zwölf Wochen ziehen Sie Bilanz. Passen Umfang und Erholung? Liegt der Schwerpunkt der Aufgaben richtig? Fühlen Sie sich gebraucht und bleiben genug freie Tage? Wenn etwas klemmt, ändern Sie es in kleinen Schritten. Die Flexirente lebt vom Nachsteuern.
Drei erprobte Muster aus der Praxis
Viele Leserinnen und Leser beginnen mit einem „Vormittags-Duo“, zwei halbe Tage pro Woche in Büro, Anmeldung oder Organisation.
Im Handwerk und in Werkstätten hat sich „Handwerk light“ bewährt: weniger körperlich, dafür Qualität, Einmessen, Materialvorbereitung oder Einarbeitung Jüngerer.
In projektorientierten Bereichen funktioniert eine „Wellen-Logik“: einige Wochen Einsatz, dann bewusst frei. Keines dieser Modelle ist Pflicht. Es sind Anregungen, die Sie Ihrer Situation anpassen können.
Blick nach vorn: nahtlos zur Aktivrente
Wenn die Regelaltersgrenze näher rückt, lohnt eine kurze Planung. Wer bereits eine gut eingespielte, sozialversicherungspflichtige Teilzeit hat, kann später nahtlos in die Aktivrente wechseln, sobald sie in Kraft getreten ist.
Genau das macht den Übergang so angenehm. Sie verändern nicht Ihr Leben, sondern nur die Rahmenregel.
Kurz gesagt: Die Teilrente macht den Übergang in den Ruhestand flexibler. Sie behalten Struktur und Kontakte, sichern ihr Einkommen und dosieren die Belastung mit der Freiheit, nachzujustieren, wenn das Leben es verlangt.
Arbeit und Rente in der Praxis
Minijob vs. sozialversicherungspflichtige Teilzeit vs. Honorare – was passt zu Ihnen?
Der Minijob für Rentner: gut für wenige Stunden und soziale Einbindung
Der Minijob ist die leichteste Form, Arbeit und Rente zu verbinden. Er eignet sich, wenn Sie wirklich nur wenig arbeiten möchten, zum Beispiel einen Vormittag im Laden, eine Anmeldungsschicht in der Praxis oder Begleitdienste im Kulturhaus.
Viele schätzen die überschaubare Bürokratie und den fixen, kleinen Rahmender Tätigkeiten. Sie bleiben im Team, ohne sich zu überheben.
Finanziell ist der Minijob kein Turbo, sondern eine solide, kleine Ergänzung.
Die Rente wird nicht gekürzt (bei Altersrenten seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenzen). Auf den Minijob fallen meist Pauschabgaben durch den Arbeitgeber an und eigene Abzüge sind gering, können aber je nach Gestaltung anfallen (z. B. Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption). Wichtig ist die Einordnung: Der Minijob ist nicht Teil der später geplanten Aktivrente, denn dort geht es explizit um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wer regelmäßig mehr machen möchte, stößt mit dem Minijob schnell an Grenzen.
Für wen sich der Minijob besonders eignet:
Wenn ihnen neben der kleinen finanziellen Aufbesserung ihres Budgets besonders die soziale Einbindung wichtig ist und sie zudem , klare kurze und überschaubare Arbeitseinsätze möchten, ist der Minijob für sie ideal. Wollen Sie jedoch mehr als nur „ab und zu“ arbeiten, ist der Minijob nicht mehr geeignet.
Sozialversicherungspflichtige Teilzeit:
Die sozialversicherungspflichtige Teilzeit ist der Schwerpunkt der Flexirente. Sie arbeiten wenige, aber regelmäßige Stunden, beispielsweise zwei feste Vormittage oder 10 bis 16 Stunden pro Woche. Sie sind so mit ihrem Vertrag vollständig eingebunden, haben einen Urlaubsanspruch und klare Abläufe.
Für viele ist das der angenehmste Weg, denn sie haben weiterhin eine Struktur, echtes Teamgefühl und ein verlässliches Einkommen.
