Kostenlose Pflegehilfsmittel: Jeden Monat 40 € Unterstützung nutzen

Eine Helferin überreicht zu Hause einer älteren Dame kostenlose Pflegehilfsmittel für den persönlichen Verbrauch

Einleitung – Ihr Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel

Wer zu Hause gepflegt wird oder selbst einen Angehörigen pflegt, weiß: Kleine Hilfen können im Alltag einen großen Unterschied machen. Ob Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – Pflegehilfsmittel sorgen nicht nur für mehr Hygiene und Sicherheit, sondern entlasten auch pflegende Angehörige. Vielen Betroffenen ist jedoch gar nicht bewusst, dass sie kostenlose Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten können.

Tatsächlich haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad,  egal ob Pflegegrad 1 oder höher, einen Anspruch auf eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 40 Euro. Dieses Geld steht Ihnen zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig ist nur, dass die Pflege zu Hause erfolgt, unabhängig davon ob durch Familienangehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt:

  • Welche Pflegehilfsmittel kostenlos zur Verfügung stehen
  • Wer Anspruch auf diese Unterstützung hat
  • Wie Sie die monatliche Pauschale unkompliziert beantragen
  • Praxis-Tipps, um den Alltag spürbar zu erleichtern

Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur die gesetzlichen Grundlagen zu erklären, sondern auch konkrete Hilfestellungen zu geben, damit Sie Ihren Anspruch schnell sichern und im Alltag spürbar profitieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

Mit anerkanntem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse. Es ist also kein Eigenanteil erforderlich. Zudem gilt der Anspruch für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.

Inhalt

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind kleine und große Helfer, die das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen deutlich einfacher machen. Sie sorgen für mehr Sicherheit, Hygiene und Selbstständigkeit im Alltag – und sind ein wichtiger Teil der Leistungen der Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI.

Man unterscheidet zwei Hauptgruppen: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Beide können, je nach Situation, kostenlos oder leihweise ohne Eigenanteil über die Pflegekasse bereitgestellt werden.

Technische Pflegehilfsmittel – die großen Helfer

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte oder Ausstattungen, die oft leihweise zur Verfügung gestellt werden. Sie erleichtern Pflegetätigkeiten oder geben Pflegebedürftigen mehr Sicherheit. Typische Beispiele sind:

  • höhenverstellbare Pflegebetten
  • Rollstühle oder Rollatoren
  • Lagerungshilfen wie Anti-Dekubitus-Matratzen
  • Hausnotrufsysteme
  • Duschhocker oder Toilettenstühle

💡 Tipp: Fragen Sie bei der Pflegekasse nach einer Leihgabe statt einem Kauf. So entfällt meist die gesetzliche Zuzahlung von maximal 25 Euro. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – die Alltagshelfer

Diese Hilfsmittel werden regelmäßig benötigt und müssen daher immer wieder neu bestellt werden. Sie dienen in erster Linie der Hygiene und dem Schutz vor Infektionen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Mundschutzmasken
  • Schutzschürzen

Mit der Pflegehilfsmittelpauschale übernimmt die Pflegekasse hierfür monatlich bis zu 40 Euro, komplett ohne Eigenanteil.

Praxisbeispiel aus dem Alltag

Frau H., 78 Jahre, lebt mit Pflegegrad 2 bei ihrer Tochter. Um die Pflege hygienisch zu gestalten, nutzt sie täglich Handschuhe, Flächendesinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die monatliche Pauschale deckt die Kosten vollständig. Ihr Lieferdienst stellt das Paket automatisch zusammen und bringt es direkt nach Hause – Frau H. und ihre Tochter müssen sich um nichts kümmern.

Warum diese Hilfsmittel so wichtig sind

Die technischen Hilfsmittel und die Verbrauchsprodukte tragen dazu bei, dass Pflege zu Hause sicherer und würdevoller gelingt.

Wer seine Ansprüche kennt und nutzt, spart nicht nur Geld, sondern gewinnt auch mehr Zeit und Energie für die wichtigen Dinge im Leben. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag Pflegegrad 1 Leistungen.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben.

