Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Was Sie wissen müssen

Seniorin unterhält sich mit einer Frau im Rahmen einer Pflegeberatung über die Möglichkeiten zur Unterstützung

Einführung: Warum Pflegeberatung so wichtig ist

Wenn ein Angehöriger plötzlich Unterstützung im Alltag braucht oder der eigene Gesundheitszustand sich verändert, stehen viele Menschen ratlos vor einem Berg von Fragen: Welche Leistungen gibt es überhaupt? Wo beantrage ich Hilfe? Und wie geht es jetzt weiter?

Genau an dieser Stelle setzt die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Sie ist ein wichtiger Wegweiser im oft undurchsichtigen Pflegesystem. Gerade bei einem noch leichten Unterstützungsbedarf wie beim Pflegegrad 1 wird die Bedeutung dieser Beratung häufig unterschätzt.

Dabei bietet sie wertvolle Orientierung und konkrete Hilfe – und das völlig kostenlos.

Unabhängige Hilfe im Pflegedschungel

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vielfältig, jedoch auch kompliziert. Wer sich damit zum ersten Mal beschäftigt, fühlt sich schnell überfordert. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für genau solche Situationen eine individuelle Pflegeberatung an, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Diese Beratung wird durch speziell geschulte Pflegeberaterinnen und -berater durchgeführt. In der Regel erfolgt die Beratung im Auftrag der Pflegekassen.

Sie helfen dabei den individuellen Hilfebedarf zu klären, geeignete Leistungen und Angebote zu finden und einen maßgeschneiderten Versorgungsplan zu erstellen.

Warum die Pflegeberatung schon bei Pflegegrad 1 sinnvoll ist

Beim Pflegegrad 1 bestehen meist nur geringe körperliche oder kognitive Einschränkungen. Doch auch in dieser frühen Phase kann eine gezielte Beratung den Alltag erleichtern, beispielsweise durch:

  • Informationen zu niedrigschwelligen Entlastungsangeboten,
  • Tipps zur Haushaltshilfe oder Betreuung,
  • oder Hinweise zur Wohnraumanpassung.

Viele Betroffene und Angehörige wissen nicht, dass auch mit Pflegegrad 1 bereits monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung stehen. Dieser muss jedoch aktiv genutzt werden. Eine Pflegeberatung hilft dabei, diese Leistungen optimal auszuschöpfen.

Pflegeberatung als Unterstützung für Angehörige

Nicht nur Betroffene selbst, sondern auch pflegende Angehörige profitieren von einer Pflegeberatung. Sie erhalten dort:

  • praktische Unterstützung im Umgang mit der neuen Situation,
  • rechtliche Hinweise zur Pflegeversicherung,
  • sowie Informationen über Entlastungsangebote, Schulungen und Hilfen.

Gerade für Familienmitglieder, die erstmals mit Pflege konfrontiert sind, ist die Beratung oft eine große Erleichterung. Denn sie kann helfen, Fehler bei Anträgen oder Leistungsansprüchen zu vermeiden.

Ein erster Schritt, der sich auszahlt

Ob Sie selbst betroffen sind oder einen nahen Angehörigen unterstützen: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein kostenloses, wirkungsvolles Angebot, das Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Ihre Ansprüche optimal zu nutzen.

In den folgenden Kapiteln erfahren Sie, was genau hinter § 7a SGB XI steckt, wie Sie die Pflegeberatung beantragen, welche Leistungen Ihnen zustehen – und warum gerade Pflegegrad 1 kein Grund ist zu warten.

Inhalt

Was ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Die meisten Menschen kommen mit dem Thema Pflege erst dann in Berührung, wenn plötzlich im privatem Umfeld ein Pflegebedarf entsteht, bei einem Elternteil, dem Partner oder bei sich selbst.

Doch gerade in diesen Momenten sind viele Betroffene mit der Organisation der notwendigen Hilfe überfordert. Wer übernimmt was? Welche Leistungen stehen einem zu? Und wie stellt man die richtigen Anträge?

Genau hier setzt die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an. Sie ist ein gesetzlich geregeltes Angebot der Pflegekassen, das sicherstellen soll, dass niemand im Pflegesystem allein gelassen wird.

Im Mittelpunkt steht eine individuelle, qualifizierte und kostenlose Beratung, die sich an den persönlichen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen orientiert.

Gesetzliche Grundlage: § 7a SGB XI einfach erklärt

Der Paragraph 7a des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) verpflichtet die Pflegekassen, eine umfassende Beratung anzubieten, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, also auch schon ab Pflegegrad 1.

Ziel ist es, Pflegebedürftige Menschen dabei zu unterstützen ihre Lebenssituation möglichst selbstbestimmt zu gestalten und die passenden Leistungen und Hilfen rechtzeitig zu nutzen.