Auch finanziell ist die Teilzeit meist attraktiver als zwei verstreute Minijob-Einsätze, wenn Sie ohnehin häufiger tätig sind. Der Arbeitslohn wird ganz normal über den Lohnsteuerabzug abgerechnet. Beachten Sie zudem, dass auf ihren Lohn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Vor der Regelaltersgrenze sind Sie in der Regel rentenversicherungspflichtig; nach der Regelaltersgrenze meist versicherungsfrei, jedoch mit der Option, freiwillig eigene RV-Beiträge zu zahlen und so ihre Rente jährlich leicht zu erhöhen.
Der große Vorteil auf Sicht: Wer in einer Teilzeit gut eingespielt ist, kann später nach Erreichen der Regelaltersgrenze nahtlos in die geplante Aktivrente wechseln und den geplanten Steuerbonus nutzen (bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei).
Für wen sich die Teilzeit besonders eignet:
Für Menschen, die weiterhin regelmäßig Teil des Arbeitslebens bleiben wollen, Planbarkeit schätzen und spürbar Kaufkraft erzielen möchten.
Honorare und Selbstständigkeit
Wer lieber projektweise oder ortsunabhängig arbeiten will, denkt häufig zunächst an die Selbstständigkeit und Honorare.
Mit Tätigkeiten, wie Beratungsleistungen, Kurse, kleine selbstständige Projekte, Handwerks-Einzelleistungen kann man sich natürlich ebenfalls etwas dazuverdienen. Das fühlt sich zunächst frei an. Sie wählen ihre Auftraggeber, Zeiten und Umfang. Doch gleichzeitig tragen Sie mehr Eigenverantwortung. Sie müssen sich um Rechnungen und Steuern kümmern, ihre Absicherung bedenken (Betriebshaftpflicht, Kranken-/Pflegeversicherung) und können nicht so gut planen.
Finanziell hängt viel von Ihrer individuellen Auslastung und Ihren Stundensätzen ab. Bedenken Sie zudem, dass die Aktivrente aktuell für selbstständige Tätigkeiten nicht vorgesehen ist.
Für manche Menschen ist die Selbstständigkeit dennoch ideal, beispielsweise wenn vorhandene Kontakte Projekte ermöglichen und Sie flexibel bleiben möchten.
Für wen sich die Selbstständigkeit eignet:
Für erfahrene Profis mit klaren Nischenaufgaben, gutem Netzwerk und Lust auf Eigensteuerung ist die Selbstständigkeit natürlich eine geeignete Lösung.
Wie Sie die richtige Wahl treffen
Am Anfang steht nicht die Regel, sondern Ihr Alltag. Fragen Sie sich zunächst wie viele Stunden sie in der Woche weiterhin arbeiten möchten und mit welchen Aufgaben Sie sich gerne beschäftigen wollen, damit sie auch mittelfristig mit der Tätigkeit und ihrem Alltag zufrieden sind.
Zusätzlich ist es sinnvoll zu berücksichtigen, ob die geplante Tätigkeit mit weiten Wegen verbunden sein wird.
Wenn Sie vor allem Kontakt und Routine suchen, ist der Minijob oft genug. Wenn Sie verlässlich arbeiten möchten und jeden Monat mehr Kaufkraft spüren wollen, führt die kleine Teilzeit meist zum stimmigeren Ergebnis und öffnet die Tür zur späteren Aktivrente.
Wenn Sie lieber unabhängig und projektweise arbeiten und gerne selbst steuern, prüfen Sie diedie Möglichkeiten einer Selbstständigkeit.
Ein kurzer Dreifach-Check macht es greifbar:
Gesundheit: Schafft mein Körper die geplanten Stunden dauerhaft?
Kalender: Passen die Arbeitszeiten zu den Wünschen Familie, meinen gewünschten Erholungszeiten und Hobbys?
Konto: Erreiche ich mit der Tätigkeit das gewünschte monatlich verfügbare Budget mit Reserven für Überraschungen?
Typische Irrtümer
Häufig wird „steuerfrei“ (in der Aktivrente) mit „abgabenfrei“ verwechselt. Auch wenn später ein Steuerbonus greift, bleiben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Arbeitslohn bestehen.
Ebenso verbreitet ist die Annahme, der Minijob sei immer der beste Weg. Stimmt, wenn Sie selten arbeiten möchten. Sobald Sie mehr arbeiten möchten, ist eine Teilzeit oft ruhiger, fairer bezahlt und übersichtlicher.
