Pflegegrad 3: Die Leistungen, Pflegegeld & Voraussetzungen 2026

Eine Familie informiert sich in der Küche zu den Leistungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026
Inhaltsverzeichnis

Ein Pflegegrad 3 markiert für Betroffene und auch Angehörige einen deutlichen Einschnitt im Alltag. Der Medizinische Dienst (MD) bescheinigt in diesem Fall offiziell eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Ob bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität, Betroffene sind nun regelmäßig auf Unterstützung angewiesen.

Doch diese Einstufung bringt für das Jahr 2026 auch eine entscheidende Entlastung mit sich. Ihnen stehen nun umfassende und deutlich erhöhte Leistungen der Pflegekasse zu.

Egal, ob Sie die Pflege zu Hause durch Angehörige organisieren oder die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Wir zeigen Ihnen verständlich ihre finanziellen Ansprüche und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Wichtigste Fakten auf einen Blick: Pflegegrad 3

Voraussetzung:

47,5 bis unter 70 Punkte im Gutachten. Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Häusliche Pflege (Geld):

599 € monatlich zur freien Verfügung (bei Pflege durch Angehörige).

Ambulante Pflege (Sachleistung):

Bis zu 1.497 € monatlich für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.

Gemeinsamer Jahresbetrag:

3.539 € pro Jahr. Das neue, flexible Budget für die Verhinderungs- & Kurzzeitpflege.

Entlastungsbetrag:

131 € monatlich. Zweckgebunden für anerkannte Angebote im Alltag (z.B. Haushaltshilfen).

Tagespflege:

Bis zu 1.357 € monatlich. Extra-Budget für teilstationäre Betreuung (wird nicht aufs Pflegegeld angerechnet).

Voraussetzungen: Wann und wie erhält man Pflegegrad 3?

Um den Pflegegrad 3 bewilligt zu bekommen, muss der Gutachter offiziell eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ feststellen.

Das bedeutet in der Praxis: Die betroffene Person ist im Alltag regelmäßig auf umfassende Unterstützung angewiesen, sei es bei der Körperpflege, der Ernährung oder bei der Mobilität. Die Grenze für diese Einstufung liegt im Gutachten bei exakt 47,5 bis unter 70 Punkten. (Tipp: Liegt der Wert bei 70 oder mehr Punkten, erfolgt automatisch die Einstufung in den noch höheren Pflegegrad 4.)

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Viele Angehörige verunsichert im Vorfeld die Begutachtung sehr und der Prozess wirkt auf Sie kompliziert . Das System, das sogenannte Neue Begutachtungsassessment, ist jedoch sehr logisch aufgebaut. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bewertet bei seinem Hausbesuch nicht nur rein körperliche Einschränkungen. Er prüft die verbliebene Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen, den sogenannten 6 Modulen.

Die 6 Module der Begutachtung durch den MD:

1 Mobilität

Kann sich die Person noch selbstständig in der Wohnung bewegen, aufstehen oder Treppen steigen? Bei Pflegegrad 3 liegen hier oft schon spürbare, dauerhafte Einschränkungen vor.

2 Kognition & Kommunikation

Hierunter fallen die räumliche und zeitliche Orientierung, das Verstehen von Sachverhalten sowie das Führen von einfachen Alltagsgesprächen.

3 Verhaltensweisen

Gibt es psychische Belastungen wie nächtliche Unruhe, Ängste, depressive Phasen oder Abwehrverhalten, die eine regelmäßige Unterstützung erfordern?

4 Selbstversorgung

Bewertet werden das Waschen, Duschen, Ankleiden sowie das Essen und Trinken. Wichtig: Dieses Modul hat mit 40 % das höchste Gewicht im gesamten Gutachten.

5 Krankheit & Therapie

Umfasst die Hilfe beim verlässlichen Einnehmen von Medikamenten, Blutzuckermessungen, Verbandswechseln oder dem Aufsuchen von Arztpraxen.

6 Alltagsleben & Soziales

Gelingt es der pflegebedürftigen Person noch, den Tag eigenständig zu strukturieren, Hobbys nachzugehen oder Kontakte zu Familie und Nachbarn zu pflegen?

Die entscheidende Hürde: 47,5 bis unter 70 Punkte

Der Gutachter vergibt für jedes Modul Punkte, die anschließend mathematisch gewichtet und addiert werden. Erreicht das Gesamtergebnis einen Wert in diesem Bereich, liegt offiziell eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor und der Pflegegrad 3 wird bewilligt.