Diese Beratung kann telefonisch, persönlich in den Räumen der Pflegekasse oder auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Die Teilnahme ist freiwillig und die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Worum geht es bei der Pflegeberatung konkret?

Viele denken bei „Pflegeberatung“ zunächst an einen allgemeinen Infotermin. Doch die Beratung nach § 7a SGB XI geht deutlich weiter:

Sie ist maßgeschneidert und praxisnah. Die Beraterinnen und Berater klären nicht nur über gesetzliche Leistungen auf, sondern helfen auch aktiv bei der Planung und Umsetzung.

Konkret bedeutet das:

  • Sie erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan, der auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
  • Sie unterstützen bei der Auswahl und Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung, z. B. Entlastungsbetrag, Pflegegeld oder Wohnraumanpassung.
  • Sie helfen bei der Koordination von Unterstützungsangeboten, etwa Haushaltshilfen, ehrenamtliche Helfer oder ambulante Pflegedienste.
  • Und sie beraten auch zu weiterführenden Themen, wie Pflegekursen für Angehörige oder Angeboten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Im Mittelpunkt der Pflegeberatung steht immer die Frage: Was brauchen Sie als Person konkret und wie lässt sich das am besten organisieren?

Wer hat Anspruch auf die Pflegeberatung?

Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, haben Sie automatisch Anspruch auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Es reicht, wenn Sie sich bei der eigenen Pflegekasse melden und ihre Beratung anfordern.

In vielen Fällen nimmt die Pflegekasse sogar selbst Kontakt auf, nachdem der Pflegegrad bewilligt wurde.

Wichtig: Auch Angehörige können an der Beratung teilnehmen, wenn die pflegebedürftige Person einverstanden ist. Das ist besonders hilfreich, wenn mehrere Familienmitglieder die Pflege organisieren oder sich die Verantwortung teilen.

Ein Angebot, das oft unterschätzt wird

Obwohl es sich um eine gesetzlich verankerte Leistung handelt, nehmen viele Menschen die Pflegeberatung nicht in Anspruch. Möglicherweise aus Unwissenheit, Unsicherheit oder weil der Pflegegrad als „nicht so schlimm“ empfunden wird.

Dabei kann die Beratung gerade bei einem Pflegegrad 1 entscheidend sein, um frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.

Fazit dieses Kapitels

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist mehr als nur ein Informationsgespräch. Sie ist eine verlässliche und kompetente Begleitung im Pflegealltag, die hilft, Leistungen zu nutzen, Fehler zu vermeiden und das Leben mit Pflegebedarf besser zu bewältigen.

✔ Ihre Vorteile der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI auf einen Blick:
  • Kostenlos & gesetzlich abgesichert: Sie haben mit Pflegegrad automatisch Anspruch – auch schon ab Pflegegrad 1.
  • 🧭 Individuelle Unterstützung: Die Beratung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation – zu Hause, telefonisch oder bei der Pflegekasse.
  • 📋 Hilfe bei Anträgen & Leistungen: Die Pflegeberatung hilft Ihnen beim Beantragen von Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Haushaltshilfen.
  • 👨‍👩‍👧‍👦 Auch für Angehörige sinnvoll: Die Beratung kann gemeinsam mit Familienmitgliedern erfolgen und bringt Klarheit in belastenden Situationen.
  • Früh starten lohnt sich: Wer frühzeitig Beratung nutzt, vermeidet Fehler und nutzt Leistungen besser aus.

Pflegeberatung kostenlos nutzen – das steht Ihnen zu

Viele Menschen zögern, sich an ihre Pflegekasse zu wenden, weil sie unsicher sind, ob für eine Pflegeberatung Kosten entstehen. Die gute Nachricht: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Sie vollkommen kostenlos.

Sie gehört zu den verpflichtenden Leistungen der Pflegekassen. Anspruch darauf haben alle Versicherte mit einem anerkanntem Pflegegrad, auch bei Pflegegrad 1.

Keine Zuzahlung, kein Antrag, kein bürokratischer Aufwand

Sobald ein Pflegegrad bewilligt wurde, sind die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine Pflegeberatung anzubieten. Dafür müssen Sie keine Zuzahlung leisten und auch keinen gesonderten Antrag stellen.

Die Beratung ist Teil der Regelleistungen der Pflegeversicherung, vergleichbar mit dem Pflegegeld oder dem Entlastungsbetrag.

In vielen Fällen meldet sich die Pflegekasse sogar automatisch bei Ihnen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Bleibt diese Kontaktaufnahme aus, genügt ein kurzer Anruf oder ein Schreiben, um die Beratung in Anspruch zu nehmen.

Manche Pflegekassen bieten auch Online-Formulare zur Terminvereinbarung an.

Was kostet die Pflegeberatung wirklich?