Schließlich: Honorare aus selbstständiger Tätigkeit wirken flexibel, sind es aber nur, wenn die Organisation mitgedacht wird. Sonst frisst die Verwaltung den Freiraum auf.
Ein Blick voraus
Wer heute mit der Flexirente beginnt, legt die Gleise für morgen. Ein Minijob hält soziale Kontakte lebendig. Eine Tätigkeit in Teilzeit schafft Stabilität und erleichtert später den Wechsel in die Aktivrente.
Honorare geben widerrum Freiheit, wenn der Markt und die eigene Gesundheit mitspielen.
Die gute Nachricht: Nichts ist endgültig. Sie dürfen anpassen, wenn das Leben es verlangt. Genau darin liegt die Stärke der Flexirente.
Mini-Check mit Empfehlung
Setzen Sie Häkchen bei den Aussagen, die zu Ihnen passen. Unten erscheint automatisch eine Empfehlung (bei Gleichstand werden zwei Optionen vorgeschlagen).
Kleine Einsätze, soziale Einbindung
Regelmäßig & planbar – mit Netto-Fokus
Maximale Freiheit, mehr Organisation
Ihre Empfehlung erscheint hier
Setzen Sie Häkchen in den Feldern oben. Wir schlagen Ihnen dann das passende Modell vor.
Hinweis: Die Empfehlung ist eine Orientierung. Entscheidend sind Gesundheit, Wege, Familie und Ihr gewünschtes Netto.
Finanzen verständlich: Was bei Steuern, KV/PV und RV zu beachten ist
Steuern: Rente „nachgelagert“, Arbeitslohn ganz normal
Bei der Flexirente fließen zwei Einkommensarten zusammen und jede folgt ihren eigenen Regeln.
Ihre Altersrente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Ein jahresabhängiger Anteil Ihrer Bruttorente ist steuerpflichtig, der Rest bleibt steuerfrei. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt von Ihrem Rentenbeginn/Jahrgang und Ihrer gesamten Steuer-Situation ab. Zusätzlich wirken die üblichen Punkte wie Grundfreibetrag, ggf. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Der Arbeitslohn aus einem Minijob, einer Teilzeitbeschäftigung oder Honoraren folgt anderen Regeln.
- Sozialversicherungspflichtige Teilzeit: Der Lohn wird über den Lohnsteuerabzug Ihres Arbeitgebers monatlich versteuert. So, wie Sie es aus dem Berufsleben kennen. Auf dem Lohnzettel sehen Sie also direkt, was netto bleibt.
- Minijob: Meist führt der Arbeitgeber Pauschabgaben ab und für Sie selbst fallen in der Regel keine Lohnsteuerabzüge an. Details können je nach Gestaltung variieren (z. B. Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit).
- Honorare/Selbstständigkeit: Diese Einnahmen werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfasst. Ggf. kommt Umsatzsteuer hinzu. Hier planen Sie Vorauszahlungen selbst.
Wichtig ist die Summe: Die Steuer wird immer für das gesamte Jahreseinkommen ermittelt. Wer Rente und Arbeitslohn bezieht, eventuell noch Zinsen oder Mieten, sollte einmal im Jahr prüfen, ob Vorauszahlungen oder ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte sinnvoll sind damit die Abrechnung am Jahresende nicht überrascht.
Kurz gesagt: Rente = nachgelagerte Besteuerung. Arbeitslohn = Lohnsteuerabzug. Beides addiert sich im Jahresergebnis.
Kranken- & Pflegeversicherung (KV/PV): Status klären, Doppelungen verstehen
Für viele ist dies der wichtigste Teil, weil er das das Budget besonders beeinflusst. Als Altersrentnerin oder -rentner sind Sie in der Regel in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Das hat zwei Konsequenzen:
Erstens: Auf Ihre Rente zahlen Sie KV/PV-Beiträge, die die Rentenversicherung direkt an die Kasse abführt.
Zweitens: Wenn Sie nebenher arbeiten, fallen auf den Arbeitslohn zusätzlich Arbeitnehmerbeiträge zu KV/PV an, unabhängig davon, dass die Rente bereits verbeitragt ist. Das ist normal und kein Fehler: Rente und Lohn sind getrennte Bemessungsgrundlagen.
