Merkzeichen aG: Voraussetzungen, Parkausweis & Steuervorteile

Mensch im Rollstuhl mit Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis

Das Merkzeichen aG steht im Schwerbehindertenausweis für „außerordentlich gehbehindert“. Personen, sie eine sehr schwere Einschränkung beim Gehen haben und sich nur mit Hilfe Dritter, mit Hilfsmitteln und großer Mühe fortbewegen, können das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten.

🔵 Schnell-Check: Merkzeichen aG

♿️ Bedeutung: Außergewöhnliche Gehbehinderung (faktisch gehunfähig).
🅿️ Parken: Berechtigung für den blauen Parkausweis (Behindertenparkplätze).
💶 Steuer: Vollständige KFZ-Steuerbefreiung oder 4.500 € Fahrtkostenpauschale.
🚌 Bus & Bahn: Kostenlos (Eigenanteil Wertmarke: 104 €/Jahr ab 2025).

Inhalt

Voraussetzungen für Merkzeichen aG

Entscheidend bei der Feststellung als „außergewöhnlich gehbehindert“ ist die Tatsache, dass sie aufgrund ihrer Mobilität stark an der Teilhabe beeinträchtigt sind. Sie können sich also nur mit großer Mühe und mit fremder Unterstützung zu Fuß fortbewegen. Wenn diese Beeinträchtigung gegeben ist und einem Grad der Behinderung ab mindestens 80 entspricht, wäre dies erfüllt.

📋 Wer erhält das Merkzeichen aG?
✅ Die Regelfälle
(Anspruch ist eindeutig)
Hierzu zählen Personen, die faktisch nicht mehr laufen können:
  • Querschnittsgelähmte.
  • Doppel-Oberschenkelamputierte.
  • Doppel-Unterschenkelamputierte.
⚖️ Die Gleichstellung
(Schwere innere/neurologische Leiden)
Auch Erkrankungen, die sich auf die Gehfähigkeit extrem auswirken, zählen dazu, wenn der Schweregrad sehr hoch ist:
  • Herzschäden: Mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung (Ruheinsuffizienz).
  • Lungenleiden: Z.B. schwerste COPD mit dauerhafter Sauerstoffpflicht.
  • Neurologie: Fortgeschrittene MS oder Parkinson, wenn das Gehen unmöglich ist.
⚠️ Die Hürde
(Das entscheidende Kriterium)
Es reicht nicht aus, nur "schlecht" zu Fuß zu sein.
Die Bedingung: Sie müssen sich außerhalb Ihres Autos nur noch unter fremder Hilfe oder mit "großer Anstrengung" bewegen können. Dies entspricht praktisch dem Angewiesensein auf einen Rollstuhl.

Die Beurteilung erfolgt gemäß der sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze . Für das zuständige Versorgungsamt ist im individuellen Fall fast immer die Frage entscheidend, ob Sie sich im öffentlichen Raum ( Bürgersteige, Wege zum Arzt etc.) ohne fremde Hilfe bewegen können. Wenn dies nicht möglich ist, stehen die Chancen für den Erhalt des Merkzeichens aG gut.

Merkzeichen G und Merkzeichen aG: Der entscheidende Unterschied

Ob Jemand „erheblich gehbehindert“ oder „außergewöhnlich gehbehindert“ ist, klingt zwar sehr ähnlich, macht jedoch im Sozialrecht einen großen Unterschied. Die folgende Grafik zeigt Ihnen anschaulich, wie hier unterschieden wird.

Der direkte Vergleich: G oder aG?

🚶

Merkzeichen G

"Erheblich gehbehindert"

  • Zustand: Das Gehen ist erschwert, aber (ggf. mit Stock/Rollator) noch möglich.
  • Kriterium: 2 km Strecke in 30 Min. sind nicht mehr schaffbar.
  • ❌ Parken: Kein Anspruch auf den blauen Parkausweis.
🦽

Merkzeichen aG

"Außergewöhnlich gehbehindert"

  • Zustand: Fortbewegung ist fast unmöglich. Gleichgestellt mit Rollstuhlfahrern.
  • Kriterium: Gehen im öffentlichen Raum ist kaum noch möglich.
  • ✅ Parken: Berechtigung für den blauen Parkausweis.