Die Kosten übernimmt ausschließlich die Pflegekasse. Weder Versicherte noch deren Angehörige müssen etwas bezahlen. Das gilt auch dann, wenn:

  • die Beratung bei Ihnen zu Hause stattfindet,
  • weitere Angehörige teilnehmen,
  • mehrere Gespräche notwendig sind,
  • oder im Anschluss ein schriftlicher Pflegeplan erstellt wird.

Achtung: Es gibt auch private Pflegeberater, die unabhängig von den Kassen arbeiten. Diese sind nicht an § 7a SGB XI gebunden und können unter Umständen kostenpflichtig sein.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Beratung kostenlos ist, sollten Sie sich immer direkt an Ihre Pflegekasse wenden und ausdrücklich nach der Beratung gemäß § 7a SGB XI fragen.

Warum Sie Ihr Recht nutzen sollten

Die Pflegeberatung ist nicht nur kostenlos, sondern bringt auch einen echten Mehrwert. Gerade beim Einstieg in die Pflegesituation, etwa mit Pflegegrad 1, bleiben viele Leistungen ungenutzt, weil sie schlicht nicht bekannt sind.

Die unabhängigen Berater helfen Ihnen dabei, genau die Hilfen zu finden, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

Das können zum Beispiel sein:

  • Informationen zur Nutzung des monatlichen Entlastungsbetrags von 125 €,
  • Hilfe bei der Organisation von Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitern,
  • oder Empfehlungen zur Anpassung der Wohnung, etwa durch Haltegriffe oder barrierefreie Wege.

Kurz gesagt: Die Beratung kostet Sie nichts. Sie kann Ihnen aber viel bringen.

Auch Angehörige können mitberaten werden

Ein weiterer Vorteil: Angehörige, die an der Pflege beteiligt sind oder dies in Zukunft übernehmen möchten, können aktiv in die Beratung eingebunden werden.

Voraussetzung ist natürlich die Zustimmung der pflegebedürftigen Person.

Das erleichtert die Abstimmung innerhalb der Familie und sorgt dafür, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Wissensstand sind.

Pflegeberatung beantragen – so einfach geht’s

Wenn Sie nicht automatisch von Ihrer Pflegekasse kontaktiert wurden, können Sie die Beratung ganz einfach selbst anstoßen:

  • telefonisch über die Service-Hotline Ihrer Pflegekasse,
  • schriftlich (per Brief oder E-Mail),
  • oder über das Online-Portal Ihrer Krankenkasse, falls verfügbar.

Tipp: Notieren Sie sich den Zeitpunkt des Anrufs und den Namen der Ansprechperson. So behalten Sie den Überblick.

ℹ️ Wichtig zu wissen:
  • 💶 Kostenfrei: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Sie und Ihre Angehörigen vollständig kostenlos.
  • 📞 Einfach anfordern: Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse reicht – kein Antrag nötig.
  • 🏠 Auch zu Hause möglich: Die Beratung kann auf Wunsch bei Ihnen vor Ort stattfinden.
  • 👪 Angehörige willkommen: Familienmitglieder können an der Beratung teilnehmen – mit Ihrem Einverständnis.
  • 🧾 Leistungen besser nutzen: Die Beratung hilft Ihnen dabei, Entlastungsbetrag, Haushaltshilfen und weitere Leistungen optimal auszuschöpfen.

Was macht die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Wer zum ersten Mal mit dem Thema Pflege konfrontiert ist, stellt sich schnell die Frage: Was genau macht eine Pflegeberatung eigentlich?

Viele denken an ein kurzes Informationsgespräch oder eine Broschüre mit allgemeinen Hinweisen. Doch die Realität sieht anders aus. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist deutlich umfassender, individueller und vor allem konkret auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Individuelle Unterstützung statt Standardtipps

Im Zentrum der Beratung steht immer Ihre persönliche Lebenslage der betroffenen Personen.

Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater hört zu, stellt gezielte Fragen, macht sich ein Bild von Ihrer aktuellen Versorgungssituation und zeigt anschließend ganz konkrete Wege auf.

Ziel ist es, Sie als pflegebedürftige Person, oder als Angehörige, so zu begleiten, dass Sie mit der neuen Pflegesituation besser zurechtkommen.

Dabei geht es nicht nur um pflegerische Unterstützung, sondern auch um Themen wie Organisation, Alltagshilfen, Finanzierung und rechtliche Fragen.

Diese individuelle Begleitung unterscheidet die gesetzlich geregelte Pflegeberatung klar von allgemeinen Informationsdiensten oder unverbindlichen Hotlines.