Je nach Beschäftigungsform sieht das so aus:
- Sozialversicherungspflichtige Teilzeit: Auf Ihren Arbeitslohn werden KV/PV-Anteile einbehalten (zusammen mit Renten-/Arbeitslosenversicherung, sofern RV-Pflicht besteht).
- Minijob: Für Sie fallen in der Regel keine eigenen KV-Beiträge auf den Minijob-Lohn an. Die Rente bleibt dennoch in der KVdR beitragspflichtig.
- Honorare: Hier richtet sich die KV/PV nach Ihrem Kassenstatus (gesetzlich oder privat) und der Höhe der Einnahmen.
Zwei Details sollten Sie auf dem Schirm haben:
Zusatzbeitrag: Er variiert je Kasse und wirkt auf die Beiträge aus dem Arbeitslohn mit.
Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen einen Zuschlag; das betrifft Ihre Beiträge aus Rente und Lohn.
Ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse lohnt immer: „Ich beziehe Altersrente (KVdR) und arbeite x Stunden im Monat… Wie sieht mein Beitrag aus der Beschäftigung aus?“ Sie erhalten eine klare Auskunft und vermeiden Missverständnisse auf der ersten Abrechnung.
Kurz gesagt: KV/PV wird zweigleisig berechnet. Einerseits auf die Rente und andererseits auf Arbeitslohn. Das ist normal und planbar.
Rentenversicherung (RV): vor und nach der Regelaltersgrenze
Bei der Rentenversicherung kommt es auf Ihren Status zur Regelaltersgrenze an.
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind Beschäftigte in aller Regel rentenversicherungspflichtig. Das heißt: Aus dem Arbeitslohn fließen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in die RV. Das kennen Sie aus dem Berufsleben.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Beschäftigte grundsätzlich versicherungsfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt zwar weiterhin RV-Beiträge, diese erhöhen Ihre eigene Rente nicht automatisch.
Sie haben jedoch eine Option: Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten und damit eigene RV-Beiträge leisten. Dann wird Ihre Rente jährlich zum 1. Juli um die daraus resultierenden Entgeltpunkte erhöht.
Ob sich diese Option lohnt, hängt von Ihrer Stundenzahl, der geplanten Dauer der Beschäftigung und Ihren Finanzen ab. Ein kurzer Anruf bei der DRV oder ein Blick in die Renteninformation hilft bei der Einordnung.
Praktisch hat es sich bewährt, das Thema bei der Vertragsverlängerung oder kurz vor der Regelaltersgrenze usammen mit dem Arbeitgeber zu entscheiden.
Kurz gesagt:
- Vor der Regelaltersgrenze: RV-pflichtig.
- Nach der Regelaltersgrenze: versicherungsfrei, aber freiwillige Beiträge möglich → kleines Renten-Plus.
Was heißt das für Ihr Netto – und wie planen Sie klug?
Ihr Nettogehalt wird somit beeinflusst durch die drei Faktoren: Steuern, KV/PV und ggf. RV-Beiträge.
Wer diese Faktoren berücksichtigt, erlebt keine Überraschungen.
Ein realistischer Ablauf sieht so aus: Sie legen mit dem Arbeitgeber Ihren Stundenrhythmus fest, das Lohnbüro prüft den Lohnsteuerabzug, und Sie rufen die Krankenkasse an, um die zusätzlichen KV/PV-Beiträge auf den Lohn zu klären.
Liegt die Regelaltersgrenze bereits hinter Ihnen, entscheiden Sie sich bewusst für oder gegen eigene RV-Beiträge. Nach den ersten zwei bis drei Abrechnungen werfen Sie gemeinsam einen Blick auf das Ergebnis. Kleine Feinjustierungen bezüglich der Stunden, den Wochentagen und Aufgaben sind normal und gewollt.
Merksatz: Steuerlich werden Rente und Arbeitslohn getrennt behandelt, sozialversicherungsrechtlich werden beide verbeitragt. Die Rente in der KVdR, der Lohn über die Beschäftigung. Wer das weiß, kann ruhig planen.
Kapitel 6 auf einen Blick: Steuern, Kranken-/Pflegeversicherung, Rentenversicherung
Rente nachgelagert, Lohn über Abzug
Rente wird nachgelagert besteuert (steuerpflichtiger Anteil je Rentenbeginn). Arbeitslohn aus Teilzeit wird monatlich über den Lohnsteuerabzug versteuert; beim Minijob meist Pauschabgaben durch den Arbeitgeber, Honorare über die Einkommensteuer. Am Jahresende zählt die Summe aller Einkünfte.