So beantragen Sie Pflegegrad 3 (Schritt-für-Schritt)

Viele Betroffene und pflegende Angehörige scheuen den Antrag auf einen Pflegegrad aus Sorge vor einem riesigen Berg an Bürokratie. Doch diese Angst ist unbegründet. Der Weg zur finanziellen Unterstützung mit Pflegegrads 3 besteht im Kern auf drei sehr übersichtlichen Schritten. 

1. Formloser Antrag

Rufen Sie bei der Pflegekasse an oder schreiben Sie eine kurze Mail: "Ich stelle einen Antrag auf Pflegeleistungen." Das reicht, um die Frist zu wahren.

2. Der Hausbesuch

Ein Gutachter (meist vom Medizinischen Dienst) kommt zu Ihnen nach Hause, um den Hilfebedarf in der gewohnten Umgebung zu prüfen.

3. Bescheid & Leistung

Sie erhalten den Bescheid. Bei Bewilligung werden Geld- und Sachleistungen rückwirkend ab dem Tag des Anrufs (Schritt 1) ausgezahlt.

1. Der formlose Antrag

Um einen Antrag auf Pflegegrad 3 zu stellen, wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse, die meistens bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Sie können den Antrag einfach formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail stellen. Die Pflegekasse wird Ihnen daraufhin einen Antragsbogen zusenden, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen.

2. Die Begutachtung vor Ort

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten mit der Begutachtung. Ein Gutachter wird anschließend einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um die persönliche Begutachtung bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim durchzuführen.

Während der Begutachtung werden die sechs Module (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) betrachtet und bewertet.

3. Der Bescheid und die Auszahlung

Nach dem Gutachterbesuch erhalten Sie den offiziellen Bescheid der Pflegekasse per Post. Liegt Ihre ermittelte Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten, wird Ihnen der Pflegegrad 3 bewilligt.

Der große finanzielle Vorteil für Sie: Das Pflegegeld und die Sachleistungen werden Ihnen nun rückwirkend bis zu dem Tag ausbezahlt, an dem Sie zum allerersten Mal bei der Kasse angerufen haben (Schritt 1).

Widerspruch und Neubewertung: Ihre Rechte

Sollten Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Die Pflegekasse muss dann eine erneute Begutachtung durchführen. Sollte sich der Gesundheitszustand der betroffenen Person verschlechtern oder verbessern, können Sie zudem jederzeit eine Neubewertung beantragen.

Wichtig zu wissen: Ihr Recht auf Widerspruch

Sollte der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft werden, haben Sie einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Häufig sind Widersprüche erfolgreich!

Die Leistungen bei Pflegegrad 3 im Detail

Der Bescheid der Pflegekasse ist da und Sie fragen sich auf welche finanziellen Hilfen habe ich nun konkret Anspruch? Die gute Nachricht: Mit dem Pflegegrad 3 stehen Ihnen umfassende Budgets zur Verfügung. Da jedoch jeder Pflegealltag anders aussieht, setzen sich die Zahlungen individuell zusammen.

Um Ihnen direkt zu zeigen, wie viel Geld Ihnen in Ihrer ganz persönlichen Situation zusteht, haben wir unseren interaktiven Pflegegeld-Rechner für Sie vorbereitet. Wählen Sie einfach  Ihren Pflegegrad und ihre Pflegesituation und sehen Sie auf einen Blick auf welche Leistungen Sie Anspruch haben:

Pflegegeld & Kosten Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Anspruch für zu Hause (auch mit Pflegedienst) oder Ihren Eigenanteil im Heim.