Dabei ist die Regelung im § 40 SGB XI klar: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, kann diese Unterstützung beantragen – unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Grundvoraussetzungen für den Anspruch

Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Pflegegrad: Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
  • Häusliche Pflege: Egal ob in der eigenen Wohnung, im Haus von Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform.
  • Zweck der Hilfsmittel: Sie müssen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen.

Anspruch für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige selbst können kostenlos Pflegehilfsmittel nutzen, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 40 Euro für Verbrauchshilfsmittel und stellt viele technische Hilfsmittel leihweise bereit.

Anspruch für pflegende Angehörige

Auch pflegende Angehörige profitieren von dieser Leistung: Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen schützen nicht nur die gepflegte Person, sondern auch die pflegende Hand.

Das spart nicht nur Geld, sondern macht den Pflegealltag sicherer. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im Beitrag Entlastung für pflegende Angehörige.

Kein Anspruch bei stationärer Pflege

Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, erhält keine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale. In solchen Fällen stellt die Einrichtung Vorort die notwendige Ausstattung zu Verfügung.

Praxisbeispiel:

Herr M., 82 Jahre, lebt mit Pflegegrad 2 bei seiner Tochter. Sie nutzt regelmäßig Handschuhe, Flächendesinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, um die Pflege hygienisch zu gestalten. Dank der Pflegekasse erhält sie diese Produkte jeden Monat kostenlos geliefert und spart dadurch rund 35 Euro im Monat.

💬 Merken Sie sich:
„Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel besteht nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst. Auch Angehörige, die täglich helfen, können davon profitieren.“

Welche Pflegehilfsmittel sind kostenlos?

Viele Menschen denken bei kostenlosen Pflegehilfsmitteln zuerst an große Geräte wie Pflegebetten oder Rollstühle.

Tatsächlich übernimmt die Pflegekasse jedoch für eine ganze Reihe von Produkten die Kosten, entweder komplett oder im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 € monatlich. Diese Hilfsmittel sind nicht nur praktisch, sondern können den Pflegealltag erheblich erleichtern.

Man unterscheidet zwei Gruppen: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel. Beide können bei häuslicher Pflege ohne Eigenanteil erhältlich sein, je nach Situation und Anspruch.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – täglich im Einsatz

Diese Produkte werden regelmäßig benötigt, dienen vor allem der Hygiene und dem Infektionsschutz und werden über die monatliche Pauschale von bis zu 40 € finanziert. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe: Sie schützen sowohl die pflegende als auch die gepflegte Person vor Keimen. Ideal bei Körperpflege oder Wundversorgung.
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel: Diese Mittel verringern das Infektionsrisiko, vor allem in der Erkältungs- und Grippesaison.
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch): Die Einlagen verhindern, dass Matratzen bei Inkontinenz Schaden nehmen.
  • Mundschutzmasken: Die Masken sind besonders wichtig bei Erkältungen oder für immungeschwächte Pflegebedürftige.
  • Schutzschürzen: Die Schürzen halten Kleidung sauber, z. B. bei der Essenszubereitung oder Körperpflege.

💡 Tipp: Wer die Pflegehilfsmittelpauschale nutzt, kann diese Artikel monatlich automatisch nach Hause liefern lassen.

Technische Pflegehilfsmittel – große Hilfe bei der Pflege zu Hause

Diese Hilfsmittel sind langlebige Geräte, die meist leihweise bereitgestellt werden – oft komplett ohne Eigenanteil. Sie unterstützen die Mobilität, erleichtern die Pflege oder sorgen für mehr Sicherheit. Beispiele:

  • Pflegebett: Höhenverstellbar und mit Seitengittern für sicheren, rückenschonenden Pflegealltag.
  • Rollstuhl oder Rollator: Ermöglichen mehr Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung.
  • Anti-Dekubitus-Matratzen: Diese Matratzen beugen Druckgeschwüren bei bettlägerigen Personen vor.
  • Hausnotrufsystem: Ein Hausnotruf sorgt für schnelle Hilfe in Notfällen, auch wenn niemand vor Ort ist.
  • Duschhocker oder Toilettenstuhl: Diese Hilfsmittel erhöhen Sicherheit und Selbstständigkeit bei der Körperpflege.

