Barrierefrei Leben im Alter
Wer frühzeitig auf eine barrierefreie Umgebung achtet, gewinnt nicht nur Bewegungsfreiheit, sondern auch Lebensqualität. Ob Umbauten im Bad, praktische Lenkhilfen für das Auto oder der wichtige Weg zum Schwerbehindertenausweis: Finden Sie hier alle verlässlichen Ratgeber für ein rundum selbstbestimmtes Leben.
Barrierefrei Wohnen & Mobil: Ihre Unabhängigkeit zu Hause und unterwegs
Ihr Alltag sollte sich nach Ihren Bedürfnissen richten. Das gilt für Ihr Zuhause genauso wie für Fahrten im Auto. Ein barrierefreies Badezimmer, der passende Treppenlift oder praktische Einstiegshilfen geben Ihnen wertvolle Unabhängigkeit zurück. Die Kosten für solche Anpassungen müssen Sie oft nicht alleine tragen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Umfeld sicher gestalten und sich wichtige Zuschüsse der Pflegekasse sichern.
Barrieren abbauen, Lebensqualität gewinnen
Mit einem Treppenlift unabhängig zu Hause: Förderung, Modelle und Kosten im Vergleich
Barrierefreies Bad planen - Praktische Tipps, Förderung & Lösungen für den Umbau
Weitere beliebte Ratgeber zur Barrierfreiheit
Jede Wohnsituation und jedes Bedürfnis ist individuell. Mit den passenden Hilfsmitteln, gezielten Anpassungen und ein paar cleveren Tricks bleibt Ihr Alltag zu Hause und unterwegs dauerhaft sicher und komfortabel. Lassen Sie sich Zeit bei der Planung Ihrer Umbauten und schöpfen Sie alle finanziellen Fördermöglichkeiten voll aus. Wir erweitern unsere Ratgeber stetig: Entdecken Sie in unserer großen Übersicht noch viele weitere Artikel und Ideen für ein grenzenlos barrierefreies Leben.
Schwerbehindertenausweis & GdB: Sichern Sie sich Ihr gutes Recht
Der Weg durch den Behördendschungel kostet oft Kraft, doch er lohnt sich. Mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) und den passenden Merkzeichen stehen Ihnen wichtige Nachteilsausgleiche, steuerliche Vorteile und besondere Schutzrechte zu. Viele Menschen verzichten unwissentlich auf diese Unterstützung.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt: Von der ersten Antragstellung über die GdB-Tabelle bis hin zum erfolgreichen Widerspruch.
Der Grad der Behinderung (GdB)
Themenseite: Grad der Behinderung
Die Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis
Beliebte Ratgeber zum Grad der Behinderung
Jeder Punkt zählt. Geben Sie sich nicht mit einem zu niedrigen Feststellungsbescheid zufrieden. Oft lohnt es sich, bei einer Ablehnung oder einer zu geringen Einstufung fristgerecht Widerspruch einzulegen. Nutzen Sie unsere detaillierten Ratgeber, um Ihre Ansprüche vorab realistisch einzuschätzen und sich optimal auf den Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt vorzubereiten.
Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Die „Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis“ spielen eine entscheidende Rolle bei der Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche. Unsere Ratgeber in diesem Bereich liefern Ihnen detaillierte Informationen über die verschiedenen Merkzeichen, ihre Bedeutung und wie sie Ihren Alltag beeinflussen können.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen aG
Ihre Nachteilsausgleiche sind bares Geld wert. Lassen Sie Ihre festgestellten Merkzeichen nicht ungenutzt im Portemonnaie liegen. Ob Parkerleichterungen, Sonderurlaube, Steuerfreibeträge oder die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – informieren Sie sich gezielt über Ihre Rechte und machen Sie Ihre Ansprüche bei den entsprechenden Behörden geltend.