Pflegegrad 3 gewählt
"Pflegebedingte Aufwendungen" laut Vertrag
Unterkunft, Verpflegung & Investitionskosten
Ihre monatliche Unterstützung
Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
Pflegedienst (Direkt von Kasse): 0 €
+ Restliches Pflegegeld (Auszahlung): 0 €
+ Entlastungsbetrag Budget: 131 €
+ Pflegehilfsmittel Budget: 42 €
+ Hausnotruf Budget: 25,50 €
Gesamtwert aller Leistungen: 0 €
Zur freien Verfügung
0 €
Auszahlung (Pflegegeld) + Budgets
Deckungslücke Pflegedienst: - 0 €
./. Einsatz Entlastungsbetrag: + 131 €
Ihr effektiver Eigenanteil: 0 €
Zusätzlich verfügbare Sach-Budgets:
Pflegehilfsmittel (42 €) & Hausnotruf (25,50 €)
Gesamtwert der Kassenleistung: 0 €
Zusätzlich verfügbare Budgets
Verhinderungspflege 3.539 € Gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege (pro Jahr)
Tagespflege 2.085 € Extra Budget für Betreuung (pro Monat!)
Wohnumfeld 4.180 € Einmaliger Zuschuss (z.B. Badumbau)
Kostenaufstellung Heim
Pflegebedingte Kosten: 0 €
./. Zuschuss Pflegekasse: - 0 €
Zwischensumme Eigenanteil (EEE): 0 €
./. Leistungszuschlag (15%): - 0 €
+ Unterkunft & Verpflegung: 0 €
Ihr Eigenanteil monatlich: 0 €

Werte Stand 2026. Angaben ohne Gewähr.

Der Rechner bietet einen fantastischen ersten Überblick. Doch um im Alltag keine wertvollen Leistungen zu verschenken, ist es essenziell, die einzelnen „Töpfe“ genau zu kennen. In der folgenden Tabelle haben wir alle festgelegten Euro-Werte der Pflegekasse für den Pflegegrad 3 für Sie übersichtlich zusammengefasst:

Tabelle: Alle Pflegegrad 3 Leistungen (2026) im Überblick

Leistungsart (Pflegegrad 3) Betrag (2026) Verwendung & Zweck
Pflegegeld 599 € / Monat Für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte (zur völlig freien Verfügung).
Pflegesachleistung 1.497 € / Monat Zweckgebundenes Budget zur direkten Abrechnung mit professionellen ambulanten Pflegediensten.
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Für nach Landesrecht anerkannte Hilfen im Alltag (z.B. Haushaltshilfen, Begleitdienste).
Tages- & Nachtpflege 1.357 € / Monat Zusätzliches Budget für die teilstationäre Unterbringung und Betreuung.
Gemeinsamer Jahresbetrag
(Neues Flexi-Budget)
3.539 € / Jahr Flexibler, gemeinsamer Topf für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.
Stationäre Pflege 1.319 € / Monat
+ 15% bis 75% Zuschuss
Pauschale für das Pflegeheim sowie ein prozentualer Zuschuss (Leistungszuschlag) zum pflegebedingten Eigenanteil.
Wohnumfeld & Hilfsmittel 4.180 € (einmalig)
+ 42 € / Monat (Pflegebox)
Zuschuss für bauliche Veränderungen (z.B. Badumbau) und monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Auf die einzelnen Leistungen und Vorteile möchten wir nun einmal im Detail eingehen. Hierzu zählen neben dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen viele weitere Vorteile.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Für die meisten Betroffenen und deren Familien ist das Pflegegeld die wichtigste und flexibelste finanzielle Stütze. Es steht Ihnen immer dann zu, wenn Sie die Pflege zu Hause selbst organisieren, egal ob durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer.

Seit der jüngsten Erhöhung zahlt Ihnen die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro Pflegegeld aus. Dieser Betrag wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und steht Ihnen zur völlig freien Verfügung.

Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung mit Pflegegrad 3

Wenn die Pflege zu Hause durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgt, spricht man von Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse rechnet hierbei direkt mit dem Dienstleister ab.

Für den Pflegegrad 3 stellt die Pflegekasse hierfür ein monatliches Budget von bis zu 1.497 Euro bereit. Die Abrechnung erfolgt dabei ganz bequem direkt zwischen dem Pflegedienst und der Kasse. Reicht dieses Budget nicht aus, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.

Doch was passiert, wenn der Pflegedienst dieses hohe Budget gar nicht komplett ausschöpft? Genau hier kommt die sogenannte Kombinationsleistung (Kombipflege) ins Spiel. Sie erlaubt es Ihnen, die professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige zu mischen. Der große finanzielle Vorteil: Was der Pflegedienst von seinem Budget nicht verbraucht, wird Ihnen anteilig als Pflegegeld auf Ihr Konto ausgezahlt!