Tipp: Einmal jährlich prüfen, ob Freibetrag/Vorauszahlungen sinnvoll sind.
KVdR + Beiträge auf Arbeitslohn
Als Altersrentner/in sind Sie in der Regel in der KVdR. Auf die Rente fallen KV/PV-Beiträge an (Abführung über die DRV). Arbeiten Sie daneben, werden auf den Arbeitslohn zusätzlich KV/PV-Anteile einbehalten. Das ist normal: beides sind getrennte Bemessungsgrundlagen. Zusatzbeitrag und PV-Zuschlag (bei Kinderlosen) beachten.
Kurz bei der Krankenkasse anrufen – dann kennen Sie Ihre genauen Beiträge.
Vor/nach Regelaltersgrenze
Vor der Regelaltersgrenze sind Beschäftigte meist RV-pflichtig. Nach der Regelaltersgrenze besteht in der Regel Versicherungsfreiheit; Sie können freiwillig eigene RV-Beiträge zahlen und Ihre Rente dadurch jährlich leicht erhöhen. Ob das lohnt, hängt von Stunden, Dauer und Budget ab.
Entscheidung am besten mit DRV/Lohnbüro kurz durchsprechen.
Merksatz: Steuerlich werden Rente und Arbeitslohn getrennt behandelt, sozialversicherungsrechtlich werden beide verbeitragt – die Rente in der KVdR, der Lohn über die Beschäftigung.
Übergang zur Aktivrente: Das ändert sich für Sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze
Von der Flexirente zur Aktivrente
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze gewinnt zukünftig die Aktivrente an Bedeutung.
Die Flexirente hat Ihnen zunächst den sanften Übergang in die Rente ermöglicht, danach sollten Sie die Aktivrente in den Blick nehmen. Sie soll eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Rentner besonders attraktiv machen, indem bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat steuerfrei bleiben.
Für Sie bedeutet das: Wer ohnehin in einer kleinen, gut planbaren Teilzeit weiterarbeiten möchte, kann denselben Rhythmus beibehalten. Lediglich die steuerliche Behandlung des Lohns ändert sich.
Der 2.000-€-Bonus bei der Aktivrente:
Begünstigt ist Arbeitslohn aus angestellter, sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit nach der Regelaltersgrenze.
Liegt Ihr Monatslohn unter 2.000 €, wäre er voll steuerfrei; liegt er darüber, bleibt der Betrag bis 2.000 € steuerfrei und nur der Rest wird versteuert. Minijobs und Honorare aus Selbstständigkeit sind nicht Teil des Modells.
Damit der Bonus spürbar wird, lohnt sich oft eine klare Teilzeit, beispielsweise zwei Vormittage in der Woche arbeiten, statt eines Minijobs.
Lohnabrechnung: So kommt der Bonus bei Ihnen an
Vorgesehen ist, dass der Bonus direkt im Lohnsteuerabzug wirkt. Praktisch bedeutet das für Sie: Die Lohnbuchhaltung berücksichtigt die Steuerfreiheit in Ihrer monatlichen Abrechnung. Der steuerliche Vorteil landet somit sofort bei Ihnen. Ein kurzer Hinweis an das Lohnbüro („Regelaltersgrenze erreicht, Aktivrente ab 01.01.2026 berücksichtigen“) verhindert Missverständnisse.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung laufen jedoch unverändert auf den vollen Arbeitslohn weiter „Steuerfrei“ heißt also nicht „abgabenfrei**.
Rentenversicherung nach der Regelaltersgrenze
Beschäftigte sind nach der Regelaltersgrenze grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zwar weiterhin RV-Anteile, diese erhöhen Ihre eigene Rente nicht automatisch. Sie können jedoch freiwillig eigene RV-Beiträge leisten (Verzicht auf Versicherungsfreiheit) und so Ihre Rente jährlich um einen kleinen Betrag steigern.
Diese Entscheidung lässt sich mit der Lohnbuchhaltung oder der DRV in wenigen Minuten klären.