Berechnen Sie Ihre Vorteile: Der interaktive GdB- & Merkzeichen-Rechner
Das deutsche Schwerbehindertenrecht ist komplex, doch unser Rechner macht es kinderleicht. Schieben Sie einfach den Regler auf Ihren (voraussichtlichen) Grad der Behinderung, wählen Sie Ihre Merkzeichen aus und sehen Sie sofort auf einen Blick, welche konkreten Steuervorteile und Nachteilsausgleiche Ihnen zustehen.
Der große Schwerbehindertenausweis-Rechner
Ihr persönlicher Check: Welche Vorteile bringen Ihnen GdB und Merkzeichen wirklich?
Für eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Versorgungsamt, einen Sozialverband oder einen Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann gelte ich offiziell als schwerbehindert?
Als schwerbehindert gelten Sie im gesetzlichen Sinne ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Erst ab diesem Wert stellt Ihnen das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus.
Was ist der Unterschied zwischen GdB und Pflegegrad?
Der GdB bewertet die generelle Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und wird vom Versorgungsamt festgestellt. Der Pflegegrad bewertet hingegen die Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag (Pflegebedürftigkeit) und wird über die Pflegekasse beim Medizinischen Dienst (MD) beantragt. Beide können unabhängig voneinander bestehen.
Wo und wie beantrage ich den Schwerbehindertenausweis?
Den Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung stellen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt (in manchen Bundesländern auch "Amt für Soziale Angelegenheiten" genannt). Die Formulare können Sie meist direkt online herunterladen oder den Antrag über das Portal Ihres Bundeslandes digital einreichen.
Bringt mir ein GdB von 30 oder 40 überhaupt etwas?
Ja, absolut! Zwar bekommen Sie damit keinen Ausweis, aber Sie können bei der Agentur für Arbeit eine sogenannte "Gleichstellung" beantragen. Damit genießen Sie den gleichen besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Zudem steht Ihnen ein anteiliger Steuerfreibetrag zu.
Was kann ich tun, wenn der Bescheid vom Versorgungsamt zu niedrig ausfällt?
Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, zunächst fristwahrend ohne Begründung zu widersprechen und gleichzeitig Akteneinsicht zu fordern, um die Begründung später gemeinsam mit Ihrem Arzt nachzureichen.
Bekomme ich mit dem Ausweis automatisch früher Rente?
Mit einem GdB von mindestens 50 können Sie die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Sie können bis zu zwei Jahre ohne finanzielle Abschläge früher in Rente gehen, sofern Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Kostet die Beantragung oder Verlängerung des Ausweises Geld?
Nein. Sowohl die Antragstellung, die medizinische Prüfung durch das Versorgungsamt als auch die Ausstellung und Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sind für Sie komplett kostenlos.
Darf ich auf Behindertenparkplätzen parken, wenn ich GdB 100 habe?
Nein, der GdB allein reicht dafür nicht aus. Um auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigen Sie zwingend den blauen Parkausweis. Diesen erhalten Sie in der Regel nur, wenn das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) in Ihrem Ausweis steht.
Muss ich meinem Arbeitgeber von meiner Schwerbehinderung erzählen?
Grundsätzlich gibt es keine unaufgeforderte Mitteilungspflicht. Sie müssen es dem Arbeitgeber nur dann sagen, wenn Ihre Einschränkung die Ausführung Ihrer konkreten Tätigkeit unmöglich macht oder eine Gefährdung darstellt. Um Nachteilsausgleiche wie den Zusatzurlaub (5 Tage) zu nutzen, müssen Sie die Schwerbehinderung jedoch offenlegen.
Gelten meine steuerlichen Vorteile auch rückwirkend?
Ja, das ist oft möglich. Der Steuerfreibetrag (Behindertenpauschbetrag) gilt ab dem Jahr, in dem die Behinderung offiziell festgestellt wurde. Wenn das Versorgungsamt eine rückwirkende Feststellung der Behinderung anerkennt, können Sie unter Umständen auch alte Steuerbescheide noch zugunsten Ihrer Freibeträge ändern lassen.






