Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis

Das Bild zeigt einen, der gehörlos ist
Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis - Gehörlos

Das Merkzeichen GL wird in dem Schwerbehindertenausweis vermerkt, wenn eine Person gehörlos ist. Der Eintrag dieses Merkzeichens ist für den Inhaber mit speziellen Vergünstigungen, beziehungsweise Nachteilsausgleichen verbunden. Diese können neben den Vorteilen, die sich aus dem Grad der Behinderung ergeben, zusätzlich wertvolle Erleichterungen im Alltag geben.

Hierbei handelt es sich um spezielle Vorteile, die dazu dienen sollen die gesellschaftlichen Nachteile, die aus der Gehörlosigkeit resultieren, so weit es geht im Alltag auszugleichen.

Wenn bei Ihnen eine sehr starke Beeinträchtigung des Hörvermögens vorliegt, können Sie also mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen GL von den folgenden Vorteilen partizipieren. Der Ansprechpartner für die individuelle Vergabe ist das für Sie zuständige Versorgungsamt an ihrem Wohnort.

In diesem Artikel erhalten Sie zudem einen Überblick über die Voraussetzungen, die nötig sind um das Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis zu erhalten. 

Inhalt

Merkzeichen GL - Die Voraussetzungen

Zunächst muss festgehalten werden, dass nicht jede Person, die im Laufe ihres Lebens etwas schlechter hört, einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen GL hat. Anhand ihrer medizinischen Unterlagen prüft das Versorgungsamt, ob die jeweilige Person zu einer der folgenden Gruppen gehören und die Voraussetzungen vollständig erfüllt werden.

Grundsätzlich wird in die folgenden zwei Gruppen unterschieden:

  1. Personen, die nachweislich gehörlos (taub) sind.
  2. Personen, die sehr stark schwerhörig sind und zugleich unter einer schweren Sprachstörung leiden.

Der Nachteilsausgleich / Die Vorteile bei Merkzeichen GL

Diese Vergünstigungen dienen dazu gehörlose und stark schwerhörige Menschen im Alltag möglichst individuell zu entlasten. Für diese Personen stellt beispielsweise die Sicherheit im Straßenverkehr oftmals eine große Herausforderung dar. 

Schließlich können warnende Geräusche von Fahrzeugen und anderen Personen nicht richtig wahrgenommen werden. Dadurch sind diese Personen größeren Gefahren ausgesetzt.

Weitere Nachteile und Einschränkungen bestehen aufgrund der Behinderung insbesondere bei der Kommunikation und bei der Nutzung von Medien. 

So ist die Nutzung des Rundfunkangebotes für gehörlose Menschen nicht möglich und das Fernsehangebot auch nur eingeschränkt nutzbar. Zwar werden Nachrichtensendungen mit Gebärdensprache angeboten und auch weiter Angebote beispielsweise mit Untertiteln zu Verfügung gestellt. Doch ein großer Teil des Angebotes kann nur eingeschränkt wahrgenommen werden.

 Hier nun ein Überblick der wichtigsten Vergünstigungen:

Kostenlos im öffentlichen Nahverkehr fahren

Wenn Ihnen das Merkzeichen GL in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen worden ist, können Sie mit dem Erwerb einer Wertmarke kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das ist in §§228 ff. des neunten Sozialgesetzbuch festgehalten. 

Im Vergleich zu den regulären Kosten für Monatskarten oder einer Jahreskarte stellt dieser Ausgleich eine deutliche Entlastung dar. Allerdings ist es auch nicht komplett kostenlos. Schließlich muss einmal im Jahr die entsprechende Wertmarke erworben werden. Die Gebühr für die Wertmarke beträgt zwischen 40,00€ und 80,00€ im Jahr.

Die Ersparnis ist somit trotz Wertmarke sehr hoch und beträgt schnell mehrere Hundert Euro.

Alternativ können Sie auch die Vergünstigung der KFZ-Steuer in Anspruch nehmen. (Beides gleichzeitig geht leider nicht.)  

KFZ-Steuerermäßigung in Höhe von 50%

Wenn Sie Halter eines Fahrzeugs sind und nicht die kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen, können Sie als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen GL die Reduzierung der KFZ-Steuer beantragen. Die Ermäßigung der KFZ-Steuer ist in §3a Abs. 2 Satz 1 des KraftSTG. geregelt.

Wichtig zu wissen: Sie müssen das Fahrzeug nicht selbst fahren. Voraussetzung für die Ermäßigung ist, dass die Person mit der Beeinträchtigung offiziell als Halter des Fahrzeugs gemeldet ist. Die Ermäßigung kann für ein Fahrzeug beantragt werden.

Nutzung des Telekom Sozialtarif

Wenn Sie in ihrem Schwerbehindertenausweis ein Grad der Behinderung von 90 oder mehr haben, können Sie den Sozialtarif der Telekom in Anspruch nehmen und erhalten eine Ermäßigung von bis zu 8,72 €/Monat.

Mögliche Ermäßigung bei der Rundfunkgebühr mit Merkzeichen GL

Neben einer Vergünstigung bei der Telekom besteht für Menschen mit dem Merkzeichen GL außerdem die Möglichkeit zur Ermäßigung bei der Rundfunkgebühr. Gemäß §4 RBeitrStV  benötigen Sie jedoch zusätzlich das Merkzeichen RF in ihrem Schwerbehindertenausweis. Welche Voraussetzungen für diesen Merkzeichen erfüllt sein müssen erfahren Sie in dem entsprechenden Artikel. 

Befreiung von der Hundesteuer

Auf kommunaler Ebene bieten viele Gemeinden Hundebesitzern mit dem Merkzeichen GL im Behindertenausweis die Möglichkeit sich von der Hundesteuer befreien zu lassen, wenn es sich um speziell ausgebildeter Hunde handelt. 

Gehörlosengeld

Auf Landesebene haben gehörlose bzw. taube Menschen und stark schwerhörige Menschen in einigen Bundesländern die Möglichkeit zusätzlich Gehörlosengeld zu erhalten. Dies ist jedoch an jeweils unterschiedliche Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer gekoppelt. Zudem unterscheidet sich das Gehörlosengeld auch in der Höhe sehr stark. Während es in den meisten Ländern überhaupt kein Gehörlosengeld gibt, bieten die folgenden Bundesländer ihren Bürgern das jeweils so genannte Gehörlosengeld:

Wird in ihrem Schwerbehindertenausweis jedoch das Merkzeichen TBL (taubblind) vermerkt, stehen Ihnen weitere Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu. 

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