Wie lukrativ diese clevere Kombination in der Praxis ist, zeigt unser folgendes Rechenbeispiel:

Beispiel: Frau Petersen

Pflegegrad 3 • Zu Hause (Kombinationsleistung)

1. Kosten für Pflege & Hilfe
Ambulanter Dienst (Körperpflege): 898,20 €
Medizinische Behandlung (z.B. Verbände): (Zahlt Krankenkasse)
Haushaltshilfe (über Entlastungsbetrag): 131,00 €
- Deckung Sachleistung (max. 1.497 €): - 898,20 €
- Deckung Entlastungsbetrag: - 131,00 €
Eigenanteil für die Pflege: 0,00 €
2. Wohnen & Leben (Schätzung)
Miete, Strom, Verpflegung: 1.000,00 €
+ Auszahlung Pflegegeld (40% Restanspruch): + 239,60 €
EFFEKTIVE LEBENSKOSTEN: 760,40 €

*Frau Petersen nutzt für den Pflegedienst exakt 60 % der Sachleistung. Daher werden ihr die verbleibenden 40 % des Pflegegeldes (239,60 €) frei aufs Konto ausgezahlt. Dieses Geld senkt ihre regulären Lebenshaltungskosten deutlich.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3

Zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen hat jeder Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich.

Dieses Budget ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Es ist speziell dafür gedacht, pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten. Sie können den Entlastungsbetrag nutzen, um anerkannte Dienstleister zu bezahlen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, eine Begleitung zum Einkaufen oder einen Alltagsbetreuer.

Das neue Flexi-Budget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wer pflegt, braucht auch einmal eine Pause. Beispielsweise benötigt die pflegende Person einen Urlaub zur Eholung oder sie ist aus einem anderen Grund, wie Krankheit, verhindert. Für diese Zeiten gibt es die Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause) und die Kurzzeitpflege (vorübergehende Pflege im Heim) ein.

Die früher oft kompliziert zu berechnenden Töpfe wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Ihnen steht nun ein völlig flexibles Budget in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, das Sie frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen können.

Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung mit Pflegegrad 3

Um die häusliche Pflege bei Pflegegrad 3 sicherzustellen, müssen die eigenen vier Wände oft angepasst werden. Die Pflegekasse zahlt Ihnen hierfür einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (z. B. für den barrierefreien Umbau des Badezimmers, eine Rampe oder einen Treppenlift). Ändert sich der Hilfebedarf später gravierend, kann dieser Betrag sogar erneut beantragt werden.

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf technische Hilfsmittel (wie Pflegebetten oder Rollstühle) sowie einen monatlichen Zuschuss von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (sogenannte „Pflegeboxen“ mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen).

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Stationäre Pflege: Unterstützung für das Pflegeheim

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, bietet der Umzug in ein Pflegeheim eine sichere Alternative mit 24-Stunden-Betreuung. Sollte eine stationäre Pflege notwendig werden, erhalten Sie im Pflegegrad 3 einen monatlichen Zuschuss von der Pflegekasse. Dieser pauschale Leistungsbetrag liegt aktuell bei 1.319 Euro pro Monat.

Wichtig ist hierbei: Die verbleibenden Kosten für das Pflegeheim müssen von Ihnen oder Ihren Angehörigen als Eigenanteil getragen werden, sofern keine Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in Anspruch genommen wird.

Um die sehr hohen Kosten zusätzlich etwas abzufedern, zahlt die Pflegekasse zudem einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer Ihres Aufenthalts kontinuierlich steigt. Dieser Zuschuss mindert Ihren pflegebedingten Eigenanteil im ersten Jahr um 15 % und steigt in den Folgejahren auf bis zu 75 % an.

Beispiel: Herr Schmidt

Pflegegrad 3 • 1. Jahr im Heim (15% Leistungszuschlag)

Gesamte pflegebedingte Kosten: 2.319,00 €
- Anteil Pflegekasse (Pflegegrad 3): - 1.319,00 €
Verbleibender pflegebedingter Eigenanteil (EEE): 1.000,00 €
- 15 % Leistungszuschlag (auf den EEE): - 150,00 €
Zwischensumme Pflege: 850,00 €
+ Unterkunft & Verpflegung ("Hotelkosten"): + 950,00 €
+ Investitionskosten (Gebäudeinstandhaltung): + 400,00 €
IHR EFFEKTIVER EIGENANTEIL: 2.200,00 €

*Beispielwerte. Die exakten Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen variieren je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland zum Teil stark.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Beträge und Zeitrahmen von der individuellen Situation und den jeweiligen Pflegekassen abhängen können. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die genauen Leistungen und finanziellen Vorteile im Pflegegrad 3 zu informieren.