💡 Tipp: Technische Hilfsmittel werden oft direkt von der Pflegekasse oder über Vertragspartner geliefert und wieder abgeholt, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Gut zu wissen

  • Die Kostenübernahme gilt nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Eine Übersicht zu den Leistungen finden Sie hier: Pflegegrad 1 Leistungen.
  • Die Produkte müssen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit fördern.
  • Bei technischen Hilfsmitteln ist meist eine ärztliche oder pflegerische Empfehlung nötig.

Praxisbeispiel:

Frau K., 74 Jahre, pflegt ihren Ehemann zu Hause. Sie nutzt die Pauschale für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Zusätzlich erhielt sie leihweise ein Pflegebett und einen Toilettenstuhl. Dadurch ist die Pflege hygienischer, sicherer und deutlich weniger körperlich belastend.

Pflegehilfsmittel im Überblick: Kosten, Beispiele & Bezugsweg
Kategorie Beispiele Kostenübernahme Bezugsweg Hinweis
Zum Verbrauch Einmalhandschuhe, Hände-/Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Masken, Schutzschürzen Bis 40 € monatlich über Pflegekasse (keine Zuzahlung) Zugelassene Anbieter liefern monatlich; Abrechnung direkt mit Pflegekasse
Technische Hilfsmittel (leihweise) Pflegebett, Rollstuhl/Rollator, Anti-Dekubitus-Matratze, Hausnotruf, Duschhocker/Toilettenstuhl Häufig ohne Eigenanteil bei Leihgabe Über Pflegekasse/Vertragspartner; Lieferung & Rücknahme organisiert Leihgabe aktiv anfragen; oft entfällt Zuzahlung
Technische Hilfsmittel (Kauf) Sonderlösungen/Eigenbeschaffung Erstattung möglich, ggf. Zuzahlung bis 25 € Rechnung einreichen oder über Vertragspartner beziehen Vorab klären, ob Leihvariante reicht
Voraussetzungen - Anspruch ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege; muss Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Selbstständigkeit fördern. Pflegegrad 1: Hilfsmittel

Die Pflegehilfsmittelpauschale – Monatlich 40 Euro nutzen

Die Pflegehilfsmittelpauschale ist eine feste Leistung der Pflegeversicherung, die oft übersehen wird. Dabei ist sie für viele Familien eine wertvolle Entlastung, sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Was hinter der Pauschale steckt

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, kann sich monatlich bis zu 40 Euro erstatten lassen, allerdings nicht in bar, sondern in Form von Pflegehilfsmitteln, die regelmäßig benötigt werden.

Dazu gehören beispielsweise Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Pauschale gilt für alle Pflegegrade und kommt sowohl Pflegebedürftigen als auch den Menschen zugute, die sie versorgen.

So einfach funktioniert die Abwicklung

Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse müssen Sie keine Belege sammeln oder Beträge vorstrecken. Stattdessen rechnen viele Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Häufig stellen diese ein festes Paket zusammen, das jeden Monat automatisch ins Haus geliefert wird.

Manche ermöglichen auch eine individuelle Auswahl, je nachdem, welche Produkte gerade gebraucht werden.

Warum sich die Pauschale lohnt

Gerade im Alltag macht es einen großen Unterschied, wenn wichtige Pflegehilfsmittel stets vorrätig sind. Das spart Wege in die Apotheke oder zum Sanitätshaus und entlastet spürbar das Haushaltsbudget.

Familien, die stark in den Pflegealltag eingebunden sind, berichten oft, dass ihnen die automatische Lieferung „den Kopf frei hält“, weil ein ganzer Aufgabenbereich einfach wegfällt.

Pflegehilfsmittel beantragen – Schritt für Schritt

Der Weg zu Ihren kostenlosen Pflegehilfsmitteln ist einfacher, als viele denken. Mit dem richtigen Vorgehen können Sie sich jeden Monat bis zu 40 € für Verbrauchshilfsmittel sichern. In vielen Fällen ist es auch möglich technische Hilfsmittel ohne Eigenanteil erhalten.