Typische Inhalte einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Je nach Bedarf und Lebenssituation kann die Beratung ganz unterschiedliche Themen umfassen. In vielen Fällen beinhaltet sie zum Beispiel:

  • Eine systematische Erfassung Ihres Unterstützungsbedarfs, etwa im Haushalt, bei der Mobilität oder bei der Kommunikation mit Ämtern und Ärzten.
  • Das Erstellen eines persönlichen Versorgungsplans, der genau festhält, welche Hilfen benötigt werden und wo Sie diese bekommen.
  • Die Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung – von Pflegegeld bis Entlastungsbetrag.
  • Informationen über ambulante und stationäre Pflegedienste, Alltagsbegleiter, Hausnotrufsysteme, Wohnraumanpassung oder ehrenamtliche Unterstützung.
  • Hilfe bei der Antragstellung – z. B. für Pflegehilfsmittel, Wohngruppenzuschüsse oder Pflegegeld.
  • Unterstützung bei der Koordination mit anderen Stellen, etwa dem Hausarzt, einem Pflegestützpunkt oder dem Sozialamt.

Der große Vorteil: Die Beratung ist neutral und unabhängig, denn sie dient nicht dem Verkauf von Dienstleistungen, sondern Ihrer bestmöglichen Versorgung.

Pflegeberatung ist kein einmaliger Termin

Viele Betroffene wissen nicht, dass es sich bei der Beratung nach § 7a SGB XI nicht um einen einmaligen Termin handeln muss.

Vielmehr können Sie die Beratung auch mehrfach in Anspruch nehmen, beispielsweise wenn sich Ihre Lebensumstände ändern oder neue Fragen auftauchen.

Beispiele:

  • Ein Angehöriger kann die Pflege nicht mehr leisten – was tun?
  • Ein Umzug steht an – wie gelingt die barrierefreie Gestaltung der neuen Wohnung?
  • Die Pflege wird anstrengender – welche Entlastungsangebote gibt es?

Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater begleitet Sie in solchen Fällen weiterführend und bedarfsorientiert, nicht nur beim ersten Kontakt.

Ein guter Pflegeplan kann den Alltag entscheidend erleichtern

Eines der zentralen Ergebnisse der Beratung ist der sogenannte individuelle Versorgungsplan. Er wird schriftlich erstellt und enthält alle Informationen, die Sie brauchen, um konkrete Hilfe zu organisieren und die Leistungen der Pflegeversicherung möglichst vollständig zu nutzen.

Der Pflegeplan kann auch an andere Stellen weitergegeben werden, z. B. an Pflegedienste oder Angehörige, die sich um die Koordination kümmern.

So haben alle Beteiligten einen gemeinsamen Fahrplan um Missverständnisse oder Doppelbelastungen zu vermeiden.

Ein Angebot, das Sicherheit schafft

Gerade beim Pflegegrad 1, bei dem der Unterstützungsbedarf oft noch als „überschaubar“ empfunden wird, ist die Pflegeberatung besonders wertvoll. Denn sie hilft nicht nur beim Einstieg, sondern schafft auch Sicherheit, Struktur und Klarheit für die Zukunft.

Wer frühzeitig plant, kann später besser handeln.

So beantragen Sie die Pflegeberatung bei Ihrer Pflegekasse

Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen mit einem anerkannten Pflegegrad ein ganz konkreter Anspruch zusteht. Nämlich der Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Doch obwohl die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet sind, diese Beratung anzubieten, kommt es nicht immer automatisch dazu.

Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen: Sie können die Pflegeberatung jederzeit selbst aktiv einfach einfordern.

Pflegeberatung beantragen – so geht’s ganz einfach

Der Begriff „beantragen“ klingt oft nach langwierigen Formularen oder Wartezeiten. Doch in diesem Fall ist es deutlich einfacher. In der Regel reicht es völlig aus, Ihre Pflegekasse direkt zu kontaktieren. das geht telefonisch, schriftlich oder online.

Hier die drei gängigsten Wege im Überblick:

  1. Telefonisch:
    Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und sagen Sie klar:
    „Ich möchte die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.“
    Meist erhalten Sie direkt einen Terminvorschlag oder einen Rückruf von der zuständigen Beratungsstelle.
  2. Schriftlich (Brief oder E-Mail):
    Eine formlose Nachricht genügt. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Versichertennummer und das Anliegen an, in ihrem Fall also die Bitte um eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. So bleibt alles dokumentiert.
  3. Online (über das Kundenportal Ihrer Krankenkasse):
    Viele Pflegekassen bieten inzwischen auch digitale Antragsmöglichkeiten über das Online-Kundenkonto an. Suchen Sie dort nach dem Bereich „Pflegeberatung“ oder „Leistungen Pflegeversicherung“.

Wichtig: Fordern Sie gezielt die Beratung nach § 7a SGB XI an

Es gibt unterschiedliche Arten von Beratungsangeboten, z. B. allgemeine Auskünfte, Pflegestützpunkte oder Service-Hotlines.