Was tun, wenn Rente und Erspartes nicht ausreichen?

Ein Heimplatz kostet oft weit über 2.000 Euro Eigenanteil im Monat. Beträge, die eine durchschnittliche Rente massiv übersteigen. Wenn Sie sich nun sorgen, wie Sie das bezahlen sollen, sind Sie nicht allein: Fast 40 Prozent aller Heimbewohner können diese Kosten nicht aus eigener Tasche stemmen.

Doch der wichtigste Grundsatz in Deutschland lautet: Niemand muss aus finanzieller Not auf Pflege verzichten. Reichen Einkommen und Erspartes nicht aus, greift das soziale Netz. Das Sozialamt übernimmt mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ die ungedeckten Kosten. In Bundesländern wie NRW oder Schleswig-Holstein gibt es zusätzlich das „Pflegewohngeld“ für Investitionskosten.

Die wichtigsten Rechte haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst und den Link zum Spezial-Ratgber hinzugefügt:

Hilfe zur Pflege: Ihre Rechte beim Sozialamt

Oft ungenutzte Ansprüche

Viele Betroffene wissen gar nicht: Wenn Rente und Leistungen der Pflegekasse nicht reichen, springt das Sozialamt ein. Da dieser Anspruch oft ungenutzt bleibt, lohnt sich eine Prüfung fast immer!

Haus und Erspartes geschützt

Sie müssen sich nicht restlos "arm" machen. Ein Schonvermögen von 10.000 € (20.000 € bei Ehepaaren) sowie eine vom Partner selbst bewohnte Immobilie bleiben geschützt.

Schutz der eigenen Rente

Das Amt greift nicht auf Ihre gesamte Rente zu. Durch gesetzliche Freigrenzen und festgelegte Selbstbehalte (z. B. den Barbetrag im Heim) bleiben stets Mittel für persönliche Ausgaben gesichert.

Kinder haften fast nie

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz schützt Ihre Familie. Ihre Kinder müssen erst dann für Pflegekosten aufkommen, wenn sie mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen.

Steuerliche Vorteile bei Pflegegrad 3

In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Vorteile, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei Pflegegrad 3 helfen können, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Die wichtigsten steuerlichen Vorteile und deren Voraussetzungen sind hier für Sie verständlich erläutert.

Steuervorteile bei Pflegegrad 3 (2026)

Steuervorteil Wofür? (Beispiele) Höhe (Maximal) Belege nötig?
Pflege-Pauschbetrag Für die Pflege an sich (ohne konkrete Kosten) 1.100 € / Jahr ❌ Nein
Haushaltsnahe Dienstleistungen Putzhilfe, mobiler Pflegedienst, Gärtner 20 % der Kosten (max. 4.000 € Abzug) ✅ Ja
(Rechnung & Überweisung)
Handwerker-Leistungen Barrierefreier Umbau (Rampe, Bad), Reparaturen 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 € Abzug) ✅ Ja
(Rechnung & Überweisung)
Außergewöhnliche Belastungen Hohe Heimkosten, Medikamente, Eigenanteile Unbegrenzt (abzüglich "zumutbarer Belastung") ✅ Ja
Pflegefreibetrag (Erbe) Für pflegende Angehörige bei Erbschaft/Schenkung Bis zu 20.000 € (zusätzlicher Freibetrag) ✅ Nachweis der Pflege nötig

Der Pflege-Pauschbetrag für Angehörige

Pflegende Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 unentgeltlich in ihrer häuslichen Umgebung pflegen, können einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.100 Euro pro Jahr in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dieser Betrag ist völlig unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten und kann pauschal und ohne das Einreichen von Belegen angesetzt werden.

Voraussetzung ist nur, dass die Pflegeperson keinen Anspruch auf eine andere steuerliche Vergünstigung, wie beispielsweise den Pflegefreibetrag im Erbfall, hat.

Außergewöhnliche Belastungen

Pflegekosten, die nicht durch die Pflegeversicherung oder andere Sozialleistungen abgedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Hierzu zählen beispielsweise hohe Eigenanteile für einen ambulanten Pflegedienst, die Kosten für einen Pflegeheimplatz oder medizinisch notwendige Wohnungsumbauten. Diese Kosten mindern Ihre Steuerlast, sofern sie einen individuell berechneten Eigenanteil, die sogenannte zumutbare Belastung, übersteigen.