Hier erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.

Schritt 1: Pflegegrad prüfen

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Falls Sie noch keinen Antrag gestellt haben, finden Sie in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen eine ausführliche Anleitung.

Schritt 2: Richtigen Antrag besorgen

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem Formular „Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“.
Viele Kassen bieten diesen Antrag auch online als Download oder direkt im Kundenportal an.

Schritt 3: Bedarf klären

Überlegen Sie, welche Hilfsmittel Ihren Alltag am meisten erleichtern. Typische Beispiele: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen.

Schritt 4: Anbieter auswählen

Viele zugelassene Hilfsmittelanbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich nicht um die Kosten kümmern.
Tipp: Fragen Sie, ob der Anbieter einen monatlichen Lieferservice einrichtet. So sparen Sie Zeit und Wege.

Schritt 5: Antrag einreichen

Füllen Sie das Formular aus und senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder über das Online-Portal Ihrer Pflegekasse ein.

Schritt 6: Lieferung erhalten

Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel monatlich oder nach Bedarf geliefert. Bei technischen Hilfsmitteln kümmert sich der Vertragspartner der Kasse um Anlieferung und Einweisung.

Lieferung und Abrechnung – So kommen die kostenlosen Pflegehilfsmittel zu Ihnen

Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn die meisten kostenlosen Pflegehilfsmittel kommen von nun an direkt zu Ihnen nach Hause.

Die Pflegekasse arbeitet dabei mit zugelassenen Vertragspartnern zusammen, die Lieferung, Abrechnung und oft auch die Beratung übernehmen.

Monatliche Lieferung ohne Zusatzkosten

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) ist es üblich, dass der Anbieter die Artikel monatlich automatisch liefert. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sie müssen also nicht in Vorkasse gehen.

Technische Pflegehilfsmittel: Lieferung & Einweisung

Bei technischen Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Hausnotruf oder Rollator) übernimmt der Vertragspartner der Pflegekasse nicht nur die Anlieferung, sondern häufig auch die fachgerechte Einweisung.

So wissen Sie genau, wie Sie das Gerät sicher einsetzen.
Falls das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, organisiert der Anbieter auch den Abtransport.

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Einer der größten Vorteile: Sie müssen keine Rechnungen sammeln oder einreichen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse.

Bei einem Wechsel des Anbieters sollten Sie jedoch darauf achten, dass keine Doppelbelieferungen entstehen. Denn das kann zu unnötigen Verzögerungen führen.

Praxisbeispiel:

Herr S., 78 Jahre, erhält seit einem Jahr pünktlich zum Monatsanfang ein Pflegepaket mit Handschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Zusätzlich hat er über die Pflegekasse ein Pflegebett leihweise bekommen, das direkt vor Ort aufgebaut wurde.

Er musste weder etwas bezahlen noch sich um die Abrechnung kümmern.

💡 Tipp:
Falls Sie in ländlichen Regionen wohnen, prüfen Sie, ob der Anbieter auch persönliche Beratung vor Ort anbietet. So lassen sich gleich Fragen zur Anwendung klären.

Pflegehilfsmittel ohne Eigenanteil – So geht’s

Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass sie Pflegehilfsmittel ohne Eigenanteil erhalten können. Dabei übernimmt die Pflegekasse oft nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 € pro Monat, sondern stellt auch technische Hilfsmittel komplett kostenfrei zur Verfügung, sofern diese leihweise über einen Vertragspartner bereitgestellt werden.

Wer seine Rechte kennt und die richtige Vorgehensweise wählt, kann so monatlich Geld sparen und gleichzeitig den Pflegealltag spürbar erleichtern.

Wann entfällt der Eigenanteil?

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) werden bis zu 40 € monatlich vollständig übernommen.
  • Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotruf) sind bei Leihgabe in der Regel eigenanteilsfrei.
  • Zuzahlungen fallen nur dann an, wenn Sie das Hilfsmittel kaufen möchten oder eine Sonderausführung wählen.