Nur die gesetzlich geregelte Pflegeberatung nach § 7a SGB XI beinhaltet den Anspruch auf:

  • eine individuelle Bedarfsermittlung,
  • einen schriftlichen Versorgungsplan,
  • die Koordination von Hilfsangeboten,
  • und die kostenlose Begleitung durch qualifiziertes Fachpersonal.

Deshalb ist es wichtig, genau diese Beratung anzusprechen, damit Sie auch wirklich die vollen Leistungen erhalten.

Was passiert nach der Kontaktaufnahme?

Sobald Sie Ihre Pflegekasse informiert haben, wird sich eine Beraterin oder ein Berater mit Ihnen in Verbindung setzen.

Je nach Situation findet das Gespräch:

  • telefonisch,
  • in den Räumen der Pflegekasse,
  • oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause statt.

Die Terminvergabe erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei komplexeren Fällen oder höherem Beratungsbedarf kann auch eine weiterführende Begleitung mit mehreren Gesprächen vereinbart werden.

Tipp: Halten Sie wichtige Unterlagen bereit

Um das Beratungsgespräch möglichst effektiv zu gestalten, empfiehlt es sich, einige Unterlagen vorab bereitzulegen:

  • den Bescheid über den Pflegegrad,
  • eine Liste der bisherigen Unterstützungsmaßnahmen,
  • vorhandene Arztbriefe oder Therapiepläne,
  • eventuell Fragen, die Sie im Vorfeld notiert haben.

So kann die Pflegeberatung Ihnen noch gezielter helfen und Sie vergessen keine wichtigen Anliegen.

Was tun, wenn keine Beratung angeboten wird?

Sollte Ihre Pflegekasse nicht aktiv auf Sie zukommen oder Ihre Anfrage verzögern, haben Sie das Recht, auf die Einhaltung des § 7a SGB XI zu bestehen.

In diesem Fall können Sie sich auch an einen Pflegestützpunkt, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder eine Pflegeberatung vor Ort wenden, die mit der Kasse kooperiert.

Diese Stellen helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fazit dieses Kapitels:
Die Pflegeberatung steht Ihnen mit einem Pflegegrad gesetzlich zu. Sie muss weder aufwendig beantragt noch bezahlt werden. Wer weiß, wie man sie gezielt bei der Pflegekasse anfordert, erhält eine wertvolle Unterstützung, die den Pflegealltag oft deutlich erleichtert.

Pflegeberatung bei Pflegegrad 1 – lohnt sich das?

Viele Menschen, die einen Pflegegrad 1 erhalten haben, nehmen das Thema Pflegeberatung zunächst nicht besonders ernst.

Der Unterstützungsbedarf scheint auf den ersten Blick gering, und das Leben funktioniert mit etwas mehr Mühe oft noch recht selbstständig.

Doch genau dieser Zeitpunkt ist entscheidend: Denn je früher man sich informiert, desto besser lässt sich der Alltag auch langfristig bewältigen.

Der Pflegegrad 1 wurde eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die erste Einschränkungen im Alltag zeigen, aber noch keinen hohen pflegerischen Bedarf haben. Betroffene sind häufig älter, vielleicht etwas vergesslich oder körperlich nicht mehr ganz so belastbar, aber keineswegs hilflos.

Gerade weil die Pflegebelastung noch nicht sehr hoch ist, wird die Beratung oft als „nicht nötig“ empfunden. Doch das ist ein Trugschluss, denn die Pflegeberatung bietet nicht nur Hilfe für akute Pflegesituationen, sondern auch wertvolle Weichenstellungen für die kommenden Jahre.

Eine Pflegeberatung kann in dieser frühen Phase dabei helfen, die richtigen Entlastungsangebote kennenzulernen und optimal zu nutzen.

Vielen Menschen ist zum Beispiel gar nicht bewusst, dass sie mit Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag erhalten können. Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung, die gezielt für niedrigschwellige Hilfe im Alltag gedacht ist.

Lesen sie hierzu auch gern unseren Ratgeber: Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 – So nutzen Sie die 125 € monatlich optimal

Doch wer keine Informationen darüber bekommt, lässt diesen Betrag oft ungenutzt verfallen. Dabei könnten mit diesem Geld haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungspersonen oder Hilfe beim Einkauf finanziert werden. Das sind zwar zunächst kleine Dinge, die jedoch im Alltag einen großen Unterschied machen können.

Hinzu kommt, dass die Pflegeberatung dabei unterstützt, das Leben zu Hause rechtzeitig so zu gestalten, dass es auch bei fortschreitender Einschränkung noch gut funktioniert. Schon einfache Hinweise zu rutschfesten Bodenbelägen, besseren Lichtverhältnissen oder Haltegriffen im Bad können bereits dazu beitragen, Stürze zu vermeiden. Das ist ein Thema, das gerade im Alter schnell an Bedeutung gewinnt.