Diese Ausgaben müssen jedoch per Rechnung nachgewiesen werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Unterstützung im Alltag bringt nicht nur zeitliche Entlastung, sondern auch steuerliche Vorteile:

  • Dienstleistungen: Für Reinigungsarbeiten, einen Wäscheservice oder Hilfen bei der Gartenarbeit können Sie 20 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, bei ihrer Steuererklärung absetzen.
  • Handwerker: Wenn Sie Ihre Wohnung altersgerecht umbauen lassen, z. B. eine barrierefreie Dusche einbauen, können zusätzlich 20 % der reinen Arbeitskosten mit maximal 1.200 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Achtung, Kostenfalle: Das Finanzamt erkennt diese Beträge nur an, wenn Sie eine ordentliche Rechnung vorlegen und das Geld überwiesen haben. Barzahlungen werden strikt abgelehnt

Pflegefreibetrag bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei einer Schenkung oder einem Erbe kann ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro gewährt werden, wenn der Schenker oder Erblasser pflegebedürftig war und der Beschenkte oder Erbe die Pflege über einen längeren Zeitraum unentgeltlich geleistet hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG).

Der Freibetrag wird auf Antrag beim zuständigen Finanzamt gewährt und kann zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Anspruch genommen werden. Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen und die entsprechenden Belege und Nachweise sorgfältig nachzuweisen.

Wohn- und Betreuungsformen mit Pflegegrad 3: Zu Hause oder stationär?

Die Frage, wo die Pflege bei Pflegegrad 3 am besten geleistet werden kann, ist eine der schwierigsten Entscheidungen für Betroffene und Angehörige. Oft ist es eine Abwägung zwischen dem Wunsch nach der vertrauten Umgebung und der Notwendigkeit nach mehr Sicherheit und professioneller Unterstützung.

Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, zeigt der folgende Direkt-Vergleich die wichtigsten Unterschiede der beiden Haupt-Wohnformen auf einen Blick:

Zu Hause (Ambulant)
Selbstbestimmung
Sehr hoch. Der gewohnte Tagesablauf und das vertraute familiäre Umfeld bleiben erhalten.
Finanzielle Leistung (Monat)
Bis zu 1.497 € (Sachleistung), 599 € (Pflegegeld) oder eine flexible Mischung aus beidem (Kombinationsleistung).
Zusatz-Förderung (2026)
Bis zu 4.180 € Zuschuss für Umbauten (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift).
Herausforderung
Angehörige werden körperlich und zeitlich oft sehr stark gefordert (Überlastungsgefahr). Eine lückenlose Versorgung muss selbst organisiert werden.
Pflegeheim (Stationär)
Sicherheit & Versorgung
Rund-um-die-Uhr Betreuung und medizinische Versorgung durch Fachpersonal.
Finanzielle Leistung (Monat)
Pauschaler Leistungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 1.319 €.
Kosten für Sie (Eigenanteil)
Hoher Eigenanteil (Miete & Verpflegung). Da dieser oft die Rente übersteigt, sind viele Betroffene auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) angewiesen.
Soziales Umfeld
Ständiger Kontakt zu Mitbewohnern und Teilnahme an strukturierten, gemeinsamen Aktivitäten.

Option 1: Die Pflege im eigenen Zuhause

Bei der Pflege zu Hause im Pflegegrad 3 ist es wichtig, auf eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterstützung zu achten, um die Lebensqualität und Selbstständigkeit der betroffenen Person zu erhalten. Hierzu zählen unter anderem eine klare Tagesstruktur, die Anpassung der häuslichen Umgebung an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und die Einbindung professioneller Pflegekräfte bei Bedarf.

Ambulante Pflegedienste: Auswahl und Kosten

Wenn Sie für die häusliche Pflege einen Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, ist eine sorgfältige Auswahl unerlässlich. Achten Sie auf Aspekte wie Pflegequalität, Erfahrungsberichte anderer Kunden und die transparenten Kosten. Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können durch die Pflegesachleistungen mit bis zu 1.497 Euro im Monat, die Ihnen im Pflegegrad 3 zustehen, zum Teil oder sogar vollständig gedeckt werden.

Selbstständigkeit und Mobilität fördern

Eine zentrale Herausforderung bei der häuslichen Pflege im Pflegegrad 3 ist die Förderung von Selbstständigkeit und Mobilität. Indem Sie aktivierende Pflege und gezielte Fördermaßnahmen, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, einsetzen, unterstützen Sie die betroffene Person dabei, ihre Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern.