So sichern Sie sich den Vorteil

  1. Pflegegrad nachweisen: Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 .
  2. Antrag stellen: Bei der Pflegekasse mit dem entsprechenden Formular.
  3. Leihoption nutzen: Fragen Sie gezielt nach der kostenlosen Leihgabe technischer Hilfsmittel.
  4. Vertragspartner wählen: Zugelassene Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie keine Kosten vorstrecken müssen.
Kostenübernahme bei Pflegehilfsmitteln
Kategorie Beispiele Kosten Bezugsweg
Zum Verbrauch Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken Bis 40 € monatlich – komplett übernommen Lieferung über Vertragspartner, Abrechnung direkt mit Pflegekasse
Technische Hilfsmittel (Leihe) Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf, Anti-Dekubitus-Matratze Oft 0 € Eigenanteil bei Leihgabe Über Vertragspartner, Lieferung & Einweisung inklusive
Technische Hilfsmittel (Kauf) Sonderlösungen, spezielle Anpassungen Teilweise Kostenübernahme, max. 25 € Eigenanteil Über Fachhändler, Erstattung durch Pflegekasse nach Antrag

Praxisbeispiel:

Frau L., 81 Jahre, lebt allein zu Hause. Sie nutzt die monatliche Pauschale für Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Zusätzlich hat sie ein Hausnotrufsystem leihweise von der Pflegekasse erhalten. Sie musste in diesem Fall kein Geld zuzahlen. Die Sicherheit mit dem Hausnotruf jederzeit Hilfe rufen zu können, gibt ihr und ihrer Familie viel Ruhe.

💡 Tipp:
Wenn Ihnen ein Anbieter doch eine Rechnung stellt, obwohl es sich um eine genehmigte Leihgabe handelt, kontaktieren Sie sofort Ihre Pflegekasse. Oft lassen sich Missverständnisse schnell klären.

Tipps für kostenlose Pflegehilfsmittel im Alltag

Kostenlose Pflegehilfsmittel sind wie ein monatliches Pflegebudget: richtig eingesetzt sparen sie Wege, Zeit und Geld. Zusätzlich machen die Pflege zu Hause spürbar leichter.

Mit diesen Praxistipps holen Sie aus der Pflegehilfsmittelpauschale das Beste heraus.

1) Bedarf regelmäßig abgleichen

Pflegesituationen ändern sich. Nach Krankenhausaufenthalten, bei neuer Medikation oder wenn die Mobilität nachlässt, lohnt ein schneller Check: Brauchen Sie mehr Bettschutzeinlagen, weniger Masken, zusätzlich Flächendesinfektion? Ihr Anbieter passt das Paket meist kurzfristig an.

2) Pakete personalisieren statt Standard

Standardkartons enthalten oft „von allem etwas“. Besser: gezielt umstellen und bedarfsgerecht z. B. mehr Einlagen, weniger Handschuhe, wenn Inkontinenz beispielsweise das Hauptthema ist.

Das verhindert Überbestand und sorgt dafür, dass die kostenlosen Pflegehilfsmittel dort wirken, wo sie gebraucht werden.

3) Lieferservice aktiv nutzen

Viele Vertragspartner liefern monatlich automatisch und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Fragen Sie nach Wunschterminen (z. B. Monatsanfang) und legen Sie eine Kontaktperson fest.

So bleibt der Vorrat verlässlich – ohne Zettelwirtschaft.

4) Mit anderen Leistungen kombinieren

Die Pauschale ergänzt andere Unterstützungen. Sinnvolle Kombi: Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 . Die Hilfsmittel sichern die Hygiene und die Hilfe im Haushalt entlastet zusätzlich im Alltag.

5) Qualität vor Schnäppchen

Hochwertige Handschuhe reißen weniger, gute Desinfektion wirkt schneller, stabile Einlagen schützen besser. Bitten Sie Ihren Anbieter um qualitätsgeprüfte Produkte. Die Pflegekasse übernimmt sie im Rahmen der Pauschale genauso.