Weitere Informationen zum barrierefreien Wohnen im Alter erhalten sie im Ratgeber: Barrierefrei wohnen im Alter: Ist ihr Zuhause altersgerecht?

Prävention statt Reaktion lautet hier das Motto, und die Pflegeberatung hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Ein weiterer Vorteil: Wer sich früh beraten lässt, lernt das System der Pflegeversicherung besser kennen. Begriffe wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassung wirken zunächst sperrig.

Doch mit der Unterstützung durch eine Pflegeberatung werden sie verständlich erklärt und in den eigenen Alltag eingeordnet. Das schafft Selbstsicherheit und Sicherheit für den Fall, dass der Pflegebedarf in Zukunft zunimmt.

Nicht zuletzt profitieren auch Angehörige davon, wenn sie frühzeitig eingebunden werden. Eine gemeinsame Beratung mit der pflegebedürftigen Person kann helfen, Verantwortlichkeiten zu klären, Missverständnisse zu vermeiden und die familiäre Belastung besser zu verteilen.

Gerade wenn mehrere Generationen beteiligt sind oder Kinder weiter entfernt wohnen, ist eine klare Kommunikation und gute Vorbereitung viel wert.

Die Antwort auf die Frage „Lohnt sich die Pflegeberatung bei Pflegegrad 1?“ lautet deshalb ganz klar: Ja.

Auch wenn die Situation noch überschaubar erscheint, ist es sinnvoll, sich frühzeitig Rat zu holen. Es kostet nichts, bringt Klarheit und hilft, kleine Hilfen als auch langfristige Vorsorge optimal aufeinander abzustimmen.

💡 Früh informieren lohnt sich:

Auch bei Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI eine wertvolle Hilfe – nicht erst, wenn es ernst wird. Sie zeigt Ihnen, wie Sie Leistungen wie den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen, hilft bei der frühen Alltagsgestaltung und schafft Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen. Ein einfacher Schritt mit großer Wirkung – kostenlos und individuell.

Pflegeberatung gesetzliche Pflicht – Muss die Pflegekasse beraten?

Viele Versicherte stellen sich früher oder später die Frage, ob die Pflegekasse wirklich verpflichtet ist, eine Pflegeberatung anzubieten. Handelt es sich vielleicht eher um einen freiwilligen Service?  Die Antwort darauf ist eindeutig: Ja, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung.

Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, muss die Pflegekasse aktiv werden und eine Beratung ermöglichen.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Dort ist klar geregelt, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf eine umfassende und individuell ausgerichtete Pflegeberatung haben.

Die Kasse darf dies weder verweigern noch auf unbestimmte Zeit hinauszögern.

Was bedeutet „gesetzliche Pflicht“ in der Praxis?

Konkret heißt das: Ihre Pflegekasse ist verpflichtet,

  • Sie nach der Feststellung eines Pflegegrads aktiv auf das Beratungsangebot hinzuweisen,
  • die Beratung zeitnah und kostenlos zu ermöglichen,
  • und Ihnen bei Bedarf eine qualifizierte Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater zur Seite zu stellen.

Diese Beratung muss so gestaltet sein, dass sie Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Das bedeutet nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Rücksicht auf Ihre persönliche Situation, zum Beispiel durch Hausbesuche oder telefonische Beratung.

Und wenn die Pflegekasse sich nicht meldet?

In der Praxis läuft es leider nicht immer wie vorgesehen. Manche Pflegekassen versäumen es, rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Oder es kann passieren, dass versehentlich nur oberflächliche Informationen statt einer echten Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gegeben werden.

Wenn Sie keine Einladung zur Beratung erhalten oder Ihnen die Inanspruchnahme erschwert wird, haben Sie das Recht die Pflegeberatung aktiv einzufordern.

Es genügt ein kurzer Hinweis, dass Sie die gesetzlich vorgesehene Beratung wünschen. Das sollte reichen, um eine qualifizierte Rückmeldung zu erhalten.

Falls das nicht geschieht, können Sie sich auch an eine aufsichtsführende Stelle (z. B. den Medizinischen Dienst oder den Landesverband Ihrer Krankenkasse) wenden.

Pflegeberatung ist kein „Kann-Angebot“ – sie ist Pflicht

Diese klare rechtliche Einordnung ist besonders wichtig für Versicherte, die sich scheuen, Forderungen zu stellen oder den Eindruck haben, sie müssten „erst schlimmer krank werden“, bevor ihnen Hilfe zusteht.

Schon mit Pflegegrad 1 steht Ihnen die Beratung zu.

Die Beratung dient schließlich  dient nicht nur der Orientierung, sondern soll auch verhindern, dass Leistungen verfallen oder unnötige Belastungen entstehen, weil wichtige Informationen fehlen.