Option 2: Stationäre Pflege und alternative Wohnformen

Eine stationäre Pflege kann im Pflegegrad 3 dann die beste Wahl sein, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann oder die betroffene Person einen deutlich höheren Grad an Sicherheit und Betreuung benötigt.

Die Entscheidung sollte stets individuell und gemeinsam mit allen Beteiligten getroffen werden. Die Auswahl eines geeigneten Heims erfordert eine sorgfältige Recherche über die passende Lage, Ausstattung, Pflegequalität und auch den zu leistenden finanziellen Eigenanteil. Die Kosten variieren stark und werden von der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 mit 1.319 Euro monatlich bezuschusst .

Alternative Wohnformen (Pflege-WGs & Betreutes Wohnen)

Neben der klassischen stationären Pflege gibt es alternative Wohnformen, die perfekt auf die Bedürfnisse von Menschen im Pflegegrad 3 zugeschnitten sein können. Dazu gehören ambulant betreute Wohngemeinschaften (Pflege-WGs) und das Betreute Wohnen. Diese Wohnformen bieten einen idealen Kompromiss: Sie ermöglichen es den Bewohnern, in einem geschützten Rahmen selbstständig zu leben, aber bei Bedarf jederzeit auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen.

Schnell-Check: Wohnformen & Zuschüsse

  • Zu Hause: Ideal bei intaktem familiären Netzwerk. Nutzen Sie unbedingt die 4.180 € für einen barrierefreien Badumbau!
  • Pflege-WG: Der goldene Mittelweg. Sichern Sie sich bei dieser Wohnform den 224 € Wohngruppenzuschlag (Wert ab 2025) extra im Monat.
  • Pflegeheim: Die sicherste Lösung bei hoher Belastung. Achten Sie auf den steigenden Leistungszuschlag zur Senkung Ihrer Eigenkosten.

Starke Unterstützung für pflegende Angehörige

Die häusliche Versorgung bei Pflegegrad 3 ist oft ein echter Kraftakt. Besonders dann, wenn Sie nebenbei noch berufstätig sind. Sie leisten jeden Tag Großartiges. Bitte vergessen Sie bei all der Fürsorge jedoch nicht Ihre eigene Gesundheit und Ihre finanzielle Absicherung.

Um diese große Herausforderung langfristig meistern zu können, hat der Gesetzgeber vielfältige Hilfen verankert. Diese Angebote sollen Sie absichern, Ihnen Sicherheit geben und wichtige Freiräume schaffen:

1. Soziale Absicherung (Rente)

Wer pflegt, erarbeitet sich Rentenansprüche. Die Pflegekasse zahlt Ihre Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn Sie ehrenamtlich pflegen (mind. 10 Std./Woche) und nebenbei max. 30 Stunden berufstätig sind.

2. Wissen & Rehabilitation

Nutzen Sie kostenlose Pflegekurse um rückenschonende Handgriffe zu erlernen. Zusätzlich gibt es auch einen Reha für pflegende Angehörige gem. § 23 und § 24 SGB V.

3. Freiräume schaffen

Wer pflegt, braucht Pausen. Die Budgets für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege finanzieren eine professionelle Ersatzbetreuung für Ihren Angehörigen, wenn Sie in den Urlaub fahren oder einfach Erholung brauchen.

Beratungsstellen: Kostenlose Hilfe vor Ort

Die Organisation der Pflege, das Ausfüllen von Formularen und die Koordination von Pflegediensten können schnell überwältigend werden. Sie müssen das jedoch nicht alleine bewältigen. Sogenannte Pflegestützpunkte sind zentrale, unabhängige Anlaufstellen, die Ihnen kostenlos zur Seite stehen. Dort beraten Experten Sie individuell zu all Ihren Ansprüchen und helfen konkret bei der Beantragung der entsprechenden Leistungen bei der Pflegekasse.