Zeitplanung: Der einfache Übergang in drei Schritten
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich einen kurzer Fahrplan aufstellen: Einige Wochen vor Erreichen der Regelaltersgrenze prüfen Sie Ihren Stundenrhythmus (passt er gesundheitlich?), sprechen mit dem Arbeitgeber die Fortführung der sozialversicherungspflichtigen Teilzeit ab und informieren das Lohnbüro über den gewünschten Start in die Aktivrente.
Direkt nach dem Erreichen der Grenze kontrollieren Sie die erste Abrechnung: Wird der Bonus sichtbar? Stimmen die KV/PV-Abzüge? Parallel entscheiden Sie über die RV-Option (eigene Beiträge ja/nein).
Für wen sich der Wechsel besonders lohnt
Am meisten profitieren diejenigen, die bereits während der Flexirente eine kleine, regelmäßige Teilzeit etabliert haben. Wer bisher im Minijob arbeitet und häufiger eingesetzt wird, kann über einen Wechsel in Teilzeit nachdenken. Denn erst dann greift der Bonus.
Für Selbstständige gilt: Der Aktivrente-Vorteil ist für sie bisher nicht vorgesehen. Falls ein Auftraggeber alternativ eine Anstellung auf Stundenbasis anbietet, kann das daher eine interessante Alternative sein um ebenfalls von dem Bonus zu profitieren.
Einordnung
Die Aktivrente baut auf der Flexirente auf. Erst ermöglicht die Flexirente einen sanften Übergang, dann erhalten Sie später mit der Aktivrente den weiteren steuerlichen Vorteil.
Alle Details zur Beschäftigung, Beispielrechnungen und eine Praxis-Checkliste finden Sie in unserem Aktivrente-Guide: „Aktivrente: Bis zu 2.000 € steuerfrei – so nutzen Sie den Bonus richtig“
Kurz gesagt: Nach der Regelaltersgrenze bleibt Ihre Arbeit dieselbe, aber es gibt weitere steuerliche Vorteile.
Mit einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit wird der 2.000-€-Bonus für Sie zum spürbaren Plus, während KV/PV wie gewohnt laufen und Sie über eigene RV-Beiträge frei entscheiden können.
So wird aus dem flexiblen Übergang ein stimmiges Weiterarbeiten, so wie Sie es möchten.
Checkliste & Mini-Fahrplan – in 5 Schritten von der Idee zum Vertrag
Ein guter Übergang beginnt nicht mit Formularen, sondern mit einem ehrlichen Blick auf ihre Kräfte, den gewünschten Alltag und ihre Ziele. Wenn Sie wissen, wie viel und wofür Sie arbeiten möchten, wird der Rest leicht: Modell wählen, Rahmen klären und im Vertrag sauber festhalten.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen beim Sortieren und unser Mini-Fahrplan übersetzt die Schritte in einen praxisnahen Ablauf.
In 5 Schritten von der Idee zum Vertrag
Setzen Sie Häkchen – was noch offen ist, erledigen Sie als Nächstes.
Mini-Fahrplan: So laufen die fünf Schritte in der Praxis
Schritt 1: Innehalten und ehrlich planen
Beginnen Sie mit sich selbst: Wie viele Stunden fühlen sich Woche für Woche gut an, ohne dass Erholung oder Familie zu kurz kommen? Notieren Sie zwei bis drei Tätigkeiten, die leichtfallen und sinnvoll sind.
Aus dieser Skizze entsteht Ihr Rhythmus, oft zwei feste Vormittage oder 10–16 Stunden in klaren Blöcken.
Schritt 2: Das passende Modell festlegen
Wählen Sie das Format, das zu Ihrem Alltag passt. Der Minijob eignet sich für sehr wenige Stunden und soziale Einbindung. Die sozialversicherungspflichtige Teilzeit ist stimmig, wenn Sie regelmäßig arbeiten und ein verlässliches Nettogehalt möchten.
Honorare aus Selbstständiger Tätigkeit geben maximale Freiheit, verlangen aber mehr Organisation. Bei der Teilrentestarten viele mit einem mittleren Prozentsatz und justieren später nach.
Schritt 3 – Gespräch mit dem Arbeitgeber
Bringen Sie Ihren Vorschlag konkret mit: Tage, Uhrzeiten, Aufgaben, Pausen, Vertretung und eine schlanke Befristung (zum Beispiel zwölf Monate mit Verlängerungsoption).