Der Gesetzgeber sieht die Pflegeberatung als zentralen Baustein in einem unterstützenden Pflegesystem.

Wann ist die Pflegekasse nicht zuständig?

In einigen Regionen übernimmt die Beratung nicht die Pflegekasse selbst, sondern ein beauftragter Dienstleister, beispielsweise ein kommunaler Pflegestützpunkt oder ein externer Pflegeberater.

Auch in diesen Fällen gilt:
Die gesetzliche Pflicht bleibt bestehen, nur die Durchführung liegt bei einer kooperierenden Stelle. Ihre Pflegekasse muss Ihnen jedoch mitteilen, wer konkret für Sie zuständig ist. Sie sollte Sie nicht einfach „weiterschicken“, ohne eine Lösung anzubieten.

Zusammengefasst: Sie müssen nicht darum bitten, beraten zu werden. Sie haben ein Recht darauf.

Wenn die Pflegekasse nicht von sich aus aktiv wird, dürfen und sollten Sie sie daran erinnern. Das ist keine Beschwerde, sondern die Inanspruchnahme eines gesetzlich garantierten Anspruchs, der Ihnen als Versicherte*r zusteht.

Pflegeberatung für Angehörige – diese Hilfe ist möglich

Nicht nur pflegebedürftige Menschen selbst stehen vor großen Herausforderungen, wenn sich der Alltag plötzlich verändert. Auch ihre Angehörigen sind davon oft stark betroffen.

Kinder, Ehepartner oder enge Freunde springen ein, organisieren, helfen, begleiten zu Arztterminen oder kümmern sich um den Haushalt. Dabei geraten sie schnell an ihre Grenzen, sei es emotional, körperlich und auch einfach organisatorisch.

Was viele Angehörige nicht wissen: Sie können aktiv in die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI einbezogen werden. Das ist nicht nur erlaubt, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht.

Denn Pflege gelingt am besten, wenn alle Beteiligten gut informiert, entlastet und abgestimmt handeln.

Voraussetzung ist lediglich, dass die pflegebedürftige Person der Teilnahme zustimmt. Dann können auch ein oder mehrere Angehörige an der Beratung teilnehmen. Das geht gemeinsam am Tisch, telefonisch zugeschaltet oder auch im Anschluss separat mit Fragen.

Beratung hilft, Überforderung zu vermeiden

Gerade Angehörige geraten oft in eine Doppelrolle: Sie wollen helfen, haben aber gleichzeitig berufliche Verpflichtungen, eigene Kinder oder selbst gesundheitliche Einschränkungen.

Ohne Unterstützung laufen auch die Helfer in Gefahr sich zu überfordern. Oder sie kennen wichtige Leistungen gar nicht, die allen gemeinsam Entlastung bringen würden.

Die Pflegeberatung zeigt hier konkrete Wege auf:

  • Welche Unterstützung steht pflegenden Angehörigen zu?
  • Wie lassen sich Pflege und Beruf besser vereinbaren?
  • Welche Entlastungsangebote – z. B. Tagespflege, Verhinderungspflege oder Haushaltshilfe – gibt es vor Ort?
  • Wo finden Schulungen oder Gesprächskreise für pflegende Angehörige statt?

All diese Themen sind Teil der Pflegeberatung. Diese Informationen sind nicht nur für den Pflegebedürftigen, sondern ausdrücklich auch für die Familie wichtig.

Pflegeberatung als Orientierungshilfe für Angehörige

Wenn ein Elternteil oder Partner plötzlich Unterstützung braucht, stehen viele Angehörige zunächst unter Schock. Die neue Situation muss nicht nur emotional verarbeitet, sondern auch praktisch organisiert werden.

Die Pflegeberatung hilft dabei, Struktur in diese Unsicherheit zu bringen. Sie beantwortet nicht nur Fragen zur Antragstellung oder zu finanziellen Leistungen, sondern bietet auch Orientierung in einer völlig neuen Rolle: der Rolle als pflegender Angehöriger.

Ein gut vorbereitetes Beratungsgespräch kann helfen, Unsicherheiten abzubauen, Prioritäten zu klären und realistische Lösungen zu finden.  Diese Lösungen sollten abgestimmt sein auf das, was die pflegebedürftige Person braucht, aber auch auf das, was für die Angehörigen leistbar ist.

👉 Lies hier weiter: Unterstützung für pflegende Angehörige – Diese Hilfen gibt es

Fazit: Entlastung beginnt mit Information

Pflegende Angehörige übernehmen Tag für Tag eine enorme Verantwortung in diesem Land.

Umso wichtiger ist es, dass sie wissen: Sie sind nicht allein. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bezieht sie mit ein, stärkt ihre Kompetenz, bietet emotionale Entlastung und zeigt Lösungen auf. Wer sich gut informiert, kann nicht nur besser helfen, sondern bleibt auch selbst gesünder.