Anlaufstelle Wobei sie helfen Kontakt / Info
Pflegestützpunkte Unabhängige Gesamtberatung, Anträge, Wohnraumanpassung, Vermittlung von Pflegediensten. Zur Suche (ZQP)
Pflegekasse / Krankenkasse Direkte Leistungsfragen, Auszahlung von Pflegegeld, Genehmigung von Hilfsmitteln. Service-Nummer auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte.
Wohlfahrtsverbände
(AWO, Caritas, Diakonie, DRK)
Praktische Pflege, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf, oft auch Seelsorge. Übersicht Verbände
UPD (Unabhängige Patientenberatung) Rechtliche Fragen, Konflikte und Widersprüche mit der Kasse, Einholen von Zweitmeinungen. patientenberatung.de

Fazit

Der Pflegegrad 3 ist ein zentrales Thema im deutschen Pflegesystem und betrifft eine große Anzahl von Menschen. Die Kenntnis der Grundlagen, Leistungen und Unterstützungsangebote ist entscheidend, um eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und die Lebensqualität der betroffenen Person zu erhalten.

Dabei spielen auch die pflegenden Angehörigen eine wichtige Rolle, denen ebenfalls Unterstützung und Entlastung angeboten werden sollte. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen helfen, sich im Themenbereich Pflegegrad 3 zurechtzufinden und die richtigen Entscheidungen für Ihre individuelle Situation zu treffen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 (FAQ)

Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 599 Euro. Dieser Betrag wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und ist als finanzielle Anerkennung für Angehörige oder ehrenamtliche Helfer gedacht, die die Pflege im häuslichen Umfeld eigenständig organisieren.

Ja, das ist über die sogenannte Kombinationsleistung möglich. Wenn der ambulante Pflegedienst das Sachleistungsbudget (max. 1.497 €) nicht vollständig ausschöpft, zahlt Ihnen die Pflegekasse das verbleibende Pflegegeld anteilig aus. Verbraucht der Pflegedienst beispielsweise exakt 60 % der Sachleistung, können Sie die restlichen 40 % des Pflegegeldes (239,60 €) ausgezahlt bekommen.

Ja, absolut! Der Entlastungsbetrag (131 €) ist ein separates Budget, das häufig zuerst für Haushaltshilfen aufgebraucht wird. Da professionelle Pflegedienste ihre hauswirtschaftliche Versorgung jedoch auch nach § 36 SGB XI als gesetzliche Pflegesachleistung abrechnen dürfen, können Sie bei Pflegegrad 3 das ungenutzte Sachleistungsbudget von bis zu 1.497 € im Monat flexibel zusätzlich für die Haushaltshilfe des Pflegedienstes einsetzen.

Ja, allerdings gelten finanzielle Grenzen. Ist die Ersatzperson mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert (z. B. Kinder, Enkel, Geschwister) oder lebt im selben Haushalt, darf die Kasse für die reine Pflege maximal das 2-fache des regulären Pflegegeldes erstatten. Nachweisbare Fahrtkosten oder Verdienstausfälle der Pflegeperson können jedoch zusätzlich bis zum vollen Budget-Höchstbetrag geltend gemacht werden.

Ein Anspruch besteht, sobald der Medizinische Dienst eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ feststellt. Beim offiziellen Begutachtungsverfahren (NBA) bewertet der Gutachter die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen und vergibt Punkte. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss das Gesamtergebnis zwischen 47,5 und unter 70 Punkten liegen.

Der Gesetzgeber schreibt eine strikte Bearbeitungsfrist von maximal 25 Arbeitstagen ab Antragseingang vor. Hält die Kasse diese Frist nicht ein (ohne dass der Antragsteller Schuld daran trägt), steht Ihnen eine gesetzliche Entschädigung von 70 Euro für jede angefangene Woche der Verzögerung zu.

Nein, eine automatische, regelmäßige Überprüfung im Sinne eines „Ablaufdatums“ gibt es bei einem unbefristet erteilten Pflegegrad nicht. Der Status bleibt dauerhaft bestehen, es sei denn, die Pflegekasse hat den Bescheid begründet befristet (z. B. bei Kindern oder nach schweren Operationen mit Heilungsaussicht) oder es wird von Amts wegen eine spürbare Verbesserung des Zustands vermutet.

Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ist das Risiko extrem gering. Kinder werden vom Sozialamt für ungedeckte Pflegekosten (Hilfe zur Pflege) erst dann zur Kasse gebeten, wenn ihr individuelles, jährliches Bruttoeinkommen die Grenze von 100.000 Euro übersteigt. Das Vermögen der Kinder (z. B. selbstgenutztes Wohneigentum) bleibt dabei grundsätzlich unangetastet.

📚 Quellen & Gesetzliche Grundlagen
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf dem Stand Mai 2026. Bei individuellen Rechtsfragen empfehlen wir eine persönliche Beratung beim Pflegestützpunkt oder einem Fachanwalt.
Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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