Klare Absprachen schützen die Energie und machen den Start angenehmer. Wenn die Aufgaben körperlich zu fordernd wären, besprechen Sie offen alternative Aufgaben und Tätigkeiten.
Schritt 4: Finanzen sauber klären
Ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse reicht, um Beiträge aus dem Arbeitslohn (KV/PV, Zusatzbeitrag) zu kennen.
Wer zusätzliche Einkünfte hat, wirft einen Blick auf Lohnsteuer und etwaige Vorauszahlungen.
Rund um die Rentenversicherung gilt: Vor der Regelaltersgrenze meist RV-pflichtig, danach in der Regel versicherungsfrei.
Schritt 5: Vertrag unterschreiben, sanft starten, nachjustieren
Fixieren Sie den Starttermin, unterschreiben Sie Vertrag oder Ergänzung. Nach ein bis zwei Abrechnungen prüfen Sie, ob alles so funktioniert, wie geplant.
Nach drei Monaten ziehen Sie eine erste Bilanz: Passen Umfang, Aufgaben, Erholung?
Wer Schritt für Schritt vorgeht, behält die Ruhe. Erst den eigenen Rhythmus finden, dann Modell wählen, Absprachen sauber treffen, die Finanzen klären und mit einem sanften Start beginnen.
So wird die Flexirente alltagstauglich und bleibt es auch.
FAQ zur Flexirente: kurz & verständlich
1) Darf ich als Altersrentner/in so viel hinzuverdienen, wie ich möchte?
Ja. Seit 01.01.2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ihre Rente wird durch Arbeit nicht gekürzt.
2) Brauche ich für die Flexirente unbedingt eine Teilrente?
Nein. Sie können, müssen aber nicht. Eine Teilrente ist hilfreich, wenn Sie vor oder um die Regelaltersgrenze den Übergang gestuft gestalten möchten.
3) Was ist finanziell besser: Minijob oder kleine Teilzeit?
Für wenige, unregelmäßige Stunden ist der Minijob oft passend. Wenn Sie regelmäßig Arbeiten, wirkt eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit häufig planbarer und stimmiger.
4) Wie wird die Rente versteuert?
Die gesetzliche Altersrente wird nachgelagert besteuert. Welcher Anteil steuerpflichtig ist, hängt vom Rentenbeginn/Jahrgang und Ihrer gesamten Steuersituation ab.
5) Wie wird der Arbeitslohn versteuert?
In der Teilzeit ganz normal über den Lohnsteuerabzug. Beim Minijob trägt der Arbeitgeber meist Pauschabgaben. Honorare laufen über die Einkommensteuer (ggf. Umsatzsteuer).
6) Bin ich in der Rentenversicherung noch beitragspflichtig, wenn ich arbeite?
Vor der Regelaltersgrenze meist RV-pflichtig. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in der Regel beitragsfrei. Sie können jedoch freiwillig eigene Beiträge zahlen für ein kleines jährliches Renten-Plus.
7) Muss ich die Flexirente dauerhaft beibehalten?
Nein. Sie können anpassen (Stunden, Aufgaben, Teilrenten-Anteil) oder zur Vollrente wechseln. Wichtig ist regelmäßig zu prüfen was zu ihren Kräften und dem gewünschten Alltag passt.
8) Gilt die geplante „Aktivrente“ schon?
Geplant ist der Start ab 01.01.2026. Sie betrifft Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Anstellung (bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei). Minijobs und Honorare sind nach aktuellem Stand nicht begünstigt.
12) Lässt sich die Flexirente mit der Pflege von Angehörigen vereinbaren?
Ja, wenn die Stunden planbar sind und Pausen gesichert. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber über feste Tage, Vertretungsmöglichkeiten und Befristung mit Verlängerungsoption. Das schafft Ruhe.
Quellen & weiterführende Links
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Flexirente/Teilrente, Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten seit 01.01.2023, RV-Optionen nach Erreichen der Regelaltersgrenze. - GKV-Spitzenverband / Krankenkassen (z. B. TK, AOK, Barmer)
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung bei Rente + Beschäftigung, KVdR-Informationen, Zusatzbeitrag. - Minijob-Zentrale
Regeln für Minijobs im Rentenalter (dynamische Verdienstgrenze, Pauschabgaben, RV-Pflicht/Befreiung).
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