Der große Schwerbehindertenausweis-Rechner

Ihr persönlicher Check: Welche Vorteile bringen Ihnen GdB und Merkzeichen wirklich?

50 GdB
20 30 50 (Schwerb.) 70 100
Welche Merkzeichen haben Sie (oder beantragen Sie)?
G
aG
H
B
Gl
RF
Bl
TBl
📊 Ihr Basis-Anspruch (GdB 50)
    💡 Vertiefende Ratgeber für Ihre Auswahl:

    Welche Vorteile / Nachteilsausgleich bringt das Merkzeichen aG

    Wer das Merkzeichen aG in seinem Schwerbehindertenausweis vermerkt bekommt, erhält damit Zugang zu sehr umfangreichen Nachteilsausgleichen. Der Gesetzgeber versucht die massive Einschränkung der Mobilität durch finanzielle Entlastungen und Sonderrechte aufzufangen.

    Entdecken Sie hier die „Vorteile“, die Sie bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen in Anspruch nehmen könnten.

    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr

    Gemäß dem neunten Sozialgesetzbuch § 228 ff steht ihnen die kostenfreie Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu. Sie müssen lediglich jährlich oder halbjährlich eine entsprechende Wertmarke erwerben, die sehr stark vergünstigt ist. In der Regel liegen die Kosten für die Wertmarke bei 80,00 € pro Jahr.

    Befreiung von der KFZ-Steuer oder Pauschale

    Wenn ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, haben Sie mit dem Merkzeichen aG Anspruch auf eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (§ 3a Abs. 1 KraftStG). Das spart, je nach Fahrzeugmodell, oft mehrere Hundert Euro im Jahr. Der Antrag muss schriftlich beim Hauptzollamt gestellt werden. Die Befreiung gilt, solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und vorwiegend Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dient.

    ⚠️ Wichtig: Der Steuer-Check

    Sie haben ein Wahlrecht, das viele übersehen: Sie können die KFZ-Steuerbefreiung nicht gleichzeitig mit der behindertenbedingten Fahrtkostenpauschale (4.500 €) in Ihrer Einkommensteuererklärung nutzen.

    Faustformel: Fahren Sie einen kleinen Benziner (wenig KFZ-Steuer)? Dann lohnt sich meist der Verzicht auf die Befreiung, um stattdessen die hohen 4.500 € von der Einkommensteuer absetzen zu können. Fahren Sie einen großen Diesel (hohe KFZ-Steuer) und zahlen kaum Einkommensteuer? Dann nehmen Sie lieber die direkte KFZ-Steuerbefreiung.

    Privatfahrten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen

    Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug können gegebenenfalls, sofern sie notwendig, nachgewiesen und eine außergewöhnliche Belastung darstellen, gemäß §33 ff EstG von der Steuer absetzbar sein.

    Der blaue Parkausweis mit Merkzeichen aG

    Wenn sie außergewöhnlich gehbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG eingetragen ist, können sie den blauen Parkausweis beantragen. Dieser ermöglicht Ihnen in allen Ländern der EU Behindertenparkplätze mit dem Rollstuhlsymbol zu nutzen. Mit dem blauen Parkausweis haben sie zudem die Möglichkeit weitere Parkerleichterungen zu nutzen, wie beispielsweise
    • Gebührenfrei auf Parkplätzen mit Parkuhr und Parkschein parken (sofern nicht eine alternative Parkmöglichkeit in zumutbarer Nähe ist).
    • Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen für einen beschränkten Zeitraum bis maximal 3 Stunden.
    • Bei Parkplätzen mit einer Beschränkung der Parkdauer die Parkzeit überschreiten.