6) Beratung einholen, wenn Sie unsicher sind

Eine neutrale Pflegeberatung nach § 7a SGB XI prüft Ihren Bedarf, nennt sinnvolle Produktmengen und zeigt, wie Sie Pflegehilfsmittel für zu Hause optimal einsetzen.

7) Technik: Leihgabe aktiv ansprechen

Brauchen Sie zusätzlich ein Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf? Fragen Sie explizit nach Leihgaben. Dann entfällt meist die Zuzahlung.

Mini-Fazit: Wählen Sie gezielt aus, passen Sie monatlich an und kombinieren Sie die Pauschale mit weiteren Leistungen. So entfalten kostenlose Pflegehilfsmittel jeden Tag ihren vollen Nutzen.

Fazit – Ihr Anspruch, Ihr Vorteil

Kostenlose Pflegehilfsmittel sind mehr als nur praktische Helfer. Sie sind ein fest verankerter Anspruch im deutschen Pflegesystem.
Wer diesen Anspruch kennt und aktiv nutzt, spart Monat für Monat bares Geld, erleichtert die Pflege zu Hause und entlastet Angehörige.

Ob bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie Handschuhe und Desinfektionsmittel, oder technische Hilfsmitteln, wie Pflegebetten und Hausnotruf, haben Sie das Recht diese Unterstützung ohne Eigenanteil zu erhalten. Wichtig ist nur, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

👉 Mein Tipp: Warten Sie nicht, bis der Bedarf groß ist. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, denn so können Sie die Hilfsmittel von Anfang an in Ihren Alltag integrieren und Rücklagen vermeiden.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Hilfsmittel für Ihre Situation sinnvoll sind, lassen Sie sich kostenlos beraten:

💡 Schlussgedanke:
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, nicht nur für heute, sondern für ein sicheres und würdiges Leben im Alter. Kostenlose Pflegehilfsmittel sind dafür ein wichtiger Baustein.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln (FAQ)

Welche Pflegehilfsmittel stehen mir zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Einlagen) bis 40 € monatlich sowie auf technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotruf. Oft als Leihgabe ohne Eigenanteil. 

Die Pflegekasse zahlt, wenn ein Pflegegrad vorliegt und das Hilfsmittel genehmigt ist. Verbrauchshilfsmittel werden bis 40 € monatlich übernommen, technische Hilfsmittel bei Leihgabe meist vollständig.
Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, am besten mit dem offiziellen Formular. Viele Anbieter helfen beim Ausfüllen und reichen den Antrag direkt ein.
Nein, die Pauschale von 40 € pro Monat wird nicht ausgezahlt. Sie gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, die direkt vom Anbieter geliefert und mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Ja, bei Leihgabe technischer Hilfsmittel entfällt der Eigenanteil. Auch die 40 € Verbrauchspauschale ist komplett kostenfrei.

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und werden von der Pflegekasse bezahlt. Hilfsmittel der Krankenkasse dienen der medizinischen Behandlung, z. B. Rollstühle oder Hörgeräte.

Ja. Viele Pflegehilfsmittel, besonders Verbrauchsprodukte wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel, sind ausdrücklich für pflegende Angehörige gedacht, um Hygiene und Sicherheit zu gewährleisten.

Legen Sie Widerspruch ein. Eine ärztliche Begründung erhöht oft die Erfolgschancen. Unterstützung bietet die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

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Autor Senioren Nachrichten Constantin von Tilly
Autor von Senioren-Nachrichten.de

Über den Autor:

Constantin von Tilly ist Betriebswirt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen – insbesondere rund um das Alter, Pflege und Vorsorge. Sein Wissen basiert auf fundierten Erfahrungen in der Wirtschaft, dem Gesundheitswesen und rechtlichen Zusammenhängen. Auch persönliche Pflegeerfahrungen im familiären Umfeld fließen in seine Ratgeber ein.

Geboren an der Ostsee, über Stationen in Hamburg und Braunschweig, lebt er heute mit seiner Familie und einem lebhaften Hund in Leipzig. Mit viel Empathie und technischer Affinität schreibt er praxisnahe Inhalte für die Generation 50+.

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