👪 Pflegeberatung – auch für Angehörige da:

Angehörige spielen in der häuslichen Pflege eine zentrale Rolle – und sie haben das Recht, in die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI aktiv einbezogen zu werden. Die Beratung zeigt, welche Hilfen, Entlastungen und Leistungen zur Verfügung stehen – und hilft dabei, den Alltag besser zu bewältigen und Überforderung zu vermeiden.

Tipp: Unterstützung für pflegende Angehörige – Diese Hilfen gibt es

Das Wichtigste zur Pflegeberatung auf einen Blick

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein häufig unterschätztes, aber äußerst wertvolles Angebot. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn erste Einschränkungen im Alltag auftreten und viele Fragen im Raum stehen.

Im Laufe dieses Ratgebers haben Sie erfahren, wie die Beratung funktioniert, wer sie nutzen kann und welche konkreten Vorteile sie bietet. Hier fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse für Sie zusammen:

🧭 Was ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Es handelt sich um ein gesetzlich verankertes Beratungsangebot der Pflegekassen, das alle Pflegeversicherten mit anerkanntem Pflegegrad kostenlos in Anspruch nehmen können.

Die Beratung ist individuell, vertraulich und kann telefonisch, persönlich oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Ziel ist es, Sie beim Umgang mit der Pflegesituation zu unterstützen – mit konkreten Tipps, Hilfestellungen und einem individuellen Versorgungsplan.

👤 Wer hat Anspruch auf die Beratung – und wann?

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und ist unabhängig vom Alter oder der Art der Beeinträchtigung.

Sie können die Beratung jederzeit selbst bei Ihrer Pflegekasse anfordern, auch wenn diese sich nicht automatisch bei Ihnen meldet.

Angehörige dürfen, mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person, aktiv an der Beratung teilnehmen.

💶 Was bringt die Pflegeberatung konkret?

  • Sie hilft, Leistungen wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Hilfsmittel optimal zu nutzen.
  • Sie vermittelt Kontakte zu Pflegediensten, Haushaltshilfen, Wohnraumanpassung oder ehrenamtlicher Unterstützung.
  • Sie bietet Orientierung bei der Antragstellung, klärt über Rechte auf und verhindert, dass wichtige Angebote ungenutzt bleiben.

📌 Warum ist sie gerade bei Pflegegrad 1 so sinnvoll?

  • Weil in dieser Phase noch viel selbst organisiert wird. es fehlt jedoch oft noch entscheidendes Wissen, um Überlastung zu vermeiden.
  • Weil man mit der Beratung frühzeitig Weichen stellen kann, um den Alltag sicher und würdevoll zu gestalten.
  • Weil viele Leistungen, wie der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro, sonst einfach verfallen.

⚖️ Ist die Beratung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, eine qualifizierte Beratung nach § 7a SGB XI bereitzustellen. Diese Pflicht gilt nicht nur theoretisch, sondern muss in der Praxis umgesetzt werden.

👪 Wie hilft die Pflegeberatung Angehörigen?

  • Sie entlastet, informiert und stärkt pflegende Angehörige. Die Beratung hilft durch Beratung, Koordination oder konkrete Tipps.
  • Besonders hilfreich ist sie für Menschen, die berufstätig sind oder Pflege und Familie miteinander verbinden müssen.
  • Sie hilft auch, Konflikte in der Familie zu vermeiden, weil sie strukturiert und neutral durch die Pflegesituation führt.

✅ Unser Fazit: Nutzen Sie, was Ihnen zusteht

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kein bürokratischer Zusatz, sondern ein echtes Unterstützungsangebot. Sie ist kostenlos, individuell, rechtssicher und vor allem hilfreich.

Egal ob Sie selbst betroffen sind oder einen Angehörigen begleiten. Holen Sie sich die Unterstützung, die Sie verdient haben.

Je früher Sie sich beraten lassen, desto entspannter lässt sich der Pflegealltag gestalten. Ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse genügt.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (FAQ)

Muss ich die Pflegeberatung selbst bezahlen?

Nein. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Sie als versicherte Person mit Pflegegrad vollständig kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt alle Kosten.

Ja. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 – sogar dann, wenn keine körperliche Pflege nötig ist, sondern z. B. leichte Einschränkungen im Alltag vorliegen.

Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer schriftlicher Hinweis an Ihre Pflegekasse reicht. Wichtig ist, dass Sie ausdrücklich die „Pflegeberatung nach § 7a SGB XI“ anfordern.

Ja, auf Wunsch kommt die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater zu Ihnen nach Hause.

Ja, mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person. Angehörige können mit beraten werden und erhalten gezielt Informationen, wie sie entlastet und unterstützt werden können.

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Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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