    Kostenerstattung der Fahrtkosten für Krankenfahrten

    Die Krankenkassen können bei Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG für gewöhnlich die Kosten für Krankenfahrten übernehmen. Hierbei sind jedoch die Voraussetzungen zu beachten, die jeweils erfüllt sein müssen. Grundsätzlich werden nur Fahrtkosten übernommen, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Zudem gibt es Unterschiede bei den Arten der Beförderung und den jeweiligen Regelungen zur Kostenübernahme. Informieren Sie sich hierzu bei ihrer Krankenkasse welche Voraussetzungen in ihrem Fall beachtet werden sollten.

    Kostenloser Fahrdienst

    Viele Gemeinden und Kommunen bieten Personen, die außergewöhnlich gehbehindert sind, einen kostenlosen Fahrdienst an. Bei Bedarf können Sie sich bei ihrer Gemeinde über einen eventuell bestehenden Service informieren und diesen in Anspruch nehmen.

    Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Schwerbehinderung

    Mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG können Personen zudem finanzielle Unterstützung bei dem Erwerb einer Fahrerlaubnis, dem Erwerb und der Umrüstung eines Fahrzeugs erhalten. Hierbei wird ebenfalls geprüft, ob die Voraussetzungen und der Bedarf gegeben sind.

    Voraussetzungen sind beispielsweise, dass das Fahrzeug zum Erreichen der Arbeitsstätte oder der Ausbildungsstätte benötigt wird. Eine weitere Voraussetzung wäre, dass Sie nicht nur vorübergehend auf das KFZ zum Erreichen der Arbeitsstätte aufgrund ihrer Behinderung angewiesen sind. Zu beachten sind auch die Voraussetzungen der Kostenträger für die Förderung.

    Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den Förderungen und finanziellen Unterstützung bei der Kraftfahrzeughilfe um eine einkommensabhängige Förderung handelt. Das bedeutet, dass je nach Höhe des Nettoeinkommens die individuelle Förderung unterschiedlich hoch ausfallen kann.

    Rabatt bei Automobilclubs

    Neben der Entlastung bei der KFZ-Steuer und der Kraftfahrzeughilfe können Menschen mit Schwerbehindertenausweis ab GDB 50 Ermäßigungen bei der Mitgliedschaft in Automobilclubs, wie beispielsweise dem ADAC, erhalten. So reduziert sich der jährliche Beitrag deutlich.

    🚗 Automobilclubs: Rabatte 2025 im Vergleich
    Club Ihr Preis
    (GdB 50)
    Normalpreis
    AvD (Help Plus) 59,00 € 89,00 €
    ACE (Comfort) 63,00 € 94,00 €
    Mobil in D. (Basis) 25,00 € 38,00 €
    ADAC (Plus) ca. 81,00 € ca. 94,00 €
    ⚠️ Wichtig für den Rabatt:
    Senden Sie nach der Online-Anmeldung unaufgefordert eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per E-Mail oder Post an den Club, um den Rabatt dauerhaft zu sichern.

    Je nachdem welcher Grad der Behinderung (GdB) bei Ihnen festgestellt worden und in ihren Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, gibt es noch weitere Nachteilsausgleiche, die Sie entlasten können.

    📚 Quellen & Gesetzliche Grundlagen

    Unsere Ratgeber werden regelmäßig auf Basis aktueller Gesetze und Verordnungen geprüft. Hier finden Sie die offiziellen Texte zum Nachlesen:

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    Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
    Autor von Senioren-Nachrichten.de
    Über den Autor:

    Als Betriebswirt mit einem starken Interesse an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen beschäftigt sich Constantin von Tilly seit vielen Jahren mit den Themen Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Fachwissen basiert auf beruflicher Erfahrung im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und im rechtlichen Bereich. Auch persönliche Erlebnisse als pflegender Angehöriger prägen seine Beiträge.

    Geboren an der Ostsee, heute mit Familie und Hund in Leipzig zu Hause, verbindet er Empathie mit einem klaren Blick für alltagstaugliche Lösungen. Auf Senioren-Nachrichten.de schreibt er verständlich, ehrlich und mit Herz – für Menschen, die das Leben bewusst und gut informiert gestalten wollen.

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